"Es muss davon ausgegangen werden, dass der Beklagte bei jeder Aktion weiterhin im Internet kommentiert und den Ruf, das Ansehen des Geschäftsführers und der Firma weiterhin bis dahin schädigt..."oder: "Es wird höflich gebeten, doch zu prüfen, ob nicht ein zeitlich näherer Kammertermin ausnahmsweise, notfalls an schon bisher verfügte Termine, "angehängt" werden kann?!"oder: "Der Antragsteller und der Unterzeichner wären dafür äußerst dankbar, dann es drohen täglich bis dahin in den nächsten 50 Tagen bis dahin weitere gegnerische, negative Internet-Veröffentlichungen, Verächtlichmachungen, Firmen-Schädigungen, etc -wie bisher..." |
Werter Herr Alleinunterhalter und Geschäftsführer Brandes, Sie sollten sich langsam aber sicher mit dem Recht auf freie Meinungsäusserung vertraut machen und aufhören, rumzujammern. Haben Sie gar Angst, daß mir in diesen 50 Tagen noch mehr beweisbare Informationen zugespielt werden und meine Recherchen noch weiter führen, als sie bereits gelangt sind? Ich freue mich jedenfalls auf ein Wiedersehen vor Gericht mit Ihnen und kann Ihnen schon heute versprechen, daß nicht nur ich mich freue.
Na da liebt dafür aber einer die guten alten Füllwörter. Da bin ich aber froh, dass ich mit meinem Kaufvertrag für das Haus bei einem anderen Notar war. Ich glaube diesen Vertrag hätte ich dann wirklich nicht mehr verstanden!
AntwortenLöschenWirklich süß, was wohl die Richter davon halten - vielleicht haben sie ja Mitleid.