Mittwoch, 13. Oktober 2010

StA Bielefeld stellt Ermittlungsverfahren gegen mich ein

Wir erinnern uns? Strohmann und Komparse Andreas Schilling, zeitweise Geschäftsführer der L & H GmbH und somit quasi mein "Nachfolger" im Firmengeflecht des Frank Babenhauserheide zeigte mich im August 2010 an.

Tatvorwurf: § 353 StGB (Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen) sowie § 186 StGB (Üble Nachrede)

Wie ich in meinem Artikel vom 01. September 2010 bereits darlegte nahm offenbar auch Herr Schilling an der illustren "Wir-zeigen-jetzt-alle-mal-den-Frickemeier-an"-Party teil.

Heute erreichte mich der schriftliche Hinweis der Staatsanwaltschaft Bielefeld, dass das Ermittlungsverfahren ("Tatvorwurf: Mitteilung über Gerichtsverhandlungen u.a.") gegen mich gemäss § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt wurde.


Tja, liebe Abzocker und Helfershelfer, Realität voraus! Ganz so einfach ist es offenbar nicht, mich mundtot machen zu wollen. Oder anders formuliert: der Nächste, bitte!

4 Kommentare:

  1. Hallo Herr Frickemeier!

    Wieder einmal eine gute Nachricht, die ich mit Freude zur Kenntnis nehme. Ich kann nur jeden Geschädigten auffordern, Sie bei Ihrer Arbeit gegen die Abzocker zu unterstützen. Ich jedenfalls werde es tun!

    Dr. ...

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  2. Und das mit dem KunstUrhG? Vielleicht wärs ja sinnvoll, das Bild von Moppelchen hier einfach rauszunehmen, um das auch zu erledigen?

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  3. Wo ist denn das Foto von dieser Person der Öffentlichkeit ein Kunstwerk?

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  4. Sie ist m.E. eine relative Person der Zeitgeschichte.

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