Freitag, 26. Februar 2010

BWL Letter & Support GmbH und der Ebay-Shop

Merkwürdig. Die vom Abzockunternehmen zum gewerblichen Ebay-Shop mutierte BWL Letter & Support GmbH bietet keine Artikel mehr unter dem Ebay-Namen "trade-26" an. Konnte man dort vor kurzem noch Pferdesalbe und ähnliches ersteigern, so findet sich derzeit nicht ein einziges Angebot im Shop.

Wurde nur wieder einmal der Ebay-Name geändert wie bereits einmal geschehen oder sattelt die BWL Letter & Support GmbH mal wieder um? Nun, wir dürfen gespannt sein.

Mittwoch, 24. Februar 2010

Trommelfeuer aus der Nutzlosbranche

Wie durchschaubar die Nutzlosbranche doch ist wenn es darum geht, einen vermeintlichen “Netzbeschmutzer” mundtot machen zu wollen. Notfalls bündelt man halt die “Kompetenzen” um dem Gegner zu imponieren. Und sei es nur durch die Tatsache bedingt, daß urplötzlich aus einem Anwalt vor Gericht zwei werden (so geschehen vor dem Arbeitsgericht Herford, als neben Anwalt Türcke plötzlich auch Verkehrsanwalt Hasenbäumer mit im juristischen Boot saß). Ob es lediglich darum ging, die Kosten nach oben zu treiben möge jeder für sich entscheiden. Fakt ist jedenfalls, daß ich den Prozess gewann, der Antrag auf Einstweilige Verfügung abgelehnt und die Kosten des Rechtsstreits den Abzockern auferlegt wurde.

Wer nun meint, damit wäre die Sache erledigt, irrt. Nein, vielmehr war es offenbar nun an der Zeit, zu härteren Mitteln zu greifen und Symbiosen einzugehen. Vielleicht erinnert sich der eine andere Leser noch an meine Berichterstattung über den dubiosen Verein “Nicht Abzocken e.V.”, vertreten durch den Präsidenten Thorsten Trejtnar, geborener Eckstein. Nachdem nicht nur mir Fakten bekannt wurden, die an der Seriosität des Vereins deutliche Zweifel bis heute als gerechtfertigt erscheinen lassen (Stichwort: nachbarschaft24, abgesagtes Interview, Hetzkampagne gegen mich auf der Vereinsseite, etc.) setzte sich laut einem mir persönlich bekannten und absolut vertrauenswürdigen Zeugen doch tatsächlich Verkehrsanwalt Hasenbäumer mit dem werten Vereinsvorsitzenden Trejtnar telefonisch in Verbindung und bot ihm an, den Verein –kostenlos- gegen den bösen Claus Frickemeier zu vertreten.

Ungefähr zur gleichen Zeit erblickten gleich zwei anonyme Hetzblogs (boocompany.blogspot.com, inside-frickemeier.blogspot.com) das virtuelle Licht der Welt, Rechtsanwalt Neuber schrieb mich an und bat um die Erlaubnis, die (bis dato mir noch nicht einmal vorliegende Strafanzeige!) wegen Unterschlagung veröffentlichen zu dürfen. Ich bat ihn höflich darum, mir selbige doch einfach mal zuzuschicken, da ich zunächst nicht an deren Existenz glaubte. Nein, das wollte der Herr Rechtsanwalt Neuber dann doch nicht. Immerhin wolle er seine Quelle schützen. Bliebe die Frage, wer denn überhaupt diese Strafanzeige verteilen konnte. Da wir (meine Frau und ich) bis heute in gleichwelcher Art mit diesem Vorwurf NICHT konfrontiert wurden bleiben da eigentlich nur noch die beiden, die klägerseitig involviert sind: ergo der Anzeigenerstatter (Geschäftsführer der L & H GmbH, zu dem Zeitpunkt Strohmann Andreas Schilling) oder aber Verkehrsanwalt Hasenbäumer. Unter dem Aktenzeichen 22 Js 650/09 wurde auf Rückfrage beim Landgericht Bielefeld tatsächlich Anzeige gegen uns erstattet. Wann? Am gleichen Tag, als ich in meinem Blog für den gleichen Abend das Interview bei Akte 09 / Sat 1 ankündigte. Welch ein Zufall!

