Mittwoch, 18. Dezember 2013

Über die Erinnerungslücken des Frank Babenhauserheide - ein Prozessbericht

Gestern wurde vor dem Amtsgericht Herford (Schöffengericht) mein Strafverfahren verhandelt. Der Tatvorwurf gegen mich lautete auf Unterschlagung von rund 75.000 Euro. Ich berichtete hier im Blog umfassend darüber. Zunächst sollte dieses Verfahren bereits am 04.06.2013 stattfinden, allerdings war ich der Ansicht, dass hierzu noch diverse Zeugen zu laden wären - und somit wurde das Verfahren auf den 17.12.2013 verschoben.

Es galt die Frage zu klären, ob es zwischen mir und Herrn Babenhauserheide eine mündliche Provisionsabsprache gegeben habe oder nicht. Laut Strafanzeige, eingereicht von Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer im Auftrag der L & H GmbH, sei dies angeblich nicht der Fall gewesen; ich hätte mich schlichtweg an Fremdgeldkonten der Abofallenbetreibern bereichert. Die Strafanzeige erfolgte übrigens exakt an dem Tag, an dem ich hier auf IMD ein erstes TV-Interview bei Akte 2009 angekündigte. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt....

Um 09.00 Uhr ging es dann los mit dem Aufruf in der Sache. Es wurde festgestellt, dass gleich zwei geladene Zeugen nicht erschienen waren: Helmut Steffel (Wien) sowie der damalige Buchhalter der InQnet GmbH  (Wien). Letzterer schickte immerhin einen Zeugenanwalt namens Tobias Glienke (Kanzlei Hoenig, Berlin) ins Rennen um mitteilen zu lassen, dass er ohne Angabe von Gründen nicht erscheinen werde. Herr Glienke nahm dann als Prozessbeobachter an der Verhandlung teil.

Frank Babenhauserheide blieb nun als einziger Hauptbelastungszeuge übrig, da der Wiener Strohmann Helmut Steffel es ja wohlweißlich (?) vorzog, gar nicht erst zu erscheinen. Babenhauserheide kam aber nicht etwa alleine, sondern wurde vom Verkehrsanwalt Hasenbäumer sowie seinem ehemaligen Strohmann, Holger Brandes, begleitet. Nachdem alle Zeugen belehrt wurden und den Sitzungssaal verlassen hatten wurde ich vernommen und schilderte detailliert, was sich in dem Abzocknetzwerk vor rund 4 Jahren zugetragen hat. Nachdem weder der Staatsanwalt noch Schöffen oder Richterin Fragen an mich hatten wurde der erste Zeuge geladen: Frank Babenhauserheide.

Herr Babenhauserheide wirkte äusserst nervös und nicht ansatzweise so souverän und selbstsicher, wie er damals in seinem Firmengeflecht auftrat. Ob ihm die Anwesenheit des Prozessbeobachters Glienke unangenehm war darf vermutet werden, denn man könnte zu dem Schluß kommen, dass dieser für die Wiener Hintermänner den Prozess und die Aussagen des Babenhauserheide kontrollieren würde.

Babenhauserheide wurde nun dazu befragt ob er etwas mit der L&H GmbH zu tun gehabt habe. In  sämtlichen Schriftsätzen des Zivilverfahrens als auch in seiner polizeilichen Vernehmung hatte er dies stets verneint - um nun einzuräumen, dass er die Gründung der L&H GmbH in die Wege geleitet habe. Seine anfangs äusserst schwammigen Aussagen ("könnte sein", "eigentlich schon", "Jein", "wäre möglich", "eventuell" prägten langsam aber sicher ein deutliches Bild für die anklagende Staatsanwaltschaft und auch die Schöffen und Richterin, die ihm dann die wichtigste Frage stellte:

"Herr Babenhauserheide! Hatten auch Sie Zugriff auf die Konten der L&H GmbH?"

