Freitag, 18. Juni 2010

Niederlage für Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen

Die Sparkasse muss Kunden mit umstrittenen Erwerbsmethoden kein Konto einrichten: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück aufgehoben, nach der das Geldinstitut dem Rechtsanwalt Olaf Tank ein Konto zur Verfügung stellen muss. Über dieses Konto trieb Tank die Forderungen seiner Internet-Mandanten und seine Rechtsanwaltsgebühren ein.

Damit ist die Sparkasse zunächst nicht länger verpflichtet, dem Rechtsanwalt für die Internetgeschäfte seiner Mandanten ein Konto zur Verfügung zu stellen. Tanks Kunden wurden immer wieder in Zusammenhang mit sogenannten Abo-Fallen im Internet gebracht: Unbemerkt und unbeabsichtig gehen Kunden dabei teure Abos ein.

Tank hatte vor dem Verwaltungsgericht darauf gepocht, dass die Sparkasse verpflichtet sei, ihm ein Konto einzurichten. Diese Verpflichtung verneinte jetzt das Oberverwaltungsgericht: Ein solcher Anspruch ergebe sich nicht aus dem Sparkassengesetz. Auch die Grundrechte des Rechtsanwalts seien nicht beeinträchtigt. Wenn die Sparkasse einen Renommeeschaden darlegen könne, sei sie berechtigt, die Einrichtung eines Kontos abzulehnen. Im vorliegenden Fall haben sich innerhalb von vier Wochen, nachdem die Sparkasse aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück das Konto eröffnen musste, mehr als 300 Beschwerden angehäuft.

(Aktenzeichen 10 ME 77/10).

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung
Kommentar: lesenswert

8 Kommentare:

  1. Hach, wie schön!

    Stück für Stück kommen die Einschläge näher!

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  2. Glaube die nächste Entscheidung ist wieder für Tank - geht doch immer hin und her und wenn man mal auf www.forderungseinzug.de schaut....;-(

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  3. Wofür braucht der Olaf denn ein Konto? Der kann doch ebenso von Tür zu Tür gehen!

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  4. @anonymvom 20.6 20:02

    das war ne olg entscheidung und der folgen meistens die anderen, besonders die lg. dem tanker blieb nur ein gang zum BGH und dafür hat der syndikus keine zulassung. d.h. sie müßten einen andren RA beauftragen der nix mit deren masche zu tun hat. glaubste die lassen sich in die karten schauen? . die von dir erwähnte seite ist nur da um angst zu machen.

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  5. Seriöse Anwälte haben so etwas wie diese Einschüchterungsseite forderungseinzug.de erst gar nicht nötig. Dies machen nur welche die nichts anderes können als dümmliche Briefe verschicken zu lassen. Und Olaf Tank macht nichts anderes als für die Brüder massig Menschen zu Erpressen. Der Tank läuft doch sicherlich mit einer Tüte über den Kopf durch Osnabrück. Der Traut sich doch anders gar nicht mehr vor die Tür. Verleugnen lässt er sich jedenfalls ständig wenn Medien vor der Tür stehen. Auch mit den Angestellten haben ich keinerlei Mitleid, die den Tank so kräftig unterstützen.

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  6. Okay, was haben wir daraus gelernt? Kontoklatschen ist das probateste Mittel gegen die Abzocker und macht obendrein noch Spass.

    Und was haben die Abzocker daraus gelernt?
    Magst Du die Kontoklatsche nicht,
    gib' gleich zum Inkasso, die Geschicht.

    Okay, liebe Abzocker, dann müssen wir halt die Konten der Inkassodienste klatschen.

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  7. Servus,

    Wer sich mal so über die ganzen Seiten/ Rechtsanwälte/.... einen Überblick verschaffen will der schau sich mal diese Seite der Verbraucherzentrale an

    http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/AbofallenUebersicht.htm

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