Montag, 23. November 2009

Kurze, präzise Fragen an Herrn Verkehrsanwalt Hasenbäumer

Werter Herr Verkehrsanwalt,

folgende Fragen habe ich an Sie mit der Bitte um Antwort. Um Gerichtskosten zu sparen können Sie mir diese gerne per Mail zukommen lassen. Eine Veröffentlichung sichere ich Ihnen natürlich zu:

  • Entspricht es den Tatsachen, daß Sie, zumindestens zeitweise, finanziell an Abzockprojekten beteiligt gewesen sind?
    • Entspricht es den Tatsachen, daß Sie meinen Anwalt baten, mich "einzubremsen", da er offenbar Einfluss auf mich habe und Sie in Erwägung ziehen, bei Nichthandlung meinerseits in Erwägung ziehen müssten, das Thema Steuern zu thematisieren, da meine Frau Ihrer Meinung nach nicht ihren Verpflichtungen als Geschäftsführerin nachkam?
    Wie auch immer Ihre Antworten ausfallen werden, so sei Ihnen vorab folgendes mitgeteilt: der nächsten perfide Schritt, meine Frau ins Rampenlicht zu rücken (da auf dem Papier als GF eingetragen), wird scheitern, denn zum Zeitpunkt meiner Kontaktaufnahme zur Staatsanwaltschaft Detmold wandte ich mich zeitgleich an die Steuerfahndung. Diese Tatsache wird Ihnen sicher bestätigt werden. Und nun obliegt es Ihnen, entweder Einsicht zu zeigen und mit dem Law Hunting aufzuhören, oder aber weiterhin den Saubermann spielen zu wollen.

    Vorsicht, Herr Verkehrsanwalt: ich spiele nicht. Guten Morgen!

    22 Kommentare:

    1. Jetzt hat der Anwalt aber mächtig Angst !

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    2. "da auf dem Papier als GF eingetragen"

      Was war das denn schon wieder für eine krumme Nummer?

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    3. Lieber Claus, manchmal mach ich mir ein wenig in die Hosen wenn ich mir vorstelle wie es mir an Deiner Stelle gehen würde und dann beruhige ich mich wieder dadurch, das ich sehe, das Du nicht einfach wild um Dich schießt sondern das ganze gut und fundiert vorbereitet und auch im Griff hast. Der Megaklotz der Abzocker fällt und das ist Dein verdienst ! Ganz werden sie nie aussterben aber ein ganz großer Fetzten wird ihnen gerissen.
      Danke für Deinen Mut und Deinen Einsatz !!!

      Stefan

      btw: Hast Du das ganze als "Walraff" angelegt oder bist Du wirklich nur reingeschlitert ?

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    4. Der Hasenbäumer ist doch nur ein kleines armseliges Würstchen in der Abzockbranche. Was ist denn aus Frank Babenhauserheide geworden? Ist dem Pferdedealer und Oberabzocker der Boden zu heiss geworden?

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    5. Sorry,
      aber so langsam wird dieses stetige rumreiten auf "Verkehrsanwalt" echt lächerlich.
      Der Herr ist Rechtsanwalt und ferner Fachanwalt für Verkehrsrecht. Das ist keine Einschränkung, sondern eine weitergehende Qualifikation, die jedes Jahr nachgewiesen werden muss. In wie weit man darauf rumreiten muss oder sich gar darüber gar mokieren kann erschließt sich mir nicht.
      Tut mir leid, aber so langsam erscheint mir dieser Blog auch wie ein persönlicher Rachefeldzug. Schade drum!

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    6. "aber so langsam wird dieses stetige rumreiten auf "Verkehrsanwalt" echt lächerlich."

      Der Stil des "schmerzbefreiten Bloggs" nimmt auch hier langsam Gestalt an.

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    7. Nein, nur der Stil der "schmerzbefreiten" Idioten bleibt konstant erhalten.

      Es ist wirklich armselig, wie die Unterstützer, Handlanger und "Bückstücke" der Abzockfraktion immer wieder versuchen, Blogs in die Lächerlichkeit, bzw. ins Unglaubwürdige zu ziehen.

      Fakt ist, dass derzeit kaum noch Rechnungen, Mahnung, anwaltliche Zahlungsaufforderungen und ähnlicher Müll in den Postfächern landen.
      Und das lässt deshalb so genau sagen, weil die Beschwerden auf den einschlägigen Anti-Abzockportalen deutlich rückläufig sind.