Doch es kommt noch besser. Auch die allseits bekannte Rechtsanwältin tritt nun auf den Plan. Katja Günther schrieb mir eine schicke Abmahnung wegen eines von mir von heise.de übernommenen Artikels und stellt aufgrund einer vor dem Landgericht Köln erwirkten Einstweiligen Verfügung einen Bestrafungsantrag, da angeblich die bemängelten Zeilen, welche heute noch auf 1000 Blogseiten stehen und bei mir längst verschwunden sind, immer noch da wären. Eine glatte Lüge, wie ich nachzuweisen in der Lage bin. Und dennoch wieder Zeitaufwand, um sich gegen dieses offensichtliche Law Hunting zu wehren. Natürlich vor dem Landgericht, natürlich herrscht dort Anwaltszwang.

Heute erreichte mich dann, um dem ganzen noch eine heitere Krone aufzusetzen, ein nibulöses Schreiben seitens eines Herrn Siegfried Lang, seines Zeichens Geschäftsführer der AIDA Wirtschaftsdienste GmbH. Er schreibt mir wie folgt:

Aufgrund umfangreicher Recherchen Ihrer ICQ-Nummer und mit Hilfe von Akte 09 konnten wir feststellen, dass Sie für mehrere Blogs verantwortlich sind bzw. sich hinter diesen verbergen, u. a.:
- antiabzocke.blogspot.com
- frickemeier-daily.blogspot.com
- inside-megadownloads.blogspot.com
Nachdem Sie in verantwortlicher Position bei einem Unternehmen tätig waren, welches nach Ihren eigenen Angaben kriminelle Handlungen beging und sich später losgelöst haben, betätigen Sie sich nunmehr als „Enthüllungsjournalist“, um Personen und Firmen im Internet anzuprangern, und zwar unter Begehung von Straftaten.
Um sich einer Strafverfolgung zu entziehen und Ihre Finanzierung zu verschleiern, wähnten Sie sich sicher und glaubten, hemmungslos Ihre Opfer verleumden und diffamieren zu können.
So bezeichnen Sie uns u. a. als Gauner, Abzocker, Betrüger und kriminelle Firmenbestatter ohne einen einzigen Beweis zu erbringen, der Ihre ehrverletzenden Äußerungen auch nur annähernd deckt. Eine Stellungnahme von uns verfälschten Sie unter Weglassung bzw. unter Hinzufügung ganzer Passagen in Form eines „Updates“.
Eine zweite, umfassende Stellungnahme von uns unterdrücken Sie, weil bei einer Veröffentlichung Ihr Lügengebäude zusammenbrechen würde.
Feige und skrupellos agieren Sie in widerwärtigster Weise anonym aus dem Hinterhalt.
Wir ersuchen Sie, bis heute 14.00 Uhr die beleidigenden und unwahren Textpassagen zu entfernen.
Sollten Sie diesem berechtigten Ansinnen nicht nachkommen, so werden wir ohne weitere Ankündigung gegen Sie straf- und zivilrechtliche Schritte einleiten.
AIDA Wirtschaftsdienste GmbH
S. Lang
Geschäftsführer

Nun, ich antwortete ihm, daß ich mit seiner Mail nicht viel anfangen kann, da ich zum einen nicht weiß, welche konkreten Beiträge er von mir bemängelt und desweiteren auch nicht Betreiber der Seite antiabzocke.blogspot.com sei. Immerhin schreibe ich von Beginn meiner Bloggertätigkeit unter meinem Realnamen und nicht anonym. Als Antwort auf meine Mail erhielt ich dann folgendes:

Werter Herr Frickemeier,
Ihre Email vom heutigen Tag:
Wir verlängern die Frist bis morgen Mittag 12.00 Uhr, weil offensichtlich ein Schreibfehler vorliegt. Es handelt sich um den Blog
antiabzockenet.blogspot.com
mit dem Sie sich identifizieren und sogar auf Ihrem Blog darauf hinweisen, wie auch auf andere Blogs, mit denen Sie verlinkt sind.
Mit verbindlicher Begrüßung
AIDA Wirtschaftsdienste GmbH

