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Ob dem Fachanwalt für Verkehrsrecht Begriffe wie "Schikane" oder aber "Rechtsmissbrauch" bekannt sind? Falls nicht helfe ich hier gerne weiter und zitiere mal aus Wikipedia:
Eine Schikane ist ein absichtlich errichtetes Hindernis oder ein mutwillig verursachtes Erschwernis, das den Hauptzweck hat, jemandem Schwierigkeiten zu verursachen, insbesondere sein Vorankommen zu bremsen oder allenfalls ganz zu unterbinden.
In zwischenmenschlichen Beziehungen wird mit Schikane eine Maßnahme – häufig von Amtspersonen oder anderweitig weisungsberechtigten Menschen wie beruflichen Vorgesetzten durchgeführt – bezeichnet, die zwar an sich legal ist, aber mit der wesentlichen Absicht angewendet wird, jemandem Schwierigkeiten zu machen. Diese Schwierigkeiten können entweder Selbstzweck sein oder als Druckmittel dienen, um den Schikanierten zu einem gewünschten Verhalten zu bewegen.
Im bundesdeutschen Recht ist die Ausübung eines Rechts unzulässig, „wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen“ (Schikaneverbot, (§ 226 BGB)[1]
Rechtsmissbrauch wird als zweckwidrige Inanspruchnahme einer Rechtsposition definiert und begrenzt die Möglichkeit, ein bestehendes Recht auszuüben. Dies bedeutet, dass die Inanspruchnahme eines formal gegebenen Rechtsanspruchs durch den Grundsatz von Treu und Glauben beschränkt ist. Auch wer über ein formal einklagbares Recht verfügt, darf dieses nicht missbräuchlich ausüben. Versucht er es dennoch, kann der Benachteiligte dagegen vorgehen.
Selbstverständlich werde ich innerhalb einer angemessenen Frist die in der Einstweiligen Verfügung untersagten Begrifflichkeiten und Beiträge bearbeiten.
Und selbstverständlich werde ich am Montag Strafantrag gegen den Verkehrsanwalt Hasenbäumer wegen Schikane, Rechtsmissbrauch sowie alle weiteren in Betracht kommenden Delikte stellen.
Auf eine Einstweilige Verfügung kann man ja unterschiedlich reagieren. Wie bei einem Mahnbescheid, prüft das Gericht ja leider nicht die Fakten. Die Herren scheinen aber ganz schön aufgeregt zu sein, oder woher stammen die vielen Schreibfehler? Interessant auch, wie die Strato förmlich gedroht und erpresst haben...
AntwortenLöschenDie Einstweiligen Verfügung war der letzte Strohhalm aber sicher kein Rettungsanker, sondern eher das Grab. So ein Abschaum müßte ausgewiesen werden.
http://www.it-recht-kanzlei.de/einstweilige-verfuegung.html
Ich bin zwar nur juristisch interessierte Laie, aber ich kann leider gar keine Rechtsnorm ausmachen, die Schikane oder Rechtsmissbrauch unter Strafe stellt. Helfen Sie mir doch bitte weiter, Herr Frickemeier!
AntwortenLöschenUnd da bin ich doch Froh das wird von Strato Weg sind, wenn man sieht wie einfach man an Daten kommen kann und sogar darum bittet alles so zu belassen wie mail daten etc.
AntwortenLöschenIch dachte man muesste auch dort den Datenschutz beachten, das man die Zugangsdaten aendert ist eine sache nur haette man wohl die Mails loeschen sollen bzw. den Zugang vor 3. Sperren sollen.
Wird natuerlich ein schoenes lich in meinen Augen auf Strato, nein bereue es nicht das wir da weg sind von der Firma und auch ich mit meinem Privaten Domains, gibt wenigstens Server Anbieter die sich nicht irgend wie da erst mal Angst einjagen lassen und da doch etwas besser handeln was dann die persoenlichen Sachen angeht.
Ich hoffe das hier doch wohl dringend vorgegangen wird, in meinen Augen nur ein Hilfe Schrei, um die Wahrheit tot zu stampfen und weiteren Ermittlungen aus dem Wege zu gehen.