Die Frage war daher für mich wichtig, da die Gegenseite in der Strafanzeige gegen mich behauptete, die zahlreichen Abbuchungen der Provisionen seien erst später durch Treugeber der L&H GmbH, Strohmann Steffel, aufgefallen und daraufhin zur Anzeige gebracht worden. Rund ein Vierteljahr nach der letzten Abbuchung allerdings erst (am Tag, als ich im Blog das Akte-Interview ankündigte).

"Es kann gut möglich sein, dass ich ebenfalls die Zugangsdaten zu den L&H-Konten hatte."

antwortete Babenhauserheide schließlich sehr zum Erstaunen aller anwesenden Verfahrensbeteiligten.

"Wenn Sie doch Zugriff auf die Konten hatten, warum haben Sie dann nicht reagiert, als die angeblich zu unrecht durchgeführten Überweisungen erfolgten?"

"Ich habe meinen Auftraggebern aus Wien mitgeteilt, dass ich mich drum kümmern werde".

Die Richterin bat dann darum, nicht ständig nur über Orte (Wien...) zu sprechen, sondern stattdessen über Namen. Den Namen Fritzmann umging Herr Babenhauserheide nämlich derart deutlich, dass es fast schon peinlich wirkte. Sichtbar unwohl beantwortete er nun auch Fragen zu der von mir angebrachten Tatsache, Babenhauserheide habe mir gesagt, ich solle doch die mir zustehenden Provisionen vom Konto ziehen und gab dies in einem Nebensatz zu, um sich direkt darauf zu verbessern: "das habe ich so aber nicht gesagt!" - "Doch, das haben Sie gerade so gesagt, Herr Babenhauserheide!" antworteten Schöffen, Richterin und selbst der Staatsanwalt.

Mein Anwalt, Benedikt Klas, fragte Herrn Babenhauserheide nun, welche Funktion Frau Carolin S. in seinem Firmengeflecht gehabt habe und wie er die damalige Zusammenarbeit einschätzen würde.

"Mit Frau S. habe ich sehr vertrauenvoll zusammengearbeitet. Sie leitete nicht nur eine Abteilung in meinem Unternehmen, sondern war auch so etwas wie meine Sekretärin"."

"Keine weiteren Fragen, Herr Babenhauserheide. Bitte halten Sie sich für weitere Fragen zur Verfügung, Sie sind hier noch nicht entlassen. Vielleicht benötigen wir Sie gleich noch einmal."

Nun wollte man die von uns geladene Zeugin Carolin S. hören. Diese bestätigte, dass ich ihr nach der mündlich getroffenen Provisionsvereinbarung im Büro des Babenhauserheide von ebendieser erzählt habe und weiterhin, dass Frank Babenhauserheide -entgegen seiner eigenen Schilderung in der Vorzeit, mit der L&H GmbH nichts zu tun gehabt zu haben- der Strippenzieher im Firmengeflecht in Vlotho war und für alle Dinge dort alleinig die Entscheidungen traf. Weiterhin bestätigte Sie, dass sowohl die Firmengründung (Notartermin der L&H GmbH, Kontoeröffnungen, etc.) von ihm alleine beauftragt wurden.

Nach dieser Bestätigung meiner zuvor ausgeführten Beobachtungen wurde die Zeugin S. aus dem Zeugenstand entlassen. Eine weitere Vernehmung des Babenhauserheide schien nicht mehr nötig zu sein.

Es folgte eine kurze Verhandlungsunterbrechung. Staatsanwaltschaft, Schöffen und Richterin hatten offenbar genug gehört und so bot man uns die Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen an. Nach kurzer Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt stimmte ich der Einstellung des Strafverfahrens ohne Auflagen zu. Der Beschluss ist rechtskräftig, eine Revision oder Beschwerde gegen den Beschluss ist nicht zulässig.

Ich persönlich finde es sehr schade, dass unsere weiteren Zeugen gar nicht erst angehört werden mussten. Es handelte sich neben zwei Ermittlern vom Landeskriminalamt Niedersachsen, einen Oberstaatsanwalt aus Hannover, einen Oberstaatsanwalt aus Detmold auch um Adrian Fuchs (abzocknews.de).

