Merkwürdiges tut sich derzeit im Firmengeflecht um den Kalletaler Pferdehändler Frank Babenhauserheide, dem Vorstandsvorsitzenden der Megapreis AG sowie seinem Inkasso-Strohmann Bernd Rogalski aus der Collector GmbH.
So erhielt ein Leser meines Blogs eine Zahlungsaufforderung der Collector GmbH über 128,64 EUR aufgrund eines Inkassoauftrages der Megapreis AG.
Dumm nur, dass der Leser nie etwas bei der Megapreis AG bestellt hat und auch die Zahlungsaufforderung keinen Aufschluss darüber gibt, um was für eine Forderung es sich konkret handeln soll.
Es bleibt abzuwarten, ob es sich hier um einen Irrläufer handelt oder aber vielleicht gar um eine neue Variante der Abzocke. Wundern würde es mich auf jeden Fall nicht, denn alleine die personelle Zusammensetzung der Megapreis AG mit den Personalien Frank Babenhauserheide, Bernd Rogalski, Matthias Müller und Xxxxxxxx Xxxxx sprechen eine allzu deutliche Sprache. Immerhin sind die Namen in der Abzockbranche bestens eingeführt und berühmt berüchtigt.
Samstag, 25. September 2010
Collector GmbH inkassiert für Megapreis AG. Wofür eigentlich?
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Montag, 20. September 2010
ACHTUNG: Collector GmbH mit neuer Bankverbindung!
Und schon wieder hat die Collector GmbH eine neue Bankverbindung angegeben, unter der munter versucht wird, Geld für die allseits bekannten Abofallen beizutreiben. Die offenbar brandneue Bankverbindung des vermeintlichen Abofallenbetreibers Global Online Holding lautet:
Volksbank Marl-Recklinghausen e.G.Wie immer lautet auch hier die Empfehlung an die Geschädigten, sich umgehend mit der Bank in Verbindung zu setzen und sie über den Sachverhalt zu informieren. Erfahrungsgemäss handeln die Banken dann relativ schnell und kündigen die unseriöse Geschäftsbeziehung auf.
Bankleitzahl: 426 610 08
Kontonummer: 260 952 200
Samstag, 18. September 2010
Zeit für Recherchen
Nein, das Internet ist nicht ehrlich.Schon gar nicht, wenn es um das Thema Abofallenbetrug, Geldwäsche und das Installieren von Scheinfirmen und Strohmännern geht. Kein Wunder also, dass wir die uns zugesandten und nach monatelanger Wartezeit endlich eingetroffenen vermeintlichen Beweise genauer unter die Lupe nehmen lassen.
So interessiert uns natürlich brennend, mit wem wir es in Person des Abubakr Sidahmed eigentlich wirklich zu tun haben. Sollte die Gegenseite davon ausgegangen sein, dass wir eine schlechte Ausweiskopie als Beweis schlucken würden, so ist sie natürlich schief gewickelt. Es gilt also zunächst herauszufinden, ob die präsentierte Ausweiskopie überhaupt echt ist. Eine erste Anfrage richtete ich an die Deutsche Botschaft in Kharthoum, welche mir wie folgt antwortete:
So interessiert uns natürlich brennend, mit wem wir es in Person des Abubakr Sidahmed eigentlich wirklich zu tun haben. Sollte die Gegenseite davon ausgegangen sein, dass wir eine schlechte Ausweiskopie als Beweis schlucken würden, so ist sie natürlich schief gewickelt. Es gilt also zunächst herauszufinden, ob die präsentierte Ausweiskopie überhaupt echt ist. Eine erste Anfrage richtete ich an die Deutsche Botschaft in Kharthoum, welche mir wie folgt antwortete:
Sehr geehrter Herr Frickemeier,Sobald mir die Antwort der Sudanesischen Botschaft in Berlin vorliegt werde ich diese selbstverständlich veröffentlichen. Gut Ding will Weile haben, hier gilt es nun einfach abzuwarten. In der Zwischenzeit laufen noch diverse andere Recherchen bezüglich des Abubakr Sidahmed. Zu gegebener Zeit wird es auch hier die entsprechenden Informationen geben. Wenn sich also die Schlagzahl der von mir geschriebenen Artikel in letzter Zeit ein wenig verringerte, so ist das kein schlechtes Zeichen und bedeutet schon gar nicht, dass ich nicht tätig bin; Im Gegenteil: nennen wir es lieber die Ruhe vor dem Sturm...
