Mittwoch, 14. Oktober 2009

Die Abzockbranche macht Fehler. Gut so!



Wenn ich bedenke, wie viele Invoice-Dateien ich hier noch so auf den Rechnern habe, so juckt es schon ein wenig in den Fingern, selbige zu veröffentlichen. Es versteht sich von selbst, daß ich das selbstverständlich nicht tun werde. Selbige gehören in die Hände der Justiz - und da befinden sie sich bereits. Es ist immer wieder schön zu sehen, wie sich die Parallelen ergeben und wer letztlich zusammenarbeitet in der Abzockbranche. In schlechten Zeiten arbeiten offensichtlich auch sonstige Konkurrenten zusammen; diese Tatsache sollte uns alle über den Tellerrand schauen lassen um die tatsächlichen Dimensionen des Geschäftsmodells zu erkennen.

36 Kommentare:

  1. Jo, habe auch noch nen stapel datensaetze hier, waren sogar gestern abend noch alle zugaenglich bis kurz vor 22.35 Uhr dann auf einmal war die Ordner nicht mehr zugaenglich, in meinen Augen aber viel zu spaet, selbe war mit einigen zugaengen bei dieser netten vivi pagen.

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  2. Hier ist ein Blog "Links, Urteile und Tipps für Abgezockte":

    http://dieabgezockten.blogspot.com/

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  3. Die haben auf oberster Ebene immer schon zusammengearbeitet. Oberster Abzockchef ist der Bernhard Syndikus, der in seinen verschiedenen Firmen die Abzockfallen bauen lässt, um sie dann ähnlich einem Franchise-System in Unterlizenz an die Abzocker zu vergeben. Syndikus hält zur Zeit auf seinen Namen ca. 9000 domains! Ca. 7000 domains - wohlgemerkt über die 9000 hinaus - hat er schon vergeben. Daran kann man ermessen, dass die Abzockwelle noch lange nicht abebben soll, geht es nach Leuten wie Bernhard Syndikus & Co.

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  4. Wer hat da eigentlich von wem abgeschrieben?

    1.

    http://web.archive.org/web/20070116042956/http://www.p2p-paradies.com/

    2.

    http://web.archive.org/web/20070825204522rn_1/www.p2p-heute.com/affiliate/layout14/

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  5. @ Kiesfurzer,

    Bingo! Diese Zusammenhänge sind bereits seit einiger Zeit nicht zu verleugnen.

    Und immer wieder, wenns um die Abzockbranche geht, taucht ein Unsyndikatischer aus München als Anwalt der Nutzlosen und deren "Rechtsverdreher" auf, gleich ob Schmiddies, Günther, Tankiepankie, Buratticlan etc.

    Hier erwirkte er sogar mal eine Unterlassungserklärung gegen einen Anwalt, der eigentlich nichts als die Wahrheit äußerte:

    http://anonymouse.org/cgi-bin/anon-www_de.cgi/http://www.forderungseinzug.de/Urteile/Ue_Vorsitzender_Notarverein.pdf

    Die gesamte deutsche/österreichische Abzockbranche hat nur wenige Gallionsfiguren aufzuweisen. Um diese scheren sich unzählige Mitläufer und "verbundene Unternehmen".

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  6. Bei den Schmidtleins gab es Mahnungen auch ohne Haken bei den AGB, siehe ab Zeitpunkt 2:01:

    http://www.youtube.com/watch?v=bln3JMOgs3c

    War das vielleicht bei MD genauso? Wurde dann vom Anbieter vielleicht trotzdem behauptet, man hätte den Haken gesetzt?

    Gut finde ich an dieser alten Akte-Sendung, anders als bei den neuen, daß die Redakteure sich zur Recherche dort wirklich anmelden, siehe ab Zeitpunkt 5:55, und nicht nur die Anmeldeseite(n) betrachten.

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  7. "wie viele Invoice-Dateien[...]auf meinen Rechnern"

    Was machen die denn da?
    Wie kommen die da hin?
    Und auf welcher Rechtsgrundlage?

