Der Fachanwalt für Verkehrsrecht macht munter weiter mit seinem Law Hunting: erneut erwirkte er eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Bielefeld, erneut -ohne- mündliche Verhandlung:
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Sobald mir die Einstweilige Verfügung offiziell zugestellt wird ist meinerseits natürlich Handlungsbedarf geboten. Seitens des Verkehrsanwaltes Hasenbäumer wurde mir ja lediglich eine unbeglaubigte Kopie zugesandt. Im Besonderen interessiert mich die Eidestattliche Versicherung des Herrn Verkehrsanwaltes Hasenbäumer sowie die ursprünglich beantragten Zitate aus meinem Blog, die er ebenfalls gerne verschwinden gesehen hätte. Sobald mir der Schriftsatz des Landgerichts Bielefeld vorliegt werde ich berichten.
Übrigens, Herr Verkehrsanwalt: Sie sollten die Größe Ihrer Unterschrift mal überdenken, immerhin bedeckt sie fast den ganzen Bereich des Textes und das erschwert das Lesen ungemein. Merke: Ihre Dynamik und Wichtigkeit brauchen Sie aber nun wirklich nicht über Ihre XXL-Unterschrift zu transportieren!
Ob ich meinen Blog nun nach Dubai verkaufe, um dem Law Hunting zu entgehen? Nun, sagen wir so: es liegen diverse Angebote vor - aus Dubai, Mexico, der Elfenbeinküste, aus Peking, den Antillen und aus Russland. Ich sonderiere in Ruhe die Angebote und spiele tatsächlich mit dem Gedanken, symbolisch für einen Euro zu verkaufen. Dann, Herr Verkehrsanwalt, wäre Ihr Law Hunting aber sowas von vorbei...
Ich frage mich Herr Frickemeier, warum dies nicht schon lange geschehen ist. Es gibt so schicke Anbieter mit Whois-Schutz, da können sich die Anwälte die Finger blutig teckeln und nichts würd passieren. Wenn sie weiter schonungslos Berichten möchten, sollten sie diesen Weg gehen. Ich ziehe meinen Hut vor solchen Leuten, denn das was sie tun ist keineswegs ungefährlich. Mich wunderts das noch keine Kommando bei Ihnen war. Aber vlt. währe das doch mal was für Baberhauser & Co. Vlt. sollte man das so regeln, wie vor dem WWW. Da würde einigen Herren der Arsch mal als auf Grundeis gehen. :-)
AntwortenLöschenDanke für die Blumen. Andererseits denke ich, daß gerade die Tatsache, NICHT anonym zu posten wesentlich dazu beiträgt, tiefere Stiche zu versetzen. Immerhin stehe ich zu jeder einzelnen, geschriebenen Zeile. Beachtlich eigentlich, daß die Abzocker stets öffentlichkeits- und medienscheu sind; immerhin stehen Sie doch zu ihren Tätigkeiten (und werden nicht müde, das verfremdet und mit nachgestellter Stimme zu betonen).
AntwortenLöschenWas den Hintern und das Grundeis angeht: seien Sie sich der Tatsache versichert, daß dem bereits längst so ist aufgrund klarer und deutlicher Berichterstattung. Nach außen hin ist man natürlich stark wie eine deutsche Eiche, aber was da an internen Gesprächen läuft kann ich mir lebhaft vorstellen. Die Abzocker werden sich gegenseitig heulend in den Armen liegen, sinngemäß. Wetten?
Kann es sein das eine seite fehlt die mit punkt b
AntwortenLöschenich
Punkt b ist im Übertrag auf Seite 3 vorhanden.
AntwortenLöschenzum 1. Kommentar:
AntwortenLöschenWieviel Glaubwürdigkeit hätte denn zB dieses Blog hier gehabt, wenn jemand dieses anonym erstellt hätte?
Leider ist das "Auswandern" fast schon der übliche Weg, sich dem "law-hunting" der Abzockanwälte zu entziehen. Zuletzt ist ja auch Fastix emigriert.
AntwortenLöschenAus Gründen der Darstellung des Abzockwesens und seiner gerichtsverwertbaren Dokumentation fände ich es aber gerade richtig und wichtig, exakt diesen Blog in Deutschland zu belassen. Dafür muss sich der Autor natürlich an die gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben halten. Was darüber hinausginge, das ließe sich ja......
