Sonntag, 12. August 2012

Unwahre Tatsachenbehauptungen durch Rechtsanwalt Andreas Neuber

Die Personalie des Rechtsanwaltes Andreas Neuber möge der geneigte Leser googlen, um sich ein Bild über die Seriosität des werten Herrn aus Krefeld zu machen. Ich persönlich habe zu dieser Person so meine ganz persönliche Meinung, die ich hier im Blog auch deutlich zum Ausdruck gebracht habe.

Das der Herr Rechtsanwalt sich nun aber in seinem kleinen Blögchen gar zu unwahren Tatsachenbehauptungen hinreissen lässt und diese auch noch veröffentlicht zeigt einmal mehr, wessen Geistes Kind er ist.

So schreibt er in seinem Blögchen unter anderem wie folgt:

Screenshot vom 11.08.2012


...um dann noch nachzulegen:

Screenshot vom 11.08.2012
...und wie nachfolgend ersichtlich zu enden:

Screenshot vom 11.08.2012
Schöner kann man Law Hunting gar nicht zur Schau tragen, Herr Neuber. An dieser Stelle vielen Dank dafür! Der Form halber muss ich Sie aber darauf hinweisen, dass Sie hier völlig falsch liegen und unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellen, die ich mir nicht bieten lassen werde.

Für die geneigte Leserschaft (und auch den werten Herrn Rechtsanwalt Neuber, der sich einmal mehr blamiert) gibt es hier den

Beschluss des Landgerichts Biefeleld über die Bewilligung meines Prozesskostenantrages.

Wohl bekomm´s, Herr Neuber...

29 Kommentare:

  1. Hmm, Claus, meinst Du nicht dass Du ein wenig überreagierst?

    Sieh mal, das sind doch alles nur verzweifelte Hilferufe eines in totaler sozialer Isolation versunkenen Menschleins, das doch nur um ein wenig Aufmerksamkeit, Anerkennung und vor allem Kontaktaufnahme heischt.

    Und damit Du seine schmerzerfüllten Hilfeschreie auch ja vernimmst, führt das kontakt- und mandantenarme Rechtsanwältelein in Person seiner Sockenpuppen Lore und LeClaqeur seine ein wenig laut vorgetragenen Bitten um Kontaktaufnahme auch noch auf Hetz- und Schmähblogs weiter fort. Ein Verhalten, das ganz sicher eines in Deutschland zugelassen Rechtsanwalts würdig ist.

    Du knallst ja auch nicht gleich jeden Köterich ab, der Dir auf dem Weg hinterherkläfft?

    An der Reputation dieses Menschleins kannst Du leider auch beim besten Willen nichts mehr verbessern, das muss selbst ich als Altruist zugeben.

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    1. Eine Überreaktion meinerseits sehe ich da nicht ansatzweise, denn ich habe mit solchen Menschen kein Mitleid. Wie auch ich mich an jedem geschriebenen Wort bemessen lasse wird das auch der werte Herr Rechtsanwalt Neuber tun müssen.

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  2. Was mich wundert - ich dachte, Deine damaligen Kläger (aus der 75K Sache) seien durch einen anderen RA vertreten, Hasendingsbums oder so. Oder hat sich das geändert?

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    1. Tja, offenbar wird der Titel munter weitergereicht. Immerhin scheint man ja "eine große Familie" zu sein. Diese Einschätzung ist natürlich meine höchsteigene, persönliche Meinung. Möge sich die Leserschaft selbst ihr Bild machen über dieses beispiellose Law Hunting.

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  3. Tss tss tss, Herr Rechtsanwalt, wo Sie überall Ihre "Feinde" ansiedeln...

    ... in Kassel,
    ... in Herford,
    ... in Dresden,
    ... in Bonn, und neuerdings auch
    ... in Mainz?

    Hat wohl schon länger nicht mehr geregnet in Krefeld, so dass Sie sich in Gummistiefeln und Regenmantel mit nix drunter hätten abreagieren können.