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  8. Zur Beanwtortung Ihrer Fragen:

    zu 1: die dümpeln vor sich hin
    zu 2: sie erreichten mich per Mail
    zu 3: welche konkrete Rechtsgrundlage meinen Sie?

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  9. http://www.heise.de/ct/meldung/Notorische-Abzocker-in-Wien-verurteilt-829211.html

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  10. Schön für Österreich, aber solche Urteile wird man in Deutschland die nächste Zeit wohl nicht lesen.

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  11. zu 3: Rechtsgrundlage:
    Wenn Sie Daten Dritter speichern oder verarbeiten brauchen Sie dazu eine Rechtsgrundlage.
    Die Frage ist, welches Recht erlaubt die Speicherung auf Ihren Rechnern?
    Ich sehe da einen potentiellen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, schon die Weitergabe der Rechnungsdateien an Sie erachte ich als einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.

    Ich will ja niemanden auf dumme Gedanken bringen aber das hab ich mich halt direkt gefragt. Die Datenschutz-Seminare wirken halt nach:-)

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  12. > Schön für Österreich

    Noch schöner fände ich es, wenn die StA Wien gegen die Betreiber von MD in Wien strafrechtlich ermitteln würde. Genügenden Verdacht auf Straftaten gibt es ja.

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  13. @ anonymer Rechtsfetischist

    Hallo, Claus wollte damit nur auf eine Sicherheitslücke im Server der Abzockerbande hinweisen, die es wohl ermöglichte, dass jeder Nutzer des Internets diese hochsensiblen Daten einsehen und auswerten konnte.

    Selbstverständlich hat er die Daten, nachdem er die entsprechenden Unterlagen für die Ermittlungsbehörden fertigte, von seinem Rechner gelöscht, wie es sich gehört.

    Wars das, übersensibler Datenschützerfuzzy???

    Seltsam, dass Vertreter der Nutzlosen immer aufheulen bzw. durch ihre Anwälte aufheulen lassen, wenn sie der Meinung sind, dass andere gegen Bestimmungen verstoßen.

    Aber das ist bei diesem Pack ja branchenüblich!

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  14. Dateien oder Datensätze?

    Einzelne Dateien könnten von vielen Geschädigten an Herr Frickemeier geschickt worden sein, in Form von .pdf .jpeg .bmp .html und was weiss ich noch für Formate. Das würde beinhalten das die Geschädigten mit der Speicherung der Dateien einverstanden wären, sonst wäre die Aktion als solches doch Sinnlos.

    Datensätze wiederum wirft die Frage auf, wo kommen die Datensätze her. Vom Server von Mega-Downloads? Damit würden wir uns in einer rechtlichen Grauzone bewegen, denn diese Datensätze dürfte der Herr Frickemeier tatsächlich nicht auf sein Rechner haben, benutzt diese aber um einen, noch nicht rechtskräftig bestätigten, Tatbestand des Betruges aufzudecken und nicht zu seinen Persönlichen wohl.
    Wenn die Datensätze von Herr Frickemeier persönlich zusammengetragen worden sind wird die Frage aufgeworfen, wozu? Hier ist wiederum zu fragen, zu seinen persönlichen Wohl, oder wie oben schon erwähnt, den noch nicht rechtskräftig bestätigten, Tatbestand des Betruges aufzudecken?

    Das kann wiederum nur Herr Frickemeier beantworten.

    Übrigens, jeder der ein Email Postfach hat, hat ebenfalls Datensätze über Freunde, Bekannten, Kollegen auf sein Rechner. Nennt sich da nur Adressbuch. Wie vollständig die Datensätze sind, ist im Endeffekt egal. Sie sind vorhanden.

    Grüße

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  15. Die Datensätze wurden mir (auch nach meinem Ausscheiden) noch per Mail zugesandt, da ich offensichtlich noch im Verteiler stand. Diese habe ich lediglich an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet; das dürfte legitim sein :-)

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  16. > Schön für Österreich, aber solche Urteile wird man in Deutschland die nächste Zeit wohl nicht lesen.

    Das stimmt nur teilweise. Es gab auch in Deutschland ein Urteil gegen die Schmidtleins:

    LG Darmstadt, Urt. v. 22.11.2007, Az. 9 O 257/07

    http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/287/5/2

    Die Schmidtleins haben dann einfach die Webseite geändert und die Aktivitäten weitergeführt.