Warum hätte Strato die Mail ändern sollen?
AntwortenLöschenWenn Strato als Vertragspartner die Fa. hat, dann waren auch die Inhalte auf den Servern der Fa. Es gab für Strato also keinen Grund etwas zu ändern, ausser dem Vertragspartner die Zugangsdaten zu senden.
Die Frage ist halt nur, wer war der Vertragspartner und damit der Inhaber, es scheint als sei Strato der Meinung es war die Fa und nicht Hr Frickemeier.
Merkwürdig: Hasendings bestreitet die sexuelle Belästigung nicht, er meint nur dass es ehrverletztend sei dies zu behaupten.
AntwortenLöschenUnd ich dachte immer, der heisst Babe(n)hauserheide.
AntwortenLöschenHat schonmal jemand bei Denic nachgesehen?
Deppen, nichts als Deppen!
@Anonym 21. November 2009 18:30
AntwortenLöschenIn dem Antrag wird ja angeben das die Domains von dem GF gemacht wurden, damals also von Herrn Frickemeier, in wie fern natuerlich nun die domains an die Leute gehen durfte entzieht sich meines wissen, interessant waere zu wissen was genau in der Register und Vertrag stand, aber man muss ja davon ausgehen das die Mails dem Ehemaligen GF gehoeren bzw. fuer diesen bestimmt waren wenn welche dort hin gesendet wurden.
Na ja also da kann ich unsere Kunden beruhigen, selbst wenn derjenige das Recht hat auf die Domain wuerde er nicht die ggf. vorhandenen Mails bekommen die sich im Mail Eingang tummeln ohne Richterlichen Beschluss, gut dafuer haben wir dann aber auch unsere Rechtsabteilung die sich dann damit Auseinandersetzen darf.
Auch auf Unterschlagung wird wieder Bezug genommen war da nicht mal was auch bei Akte09, ist das selbe gewesen oder ?
Gruss
Ja, es geht um die von der Gegenseite immer wieder formulierte, angebliche "Unterschlagung". Es wurde lediglich eine -Schadensersatzklage- anhängig gemacht, eine Klage wegen vermeintlicher Unterschlagung liegt uns bis heute NICHT vor.
AntwortenLöschenLeider hat bzg. der Domains Herr Frickemeier Unrecht. Sobald bei den Domaindaten eine Organisation oder Firma eingetragen ist, ist diese übergeordnet. Dies hat den Vorteil, dass bei einem Ausscheiden des Mitarbeiters der die Zeichnungsberechtigten der Firma über die Domains verfügen können. So auch wahrscheinlich hier.
AntwortenLöschenWäre eine Person als Domaineigentümer eingetragen, wäre nur diese alleine Verfügungsberechtigt.
leider, is so.
Habe ich nicht.
AntwortenLöschenWie bereits erwähnt habe ich das Paket als Privatperson angemeldet und lediglich den -optionalen- Zusatz verwendet, die GmbH mit anzugeben. Weiterhin wurde das gesamte Paket von Beginn an von mir auch privat bezahlt.
Was macht strato bitte mit "optionalen" Firmenangaben - ich glaube Sie haben sich gewaltig geirrt in dieser Sache - wenn ne Firma angegeben wird- wird diese auch verwendet - Strato verlangt diese Daten ja nicht aus Lust zum Spaß.
AntwortenLöschenSie werden dagegen wohl kaum Chance haben.
Auch sehe ich nichts von Rechtsmissbrauch oder Schikane - und im weitesten Sinne betreiben Sie hier mit diesem Blog nichts anderes. Die Definition von Wikipedia trifft wohl auch auf Sie zu.
Sie sollten in die Screenshots schauen, die bereits im entsprechenden Artikel von mir veröffentlicht wurden. Und desweiteren: Ihre Meinung steht Ihnen zu, insbesondere dann, wenn Sie in klar formulierter, deutlicher Aufklärung wie in diesem Blog von Schikane sprechen. Zeigt es doch, aus welchem Lager Sie kommen ;-)
AntwortenLöschenSicher wird CF mittlerweile schon klar sein das es dumm war die Firma mitanzugeben, als GF denkt man halt anders. Mir ging es auch schonmal so. Man ist halt dann mit seiner Firma verheiratet und vergisst manchmal die Trennung zwischen privat und geschäft ;)
AntwortenLöschenClaus ich denke Du hast sicher schon content online gestellt der rein PRIVAT war ?!?
