Samstag, 12. November 2011

Abofallenbetreiber aus München steigen ins mobile Abogeschäft ein

Na, das war zu erwarten: die Münchner Abofallenbetreiber Müller und Xxxxx steigen ins mobile Abogeschäft ein. Brandaktuell wieder online und  offenbar noch nicht fertig ist die Seite mobilewap.biz, die mit ganz tollen Dienstleistungen aufwartet und dafür nur 4,99 EUR verlangt - pro Woche, versteht sich. Und selbstverständlich im Abo, welches ganz bequem über die Telefonrechnung abgerechnet wird. Vorbei also die Zeiten, zu denen die Banken stets die Kontoverbindungen kündigten und man horrende Kosten für Porto und Versand ungerechtfertigter Mahnungen aufbringen musste. Derzeit bietet MobileWap folgende zwei Pakete im Abo an:

Na, das klingt aber vielversprechend, nicht wahr? Die aktuellen Kinotrailer direkt per Flatrate. Eine tolle Dienstleistung, die doch ganz bestimmt die schlappen 4,99 EUR pro Woche wert sind, oder?

Oh, sogar die aktuellen Videos von Topmodels gibts es im Abo - auch hier für schlappe 4,99 EUR pro Woche. Um welche Topmodels es sich hierbei handelt verschweigt der Betreiber dieses tollen Angebotes natürlich.

Schauen wir doch einmal nach, wer für das Angebot verantwortlich zeichnet und werfen einen Blick ins Impressum:


Na, wen haben wir denn da? Niemanden anderes als die Ole Ltd., die "Legal Highs" wie z.B. Sweed oder Freedom vertreibt. Allerdings hat man hier den Firmennamen ausgeschrieben. Sehr pfiffig! Dumm nur, dass die Seite auf dem gleichen Server der Münchner Abzocker liegt.

Interessant: ruft man die angegebene (kostenpflichtige) Service-Hotline an, so läuft ausserhalb der Geschäftszeiten ein Anrufbeantworter. Nicht ungewöhnlich, mag man meinen. Richtig, eigentlich schon. Allerdings meldet sich dort die Firma Message Mobile GmbH und nicht etwa, wie zu erwarten wäre, die Ole Live Entertainment Limited. Die Google-Einträge zur Firma Message Mobile sprechen übrigens für sich...

Legal Highs – Ende des Problems durch Verbot von Stoffgruppen?

Bald könnte es vorbei sein mit den Drogengeschäften der Münchner Abzocker Xxxxxxxx Xxxxx und Matthias Müller, die sogenannte "Legal Highs" in der Abzockzentrale Vlotho des Kalletaler Pferdehändlers Frank Babenhauserheide verpacken und versenden lassen. Zuletzt berichtete ich in diesem Artikel über das in meinen Augen kriminelle Handeln, bei dem selbst die Rechtsanwältin Corinna Lubbe zumindestens zeitweise munter mitgemischt hat.


Die Professoren Rössner und Voit von der Universität Marburg haben anlässlich der Jahrestagung der Bundesdrogenbeauftragten am 11.10.2011 vorgeschlagen, dem BtMG ganze Stoffgruppen zu unterstellen, um wirkungsvoller gegen den Missbrauch von sog. Legal Highs vorzugehen.
Legal Highs sind Kräutermischungen, Badesalze oder Lufterfrischer, denen synthetische Substanzen zugesetzt werden, um beim Konsum Wirkungen ähnlich denen des Cannabis, Amphetamins oder Ecstasys hervorzurufen. Verkäufer der Legal Highs machen sich dabei zu Nutzen, dass das BtMG nur bei Stoffen Anwendung findet, die ausdrücklich in den Anlagen zum BtMG aufgenommen werden. Mit kleinen Änderungen an den chemischen Zusätzen wird versucht, das BtMG bewusst zu umgehen, z.B. durch Beimischung von JWH-210 anstelle dem verbotenen JWH-018 (siehe dazu auch hier).

Prof. Rössner und Prof. Voit schlagen konkret vor, eine neue Anlage IV mit Stoffgruppen, deren Derivate mit hoher Wahrscheinlichkeit wie ein Betäubungsmittel eingesetzt werden können, einzuführen. Die Bestimmtheit des Tatbestands soll durch Aufnahme der chemischen Grundformel erreicht werden. In einem neuen § 29b BtMG soll das „Operieren“ mit solchen Stoffgruppen bestraft werden, wenn daraus entstandene Derivate wie Betäubungsmittel entsprechend zweckgerichtet in den Verkehr gebracht werden sollen (Quelle: hier).

Quelle & vollständiger Artikel: Beck Blog