Hui – nun wird es aber spannend. Ich betreibe also (nach den “umfangreichen Recherchen” dieser Firma) die ehrwürdige Seite antiabzockenet.blogspot.com. Ich saß am Rechner und prustete meinen Cappucino über die Tastatur. Mensch, Herr Lang – demnächst warnen Sie mich bitte vor, bevor Sie mir einen solchen Slapstick präsentieren! Für die wenigen Leser, die vorgenannten Blog nicht kennen: es ist (nicht nur für mich) eine der besten Seiten im Netz gegen die Abzocker, die über alle Zweifel erhaben sein dürfte. Hier finden Sie fundierte Informationen und sorgsam recherchierte Fakten, die an Tiefe nahezu unerreicht sind. Vergleichbar mit Abzocknews.de eine wirkliche Instanz.

Was mache ich? Nun, ich lese mir mal durch, was über die AIDA GmbH und Herrn Lang dort so zu finden ist – und werde schnell fündig. Ah, daher weht der Wind! Prädikat: lesenswert!

Wer sich nun fragt, warum ich mir solchen Bullshit überhaupt antue: nun, es ist –trotz der komischen Tragik- amüsant zu sehen, wie zusammengearbeitet wird, um mich mundtot zu machen. Und anstatt bibbernd in der Ecke zu sitzen scheint mir schlichtweg die Sonne aus dem Arsch *ähm*… Hintern. Zeigt es doch einmal mehr die Kalkulierbarkeit der Nutzlosbranche und die Gefährlichkeit derer, die aufdecken. In die Ecke gedrängte Köter beissen, das sind die sogenannten “Angstbeisser”. Die werden im Tierheim kaum vermittelt, da sie einen Schlag weg haben. Immerhin finden sich hin und wieder Hundefreunde, die sich der armen Kreaturen erbarmen und selbige hin und wieder ausführen. Ich gehe gerne mit Ihnen spazieren, meine Damen und Herren. Pinkeln Sie mir ruhig weiter ans Bein oder versuchen Sie mich zu beissen. Zum einen ist meine Hose wasserdicht, zum zweiten sind Ihre Gebisse stumpf geworden, alt und überholt.

Den hässlichen Mundgeruch ertrage ich gerne – und wenn ich noch ein Stöckchen werfen soll: immer schön Männchen machen!

Samstag, 20. Februar 2010

Neuigkeiten von der KLP Group, Dubai

Öfter mal was Neues: in verschiedenen Foren zeigt neuerdings Martin Kraeter (KLP-Group Dubai) im Auftrag einer Mandantin ein Interesse daran, gegen das Fritzmann-Netzwerk vorzugehen. Die KLP-Group und der Martin Kraeter, über den ich im letzten Jahr hier berichtete? Exakt - selbiger!

Folgender Beitrag findet sich in der BooCompany (Auszug):
An das
Finanzamt Neukölln
Thiemannstraße 1
12059 BERLIN
Deutschland

OUR REFERENCE
SE/02/2010

DUBAI, 17.02.2010

UST-Zuständigkeit für Vereinigte Arabische Emirate
Anfrage über vorliegende USt.-Registrierung

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten die Interessen der Firma XXX, umsatzsteuerlich bei Ihnen registriert unter Steuer Nr. XXX.

Diese hat, wie in Ihrem Hause aktenkundig, nicht unerhebliche USt.-Abführungen auf elektronische B2C ("Business to Consumer") Leistungen getätigt.
In einem von unserer Mandantin zur Prüfung wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen vorgelegten Fall bitten wir um Überprüfung und entsprechende
Sachstandsmitteilung über die Frage, ob und inwieweit die nachfolgend aufgeführten Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten (Free Zone)
ihren umsatzsteuerlichen Pflichten - steuerliche Einlandregistrierung, Abgabe von USt-VAs mit Zahlung des USt-VA-Solls etc. - nachkommen.

Unter der Internet-Medienbezeichnung "MEGA-DOWNLOADS.NET" tritt in Rechnungen an Endverbraucher mit Wohnort in Deutschland
als sog. "Firmensitz / Medieninhaber" eine Firma
Load House FZE
RAK Free Trade Zone
Business Center # 1
10559 Ras al-Khaimah, UAE
auf.

