Montag, 8. Februar 2010

Über die Schwierigkeit, einen Geschädigten zu finden...

Im Rahmen der Schadensersatzklage über 75.000 Euro wurden ja bereits diverse Schriftsätze ausgetauscht in denen Verkehrsanwalt Hasenbäumer in blumigen Worten nicht nur die Abofalle Megadownloads als "juristisch einwandfrei" darzustellen versucht und diese gar als "Schnäppchen" bezeichnet. Nein, in Bezug auf die Frage, wer denn eigentlich der Geschädigte sei, nennt er von Beginn an die BlueByte FZE in Dubai. Soweit, so gut. Oder doch nicht?

Schaut man ins Impressum von mega-downloads.net, so ist dort als Betreiber die LoadHouse FZE, natürlich ebenfalls in Dubai, angegeben. Schauen wir uns das doch einfach mal etwas genauer an:

Bis Ende 2008 betrieb also die BlueByte FZE Megadownloads. Kurz vor dem Jahreswechsel wurde dann plötzlich aus der BlueByte FZE die LoadHouse FZE. Warum eigentlich?

Nun, das ist leicht erklärt: die Namensrechte an "BlueByte" liegen bei der BlueByte GmbH, Düsseldorf bzw. der UbiSoft Entertainment, einem Spielehersteller (u.a. "Die Siedler"). Und ebendiese BlueByte GmbH stieß Ende 2008 auf die Namensrechtverletzung und ging rechtlich gegen die BlueByte FZE vor. Diese Tatsache wurde mir heute seitens der BlueByte GmbH telefonisch bestätigt, weiterhin gibt es dazu auch eine Pressemeldung, die sich der Herr Verkehrsanwalt Hasenbäumer einmal durchlesen sollte.

Da es also die BlueByte FZE im Jahre 2009 gar nicht mehr gab verwundert mich die Tatsache, daß diese doch angeblich die Geschädigte sei durch von mir (angeblich) zu unrecht vereinnahmten Provisionen. Immerhin sind diese Provisionen zwischen Februar und Mai geflossen - im Jahre 2009, versteht sich!

Es wird aber noch weitaus interessanter, denn nach mir vorliegenden Schriftstücken wurde noch am 25.05.2009 eine Auslandsüberweisung der L & H GmbH nach Dubai über 500.000 Euro vorgenommen. Empfänger: BlueByte FZE. Hierbei handelt es sich laut Überweisungsbeleg um die "Abrechnung Januar bis Mai 2009".

Warten wir mal ab, wie das Landgericht Bielefeld diese belegbaren Fakten beurteilt und warten wir gespannt darauf, was dem Herrn Verkehrsanwalt Hasenbäumer dazu einfällt. Wer ein wenig tiefer in die Vorgehensweise eintauchen mag möge hier weiterlesen und darüber schmunzeln, welche Personalien, Firmen und Zeiträume im Kontext genannt werden.