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  4. Auch unser Claqueurle, der Hetzer aus Hitzacker, ist mal wieder aus seiner versunkenen Gosse aufgetaucht und hofiert seinem Herrn und Meister aus Krähfeld. :)

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  5. Hallo, Regen-Liebhaber.....

    wer hat Lust bei diesem Wetter auf einen virtuellen oder echten Spaziergang ???

    Ich biete dazu die richtige Bekleidung !! Ich hätte sogar einen Kleppermantel für die Mitgänger !

    Aufgrund der häufigen Nachfrage: Ich bin überzeugter Skorpion... das sind doch die Leidenschaftlichen ;-)

    Meine Erziehungsmethoden sind berühmt und werden gerühmt ;-)
    florian63@hotmail.com alias Florian17 alias A.N. aus Krefeld

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  6. Allerdings verstehe ich die triumphierende Haltung nicht, da das Ergebnis dennoch recht bitter sein dürfte. Vom Staat wird es trotz PKH keinen Cent geben, da hier die Gegenpartei zahlungspflichtig ist. Das bedeutet, dass Sie wohl aufgrund der Pfändung leer ausgehen dürften.

    Also am Ende doch kein gutes Ergebnis.

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    1. "Sie" (= CF) bekommen sowieso kein Geld, da es nicht um Schadensersatz ging. Ob der mandantenarmer Krefelder RA recht hat, ist aber trozdem eine interessante Rechtsfrage. Der faselt zwar was von einer Pfändung, nicht aber, ob diese erfolgreich war. RA Richter sieht zwar optisch aus wie ein Milchbubi (sorry!), wirkt aber von der langen Erflgsquote her auf mich als verdammt guter Anwalt, der das nicht mal so "nebenbei" macht.

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  7. Wie sieht es eigentlich aus, wenn der Gläubiger (CF) seinen Anspruch bereits vorab an seinen Anwalt (SR) abgetreten hat?

    Ich würde RA Richter nicht unterschätzen. Der ist hartnäckig, geduldig und gewinnt auch erst in der 2ten Runde. Das Posting von Neuber besagt lediglich, dass der irgendwas beantragt habe und sich selbst echt toll findet, nicht aber, dass er Erfolg gehabt hätte. Meines Wissens hat er eine ähnlich Nummer vor Jahren gegen fastix probiert.

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  8. Die Krähfelder Krähe hat ein update:

    "UPDATE

    Wie mir zugetragen wird,, wurde dem mittellosen Blogger aus Herford doch Prozesskostenhilfe bewilligt . Na Gott sei Dank, da ist der materielle Schaden doch nicht so hoch !

    Da kann man mal sehen, dass der Rechtsstaat doch funktioniert !

    Der, dessen Verteidigung Aussicht auf Erfolg bietet, bekommt Hilfe durch den Staat. Wie man weiß, ist das nicht überall der Fall."


    Und der Trejt-narr stiltz wieder irgendwelchen hanebüchenen Unsinn. Aber gabs von dem je etwas anderes?

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  9. "§ 59 RVG
    Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse
    (1) Soweit dem im Wege der Prozesskostenhilfe ... beigeordneten ... Rechtsanwalt wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Partei oder einen ersatzpflichtigen Gegner zusteht, geht der Anspruch mit der Befriedigung des Rechtsanwalts durch die Staatskasse auf diese über. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Rechtsanwalts geltend gemacht werden."

    Quelle:
    http://rvg.mein-rechtsanwalt.de/content/p59.php

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  10. @ Anonym 15.08.2012 19:26h

    Und wieder mal ein Beleg dafür, dass ein gewisser RA es nicht besser weiß, als er uns auf seinem Blöckchen glauben machen möchte. Besuche auf diesem Blöckchen dienen von daher allenfalls der Belustigung, es sei denn jemand hätte ein weiterführendes medizinisches Interesse.