    Die Abofalle MD hat denselben beanstandeten Text, aber gegen eine nicht existierende "Blue Byte FZE" ohne ladungsfähige Anschrift kann man ja nicht klagen.

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  17. > Schön für Österreich, aber solche Urteile wird man in Deutschland die nächste Zeit wohl nicht lesen.

    Das war ein wettbewerbsrechtliches Urteil.

    Die Deutschland wird man wohl in nächster Zeit ein strafrechtliches Urteil lesen.

    Im Gegensatz zu der Schmidtlein-Abofalle war MD eindeutig Betrug im Sinne des StGB.

    Der Grund war das Dopplespiel von offizieller und inoffiziellen Anmeldeseite in Verbindung mit der LÜGE bzgl. der verwendeten Anmeldeseite in folgender E-mail-Mahnung nach 3 Wochen:

    http://the-pain.net/2008/09/mega-downloadsnet-betrug-v20.html

    Zitat:
    "Sie haben unsere Dienstleistung (redaktionelle Inhalte) auf www.mega-downloads.net am ... bestellt...
    Erklärung:
    Auf DIESER Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens..."

    Wäre der "Kunde" stattdessen auf die wahre Anmeldeseite hingewiesen worden, hätte er mit Hinweis auf die dort stark irreführende Aufmachung bzgl. "Produkt"-Beschreibung (Freeware) und Preisdarstellung (ohne Unterstreichung im Fließtext) einen Vertragsschluß bestritten.

    So wurde durch die Lüge in sehr vielen Fällen eine Zahlung verursacht, da die offizielle Anmeldeseite keinen so stark irreführenden Eindruck macht: Betrug!

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  18. Hat wenigstens mal wer den Verteiler hergenommen, um all diese Leute per Mail noch ein bisserl aufzuklären, nicht dasss noch einer auf die Idee kommt, zu bezahlen?

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  19. Ergänzung zum Kommentar 16. Oktober 2009 16:41

    Ich habe gerade auch bei den Schmidtleins verschiedene Layouts der Anmeldeseite gefunden. Zum Beispiel:

    http://www.p2p-heute.com/affiliate/layout14/
    http://www.p2p-heute.com/affiliate/layout27/
    http://www.p2p-heute.com/affiliate/layout18/
    http://www.p2p-heute.com/affiliate/layout28/
    http://www.p2p-heute.com/affiliate/layout31/

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  20. Gutachten Andy Bender 21.6.07, Az.:A-3/6675/07, siehe:

    http://www.hostpix.de/file.php?dat=bE4RjICs.jpg

    und

    http://www.hostpix.de/file.php?dat=GFXgDmK9.jpg

    Zitat:
    "...Zu erwähnen sei auch, dass dem Nutzer ein maximal 24-stündiger Zeitraum eingeräumt wird..."

    Quelle:

    http://www.praxisfit.de/easy-it-solution-gmbh-betrug-4751-2.html

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  21. Das Gutachten würde RA Bender heute so nicht mehr schreiben, siehe mein Interview mit ihm.

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  22. Nach meiner (laienhaften) Beurteilung war das Gutachten von RA Bender ("Die Easy IT-Solutions GmbH erfüllt sämtliche gesetzlichen Anforderungen in vorbildlicher Weise...Der Zahlungsanspruch der Easy IT-Solutions GmbH gegen den Nutzer ist daher gerichtlich durchsetzbar.") auch bei der damaligen Rechtslage falsch.

    Gründe:
    1.
    Folgendes galt nach meiner Beurteilung inhaltlich auch für MD:
    "...ohne in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass bereits das Absenden des Anmeldeformulars eine auf Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements gerichtete Willenerklärung darstellt und nicht zu erklären, wie der Nutzer die Veränderung der Testzeit in ein kostenpflichtiges Abonnement verhindern kann."