vielen Dank für Ihre Email bzgl. der Überprüfung eines sudanesischen
Passes. Leider kann die Deutsche Botschaft nicht überprüfen, ob es sich
bei der Ihnen übersandten Kopie um ein echtes Ausweisdokument handelt.
Ich würde Sie daher bitten sich an die Sudanesische Botschaft in Berlin,
Kurfürstendamm 151,10709 Berlin, Tel. 030- 890698-0,/ /// Fax:89 40 96
93, email: post@/sudan/-embassy.de , zwecks Überprüfung der Echtheit zu
wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Johanna Staudenmaier-Wenzel
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland /
Embassy of the Federal Republic of Germany 53 Baladiya St.
P.O.Box 970
11111 Khartoum
Sudan
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Freitag, 10. September 2010
Die Märchenstunde des Abubakr S.M.N. Sidahmed
Der vermeintliche Betreiber der Abofalle mega-downloads.net, Abubakr S.M.N. Sidahmed, verfasste bereits im Januar diesen Jahres ein Statement um sich zu erklären. Dieses Schreiben haben wir zusammen mit den bereits veröffentlichten "Beweisen" erhalten und stelle es hier jetzt ebenfalls öffentlich zur Diskussion.
Leider geht aus diesem Statement nicht hervor, an wen es überhaupt gerichtet wurde - und auch eine Unterschrift ist nicht vorhanden:
Statement von wem auch immer an wen auch immer
Leider geht aus diesem Statement nicht hervor, an wen es überhaupt gerichtet wurde - und auch eine Unterschrift ist nicht vorhanden:
Statement von wem auch immer an wen auch immer
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Blue Byte FZE,
Load House FZE
Auf vielfachen Wunsch meiner Leser
Viele Mails erreichten mich zum Artikel über die vermeintlichen Beweise, welche uns nun endlich zugesandt wurden. Im Artikel wies ich darauf hin, dass selbige im Forum veröffentlich wurden. Da es offenbar viele interessierte Leser meines Blogs gibt, die die Unterlagen zwar sichten aber nicht an einer Diskussion teilnehmen möchten habe ich mich dazu entschlossen diese auch hier im Blog zu veröffentlichen. Die Kommentarfunktion habe ich für diesen Artikel allerdings deaktiviert, um Cross-Postings zu vermeiden:
Seite 1 - Seite 2 - Seite 3 - Seite 4 - Seite 5 - Seite 6 - Seite 7 - Seite 8 - Seite 9 - Seite 10 - Seite 11
Die Seiten des Abubakr Sidahmed werfen in vielerlei Hinsicht Fragen auf und zeigen einige Ungereimtheiten. Wenn Sie sich ausserhalb einer öffentlichen Diskussion im Forum dazu äussern möchten, so freue ich mich über Ihre Mail.
Seite 1 - Seite 2 - Seite 3 - Seite 4 - Seite 5 - Seite 6 - Seite 7 - Seite 8 - Seite 9 - Seite 10 - Seite 11
Die Seiten des Abubakr Sidahmed werfen in vielerlei Hinsicht Fragen auf und zeigen einige Ungereimtheiten. Wenn Sie sich ausserhalb einer öffentlichen Diskussion im Forum dazu äussern möchten, so freue ich mich über Ihre Mail.
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Forum,
Fritzmann,
Landgericht Bielefeld,
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Donnerstag, 2. September 2010
Nur am Rande erwähnt: Verfahren gegen mich eingestellt
Wir erinnern uns? Seitens der Abzockbranche wurde und wird ja zwingend versucht, mich durch permanentes Law-Hunting vor Gericht zu zerren, um mich zu zermürben und meine Berichterstattung zu unterbinden. So wurde auch ein Strafverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gegen mich eingeleitet und dies in diversen Foren von anonymen Schreiberlingen postuliert. Heute fand der Termin vor dem Amtsgericht Bielefeld statt. Ergebnis: das Verfahren gegen mich wurde -auflagenfrei- gemäß § 153 StPO (geringe Schuld) eingestellt. Der nächste, bitte...