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  11. "Geltendmachung der Vergütung des beigeordneten
    Rechtsanwalts ...
    2. Beitreibung der Vergütung von dem in die Kosten verurteilten Gegner, §§ 91, 126 ZPO
    Sofern der Gegner zur Kostentragung verurteilt wurde, hat der Rechtsanwalt zwei Möglichkeiten:

    Zum einen kann er seine PKH-Gebühren aus der Staatskasse erstattet verlangen und den Differenzbetrag zur Regelvergütung gegen den Gegner festsetzen lassen (§§ 103ff., 126 ZPO). Diese Vorgehensweise empfiehlt sich. Sofern die Staatskasse an den PKH-Rechtsanwalt Gebühren bezahlt hat,
    verschafft § 59 Abs. 1 RVG dieser ein Rückforderungsrecht. Der Anspruch ist in Höhe der geleisteten PKH auf diese übergegangen und wird sodann gegen den Kostenschuldner (also der in die Kosten verurteilte Gegner) separat geltend gemacht.

    Zum anderen hat der Rechtsanwalt die Möglichkeit, die Regelgebühren in voller Höhe gegen den unterlegenen Gegner festsetzen zu lassen. Auch hier sollte wieder eine Festsetzung im eigenen Namen gem. § 126 Abs. 1 ZPO erfolgen.

    Praxistipp:
    Von seiner Festsetzungsmöglichkeit im eigenen Namen gem. § 126 ZPO sollte der Rechtsanwalt auch Gebrauch machen, um die Möglichkeit einer Aufrechnung durch den Gegner oder Pfändung des Kostenerstattungsanspruchs durch einen Dritten vorzukommen."

    Quelle (PDF):
    http://www.anwaltsstrategien.de/fileadmin/pdf/Band4_Musterseiten.pdf

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  12. "Warum stinkts im Netz heute mal wieder bestialisch?"

    "Ist doch klar. Der Stilzstalker und seine diversen Sockenpuppen verbreiten mal wieder gequirlte Kacke auf ihren kriminellen Nutzlosbanden-"Blögchen" :)

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  13. Hey es geht doch gar nicht um die paar Tacken, ist doch nur Spielgeld, allerdings wird Fricke für die Kohle brav durch brennende Reifen hüpfen, oder auch Richter Milchbubi. Es wird richtig schön spannend. Schon ganz schön scheiße, oder? Wenn man so gar keine Kohle hat.

    Eure Armut kotzt mich einfach nur an!!!!

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  14. "In einem spektakulären einstweiligen Verfügungsverfahren..."

    Da beantragt der eine Schuldner gegen den anderen Schuldner eine jämmerliche einstweilige Verfügung und schon wird es zum Justizkrimi des neuen Jahrtausends :-)

    Bezugnehmend auf den ehemaligen "Präsidenten" des "Vereins" muss es eigentlich "SPECK-takulär" heißen!

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  15. @ Anonym 16.08.2012, 15:18h

    eigentlich hätte ich erwartet, dass ein gewisser mandantenarmer Anwalt in seiner naiv-hintertriebenen Art geantwortet hätte: "Aber wieso denn, ich habe doch heute nichts auf meinem Blog verfasst?"

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  16. Wo trinkt man überwiegend Stuttgarter Hofbräu?

    Natürlich in Stuttgart!

    Und wer haust in Stuttgart?

    Klar, der Kulissenschieber!

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  17. Apropos Stuttgart... ein gewisser präsidialer "Cheffe" der ja inzwischen auch dort sein Unwesen treibt, war ja mal so von sich überzeugt, dass er meinte Richtern mitteilen zu müssen, er gehöre zu der allenfalls 5 % ausmachenden Intelligenzschicht. Mein lieber Thorsten, was Dir oben fehlt, das schleppst Du an überflüssigen Pfunden rum.