    Siehe Urteil zu einem Mitbewerber: LG Darmstadt, Urt. v. 22.11.2007, Az. 9 O 257/07

    2.
    Die Widerrufsbelehrung war aus meiner Sicht unwirksam, da sie erst NACH dem Vertragsschluß-Zeitpunkt laut AGB in Textform (per E-mail) zugestellt wurde und dann nicht über den Widerrufszeitraum 1 Monat belehrte, siehe hierzu:

    Landgericht Kleve, 8 O 128/06, Datum: 02.03.2007

    Zitat:
    "Gewerbliche Internet-Händler müssen Kunden in dauerhaft zugänglicher Form über ihr Widerrufsrecht belehren. Nach Ansicht des Landgerichts in Kleve reiche es nicht aus, dass der Kunde die Belehrung sofort ausdrucken oder auf seinem Computer speichern könne. In diesem Fall verdopple sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. Nur wenn der Händler die Belehrung in seinem Angebot in dauerhafter Weise zur Verfügung stelle, gelte die zweiwöchige Widerrufsfrist (Az.: 8 O 128/26). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig."

    Quelle:

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Internet-Haendler-muessen-dauerhaft-ueber-Widerrufsrecht-belehren-153980.html

    Außerdem war die Widerrufsbelehrung in der E-mail weit unten gut versteckt.

    -----------------------
    Bemerkung (betrifft nicht dieses Gutachten): Nach dem formalen Betreiberwechsel von "Easy IT-Solutions" zu "Blue Byte FZE" war die Widerrufsbelehrung ohnehin unwirksam, da sie dann nicht NAME und Anschrift, sondern nur eine Postfachanschrift enthielt. Außerdem war das Impressum dann nicht zivilrechtlich "juristisch top" (u.a. fehlende vorgeschriebene ladungsfähige Anschrift).

    Positiv finde ich, daß Herr RA Bender das Gutachten heute so nicht mehr schreiben würde.

    Der Mißbrauch des Gutachtens, das sich nur auf die Eingangsseite und die OFFIZIELLE Anmeldeseite bezog, um "Kunden" zur Zahlung zu bewegen, war aus meiner Sicht Teil eines Betruges.

    -----------------------
    Siehe auch:

    http://www.verbraucherrechtliches.de/2009/02/02/gerichtsurteile-zu-internetvertragsfallen-zusammenfassung/

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  23. Ich breche mal eine Lanze für RA Bender: er hatte die Startseite zu beurteilen. Diese war nach derzeitiger (wenn auch immer mal wieder angepassten) Version rechtlich (!) nicht zu bemängeln. Das sein Gutachten missbraucht würde war ihm sicher nicht klar, denn zu diesem Zeitpunkt war noch nicht bekannt, daß die User nicht über die offizielle Startseite von Megadownloads "Kunde" werden. Er ist schlicht ver***** worden und ich glaube kaum, daß ihm das ein zweites Mal passieren wird.

    Es zeigt aber auch deutlich die Vehemenz, die hinter dem Firmengeflecht steckt; es wird jede Möglichkeit genutzt, um den Betrug fortsetzen zu können. So langsam erreichen diese Erkenntnisse endlich auch die Behörden, und aufgrund aktueller Entwicklungen glaube ich schon, daß sich mittelfrsitig hier was tun wird.

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  24. Hier eine gute Video-Darstellung der Schmidtlein-Abofalle vom 22.09.2007:

    http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Video-Abofallen-Gewinnversprechen-kostenlose-Warenproben-800609.html

    Zitat StA Frankfurt:
    "Wir konnten nicht feststellen, daß die Gebr. Schmidtlein irgendjemanden wirklich angelogen haben." (Zeitpunkt im Video: 3:32)

    Artikel:

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Strafverfahren-gegen-Abo-Fallensteller-eingestellt-169254.html

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  25. Video zur Abofalle "abcload":

    http://www.youtube.com/watch?v=fzZ6w99-u_I

    Ab Zeitpunkt 1:12 sieht man gut die Landing Page "FREE Antivirus".

    Man kann sie sich derzeit auch selbst ansehen, wenn man bei Google testweise nach
    avira abc
    sucht und auf den 1. regulären nicht-Werbelink klickt. Dann kommt man zu:

    http://abcload.de/ptn/files/avira_antivirus.html

    Klick auf "Zum Download" führt zur Abofalle.

