Freitag, 20. November 2009

Achtung, Herr Hasenbäumer, eine Bitte!


Werter Herr Verkehrsanwalt,

ich möchte Sie nunmehr bitten, meinen Rechtsanwalt nicht länger mit Telefonanrufen zu belegen. Gestern bereits kündigten Sie dort telefonisch an, daß das LG Bielefeld eine Einstweilige Verfügung erlassen habe, heute (direkt nachdem mein Artikel dazu erschien) riefen Sie ihn erneut an. Er teilte Ihnen bereits mit, daß er in dieser Sache gar kein Mandat habe. Wenn Sie mir etwas mitteilen wollen, so tun Sie das gefälligst direkt. Telefonisch oder aber schriftlich.

Vielen Dank!

4 Kommentare:

  1. Der Bezeichnung "Verkehrsanwalt" kommt in Anbetracht bestimmter "Umstände" eine besondere Bedeutung zu... :lol:

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  2. man könnte es auch auf Links oder Rechtsverkehrsanwalt erweitern ;)

    Einen Gruss an alle mitlesenden Unwälte! Helau!

    http://www.stupidedia.org/stupi/Anwalt

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  3. Er hat Deinen Anwalt wohl eher belästigt, als belegt!

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  4. Sein Ziel war wohl eher, deinem Anwalt ein Mandat zu verschaffen. Da er, wenn er im eigenen Interesse die EV erwikt hat, keine Gebühren in Rechnung stellen darf. Alles andere wäre strafbare Gebührenübererhebung.

    So sollst Du wenigstens deinen Anwalt bei einem Streitwert von 20.000 Euro zahlen. Das hätte der Typ gerne.

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