      Ich vermute sehr stark, dass hier abgewartet wird, wie ein etwaiger Rechtsstreit zwischen BHH/Hasenbäumer und CF ausgehen wird.

      Ich persönlich drücke Claus Frickemeier alle Daumen, die ich habe und wünsche ihm und uns ein deutliches Urteil.

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    8. "Fakt ist, dass derzeit kaum noch Rechnungen, Mahnung, anwaltliche Zahlungsaufforderungen und ähnlicher Müll in den Postfächern landen. [...] Ich vermute sehr stark, dass hier abgewartet wird, wie ein etwaiger Rechtsstreit zwischen BHH/Hasenbäumer und CF ausgehen wird."

      Nüm, wieso sollte eine in Dubai ansässige Firma sich von so etwas beeindrucken lassen? Ich vermute eher, der Rückgang ist rein marktwirtschaftlich bedingt: Die Bevölkerung ist in weiten Teilen sensibilisiert, neue Abzockprojekt sind teuer und spielen ggf. nicht mehr genug ein.
      Ich denke, der Trend geht eher in Richtung offensichtliche Kriminalität (GEZ-Fakerechnungen, Callcenterbelästigungen) oder der klassischen, an jugendliche gerichtete Handy-Abzocke, wie es Jamba seit jeher unbehelligt betreibt ("Teste Deine intelligenz").

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    9. Zitat:
      "Laeube & Hasenbäumer
      Rechtsanwälte und Notar


      Blue Byte FZE/[mein Nachname]
      Kunden-Nr.
      175272 vom 26.06.08 Datum 28.10.08

      Sehr geehrter Herr Sch...,

      wir vertreten die Interessen der Firma Blue Byte FZE. Sie habe über das Internetportal
      www.mega-downloads.net die Leistungen unserer Mandantins in Anspruch genommen.
      Zum nachweis des Vergtragsschlusses wurden die IP-Adresse,das Einlogg-Datum
      und die weiteren Details gespeichert.Unsere Mandantin ist ihren vertraglichen Verpflichtungen
      nachgekommen.Das Fällige Entgeld wurde trotz der Mahnungen von ihnen nicht entrichtet.
      Als Verzugsschaden sind die Mahnkosten (siehe Gottwald, JR 98,95), Inkassokosten (BGH
      24.05.1964 VII 278/64) und Rechtsanwaltkosten (BGH 30,156) erstattunsfähig. Wir
      Fordern Sie hiermit letztmalig außergerichtlich auf, den sich aus der Forderungsaufstel-
      lung ergebenden Betrag bis spätestens zum
      14.11.08

      Auf das Konto:Sparkasse Herford Konto Nr.: 134 195 262 Bankleitzahl 494 501 20
      Zu überweisen:

      Hauptforderung(en) 159,20€
      Bisherige Kosten 27,62€
      Zinsen bis 14.11.08 2,39€
      Forderungsstand 189,21€
      RA-Gebühren 46,41€

      Ihr Zahlbetrag bis 14.11.08 235,62€

      Zuzüglich 0,02 € Zinsen für jeden weiteren Tag nach dem 14.11.08


      Nach den fruchlosen Beitreibungsversuchen eines Inkassobüros ist unsere Mandantin
      Mit der Geduld am Ende ! Betrachten Sie die Angelegenheit bitte als eilbedürftigt!


      Ansonsten wären wir gezwungen, unserer Mandantin zu raten, kostenintensive gericht-
      liche Maßnahmen einzuleiten. Sicherlich wäre das Betreiben von Zwangsvollstreckungs-
      maßnahmen nicht in Ihrem Interesse




      Hochachtungsvoll

      G.Laeube

      Rechtsanwalt





      Konto:Sparkasse Herford Konto Nr.: 134 195 262 Bankleitzahl 494 501 20




      Vergütungsberechnung nach RVG
      Gegenstandwert: 159,20 €

      Geschäftsgebühr §§ 2 Abs. 2, 13, 14 Nr. 2300 VV RVG 1,3 32,50 €
      Zwischensumme der Gebührenpositionen 32,50 €
      Post- und Telekommunikationsentgelt Nr. 7002 VV RVG 6,50 €
      Zwischensumme netto 39,00 €
      19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 7,41 €
      Gesamtbetrag 46,41 €"

      Quelle

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    10. Nun, daß der Herr Verkehrsanwalt Hasenbäumer durch Geltendmachung seiner Gebühren mitverdiente, steht ja ausser jeder Frage. Meine im Titel gestellte Frage stellte aber darauf ab ob es den Tatsachen entspricht, daß er daneben auch noch prozentual am Umsatz (!) beteiligt war...