Ich hoffe es
S
-> Claus ich denke Du hast sicher schon content online gestellt der rein PRIVAT war ?!?
AntwortenLöschenAusschließlich privater Content...
Bin heute zum erstenmal auf diesem Blog und das geschlagene 2 Stunden. Durch Zufall habe ich einen Artikel im Internet über Babenhauserheide gelesen, bei diesem Namen erinnerte ich mich an meine Bundeswehrzeit 1984 in Sonthofen. Unteroffizierslehrgang für Feldjäger.An Babenhauserheide erinnere ich mich noch, schon auf Grund seines außergewöhnlichen Namens und seines Auftretens. Arrogant, unkameradschaftlich und eine Memme vor dem Herrn. Ehrlich gesagt ist er eine Schande für die gesamte Feldjägerkameradschaft. Schade dass er nicht mehr im aktiven Dienst ist, einige Kameraden hätten ihn gern mal zur "Rede" gestellt.
AntwortenLöschenEine Klage wegen UNTERSCHLAGUNG gibt es nicht
AntwortenLöschenWenn die Behauptungen des Herrn Frickemeier wahr und damit strafrechtlich relevant sind....dann können sie nicht ehrverletztend ein, weil eine wahre Tatsachenbehauptung auch im öffentlichen Aufklärungsinteresse höhe zu bewerten ist als das Persönlichkeitsrecht von Straftätern.
AntwortenLöschenWollen wir mal hoffen, dass unser Verkehrsexperte nicht noch eine Gebührennote für seine EV in eigener Sache schickt. Dann würde das Gebührenerzielungsinteresse deutlich überwiegen.
Aber eine Anzeige wegen selbiger!
AntwortenLöschen@Claus: Ich rate dir in Zukunft lieber zu kleinen Providern wie meinen, wenn da mal was ist werde ich erst angeschrieben und zum Thema befragt bevor man meinen Acc sperrt oder gar die Domains rausnimmt (hatte auch schön öfter "störer" auf meiner Homepage da ich unangenehme Themen anscheide, aber natürlich ist auch bei mir alles im Legalen Bereich genau wir hier). Die großen Firmen wie Strato&Co sind generell nicht zu empfehlen, ist meist nur überteuerter Schrott was die einem andrehen und der Kundenservice wird sehr klein geschrieben.
Wenn du deinen Provider demnächst wechseln möchtest kann ich dir einen guten (meinen) Empfehlen ;)
Die Behauptungen sind wahr, Beweise liegen in schriftlicher Form vor und Zeugen (Achtung: Mehrzahl!) gibt es auch.
AntwortenLöschenHerr Hasenbäumer, nennen wir das einfach mal fürsorglich!
AntwortenLöschen-> Wenn du deinen Provider demnächst wechseln möchtest kann ich dir einen guten (meinen) Empfehlen ;)
AntwortenLöschenDanke, ich habe meinen Provider bereits gewechselt (GermanByte) und Vorsorge getroffen, daß sich so etwas wie bei Strato nicht mehr ereignen kann.
> Wie bereits erwähnt habe ich das Paket als Privatperson angemeldet
AntwortenLöschenDiese Behauptung würde ich nicht als Begründung in eventuellen Strafanzeigen oder -vorwürfen verwenden, falls sie falsch ist, siehe § 164 StGB.
Und die Tatsache dass Herr Frickemeier die Domain, von Anfang an, aus eigener Tasche bezahlt hat, ist natürlich, wie wir alle wissen, die Norm in der Geschäftswelt?!
AntwortenLöschenStrato, zu groß um nachzudenken!
13 von 16 Domains jenseits des Firmengeflechts. Hätte die Gegenseite diese 3 für sich beanspruchen wollen, so wäre das diskutabel gewesen. Was ein Babenhauserheide nun mit z.B. einer "unser-felix.de" anfangen mag - keine Ahnung...
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