Durch die Einführung der Strafbarkeit müssten die Betreiber von Inkassofirmen genauer prüfen und arbeiten. Schwarze Schafe würden es sich zweimal überlegen, ob sie eine Gefängnisstrafe riskieren. Dem gleichgestellt werden sollten auch der Forderungseinzug durch Rechtsanwälte. Die Initiatoren plädieren für eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Inkassounternehmen in Zukunft die Angaben des Auftraggebers genau prüfen müssen und strafrechtlich wegen Betrugs bzw. Beihilfe hierzu verurteilt werden können, wenn sie unberechtigte Forderungen des Auftraggebers in nicht geringer Höhe (20€) UND/ODER in großer Zahl einzutreiben suchen.Zur Petition
Quelle: Antiabzockenet
Wie weit soll denn die Prüfungspflicht gehen? Wir haben wieder das Problem, dass einige wenige durch ihr Unwesen, eine Branche nicht nur Verruf bringen, sondern durch Einführung gesetzlicher Regelungen Kosten in unabsehbarer Höhe verursachen.
AntwortenLöschenGenauso sieht es doch mit der Button-Lösung aus. Um den Abzockern ihr Handwerk zu erschweren, werden volkswirtschaftliche Schäden durch die Umsetzung der Richtlinie bei jedem seriösen Anbieter verursacht, die letztlich höher sind, als die abgezockte Summe.
Das kann nicht die Antwort sein. Die Antwort könnte aus den eigenen Reihen kommen, wenn RA-Kammern sich endlich daran setzen würden, echte Ausschlußkriterien für ihre unseriösen Kollegen zu formulieren. Gleiches gilt für das Inkassowesen.
Sagen wir es mal so: das Gegenteil von gut gemacht, ist gut gemeint, oder wie soll ein Inkassodienstleister/Anwalt erkennen, dass ihm nicht zustande gekommene Verträge untergejubelt werden. Wir haben kein Defizit der Gesetze, sondern der Gesetzsauslegung.
Interessant aber auch die das who-is-who der Petitionsbefürworter: # 393 Michael Burat und # 386 Andreas Neuber, der es auf seinem Blog geschafft hat, auf Michael Burats Blog zu verlinken. Kein Rechtsanwalt, der auch nur einen Pfifferling auf sich hält, würde so etwas tun.