Diese Firma gehörte dem Vernehmen nach bis vor kurzem den Herren Dr. Robert und Valentin [F.] (beide Wien) und soll nunmehr Herrn Christopher [M.] (Wien) gehören.
"Load House FZE" berechnet an Endverbraucher elektronische Dienstleistungen und weist Rechnungsendbeträge "inkl. MwSt." aus.
Weiter wird Verrechnungshinweis über eine Firma "Merlinapoli UG" gegeben. Hierbei handelt es sich detailliert um:
Merlinapoli UG (haftungsbeschränkt)
Schlüterstraße 59, D-10629 Berlin
zuvor: c/o Ursula [G.]
Moorende 32, D-21635 Jork
Handelsregister: Berlin-Charlottenburg, HRB 121887 B
Eintragungsdatum: 10.09.2009
Geschäftsführer: Christian [F.], Berlin

Das Beispiel einer entsprechenden Leistungsrechnung ist diesem Schreiben beigefügt.

Unsere Mandantin erbittet zumindest die Bestätigung, dass eine steuerliche Registrierung, ggfls. auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, vorliegt.
Mehr Informationen dürften u.E. sicher unter das Steuergeheimnis fallen - diese ledigliche Bestätigung aber hoffentlich nicht.

Da wir bislang die physische Existenz der "Load House FZE" trotz eigener Geschäftsansässigkeit in Ras al-Khaimah noch nicht verifizieren konnten,
steht am Rande zu vermuten, dass der o.a. UG (haftungsbeschränkt) die eigentliche Unternehmereigenschaft zukommt. Wir bitte, dies ggfls. zu prüfen.

In Bezug auf die handelnden Personen - [F.], [M.] - könnte es auch sein, dass eine steuerliche Registrierung unter einer der folgenden,
allesamt in den VAE ansässigen, Firmen erfolgt ist:

• Blue Byte FZE
RAK Free Trade Zone, Business Center #1, Ras al-Khaimah, UAE
Geschäftsführer: Abubakr Salih Mohammed Nur [S.]
Gesellschafter: Dr. Robert [F.], Valentin [F.]

• Mobilo FZE
RAK Free Trade Zone, Business Center #1, Ras al-Khaimah, UAE
Geschäftsführer: N.N.
Gesellschafter: Dr. Robert [F.], Valentin [F.]

• SimSeven FZE LLC (???, diese Rechtsform gibt es in den VAE nicht)
RAK Free Trade Zone, Business Center #1, Ras al-Khaimah, UAE
Geschäftsführer: Valentin [F.]

• Verimount FZE LLC (???, diese Rechtsform gibt es in den VAE nicht)
RAK Free Trade Zone, Twin Towers 217, Baniyas Road, Dubai, UAE
Geschäftsführer: N.N.
Gesellschafter: N.N.

• Digital Equipment FZE LLC (???, diese Rechtsform gibt es in den VAE nicht)
RAK Free Trade Zone, Business Center #1, Ras al-Khaimah, UAE
Geschäftsführer: Robert [C.]

• Facelab FZE LLC (???, diese Rechtsform gibt es in den VAE nicht)
RAK Free Trade Zone, Business Center #1, Ras al-Khaimah, UAE
Geschäftsführer: Robert [C.]

Wir bitten um Eingangsbestätigung dieses Schreibens sowie alsbaldige Rückäußerung. Vielen Dank für Ihre Mühewaltung.
Mit freundlichen Grüßen

Martin [K.]
 Quelle: BooCompany

Offenbar erhielt er auch bereits eine Antwort des Finanzamtes, welche Martin Kraeter im entsprechenden Thread bei BooCompany wie folgt kommentiert:
Also, das Finanzamt hat dem Thema schon mal eindeutig eine vorläufige Steuernummer zugeteilt, die auf jeden Fall ganz frisch ist.
Wir wissen ja, welche Steuernummer die Firma XXX gemäß dem Ausgangsschreiben hatte. Damit ist "durch die Blume" zumindest mitgeteilt: Load House FZE ist - zumindest in Deutschland - nicht zur USt registriert.
Die Bemühungen gemäß § 85 AO haben also begonnen . . .
Wir sind sehr gespannt, ob und wann und wie die Merlinapoli UG weiter auf Ausgangsrechnungen auftaucht. Vielleicht präsentiert sie sich ja die kommenden Tage mit einer frischen UST-ID.
Gruß aus Dubai

