Mittwoch, 23. September 2009

Endlich ist es soweit: Klageschrift angekommen - L & H GmbH ./. Frickemeier

Endlich liegt die seit Monaten angekündigte Anklageschrift vor - und entpuppt sich als lächerliches Windei. Die Klage lautet auf "Schadenersatz", nicht, wie ach so wichtig und gebetsmühlenartig seitens des "Rechtsanwaltes" Ralf Hasenbäumer in den Medien propagiert, auf Unterschlagung. Interessant ist dabei der Umstand, daß in der Klagebegründung nicht ein Wort in Richtung Fritzmann / InQnet, Wien verloren wird. Es soll dem Gericht weisgemacht werden, daß angeblich Helmut Steffel Überblick über die Konten gehabt hätte.

Es ist schon sehr einfältig, den Versuch zu unternehmen, erneut zu verschleiern und einen Strohmann á la Steffel zu erwähnen; billig geradezu. Nicht weniger amüsant sind die benannten Zeugen:
  • "Rechtsanwalt" Ralf Hasenbäumer
  • Frank Babenhauserheide
Falls nun jemand der Ansicht ist, die Listenfunktion wäre defekt: nein, exakt diese beiden "Persönlichkeiten" sind in der Klage als Zeugen angegeben. Neben einem Mitarbeiter der Dresdner Bank, der bestätigen wird, daß ich Barabhebungen (die ich nie bestritten habe) vorgenommen habe.

Ich werde nun die Klageerwiderung in Angriff nehmen, nachdem sich mein Zwerchfell beruhigt hat. Natürlich werde ich anwaltlich vertreten werden, alleine aufgrund der Tatsache, daß die Klage vor dem Landgericht Bielefeld (Aktenzeichen: 5 O 322/09) anhängig ist muss ein Rechtsanwalt mit im Boot sein.

Ab morgen geht es in die Offensive (ja - das hier bislang ist nur Geplänkel gewesen) - und morgen gibt es eine weitere, erfreuliche Meldung kundzutun. Heute halte ich mich nach Absprache aber noch bedeckt. Nur soviel: es wird eng für die Abzocker!

Offener Brief: Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Neuber!

Ich freue mich darüber, daß Sie fleissiger Leser meines Blogs sind, so wie ich mich über jeden einzelnen Leser freue, egal aus welchem Lager er kommt. Immerhin herrscht in Deutschland Demokratie, es gibt glücklicherweise das Recht auf freie Meinungsäusserung und nicht zuletzt finde ich die Tatsache spannend, mit Menschen unterschiedlicher Meinungen und Ansichten in den offenen Dialog zu treten.  Das macht für mich unter anderem Demokratie aus.

Ich habe Ihrem Wunsch entsprechend den direkten (!) Link zu dem Satire-Beitrag (er wurde als solcher explizit formuliert) entfernt. Ihrer neuen Forderung, die mich per Fax erreichte, werde ich aber zunächst nicht nachkommen, da Sie eine für mich nicht nachvollziehbare Vermutung in den Raum stellen. Sie schreiben nämlich von einer "liebevollen, aber sicherlich rechtswidrigen Betrachtung dieses Herren".

Zugegebenerweise bin ich nun ein wenig verwirrt, denn ich bin kein Jurist. "Liebevoll" und "rechtswidrig" schließt sich aber meinem Rechtsempfinden  zufolge irgendwie aus. Sehen Sie das anders? War es vielleicht nur unglücklich formuliert? Falls dem so sein sollte, so gebe ich Ihnen gerne die Möglichkeit, Ihre Ausführungen erneut zu formulieren und mir darzulegen, wie sich die Rechtswidrigkeit aus Ihrer geschätzten Sicht nun tatsächlich darstellt. Nichts liegt mir nämlich ferner, als mir rechtswidrige Inhalte zu eigen zu machen!

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Claus Frickemeier