Was ist eigentlich an Rechtsanwalt so schlimm dass er so nicht genannt werden möchte?
AntwortenLöschenhmmm. Ich schätze, da unterliegst du einem Irrtum, wenn du glaubst dass du für die deutsche Justiz nicht greifbar bist, nur weil der Server im Ausland steht.
AntwortenLöschenBtw. gehört blogspot.com zu Google mit Sitz in den USA. Zweifelst du trotzdem an der Wirksamkeit der einstweiligen Verfügung?
Niemand möge mich falsch verstehen: Ich wünsche diesen Abzockern, dass den Verantwortlichen der S..k abfällt und die sich bei einer Verurteilung nicht mit einer Privatinsolvenz aus der Affäre ziehen können, sondern ordentlich bluten und die Kohle auf Heller und Pfennig zurück zahlen müssen.
Es wäre allerdings doof, wenn die dir aufgrund deines Irrtums dir trotzdem eins reinwürgen könnten.
Ich bin zwar kein Jurist, aber kann ein Anwalt solche einstweiligen Verfügungen nicht abwenden? Wer sagt denn, dass der Linksanwalt recht hat? (Das Wort "Linksanwalt" ist übrigens keine Beleidigung, sondern lt. diverser Google-Ergebnisse eine scherzhaft-karikative Bezeichnung eines Rechtsanwalts. Nirgendwo steht, dass es eine Beleidigung wäre.)
Die Örtlichkeit (Landgericht) war natürlich vom Verkehrsanwalt mit Bedacht gewählt, denn dort herrscht Anwaltszwang - und somit fallen Anwaltskosten an. Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn Aussicht auf Erfolg besteht; und im Falle falscher eidestattlichen Versicherungen (mir liegt wie gesagt der Schriftsatz vom LG Bielefeld noch nicht vor, daher kann ich das nicht beurteilen, vermute es aber) kann ein Gericht diese natürlich ablehnen...
AntwortenLöschenRechtsanwalt zu "Rechts"Anwalt
AntwortenLöschenLinksanwalt zu "Links"Anwalt (weil er so link ist mal wieder OHNE mündliche Vehandlung zu wirken)
Verkehrsanwalt zu "Verkehrs"Anwalt (Ich sage nur Porno CD)
Herr Hasenbäumer (oder HHB) und Herr Babenhauserheide (oder BHH), huch, noch so ein Verdreher, können noch soviele Einwände gegen Titulierungen haben, das ändert nichts daran was Sie sind.
Justizia mag zwar Blind sein, denoch wird Sie erkennen dass diese Beiden NICHT die feinen sauberen Stützen der Gesellschaft sind die Sie immer nach außen hin projezieren.
So, und jetzt könnt ihr gegen mich auch eine Einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erwirken!
Ein Ehemaliger.
Zitat von Anonym von 20. November 2009 18:48
AntwortenLöschenhmmm. Ich schätze, da unterliegst du einem Irrtum, wenn du glaubst dass du für die deutsche Justiz nicht greifbar bist, nur weil der Server im Ausland steht.
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Na dann lese mal das hier;
Brauche ich ein Impressum?
Nach deutschem Recht braucht praktisch jede Webseite ein Impressum, nach US-amerikanischem Recht ist eine derartige Verpflichtung allerdings Verfassungswidrig. Ein paar Zeilen aus dem Urteil;
Under our Constitution, anonymous pamphleteering is not a pernicious, fraudulent practice, but an honorable tradition of advocacy and of dissent. Anonymity is a shield from the tyranny of the majority. See generally J. S. Mill, On Liberty, in On Liberty and Considerations on Representative Government 1, 3-4 (R. McCallum ed. 1947). It thus exemplifies the purpose behind the Bill of Rights, and of the First Amendment in particular: to protect unpopular individuals from retaliation--and their ideas from suppression--at the hand of an intolerant society. The right to remain anonymous may be abused when it shields fraudulent conduct. But political speech by its nature will sometimes have unpalatable consequences, and, in general, our society accords greater weight to the value of free speech than to the dangers of its misuse. See Abrams v. United States, 250 U.S. 616, 630-31 (1919) (Holmes, J., dissenting). Ohio has not shown that its interest in preventing the misuse of anonymous election related speech justifies a prohibition of all uses of that speech. The State may, and does, punish fraud directly. But it cannot seek to punish fraud indirectly by indiscriminately outlawing a category of speech, based on its content, with no necessary relationship to the danger sought to be prevented. One would be hard pressed to think of a better example of the pitfalls of Ohio's blunderbuss approach than the facts of the case before us."