KLP

Wer meinen Blog von Beginn an aufmerksam verfolgt hat wird sich nun Gedanken darüber machen, wie eine solche Sinneswandlung passieren konnte. Immerhin wurden Ende 2008 noch Calls von vermeintlichen Megadownloads-Kunden zu seiner Frau, Kirsten Kraeter geroutet und leitende Mitarbeiter hatten Kirsten und Martin Kraeter im Firmen-Skype. Einen wie auch immer gearteten Zusammenhang im Firmengeflecht gab es also nachweislich. Viele vermuteten ja, daß Kraeter mit seiner KLP Group Dubai nichts anderes als ein Strohmann von Dr. Robert Fritzmann sei. Sollte dem so gewesen sein, so wäre es ja nun ganz offensichtlich zu einem Bruch gekommen. Wie auch immer: die Entwicklung bleibt spannend und beobachtenswert.

Selbstverständlich fragte ich bei Herrn Kraeter nach, allerdings wünscht er sinngemäß von mir nicht belästigt zu werden. Nun, dieser Bitte werde ich bei GoMoPa sicher wunschgemäß nachkommen. In meinem Blog werde ich im Rahmen meiner Berichterstattung allerdings weiter berichten.

Freitag, 19. Februar 2010

Ergebnis der Umfrage

Offenbar besteht Interesse an einem realen Meeting zum Thema Internetabzocke, denn immerhin 77 % der Leser, die abstimmten, befürworten ein solches Treffen!

Seit heute mache ich mir zusammen mit einigen weiteren Leuten bereits Gedanken darüber, wie ein solches Treffen organisiert werden kann. Unsere Vorstellungen werden wir hier in Kürze präsentieren und eruieren derzeit mögliche Sponsoren, welche sich bereits jetzt gerne per Mail bei mir melden können.

Die Neue Westfälische Zeitung titelt heute wie folgt:

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Screenshot Online-Ausgabe & Quelle: Neue Westfälische Zeitung vom 19.02.2010
weiterhin:  Vlothoer Anzeiger vom 19.02.2010
Screenshot Zeitungsartikel (Print): hier zu finden! 
Screenshot Titelseite (Print): hier zu finden!

Strafanzeige gegen Verkehrsanwalt Hasenbäumer fertiggestellt

Soeben habe ich die Strafanzeige gegen den Firmenanwalt des mafiös anmutenden Netzwerkes formuliert und werde selbige morgen auf den Weg bringen. Sollte der Fachanwalt für Verkehrsrecht tatsächlich der Ansicht gewesen sein, ich würde mich u.a. von seinem Law-Hunting beeinflussen und mundtot machen lassen, so wird er nun eines Besseren belehrt.

Aufgrund der mir vom Landgericht Bielefeld auferlegten Einstweiligen Verfügungen, an die ich mich selbstverständlich halten werde, beschränke ich mich hier also lediglich auf die Auflistung der Paragraphen um die es konkret geht:

  • § 238 StGB
  • § 156 StGB
  • § 263 StGB
In der Zwischenzeit tauchte die Frage auf, wie es denn sein könne, daß mich ein Rechtsanwalt Neuber anschreibt und frage, ob er die Strafanzeige gegen mich und meine Frau veröffentlichen dürfe, ohne daß uns diese überhaupt vorläge.

Nun, die Frage ist durchaus berechtigt. Für die Verteilung kommen eigentlich nur drei Personen in Frage: zum einen Verkehrsanwalt Hasenbäumer höchstpersönlich, zum zweiten der zum Zeitpunkt der Anzeigenerstattung tätige Geschäftsführer Andreas Schilling oder aber der exponierte Strohmann so ziemlich jeder Fritzmann-Unternehmung, Helmut Steffel.

Wie dem auch sei: neben der Strafanzeige wird sich Verkehrsanwalt Hasenbäumer auch in anderer Sache warm einpacken können. Mehr dazu, wenn es an der Zeit ist.