    -------------------

    Wenn man nur "avira" als Google-Suchbegriff eingibt, wird nur ab und zu Werbung wie diese geschaltet:

    http://anti-virus.powerloads.net/

    Diese leitet dann (auch nicht immer) zu abcload weiter.

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  26. Ergänzungen/Korrektur zum Kommentar 18. Oktober 2009 04:03

    A) Ergänzungen

    > Außerdem war die Widerrufsbelehrung in der E-mail weit unten gut versteckt.
    Quellenangabe: Siehe hierzu die E-mail mit dem Login-Link und den persönlichen Zugangsdaten:

    http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/53168-mega-downloads-laesst-mich-nicht-mehr-in-ruhe-52.html#post253430

    Bewertung dieser E-mail:
    1. in der Radiosendung in Bayern 5 vom 20.07.2008 (ab Zeitpunkt 00:01:50):

    http://mediathek.ard.de/ard/servlet/content/1878334

    2. in der Radiosendung Bayern 2: "Download-Abzocke - 14.10.2008" (ab Zeitpunkt 00:05:11):

    http://mediathek.ard.de/ard/servlet/content/2335434

    B) Korrektkur
    zu "Bemerkung (betrifft nicht dieses Gutachten)":

    Ersetze
    "Außerdem war das Impressum dann nicht zivilrechtlich 'juristisch top'..."
    durch
    "Außerdem war das Impressum dann nicht WETTBEWERBSrechtlich 'juristisch top'..."

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  27. Weitere RA-Beurteilung zu MD, vom 16.09.2007:

    Zitat:
    "Schließlich können Sie die Erklärung erst nach Vertragsschluß erhalten haben..."

    Quelle:

    http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=30682&rechtcheck=2

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  28. > Das sein Gutachten missbraucht würde...

    Hier ist ein entsprechender E-Mail-Verkehr (16.10.2008):

    http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=109128&page=100&ccheck=1

    Zitat:
    "Ich habe auch eine Rechnung bekommen und soll bis Dienstag 96 Euro überweisen. Ich habe schon gemailt und gesagt, dass ich mich nicht angemeldet habe. Darauf bekomme ich folgende Mail:
    ...
    Wir hoffen wir konnten Ihnen mit dieser Vertragsbestätigung weiterhelfen, anbei finden Sie noch ein Gutachten über den Vertragsschluss.
    Gutachten:
    Gutachten über den Vertragabschluss, die Forderungsrechtmäßigkeit sowie der gerichtlichen
    Durchsetzbarkeit der Forderung seitens Mega-Downloads.net
    Verfasser: Anwaltsbüro Bender (RA Bender), Bielefeld
    Das Gutachten können Sie als PDF unter folgender Adresse herunterladen:
    http://www.mega-downloads.net/docs/gutachten-forderungen.pdf"

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  29. Also wenn ich mir den Herrn bei Timestamp 3:00 anguck, weiß ich ja nicht. Ich wüsste nicht mit welcher Suchwort Kombi man auf den Abzock Seiten landet, da die original Adobe Seite immer oben steht, oder midnestens auf Platz 2 oder 3. Ist so viel Hirnschmalz mittlerweile schon zu viel verlangt? Oder überseh ich was als SEO-Mensch und internetaffiner Typ?

    Keinesfalls will ich die Methoden der Abzocker gutheißen, ich kapier nur nicht wie man auf den Seiten landet...

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  30. > Ich wüsste nicht mit welcher Suchwort Kombi man auf den Abzock Seiten landet

    Die Antwort darauf steht im Kommentar
    18. Oktober 2009 05:19. Empfehlung: Bitte die dort genannten Suchbegriffe ausprobieren!

    Links zu Abofallen erscheinen häufig vor dem Original-Link. Aber oft nur zu Zeiten, wenn Polizei, StA usw. nicht arbeiten: werktags nur abends, dafür ganztägig dann an Wochenenden. Beispiel: Ältere Menschen können oft schlecht sehen und dadurch eine gelbe Hinterlegung oft nicht von einer weißen Hinterlegung unterscheiden. Google will bei Abofallen offensichtlich mitverdienen.