Warum der vermeintlich Geschädigte, Strohmann Helmut Steffel, trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Prozess erschien kann indes nur vermutet werden.

Die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts äusserte dazu nur: "Der wird schon wissen, warum er nicht nach Deutschland kommt. Die Staatsanwaltschaft hätte sich auf ihn jedenfalls gefreut."...

Mein Fazit:
Der frei erfundene Unterschlagungsvorwurf , der in den Raum geworfen wurde, um mich unglaubwürdig und mundtot zu machen, wurde vom Schöffengericht mit dem Einstellungsbeschluss ohne Auflagen quittiert. Fakt ist ebenfalls, dass die vermeintlichen Geschädigten aus Wien nicht vor Gericht erschienen und sich Herr Babenhauserheide als Hauptbelastungszeuge um Kopf und Kragen geredet hat.

P.S.:
Rechtsanwalt Andreas Neuber, der ja bereits im Juni diesen Jahres vollmundig von einem "Showdown" sprach und ankündigte, ebenfalls "nicht nur als Zeuge" zu erscheinen erschien ebensowenig wie jene kriminellen Subjekte, die in einem Schmähblog zuvor noch großkotzig äusserten:

"Was die Realität angeht, das werden wir ja am 17.12. sehen, ich werde da sein und genau lauschen und auch berichten. Denn die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, was mit Frickemeier los ist. Eins ist mal klar, für den Fall das der einwandert hab ich schon eine Flasche Whiskey gebunkert, Kostenpunkt 900,00 Euro. Die Köpfe ich dann mit allen lieben Bekannten.
Ansonsten bleibt mir nur zu sagen:

Advent, Advent, der Kittel brennt:)"
Muss nun tatsächlich noch erwähnt werden, dass der/die Verfasser solchen Blödsinns natürlich nicht zur Verhandung erschienen? Ein lichtscheues Gesindel, welches anonym agiert habe ich stets belächelt. Heute einmal mehr.

Update vom 20.12.2013: der Beschluss des Schöffengericht Herford liegt mittlerweile vor und sei hiermit der Form halber nachgereicht:


20 Kommentare:

  1. Werter Herr Frickemeier, Ihre Freude ist ja verständlich und nachvollziehbar. Was aber bleibt, ist die titulierte und rechtskräftige Forderung in eben jener Höhe. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gläubiger auf die verzichten werden, sondern eher weiter vollstrecken.

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    1. Aber nur wenn Sie nackt im Gummimantel vollstrecken sie kleines Ferkelchen!

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    2. Dr. Klusenbreuker, das empfinde ich an der Stelle als ein wenig unfair, gewisse "Vorlieben" für lange Spaziergänge bei Regen im Kleppermantel mit nix drunter durch die (Florianatik) ääääh Botanik ins Spiel zu bringen.

      Mir reichte an der Stelle der dezente Hinweis darauf, dass der Inhaber eines solchen Titels sehr schlecht beraten wäre, diesen in der Situation auch zu vollstrecken.

      Nicht umsonst scheint man in Vlotho auf die anwaltliche Hilfe aus Krefeld zugunsten eines Verkehrsanwaltes verzichtet zu haben und wahrscheinlich diesbezüglich ein zweites Mal durchzuatmen.

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    3. Seltsamerweise bedecken sich die Stilzchen-Schmähblogs mit Schweigen, nachdem sie doch so vollmundig Claus Unterliegen so zelebriert haben.

      Quasi unisono scheint auch ein Krefelder Anwalt sich urplötzlich ein Schweigegelübde auferlegt zu haben. Ein Schelm, der Arges dabei denkt.

      Selbst bei der Entstehung auch anderer Schmähblogwelten tauchten so merkwürdige die Parallelen zwischen Krefeld und diesen Verunglimpfungen auf... na na na, da wird doch nicht etwa ein Aurtraggeber ersichtlich?

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  2. Gut dem Dinge, Claus!