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Stellungnahme des Eigentümers zum Internetprojekt Megadownloads
Seit heute liegt uns das vermeintliche Beweismaterial aus Dubai vor und fördert interessante Details zu Tage, die die Aussagen des Valentin Fritzmann in Form einer schriftlichen Stellungnahme an den Finanznachrichtendienst GoMoPa ad adsurdum führen und den einen oder anderen Leser schmunzeln lassen dürfte. So führte Valentin Fritzmann unter anderem, auf Megadownloads angesprochen, wie folgt aus:
Quelle & vollständiger Bericht: GoMoPa, 15.07.2009
Soso, die Familie Fritzmann hat mit Mega-Downloads.net also nichts zu tun und daher auch nicht davon profitiert. Mensch, Herr Fritzmann! Sie werden vermutlich vor Schamesröte versinken, wenn Sie die Stellungnahme des Eigentümers zum Internetprojekt Megadownloads, Herrn Botschafter im Ruhestand Abubakr Sidahmed, lesen. Hier heisst es nämlich bereits einleitend auf Seite 1:
Quelle: Auszug aus einer 7-seitigen Stellungnahme des Abubakr Sidamhed an die Staatsanwaltschaft Hannover vom 20.01.2010
Das gesamte "Beweispaket" habe ich soeben veröffentlicht. Im neu eingerichteten Forum besteht die Möglichkeit, darüber ausgiebig zu diskutieren. Sie finden die Unterlagen unter der Rubrik "Load House FZE".
Quelle & vollständiger Bericht: GoMoPa, 15.07.2009
Soso, die Familie Fritzmann hat mit Mega-Downloads.net also nichts zu tun und daher auch nicht davon profitiert. Mensch, Herr Fritzmann! Sie werden vermutlich vor Schamesröte versinken, wenn Sie die Stellungnahme des Eigentümers zum Internetprojekt Megadownloads, Herrn Botschafter im Ruhestand Abubakr Sidahmed, lesen. Hier heisst es nämlich bereits einleitend auf Seite 1:
Quelle: Auszug aus einer 7-seitigen Stellungnahme des Abubakr Sidamhed an die Staatsanwaltschaft Hannover vom 20.01.2010
Das gesamte "Beweispaket" habe ich soeben veröffentlicht. Im neu eingerichteten Forum besteht die Möglichkeit, darüber ausgiebig zu diskutieren. Sie finden die Unterlagen unter der Rubrik "Load House FZE".
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Megadownloads,
Staatsanwaltschaft Bielefeld
Mittwoch, 1. September 2010
Der nächste, bitte! Oder: Strohmann Andreas Schilling zeigt mich an
Unverhofft kommt oft: am 09. August 2010 erstattete Strohmann Andreas Schilling bei der Polizei in Spenge Anzeige gegen mich. Tatvorwurf: § 353 StGB (Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen) sowie § 186 StGB (Üble Nachrede).
Der werte Komparse, der bereits bei "Ein Fall für Zwei" eine Treppe auf- und abschreiten durfte (ich berichtete) fühlt sich durch die in meinem Blog befindlichen Äusserungen diskreditiert und nahm nun sein Recht war, diesen für ihn unhaltbaren Zustand durch eine Strafanzeige zu rechtlichem Gehör zu bringen.
Nun, schauen wir uns zunächst einmal an, was das Strafgesetzbuch zu den beiden Vorwürfen ausspuckt und beginnen mit dem § 353 StGB:
Moment, da war doch was? Richtig, es tauchten doch vor einiger Zeit Teile einer Ermittlungsakte auf, zu der sich nach erdrückender Beweislage der Kalletaler Pferdehändler Frank Babenhauserheide bekannte? Nur was hat das mit mir zu tun? Ah, der Herr Schilling bezieht sich auf dieses Schreiben, welches ich in meinem Blog im Zusammenhang zu seiner Person veröffentlichte. Was die Veröffentlichung allerdings mit dem § 353 zu tun hat wird nur er selber wissen.
