Freitag, 21. Dezember 2012

Sicherungsmaßnahmen gegen Xxxxxxx Xxxxxx

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main -Schwerpunkstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen- 7580 Js 201988/11 Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen, Große Friedberger Straße 23-27, 60313 Frankfurt am Main, Aktenzeichen 7580 Js 201988/11 WI gegen Xxxxxxx Xxxxxx, Wilhelmshöher Straße 176a, 60389 Frankfurt am Main und andere wegen Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs wurden aufgrund des dinglichen Arrests des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 10.01.2012 (Aktenzeichen 7580 Js 201988/11 – 931 Gs) in Höhe von 1.623.120,09 Euro die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. 

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte: 

Bargeld 95.005 Euro
Bargeld 210 Schweizer Franken
Bargeld 474 US-Dollar Kontoguthaben über insgesamt 277.935,34 Euro
Uhr „Rolex Yachtmaster“
Uhr „IWC-Schaffhausen“
Uhr „Rolex Yachtmaster II“
Uhr „IWC-Schaffhausen“
Mobiltelefon „Vertu“
Sicherungshypothek im Höchstbetrag von 500.000,- Euro im Grundbuch von Frankfurt, Gemarkung: Frankfurt Bezirk 13, Bl. 2455, Flurstück Nr. 29, Hermesweg 14, Frankfurt
Sicherungshypothek im Höchstbetrag von 500.000,- Euro im Grundbuch von Frankfurt, Gemarkung: Frankfurt Bezirk 13, Bl. 2456, Flurstück Nr. 29, Hermesweg 14, Frankfurt
Sicherungshypothek im Höchstbetrag von 500.000,- Euro im Grundbuch von Frankfurt, Gemarkung: Frankfurt Bezirk 13, Bl. 2457, Flurstück Nr. 29, Hermesweg 14, Frankfurt
Sicherungshypothek im Höchstbetrag von 123.120,09 Euro im Grundbuch von Frankfurt Seckbach, Gemarkung: Seckbach, Bl. 10712

Quelle: bundesanzeiger.de

7 Kommentare:

  1. Faustus hat 4 Jahre und 3 Monate bekommen.

    http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?key=hessen_vtx_meldung_47045579&rubrik=18486

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  2. Siehe hier: http://frickemeier.eu/archives/1519 und hier: http://frickemeier.eu/archives/1522

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  3. Der benannte Anwalt aus Heidelberg ist derzeit dabei, bei Google in vielen Fällen die Löschung seines Namens zu erwirken. Diesbezüglich war er auch recht erfolgreich, wenn man nach ihm unter google.de sucht - keine negativen Kritiken bzw. Zusammenhänge mehr.

    Sucht man dagegen unter google.ch, ist alles noch fein säuberlich vorhanden! :)

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  4. Richtig! Google.de erhielt entsprechende Anwaltspost aus Heidelberg:

    Zitat: "Hier handelt es sich um ehrrührige beleidigende Behauptungen, die falsch sind.
    Es liegen daher Verstöße gegen §185 StGB (Beleidigung), §186 StGB (Üble Nachrede) und §187 StGB (Verleumdung) vor.
    Ich fordere Sie auf, diese Suchergebnisse allesamt umgehend zu entfernen." Zitat Ende

    Und google.de gehorchte umgehend!

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  5. "Durch Beschluss der Kammer vom 11.04.2014 wurde angeordnet, dass dingliche Arrest in das Vermögen des Verurteilten in Höhe von € 1.044.844,77 für die Dauer von 3 Jahren ab Rechtskraft des Urteils am 25.04.2013 aufrechterhalten bleibt. "
    Quelle:
    Quelle ( 5-29 KLs 16/12 , V.-Datum: 13.05.2014, suche: landgericht frankfurt ):
    http://www.bundesanzeiger.de

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