Montag, 31. Dezember 2012

Jahresrückblick 2012


Ich wünche allen Lesern einen guten Rutsch in ein erfolgreiches 2013!

Meinen diesjährigen Jahresrückblick finden Sie in diesem Jahr HIER.

Freitag, 21. Dezember 2012

Landgericht Frankfurt: 4 Jahre, 3 Monate Haft für Xxxxxxx Xxxxxx

Wie aus sicherer Quelle mitgeteilt wurde ist der seit Februar diesen Jahres in Untersuchungshaft befindliche Xxxxxxx Xxxxxx am heutigen Tag vom Landgericht Frankfurt wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und 3 Monaten verurteilt worden.

Nähere Informationen werden dazu in Kürze folgen. Xxxxxx muss sich desweiteren noch vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten, auch hier lautet die Anklage unter anderem auf Betrug. Ich werde weiter berichten.

Siehe dazu auch: Mit Telefon-Abzocke zum Millionär

Sicherungsmaßnahmen gegen Xxxxxxx Xxxxxx

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main -Schwerpunkstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen- 7580 Js 201988/11 Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen, Große Friedberger Straße 23-27, 60313 Frankfurt am Main, Aktenzeichen 7580 Js 201988/11 WI gegen Xxxxxxx Xxxxxx, Wilhelmshöher Straße 176a, 60389 Frankfurt am Main und andere wegen Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs wurden aufgrund des dinglichen Arrests des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 10.01.2012 (Aktenzeichen 7580 Js 201988/11 – 931 Gs) in Höhe von 1.623.120,09 Euro die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. 

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte: 

Bargeld 95.005 Euro
Bargeld 210 Schweizer Franken
Bargeld 474 US-Dollar Kontoguthaben über insgesamt 277.935,34 Euro
Uhr „Rolex Yachtmaster“
Uhr „IWC-Schaffhausen“
Uhr „Rolex Yachtmaster II“
Uhr „IWC-Schaffhausen“
Mobiltelefon „Vertu“
Sicherungshypothek im Höchstbetrag von 500.000,- Euro im Grundbuch von Frankfurt, Gemarkung: Frankfurt Bezirk 13, Bl. 2455, Flurstück Nr. 29, Hermesweg 14, Frankfurt
Sicherungshypothek im Höchstbetrag von 500.000,- Euro im Grundbuch von Frankfurt, Gemarkung: Frankfurt Bezirk 13, Bl. 2456, Flurstück Nr. 29, Hermesweg 14, Frankfurt
Sicherungshypothek im Höchstbetrag von 500.000,- Euro im Grundbuch von Frankfurt, Gemarkung: Frankfurt Bezirk 13, Bl. 2457, Flurstück Nr. 29, Hermesweg 14, Frankfurt
Sicherungshypothek im Höchstbetrag von 123.120,09 Euro im Grundbuch von Frankfurt Seckbach, Gemarkung: Seckbach, Bl. 10712

Quelle: bundesanzeiger.de