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    11. 1. Hat eine nicht existierende "Blue Byte FZE" ihn beauftragt?

      2. Ist bei Serienbriefen in massenhaften Stückzahlen der 1,3-fache Gebührensatz (pro Brief!!!) erlaubt?

      Zitat:
      "Geschäftsgebühr §§ 2 Abs. 2, 13, 14 Nr. 2300 VV RVG 1,3 32,50 €"

      Hätte da nicht stehen müssen "Geschäftsgebühr gemäß § 352 StGB"? :-)

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    12. In dem Mahnschreiben, fehlt der Hinweiß auf ein Mandat, auf verlangen hätte man sogar eine original Vollmacht anfordern können!

      Ich bin mir sicher, dass der verehrte Herr Hasenbäumer das genau weiß! Ebenso genau, wie er weiß, das auf Mega-downloads.net nie ein rechtsgültiger Vertrag zu Stande kommen konnte!
      Abgesehen von dem Preis, über dessen Darstellung man ja aufgrund der Landingpages streiten kann, gibt es viele juristische ungereimtheiten, was die AGB´s und das Widerrufsrecht angeht.
      Ein seriöser Anwalt, diqualifiziert sich schon alleine dadurch für so eine Seite tätig zu werden.
      Ein Vertrag, kommt nur zustande, wenn beide Seiten sich über die Eckdaten des Vertrages im Klaren sind! Aber durch die Blume, hat Hasenbäumer das ja selbst bei SAT1 zugegeben:
      " Wir versuchen das hier im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ordnungsgemäß abzuwickeln.“

      Es ist wohl beim Versuch geblieben :-)

      Wenn alles "Juristisch Top" wäre, warum führt er dann nicht einfach irgendwo (muss ja nicht hier sein) den Nachweiß???

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    13. Die oben gezeigte Kopie eines Briefes ist KEIN "Serienbrief" sondern ein Anwaltsschreiben welches per Einschreiben mit Rückschein versendet worden ist. Daher auch die Portokosten.
      Falls der Kuvert noch vorhanden ist, einmal auf den Poststempel schauen. Er ist höchstwahrscheinlich mit "Herford" gestempelt worden. Und wenn mann bei der Post nachfragt welchen Kunden von denen mit der Frankiermaschine mit der entsprechenden Nummer, welches in der Nähe von "Herford" sich befindet, Briefe versendet bekommt mann, wenn die Post eine Antwort gibt, höchstwahrscheinlich BWL Letter & Support.
      Wahlweise könnte es auch Vlotho, Hannover oder Osnabrück sein, aber höchstwahrscheinlich Herford.

      Soviel dazu.

      Grüße von hier

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    14. Was der Herr "Verkehrs"Anwalt wohl zu der englischen Übersetzung seines Namens sagt wenn man diesen Link anklickt;

      http://translate.google.com/translate?hl=de&sl=de&tl=en&u=http%3A%2F%2Finside-megadownloads.blogspot.com%2F

      Das wird man dann schon mal zum (Playboy)Bunnie :-))

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    15. Für mich sieht das wie ein Schreiben einfacher Art aus, da es weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthält.

      Zitat:
      "Gebühren für einfache Schreiben gem RVG VV Nr. 2402 /ab dem 01.07.2006 RVG VV Nr. 2302
      Fertigt der Anwalt nur ein einfaches Schreiben (z.B. einfache Mahnung, einfache Kündigung) an, so erhält er nur eine 0,3 Gebühr."

      Quelle

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    16. Wer mit solchen Typen kooperiert, hat es mehr als verdient, ins Fadenkreuz der Öffentlichkeit gezogen zu werden. Wenn dabei noch ein ruinierter Ruf heraus kommt, dann hat sich das Ganze doch mehr als gelohnt!!
      Hasenbäumer mag zwar die ein oder andere Verfügung durchbekommen, aber die nachträgliche Veröffentlichung der Schriftstücke ist doch sehr aufschlußreich und peinlich für den Herrn Anwalt.
      Das "schnelle" Geld scheint wohl doch nicht das ehrenwerteste zu sein!?