Dienstag, 16. Februar 2010

Megapreis AG expandiert

Sowas aber auch. Da wähnen sich die Abzocker in Sicherheit, da das Personal ausgetauscht und somit Vorsorge getroffen wurde, daß keine Internas nach aussen dringen - schon gibts Neuigkeiten aus der Möllberger Straße in Vlotho:

Es wird expandiert. Weitere Büros im Komplex werden bezogen, es wird in Kürze renoviert, neuer Teppichboden verlegt und die Wände gestrichen. Immer interessanter also, was genau die Megapreis AG so plant. Unkenrufen zufolge wird nun versucht, endlich mit der kriminellen Vergangenheit abzuschliessen und das illegal erwirtschaftete Geld in seriöse Unternehmungen fliessen zu lassen. Wer es glauben mag. Ich bin der festen Überzeugung, daß dem nicht so ist.

Wer allerdings lässt sich nach Kenntnis der Vorgeschichte schon mit einem Babenhauserheide ein? Es bleibt sicher abzuwarten, was passiert. Es bleibt schlichtweg spannend.

Nachtrag: Nebelkerze ausgeschlossen: die neue Mahnwelle rollt!

Die Ereignisse überschlagen sich: soeben erreichte mich ein erster Screenshot einer schriftlichen Mahnung, dieses mal aus Deutschland. Die persönlichen Daten habe ich aus Datenschutzgründen entfernt. Ganz offensichtlich rollt also eine erneute Mahnwelle der Merlinapoli UG, und zwar sowie per Mail (Schweiz) als auch per Post (Berlin).

Über weitere Zusendungen würde ich mich sehr freuen. Wie angekündigt werde ich mich morgen sowohl mit der Staatsanwaltschaft Hannover als auch mit der Deutschen Bank in Verbindung setzen. Ich unterstelle einfach mal, daß dann umgehend agiert wird.

Dumm gelaufen für die Abzocker. Wetten?

Nebelkerze oder Fakt? Merlinapoli mahnt angeblich erneut!

Unglaublich, aber wahr? Soeben erreichte mich ein Hinweis aus der Schweiz, daß tatsächlich eine neue Mahnwelle loszurollen scheint. Erneuter Eintreiber soll erneut die Merlinapoli UG sein. Ein Scan liegt mir allerdings noch nicht vor, so daß die Möglichkeit besteht, daß es sich bei dem Hinweis aus der Schweiz auch um eine Nebelkerze handeln könnte.  Hier nun zunächst der Wortlaut der aktuellen Mahnung:
Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
Sie haben unsere Dienstleistung (redaktionelle Inhalte) auf http://www.mega-downloads.net/ am 29.08.2008 bestellt und das Entgelt für die Nutzung der ersten 12 Monate schon beglichen. Leider konnten wir bis dato noch keinen Zahlungseingang der zweiten Rechnung für die weiteren 12 Monate Nutzung von Ihnen verbuchen.

Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe §5), die Sie bei der Anmeldung gelesen und akzeptiert haben, haben wir Ihnen am 14.01.2010 per E-Mail an die E-Mailadresse xxx@xxxx die Rechnung übermittelt.

Da Sie mittels Ihrer Anmeldung einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, die Zahlungsfrist der Rechnung bereits verstrichen ist und die offene Forderung bis dato noch immer nicht beglichen ist, erhalten Sie diese Mahnung.

Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, da bei weiterem Verzug Mahnspesen sowie Verzugszinsen zu Ihren Lasten entstehen. Um Ihnen zusätzliche Kosten zu ersparen, begleichen Sie bitte umgehend die offene Forderung.

Bitte überweisen Sie daher den offenen Betrag von EUR 96,00 (inkl. MWSt) innerhalb der nächsten 10 Tage auf das unten angeführte Konto.