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  18. "Vergütungsansprüche des Anwalts im Rahmen von PKH
    ...
    Dem Anwalt steht zwar grundsätzlich gegen seinen Mandanten aus dem abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag ein Vergütungsanspruch zu. Dieser ist aber nicht durchsetzbar und kann daher auch nicht nach § 19 BRAGO festgesetzt werden, solange die PKH-Bewilligung Bestand hat (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO).
    ...
    Die Beiordnung führt nach § 121 BRAGO – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – zu einem öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Zahlung der PKH-Vergütung gegen die Staatskasse.
    ...
    Der Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gemäß § 126 ZPO hindert die Partei daran, gegen den Gegner dieselben Kosten festsetzen zu lassen, die bereits zu Gunsten des beigeordneten Anwaltes festgesetzt wurden.
    ...
    Hinweis: Die Gegenauffassung lehnt einen Kostenerstattungsanspruch der Partei ab, weil sie keine Aufwendungen für ihren Rechtsanwalt hatte, deren Erstattung sie verlangen könnte. Daher bestehe lediglich der Erstattungsanspruch des beigeordneten Anwalts gemäß § 126 ZPO (OLG Koblenz Rpfleger 96, 252).
    ...
    Der Anspruch aus § 126 ZPO ist im eigenen Namen des Anwalts geltend zu machen. Die Gerichte gehen ansonsten davon aus, der Anwalt stelle den Antrag namens der Partei.
    ...
    Vor dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses für die Partei kann der Gegner gegenüber dem beigeordneten Anwalt nicht geltend machen, er habe an die Partei gezahlt bzw. diese habe ihm die Schuld erlassen oder es sei aufgerechnet worden. Denn nach § 126 Abs. 2 S. 1 ZPO ist eine Einrede aus der Person der Partei nicht zulässig."

    Quelle:
    http://www.iww.de/rvgprof/archiv/kostenfestsetzung-verguetungsansprueche-des-anwalts-im-rahmen-von-pkh-f46999

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  19. Nur zu, lass dich überraschen :-))

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  20. Nach neusten Erkenntnissen, dürfte der PKH Antrag wohl gefährdet sein.

    Es gibt doch noch ehrliche Menschen, die ein Gewissen haben und entsprechende Infos an die Behörden weitergeben. Es wird wohl sehr spannend Herr Frickemeier.

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  21. Nach neusten Erkenntnissen, dürfte der PKH Antrag wohl gefährdet sein.

    Selten einen solchen Schwachsinn gelesen :-)

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  22. Na sagen wir es mal so, um PKH zu bekommen, muss man bedürftig sein. Aber ich will nicht so viel verraten :-))

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  23. Na sagen wir es mal so, um PKH zu bekommen, muss man bedürftig sein. Aber ich will nicht so viel verraten :-))

    Da die PKH so oder so nicht ausgezahlt wird, da Claus gewonnen hat und die Gegenseite zahlen muss, ist es völlig unerheblich ob die PKH zu recht gewährt wurde oder nicht. Ist heute Tag der schwachsinnigen Geheimtipps?

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  24. " Ist heute Tag der schwachsinnigen Geheimtipps?"

    Exakt das frage ich mich, seit dieser unselige Beitrag auf des mandantenarmen Anwalts erschinen ist.

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  25. Wie der Problembär zu seiner Lore kam:

    https://www.facebook.com/photo.php?fbid=280726328624261&set=a.280726068624287.77023.100000606882909&type=3&theater

    Ein Kommentar von Iso"lore".

    Schaut man sich die Facebook Seite dieser Lore an:

    https://www.facebook.com/iselore.grutze

    Facebook beigetreten: 03.01.2011
    Mit Problembär befreundet: 04.01.2011

    Welch ein Zufall.

    Uns das die Socken... äh Dame aus Brandenburg sich so für den Krefelder Karneval und andere Sachen Rund um Krefeld interessier.

    Welch ein Zufall.

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