    Den Kriminellen, die als erste geplärrt hatten beklaut worden zu sein, wird ja demnächst der Prozess gemacht, bzw. wurde ihnen ja bereits Applaus entboten.

    Allerdings scheint man sich auch dort eines Besseren besonnen zu haben und lieber auf einen Anwalt verzichten zu wollen, der sich zwar über all die Jahre angebiedert hatte und sich dabei nicht zu blöde gewesen ist, seine Häufchen ebenfalls auf den Hetz- und Schmähblöckchen zu hinterlassen. Vielleicht nimmt er sich ja ein Vorbild am Verkehrsanwalt, der brav seine Schläge weggesteckt hat.

    Und Wien bleibt doch lieber in Wien und mag nicht mehr zu uns kommen.

    Na ja, der Wiener Volksmund bezeichnet die dortigen Anstalten des geschlossenen Rechts als "Hefn".

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  3. Werter Herr Neuber, Sie können sich Vieles nicht vorstellen, wie die Vergangenheit zeigte und die Zukunft zeigen wird. Wie das damalige Versäumnisurteil zustande kam können Sie meinem Blog entnehmen. Und was sich diesbezüglich noch tun wird, bald ebenfalls.

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  4. Nach welchem Paragraph wurde eingestellt? 171, 153, 153a oder 154 ?

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  5. Nach § 153. Ich werde den Beschluss veröffentlichen, wenn ich ihn erhalten habe.

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  6. Eine Fahrkarte von Krefeld nach Herford ist ja auch nicht billig!

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  7. "(Kanzlei Hoenig, Berlin)"

    "Wir verteidigen derzeit zwei Angeklagte vor einem hessischen Landgericht gegen die Anklage der Staatsanwaltschaft Wiesbaden. ... "Das Gericht will sich um die Zustellung einer weiteren Ladung in Malaysia bemühen""
    via:
    http://the-new-boo.blogspot.de/2013/08/brian-corvers-der-probenzauberer_7.html?showComment=1386855846957#c2285224256063240224

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    1. Einen weiteren Bezug der Kanzlei zur Abofallen-Mafia gibt es auch, wenn man sich mit der Domember UG beschäftigt. Dort wurde eben mal schick Akteneinsicht beantragt, nachdem man dem Strohmann Thilo F. vorgaukelte, ihn vertreten zu wollen. Nachdem man die Akteneinsicht erhielt (und somit über die Ermittlungsergebnisse im Bilde war) wurde dann das Mandat niedergelegt. Begründung: Interessenskonflikte. Ein Schelm, wer Böses denkt...

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    2. Dann scheint auch klar zu sein, warum der Strafverteidiger eine 80-seitige Anklageschrift gelesen hat:

      "Die Mühle der Staatsanwaltschaft"
      via:
      http://www.jurablogs.com/thema/staatsanwaltschaft/2

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    3. In dem Blog der Kanzlei wurde mal eine Letzte Mahnung der ESTESA GmbH für die Abofalle "Web-Downloads.net" gezeigt. Als dann ein Kommentator auf die 6-stellige (fortlaufende?) Rechnungsnummer und die damit verbundene Frage der Umsatzsteuer hinwies, war der Artikel samt Kommentaren plötzlich verschwunden:

      "Letzte Mahnung vor Übergabe an das Inkassobüro
      kanzlei-hoenig.de | 4. Mai 2011 — Aus dem Posteingang: Ui-ui-ui! Und jetzt? Nunmehr ernst nehmen und besser zahlen? …"
      via:
      http://www.jurablogs.com/thema/posteingang/2

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  8. Jetzt aber schnell Strafanzeige wegen §164 StGB und §153 StGB :-)

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  9. Problembärdompteur I.19. Dezember 2013 um 22:24

    "Eins ist mal klar, für den Fall das der einwandert hab ich schon eine Flasche Whiskey gebunkert, Kostenpunkt 900,00 Euro. Die Köpfe ich dann mit allen lieben Bekannten."

    süß, wie das Neuberchen verkrampft versucht, den Eindruck zu erwecken, er könne sich was leisten. Solches Handeln nährt sich sehr wohl aus dem gleichen Quell wie das Bemühen, sich den Abofallenkriminellen anzudienen: schiere Verzweiflung.