Weiter gehts mit dem § 186 StGB, nämlich der Üblen Nachrede. Das Strafgesetzbuch beschreibt dieses Vergehen wie folgt:
Auch dieser Tatvorwurf, werter Herr Komparse Schilling, wird ins Leere laufen. Immerhin haben Sie sich in einem Interview freiwillig zu Ihrer Tätigkeit geäussert und ich habe nichts anderes gemacht als über dieses Interview vollkommen wertfrei zu berichten, selbstverständlich unter entsprechender Quellenangabe. Sollte Ihnen das auf- und abgehen einer Treppe vor laufender Kamera heute gar peinlich sein? Wo wir gerade beim Thema Peinlichkeit sind: offenbar, und das äusserten Sie ja in der Strafanzeige gegen mich, fühlen Sie sich durch die Bezeichnung als "Strohmann" diskreditiert. Warum eigentlich? Immerhin übernahmen Sie nach meinem Aussteigen bis zur Liquidation der L & H GmbH die Geschäftsführung und zeigten mich in selbiger Funktion wegen Unterschlagung und Untreue von 75.000 Euro an. Zuvor verdingten Sie sich im Firmengeflecht des Frank Babenhauserheide als Postverteiler, der die diversen Briefkästen der Tarnfirmen leerte und die Post an die entsprechenden Stellen in Herford und Vlotho verteilte, nachdem Sie zuvor bereits als Strohmann für das mafiöse Firmengeflecht tätig waren und, nachdem Sie nicht mehr gebraucht wurden, von Frank Babenhauserheide gekündigt wurden um kurz darauf wieder einspringen zu dürfen. Stimmt nicht? Oh, stimmt doch, wie jederzeit beweisbar ist. Sagen Ihnen die Firmen Validea GmbH / SWP GmbH nichts mehr? Gerne helfe ich Ihnen hier auf die Sprünge:
Na, was haben wir denn da? Einen Handelsregisterauszug der SWP GmbH mit Sitz in Osnabrück. Und wer ist der Geschäftsführer? Richtig, Herr Strohmann Schilling: SIE!
Meine geneigte Leserschaft wird es bereits vermuten, der Form halber schreibe ich es dennoch nochmal deutlich: die SWP GmbH war eine der Vorgänger-GmbHs zum Geldeintreiben der Abofallen, u.a. von mega-downloads.net. Auch die SWP GmbH, welche in das Firmengeflecht rund um Babenhauserheide/Vlotho und Fritzmann/Wien eingebunden war, wurde irgendwann natürlich liquidiert um die Wege zu verschleiern und die Ermittlungen zu erschweren. Wen wundert es da noch, wenn der Liquidator der SWP GmbH einmal mehr Helmut Steffel ist? Jener Helmut Steffel, der später auch als Treugeber und dann als Liquidator der L & H GmbH auftauchte?
Tja, werter Komparse Schilling. Mit der Begrifflichkeit "Strohmann" werden Sie zweifelsfrei leben müssen. Seien Sie sich desweiteren der Tatsache versichert, dass ich mir rechtliche Schritte ebenso vorbehalte wie weitere Recherchen und Berichterstattungen über Sie. Wer auch immer Sie beauftragt hat, doch bitte der "Wir-zeigen-jetzt-alle-mal-den-Frickemeier-an"-Party beizuwohnen dürfte Ihnen damit einen Bärendienst erwiesen haben. Wetten?
Der werte Komparse, der bereits bei "Ein Fall für Zwei" eine Treppe auf- und abschreiten durfte (ich berichtete) fühlt sich durch die in meinem Blog befindlichen Äusserungen diskreditiert und nahm nun sein Recht war, diesen für ihn unhaltbaren Zustand durch eine Strafanzeige zu rechtlichem Gehör zu bringen.
