Mittwoch, 11. November 2009

Die Tricks von Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer

Morgens, 9.00 Uhr in Herford. Noch 15 Minuten bis zum Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Herford. Als ich in Begleitung einer weiteren, ehemaligen Mitarbeiterin sowie der Klägerin das Gerichtsgebäude betrete treffen wir auf einen aufgeregten Verkehrsanwalt Hasenbäumer, der, wie stets, mit hochrotem Kopf hektisch den Gang auf- und abwandert und sein hippes I-Phone am Ohr hat. Als er mich sieht weiß ich sofort: meine Anwesenheit schmeckt ihm nicht. Er wird noch hektischer.

9.15 Uhr. Wir betreten gemeinsam den Sitzungssaal, Verkehrsanwalt Hasenbäumer wird zunächst gefragt, wo denn der "Geschäftsführer" Brandes sei. Eilig nestelte Hasenbäumer in seiner Aktentasche und präsentierte der Vorsitzenden Richterin ein Dokument und murmelte "ähm, ich habe Handlungsvollmacht!". Nun sollte es eigentlich losgehen - aber, nein: Verkehrsanwalt Hasenbäumer bat die Vorsitzende Richterin, mich von der Verhandlung auszuschließen!

Fadenscheinige Begründung und wohl nur eine Finte: "Nun, in einem anderen Verfahren in diesem Zusammenhang gedenke ich, Herrn Frickemeier als Zeugen laden zu lassen, und wenn er nun an dieser Verhandlung teilnimmt, so ist er sicher voreingenommen!". Die Vorsitzende Richterin folgte der Argumentation des Verkehrsanwaltes Hasenbäumer. Obwohl es eine öffentliche Verhandlung war verließ ich also den Gerichtssaal, allerdings nicht ohne Hinweis darauf, daß ich dennoch berichten werde (das sollte durch seine Finte ja lediglich verhindert oder erschwert werden).

Der Gütetermin hatte zum Inhalt, daß die ehemalige Mitarbeiterin gegen die BWL Letter & Support GmbH klagte, da ihr fristlos gekündigt wurde, weil sie per Skype einer anderen Mitarbeiterin mitteilte, daß Strohmann Brandes keine Ahnung habe (och??). Weiterhin begehrte sie ausstehende Gehälter sowie eine Abfindung.

Soweit mir bekannt wurde soll die BWL Letter & Support GmbH nun die fristlose Kündigung in eine fristgerechte Kündigung umwandeln, die ausstehenden Gehälter nachzahlen und 1.200 Euro als Abfindung zahlen. Rechtsanwalt Hasenbäumer wollte aber die 14-tägige Einspruchsfrist nutzen, hieß es.

Nun: wieder mal einen Prozeß verloren, Herr Rechtsanwalt? Ich denke schon. Nichts anderes war aber auch zu erwarten!

13 Kommentare:

  1. Sehr geehrter Herr Frickemeier,

    ich lese seit dem Beginn in Ihrem Blog mit - da ich weder Insider noch Betroffener bin bisher ohne mich einzumischen.

    Ich möchte Ihnen für morgen alles Gute und viel Erfolg wünschen!

    Beste Grüße aus Bayern

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  2. Naja, man könnte fast meinen Sie wären nicht so richtig gern gesehen von der Gegenseite. Ich frage mich nur woher das kommt:-)

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  3. wooooow 1.200 euro abfindung! respekt, das hat dieser branche bestimmt gut zugesetzt!

    so kann es gern weiter gehen, aber erst mal die Einspruchsfrist abwarten! :)

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  4. Der "Zuschauer ist Zeuge" Trick hat zwar soooo ein Bart, wird aber immer mal gerne verwendet um Berichterstatter zu verhindern. Das wurde auch mal gegen mich verwendet (nicht im Kontext der Nutzlosbranche). Ich war 600 km gereist um die show zu sehen. Zum Glück war das Gericht nicht überzeugt und ich sah eine super Verhandlung!

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  5. Nicht schlecht. Wenn also nicht wirksam gekündigt worden war, muss nun noch die nach §622 BGB mindestens vierwöchige Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats eingehalten werden. Damit erhält die gekündigte Angestelle mindestens bis Ende Dezember die Bezüge zzgl. der 1200 Euro. Das sind sicher 5.000 Euro Gesamtkosten für den Arbeitgeber. Wenn nicht sogar 10.000 Euro!

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  6. Die 1200 € dürften 1 Monatsgehalt sein, ich würde dann tippen, das die Person ca 1-2 Jahre in dem Betrieb war. Dann wäre das eine übliche Abfindung.

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  7. Tja, da hat der Hasenbäumer wohl vergessen, im Verfahrensverlauf hilfsweise fristgerecht zu kündigen. Das tut mir aber leid für unseren Superanwalt.

    Ich freue mich aber für die Klägerin. Ein besserer Anwalt in ihrer Sache hätte ihr auf der Gegenseite nicht passieren können. Immerhin profitiert jetzt die Klägerin noch einmal von ihrer Exfirma.

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  8. Und in 10 Stunden gibt's gleich die nächste Klatsche vor Gericht. Die lernen es nicht!

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  9. Vermutlich wird der Arbeitgeber die Firma pleite gehen lassen.

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  10. Zitat "Tja, da hat der Hasenbäumer wohl vergessen, im Verfahrensverlauf hilfsweise fristgerecht zu kündigen. Das tut mir aber leid für unseren Superanwalt"

    Ausserhalb der Abzockbranche um Babenhauserheide, Fritzmann und Konsorten hat der " Rechtsanwalt " Ralf Hasenbäumer, der angeblich seine Ehefrau auf Firmenfeiern gerne als " Bückstück " bezeichnet, ganz sicher keinen Fuß auf die Erde bekommen.

    Drum landen solche "Nieten" halt immer als Gehilfen und Rechtsverdreher bei dubiosen Firmen und Abzockern.

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  11. Und, was gabs heute vor Gericht? Unterlassungsanspruch abgewiesen?

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