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  10. Besagte Kanzlei hat (anscheinend) auch jemand in einem anderen Abofallen Prozess vertreten:
    http://www.kanzlei-hoenig.de/specials/juristenalltag/strafrecht/der-kocher-des-staatsanwalts/
    http://www.kanzlei-hoenig.de/specials/juristenalltag/strafrecht/der-koch/
    http://www.kanzlei-hoenig.de/specials/juristenalltag/strafrecht/lateinisches-kochbuch/
    http://www.kanzlei-hoenig.de/2012/urteil-im-hamburger-abofallen-prozess/
    http://www.abzocknews.de/2013/03/15/abofallen-urteile-um-99downloads-de-rechtskraftig-revisionen-vom-bgh-als-unbegrundet-verworfen/

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  11. Na wo sind sie denn jetzt, die hetzenden "Verbraucherstilzer" und "Frickestilzer"? Letztere sind bereits seit Oktober 2012 verschollen, die Erstgenannten jaulten kurz vor dem Verhandlungstermin mit altgewohnter Dünnpfiffabsonderung auf. Und auch unser Problembär aus Krefeld war mit seinen Sockenpuppen kommentierenderweise sofort vertreten.

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    1. Der letzte Eintrag im Oktober 2012, verfasst von einem (angeblichen) Rechtsanwalt mit (angeblich) 30 Jahren Berufserfahrung endete wie folgt:

      (Zitatauszug): "Ist Ihnen eigentlich bekannt, dass jemand solange als unschuldig zu betrachten ist, solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist. Ich persönlich wette eine Kiste Champagner darauf, dass, sollte das Verfahren nicht mit einem Freispruch oder einer Einstellung enden, Herr Eberle mit max. 2 Jahren zu rechnen hat, die zur Bewährung ausgesetzt werden und dies nur, damit der Staatsanwalt nicht sein Gesicht verliert."

      Der Form halber: die Kiste Champagner habe ich bis heute nicht erhalten...

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  12. Nicht doch lieber Problembärdompteur I. der Du den Weg von den Fastix-Gefilden hier her gefunden hast, um dem Problem-Pelzgesicht ob der Bewahrheitung seiner über div. Hetz- und Schmähblogs breit getragenenen Orakel zu huldigen, meinst Du nicht, dass er, weil wesentlich billiger in er Beschaffung, Gesöffen heimischer Provenienz beispielsweise der Marke Dujardin gegenüber so hochwertigem Whiskey den Vorteil einräumt, um die Leere seiner unbefriedigenden und mandantenfreien Tage einschließlich sich selbst zu füllen?

    Jedenfalls bleibt festzuhalten, dass seine Ausflüge ins Abmahnunwesen, ebenso wie ins Rotlichtmilieu, nicht gerade von Nachhaltigkei zeugen. Auch die Abofallenmafia wird ihn getestet, taxiert und für wertlos erachtet haben. Nicht umsonst wurde einem ausgewiesenend "Verkehrsanwalt" in einem sehr wenig den Verkehr tangierenden Verfahren der Vorzug gegen Meister Problem-Pelzgesicht eingeräumt.

    Was bleibt, ist ein "Ächzanwalt", der von nichts und niemandem Ernst genommen wird und dessen ganzer Ruhm darin besteht, recht unrühmlich literarisch erwähnt worden zu sein. Nun denn.

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  13. "Berufserfahrung von Reinhard P***
    HR- / Accounting-Manager
    IXOLIT New Media Development GmbH
    In Privatbesitz; 11-50 Mitarbeiter; Branche: IT und Services
    Januar 2013 – Aktuell (1 Jahr 1 Monat)"
    Quelle:
    http://at.linkedin.com/pub/reinhard-pils/87/6a1/b50?trk=pub-pbmap

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