Quelle: http://www.usa-dateiload.net/customer/knowledgebase/94/Brauche-ich-ein-Impressum.html
Aber mal davon abgesehen, da Herr Claus Frickemeier den Abzockern persönlich bekannt ist, würde ein "sogenanntes Auswandern" nicht viel bringen.
Und wie hier schon gesagt wurde, es bringt der Sache mehr, wenn so etwas nicht Anonym veröffendlicht wird, mit allen Vor und Nachteilen
Die versuchte gegenwaer wegen den Domain klau ?
AntwortenLöschenein versuchte Hilfe Schrei wuerde ich da eher sagen, damit die sache mit den Domain klau dann ggf. nicht ganz so boese fuer ihn endet ?
Pass auf, dass durch die Veröffentlichung hier nicht schon eine wirksame Zustellung belegt ist (=> Wikipedia: "Einstweilige Verfügung => (Zustellung im Parteibetrieb, §§ 936, 922 Abs. 2, 929 Abs. 2 ZPO)
AntwortenLöschenFrank Michalak greift in die letzte Kiste, und zitiert ein Urteil, das ca. ein Jahr alt ist, und schon damals sehr unstritten war:
AntwortenLöschenhttp://www.prcenter.de/Nachbarschaft24-Wer-eine-Dienstleistung-erbringt-muss-dafuer-entlohnt-werden.93673.html
Mehr zu Frank Michalak:
http://abzocknews.blogspot.com/search/label/Frank%20Michalak
Nein, ist sie nicht. Zum einen handelt es sich nicht um eine beglaubigte Kopie, zum zweiten fehlt ja einiges, was nicht mitgesandt wurde - z.B. der Antrag an sich als auch die Aufforderung des Gerichtes mit entsprechender Fristsetzung.
AntwortenLöschenach frickemeier bist du peinlich - mit deiner überwichtigen art und weise..
AntwortenLöschenHerr Frickemeier, soviel Zeit muss sein.
AntwortenLöschen"ach frickemeier bist du peinlich - mit deiner überwichtigen art und weise.."
AntwortenLöschenHey, das war ja eine Coram publico
Sie haben schon recht Herr Frickemeier ist:
Fortiter in re, suaviter in modo
Es wurde offenbar auch einiges nicht in die Verfügung übernommen, siehe Seite 4: "soweit der Antrag zurückzuweisen war". Mich würde schon interessieren, was alles so beantragt wurde.
AntwortenLöschenBleiben Sie bitte 'in Deutschland'. Selbst wenn vorübergehend Einschränkungen notwendig sind. Der Google-cache und verbraucherfreundliche Foren helfen über die Zeit hinweg ;-)
Und an Maxdermiese:
Ich vergesse jetzt mal mein großes Latrinum und den Stowasser. Speak deutsch to me. Please.
Das war eine "öffentliche Belobigung"
AntwortenLöschenund Herr Frickemeier ist
Stark in der Sache, süß (sanft) in der Form.
und ergänzhend zu Max: Und etwas abgeklärter als Fastix, das hoffe ich zumindest, wir wollen Claus nicht in Ordnungshaft sehen wegen irgendwelcher zu viel gesetzter Anführungszeichen im Blog :)
AntwortenLöschenich würd "Rechts"anwalt einfach in (Rechts)anwalt ändern, dann soll er sich ne neue Verfügung holen - und auch zahlen ;)
AntwortenLöschenEs gibt ja noch ne Menge an Buchstaben, wenn die ausgehn, Bold, Kursiv... *eg*
Sechs Angriffe schon ... da wird es wohl mal Zeit für eine Übersicht wie in den einzelnen Punkten der Stand ist, sonst verliert man ja völlig den Überblick :-)
AntwortenLöschenMan kann den "Rechts"Anwalt auch liebevoller mit "Organ der Rechtspflege" umschreiben. In dem Zusammenhang hier, weiß doch wohl jeder, was mit dem Begriff gebacken ist!
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