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    17. Was ganz interessant begann, entwickelt sich leider zu einer "Nachbarschaftsposse" á la Maschendrahtzaun.
      Das ist natürlich wieder Content für Formate ála Akte09 (schönen Gruß an Herrn Meyer), Explosiv und Brisant. Ich freu mich schon auf die Outtakes, die gibt es dann bei Stefan Raab zu sehen. Und mit etwas Glück gibt es sogar noch eine Single...

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    18. Dann hat der Herr Anwalt ja den passenden Namen... Wo er doch so gerne bei den Angestellten von BHH den Playboy raushängen lässt. Ich bin nur froh, dort nicht mehr arbeiten zu müssen...

      Weiterhin viel Geduld und Kraft für Sie, Herr Frickemeier.

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    19. ......ein wirklich sehr interessanter Hinweis.

      Sollte der Hasenbäumer seine "Anwaltsschreiben" für die Abzockportale wirklich über den Kalltetaler Pferdehändler Babenhauserheide abgewickelt haben wäre das sehr von Interesse.

      Vieleicht hat Babenhauserheide die Schreiben selbst auf dem Briefpapier vom Hasenbäumer geschrieben und verschickt?

      Wer weiß mehr darüber ?

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    20. Zitat:
      "Hier also der Wortlaut des Schreibens der Kanzlei Laeube & Hasenbäumer, Hiddenhausen:

      Wir vertreten die Interessen der Firma RS Web Services (JPC). Sie haben über das Internetportal http://www.movie-scout.net die Leistungen unserer Mandantin in Anspruch genommen. Zum Nachweis des Vertragsabschlusses wurden die IP-Adresse, das Einlogg-Datum und die weiteren Details gespeichert. Unsere Mandantin ist ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen. Das fällige Entgelt wurde trotz der Mahnungen von Ihnen nicht entrichtet. Als Verzugsschaden sind Mahnkosten (Gottwald JR 98,95), Inkassokosten (BGH 24.05.1964 VII 278/64) und Rechtsanwaltskosten (BGH 30, 156) erstattungsfähig. Wir fordern Sie hiermit letztmalig außergerichtlich auf, den sich aus der Forderungsaufstellung ergebenden Betrag bis spätestens zum 24.11.08 auf das Konto (bei der Sparkasse Herford) zu überweisen. Zahlbetrag: 155,47 €.

      Ah doch, hier kommen doch noch zwei Ausrufungszeichen :-)
      Weil Nach den fruchtlosen Betreibungsversuchen eines Inkassobüros ist unsere Mandantin nämlich mit der Geduld am Ende! Betrachten Sie die Angelegenheit bitte als eilbedürftig! Weil ansonsten wären wir ja gezwungen, etc pp.... Am Schluss folgt noch eine Vergütungsberechnung für den armen Herrn Hasenbäumchen in Höhe von 46,41 €."

      Quelle

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    21. Vergleiche die Telefonnummern.

      Zitat 1 (historisches Whois):
      "movie-scout.net - 2007-12-08 03:29
      DOMAIN: MOVIE-SCOUT.NET

      RSP: united-domains AG
      URL: http://www.united-domains.de/

      created-date: 2007-11-13
      updated-date: 2007-12-07
      registration-expiration-date: 2008-11-13

      owner-contact: P-JZM518
      owner-organization: FS Web Services (JPC)
      owner-fname: John
      owner-lname: Milton
      owner-street: Al Kuwait Street, Nasser Ahmed Saeed Bldg.
      owner-city: Dubai
      owner-zip: 000000
      owner-country: AE
      owner-phone: +971.43555849
      owner-email: domain@fs-web-services.com

      Quelle


      Zitat 2 (Web-Archiv 13.1.2008):
      "KLP Group Emirates (JPC)
      P.O. Box 122563 P.O. Box 150450
      Dubai Sharjah
      United Arab Emirates United Arab Emirates

      Telephone: +971.4 3555849 Telephone: +971.6 5226374
      Telefax: +971.4 3551528 Telefax: +971.6 5226354
      E-Mail: mailto:emirates@klp.info E-Mail-Link

      Quelle

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    22. > Die oben gezeigte Kopie eines Briefes ist KEIN "Serienbrief"...

      Ich habe den Eindruck, daß das sehr wohl als Serienbrief massenhaft verschickt wurde. Hier ein weiteres Beispiel, vom 28.03.2008.

      Immer derselbe Text, nur die Namen der Adressaten und ggf. der Abofallen wurden variiert. "RA-Gebühren": je Kopie 46,41 €.

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