Dienstag, 18. Oktober 2011

Urteil: KEINE Kontoeröffnung für Abzocker

Eine Sparkasse darf einer Internetfirma ein Girokonto auf Guthabenbasis im Hinblick auf einen drohenden Imageschade versagen. Dies stellte das Verwaltungsgericht Darmstadt am 30.08.2011 in einem Urteil (AZ: 5 K 1554/09.DA) zugunsten der beklagten Sparkasse fest. Geklagt hatte, von Bloggern liebevoll "Stacheldrahtkönig" genannte, Abzocker Michael Burat für sein Unternehmen RA Office GmbH. Das ist eine Kontoklatsche der besonderen Art, denn es gab ja weder ein Konto noch eine Geschäftsbeziehung mit dem Kreditinstitut. Da half auch das vor Gericht vorgetragene Bestreiten nicht, "dass es eine „Abofallen-Szene“ gebe, geschweige denn die Geschäftsführer beziehungsweise der Prokurist der Klägerin dieser zuzuordnen seien." 

Quelle & vollständiger Artikel: Antiabzockenet 

Nun - dieses Urteil relativiert die Ergüsse eines bloggenden Krefelder Rechtsanwaltes, der einfach nicht müde wird, meiner bescheidenen Meinung nach Bullshit in die Welt zu setzen um endlich einen weitere Türe in der Branche aufzuschlagen, doch erheblich.