Nun, schauen wir uns zunächst einmal an, was das Strafgesetzbuch zu den beiden Vorwürfen ausspuckt und beginnen mit dem § 353 StGB:
Moment, da war doch was? Richtig, es tauchten doch vor einiger Zeit Teile einer Ermittlungsakte auf, zu der sich nach erdrückender Beweislage der Kalletaler Pferdehändler Frank Babenhauserheide bekannte? Nur was hat das mit mir zu tun? Ah, der Herr Schilling bezieht sich auf dieses Schreiben, welches ich in meinem Blog im Zusammenhang zu seiner Person veröffentlichte. Was die Veröffentlichung allerdings mit dem § 353 zu tun hat wird nur er selber wissen.
Weiter gehts mit dem § 186 StGB, nämlich der Üblen Nachrede. Das Strafgesetzbuch beschreibt dieses Vergehen wie folgt:
Auch dieser Tatvorwurf, werter Herr Komparse Schilling, wird ins Leere laufen. Immerhin haben Sie sich in einem Interview freiwillig zu Ihrer Tätigkeit geäussert und ich habe nichts anderes gemacht als über dieses Interview vollkommen wertfrei zu berichten, selbstverständlich unter entsprechender Quellenangabe. Sollte Ihnen das auf- und abgehen einer Treppe vor laufender Kamera heute gar peinlich sein? Wo wir gerade beim Thema Peinlichkeit sind: offenbar, und das äusserten Sie ja in der Strafanzeige gegen mich, fühlen Sie sich durch die Bezeichnung als "Strohmann" diskreditiert. Warum eigentlich? Immerhin übernahmen Sie nach meinem Aussteigen bis zur Liquidation der L & H GmbH die Geschäftsführung und zeigten mich in selbiger Funktion wegen Unterschlagung und Untreue von 75.000 Euro an. Zuvor verdingten Sie sich im Firmengeflecht des Frank Babenhauserheide als Postverteiler, der die diversen Briefkästen der Tarnfirmen leerte und die Post an die entsprechenden Stellen in Herford und Vlotho verteilte, nachdem Sie zuvor bereits als Strohmann für das mafiöse Firmengeflecht tätig waren und, nachdem Sie nicht mehr gebraucht wurden, von Frank Babenhauserheide gekündigt wurden um kurz darauf wieder einspringen zu dürfen. Stimmt nicht? Oh, stimmt doch, wie jederzeit beweisbar ist. Sagen Ihnen die Firmen Validea GmbH / SWP GmbH nichts mehr? Gerne helfe ich Ihnen hier auf die Sprünge:
Na, was haben wir denn da? Einen Handelsregisterauszug der SWP GmbH mit Sitz in Osnabrück. Und wer ist der Geschäftsführer? Richtig, Herr Strohmann Schilling: SIE!
Meine geneigte Leserschaft wird es bereits vermuten, der Form halber schreibe ich es dennoch nochmal deutlich: die SWP GmbH war eine der Vorgänger-GmbHs zum Geldeintreiben der Abofallen, u.a. von mega-downloads.net. Auch die SWP GmbH, welche in das Firmengeflecht rund um Babenhauserheide/Vlotho und Fritzmann/Wien eingebunden war, wurde irgendwann natürlich liquidiert um die Wege zu verschleiern und die Ermittlungen zu erschweren. Wen wundert es da noch, wenn der Liquidator der SWP GmbH einmal mehr Helmut Steffel ist? Jener Helmut Steffel, der später auch als Treugeber und dann als Liquidator der L & H GmbH auftauchte?
Tja, werter Komparse Schilling. Mit der Begrifflichkeit "Strohmann" werden Sie zweifelsfrei leben müssen. Seien Sie sich desweiteren der Tatsache versichert, dass ich mir rechtliche Schritte ebenso vorbehalte wie weitere Recherchen und Berichterstattungen über Sie. Wer auch immer Sie beauftragt hat, doch bitte der "Wir-zeigen-jetzt-alle-mal-den-Frickemeier-an"-Party beizuwohnen dürfte Ihnen damit einen Bärendienst erwiesen haben. Wetten?
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