Bitte beachten Sie, dass unsere Verrechnung über die Merlinapoli UG erfolgt. Benutzen Sie daher ausschließlich folgende Kontodaten:

Inhaber: Merlinapoli UG
Bank: Deutsche Bank PGK
KontoNr.: 153612700
BLZ: 20070024
Verwendungszweck: Mxxxxxxxx

Für Zahlungen außerhalb Deutschlands verwenden Sie bitte folgende Daten:

IBAN: DE37200700240153612700
BIC/SWIFT: DEUTDEDBHAM

Achtung:
Um Ihre Zahlung eindeutig zuweisen zu können, geben Sie bitte als Verwendungszweck unbedingt Ihre Rechnungsnummer: Mxxxxxxxx an.

Bei offenen Fragen steht Ihnen unser kompetentes Support Team unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Tel.: 0049 180 580 77 68 (14 ct./min aus dem dt. Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend)
Fax.: 0049 180 580 77 39 (14 ct./min aus dem dt. Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend)
E-Mail: support@mega-downloads.net

Abschließend wünschen wir Ihnen viel Vergnügen mit unserem Service.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mega-Downloads.net-Team


Erklärung:

Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens unsere Teilnahmebedingungen / AGB akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt. Auf dieses Widerrufsrecht gem. § 312d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen. Damit ist Ihr Mega-Downloads.net-Zugang in ein kostenpflichtiges Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.

Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von Mega-Downloads.net für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im Streitfall nutzen werden.

Zudem haben wir Ihnen an Ihre E-Mail-Adresse XXX einen
Link gesendet, der von dieser E-Mail-Adresse aus durch Anklicken
eines Hyperlinks in der E-Mail bestätigt wurde.

Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte IP-Adresse gespeichert. Diese lautet: XXX. Im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden anhand der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.

Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: xx.xx.xxxx. Sollte sich bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.
Ich werde mich morgen bei der Deutschen Bank mal erkundigen und weiter berichten. Meinen Informationen zufolge dürfte die vorgenannte Bankverbindung eigentlich nicht mehr existent sein, da die Deutsche Bank handeln wollte. Ich werde weiter berichten.

Montag, 15. Februar 2010

Reales Meeting zum Meinungsaustausch. Wie wäre es?

Gab es eigentlich schon mal ein reales Meeting, um sich im größeren Kreise über das Thema, welches hier besprochen wird, auszutauschen?

Soweit mir bekannt ist nicht. Die aktuellen Entwicklungen allerdings schreien förmlich danach in meinen Augen. Warum sollte man sich nicht einmal mit jenen, die Interesse am Thema haben, treffen, um sich in die Augen schauen zu können?

Ich wäre definitv der Erste, der dabei wäre. Und sollte es weitere Interessierte geben, so stände einem realen Treffen von meiner Seite aus sicher nichts im Weg. Diese -reale- Diskussionsrunde kann auch gerne von den Medien begleitet werden. Immerhin könnten all jene, die was zu sagen haben, dann einmal aus dem Vollen schöpfen. Denkbar wäre auch, die "Abzockgrößen" einzuladen, um ihr Geschäftsmodell endlich mal erschöpfend zu erklären.

Wie auch immer: die Idee an sich finde ich spannend. Und daher werde ich diesbezüglich morgen eine Umfrage online stellen. Mal schauen, ob ein entsprechendes Interesse besteht. Ich würde mich liebend gerne mit dem einen oder anderen austauschen. Öffentlich, offen, transparent.

Die ominöse Strafanzeige liegt nun endlich vor!

Es ist fast schon lustig, was sich gerade in der letzten Zeit so tut. So erreichte mich gestern eine Mail des Rechtsanwaltes Neuber mit der süffisanten Information, ihm läge nun die Strafanzeige vor, welche gegen meine Frau und mich erstattet worden sei. Ob er diese veröffentlichen dürfe, fragte er an. Ich war ein wenig erstaunt, denn mir lag bis heute nichts vor. Weder wurden wir zur Vernehmung vorgeladen, noch in gleichwelcher Art und Weise mit einer Strafanzeige konfrontiert.