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  31. Das ist halt das Problem, da viele User Werbung und Suchergebnisse nicht unterscheiden können oder wollen. Da wird auf das erstbeste geklickt, statt sich mal erst ein wenig umzusehen. Der richtige Link zum Original oder einer seriösen kostenlosen Downloadseite befindet sich meist gleich darunter als erstes Suchergebnis.

    Oder man will den Adobe Reader haben. Wäre es nicht das beste einfach mal adobe.de oder adobe.com in den Brower einzugeben? Wäre doch das naheliegenste. Vorausgesetzt man hat sich nicht verschrieben (Achtung Vertipperdomain die sich die Nutzlosbranche auch öft zu Eigen macht!), landet man gleich auf der richtigen Seite und kann sich gleich den aktuellen Flashplayer ebenfalls mit runterladen.

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  32. > Das ist halt das Problem, da viele User Werbung und Suchergebnisse nicht unterscheiden können oder wollen.

    Das "oder wollen." ist aus meiner Sicht unbegründete Polemik gegen die User.

    Zitat:
    "Der AdWords-Trick
    ...
    •Studie der »The Pew Charitable Trust«: Nur vier von zehn Web-Nutzern erkennen den Unterschied zwischen Anzeige und sponsored Link"

    Quelle:
    http://public.wuapaa.com/raiffeisen/2008/rlb/google-falle.pdf

    > Wäre es nicht das beste einfach mal adobe.de...

    Gerade .de-Domains sind besonders gefährlich bei Freeware-Begriffen durch Vertipper-Domains. Sie führen häufig in die Abofalle. Siehe:

    http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/59333-einschuechterungsfalle-per-tippfehler-skyppe-de.html#post291602

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  33. Ergänzung

    > Wäre es nicht das beste einfach mal adobe.de oder adobe.com in den Brower einzugeben? Wäre doch das naheliegenste. Vorausgesetzt man hat sich nicht verschrieben (Achtung Vertipperdomain...

    Es gibt auch gefährliche .de-Domains ohne Vertipper. Beispiele:

    h**p://flvplayer.de/
    h**p://vlc-player.de/
    h**p://photofiltre.de/
    h**p://open-office.de/

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  34. Natürlich, aber da wären die Softwarehersteller gefragt sich die Domains einzuverleiben bzw. schon in Vorhinein die ganzen TLD zu sichern, wenn man international tätig ist.

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  35. Immerhin ist der Täter/Strohmann aus dem Video ja einsichtig!

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  36. Zitat (17.12.2009):
    "Sehr geehrter Herr ........,

    wir möchten Ihnen mitteilen dass wir eine neue Bankverbindung haben, damit wir den Kunden eine größere Auswahl bieten können, stehen Ihnen die zwei nachstehenden Konten zur Verfügung.

    1. Bankkonto
    --------------------------------------------------------------------------
    Für Inlandsüberweisung:

    Empfänger: Premium Software GmbH
    Bankname: Commerzbank Oldenburg
    Kontonummer: 552 735 300
    Bankleitzahl: 280 400 46
    --------------------------------------------------------------------------
    Für Auslandsüberweisung:

    IBAN: DE07 2804 0046 0552 7353 00
    SWIFT-BIC: COBADEFF286
    Bank: Commerzbank Oldenburg

    2. Bankkonto
    --------------------------------------------------------------------------
    Für Inlandsüberweisung:

    Empfänger: Premium Software GmbH
    Bankname: Dresdner Bank
    Kontonummer: 019 44 77 000
    Bankleitzahl: 290 800 10
    --------------------------------------------------------------------------
    Für Auslandsüberweisung:

    IBAN: DE28 29080010 0194477000
    SWIFT-BIC: DRESDEFF290
    Bank: Dresdner Bank

    --------------------------------------------------------------------------

    Wir möchten Sie bitten alle ausstehenden Beträge auf eines der Konten zu überweisen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Ihr Abcload.de Team"


    Quelle:
    http://forum.computerbild.de/internet-abzocke/aerger-megadownloads-net_15234-229.html#post583047

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