Der geneigte Leser ist vermutlich ebenso verblüfft wie ich es bin - denn man sollte eigentlich davon ausgehen, daß zunächst die Betroffenen Kenntnis darüber erhalten würden. Bis natürlich auf denjenigen, der den Strafantrag stellte. Nur was hat ein Rechtsanwalt Neuber (für diejenigen, die selbigen nicht kennen sollten, empfehle ich einfach mal die Google-Suchmaschine zu benutzen...) denn mit einem Verkehrsanwalt Hasenbäumer zu tun? Eine interessante Frage im Kausalzusammenhang. Bevor ich hier eine persönliche Wertung abgebe und den sabbernden Advokaten Grund zu weiterem Law-Hunting gebe möge sich der Leser selbst einen Reim darauf machen und eins und eins zusammenzählen.

Offenbar verteilt der Verkehrsanwalt Hasenbäumer munter und flockig seinen ach so wichtigen, von Rechtsschreibfehlern nur so strotzenden Strafantrag. Das wurde aber nun wirklich mit der heissen Nadel getipselt, oder? An dieser Stelle, werter Herr Hasenbäumer, sei Ihnen gesagt: das wird ein rechtliches Nachspiel haben. Gewisse Äusserungen sind mir zwar hier im Blog untersagt (und daran werde ich mich sicher halten), diese Äusserungen kann ich allerdings in einer Strafanzeige gegen Sie formulieren. Ich denke, daß das im Zusammenhang mit Ihrer "Kundschaft" interessant sein dürfte für die Staatsanwaltschaft Bielefeld. Mehr dazu in Kürze.


Kommen wir nun zur Strafanzeige, die Verkehrsanwalt Hasenbäumer formulierte. Mir wurde selbige heute nämlich endlich zugespielt:

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Diejenigen, die im Thema sind, werden sich gelinde gesagt totlachen. Diejenigen, die nicht im Thema sind, mögen meinen Blog von Beginn an lesen. Und diejenigen, die ein wenig in die Tiefe gehen und sich die dargestellten Zeiträume einmal anschauen werden schnell feststellen, zu welchem Zeitpunkt genau was passierte als Reaktion auf diesen Blog.

Montag, 8. Februar 2010

Über die Schwierigkeit, einen Geschädigten zu finden...

Im Rahmen der Schadensersatzklage über 75.000 Euro wurden ja bereits diverse Schriftsätze ausgetauscht in denen Verkehrsanwalt Hasenbäumer in blumigen Worten nicht nur die Abofalle Megadownloads als "juristisch einwandfrei" darzustellen versucht und diese gar als "Schnäppchen" bezeichnet. Nein, in Bezug auf die Frage, wer denn eigentlich der Geschädigte sei, nennt er von Beginn an die BlueByte FZE in Dubai. Soweit, so gut. Oder doch nicht?

Schaut man ins Impressum von mega-downloads.net, so ist dort als Betreiber die LoadHouse FZE, natürlich ebenfalls in Dubai, angegeben. Schauen wir uns das doch einfach mal etwas genauer an:

Bis Ende 2008 betrieb also die BlueByte FZE Megadownloads. Kurz vor dem Jahreswechsel wurde dann plötzlich aus der BlueByte FZE die LoadHouse FZE. Warum eigentlich?

Nun, das ist leicht erklärt: die Namensrechte an "BlueByte" liegen bei der BlueByte GmbH, Düsseldorf bzw. der UbiSoft Entertainment, einem Spielehersteller (u.a. "Die Siedler"). Und ebendiese BlueByte GmbH stieß Ende 2008 auf die Namensrechtverletzung und ging rechtlich gegen die BlueByte FZE vor. Diese Tatsache wurde mir heute seitens der BlueByte GmbH telefonisch bestätigt, weiterhin gibt es dazu auch eine Pressemeldung, die sich der Herr Verkehrsanwalt Hasenbäumer einmal durchlesen sollte.

Da es also die BlueByte FZE im Jahre 2009 gar nicht mehr gab verwundert mich die Tatsache, daß diese doch angeblich die Geschädigte sei durch von mir (angeblich) zu unrecht vereinnahmten Provisionen. Immerhin sind diese Provisionen zwischen Februar und Mai geflossen - im Jahre 2009, versteht sich!

Es wird aber noch weitaus interessanter, denn nach mir vorliegenden Schriftstücken wurde noch am 25.05.2009 eine Auslandsüberweisung der L & H GmbH nach Dubai über 500.000 Euro vorgenommen. Empfänger: BlueByte FZE. Hierbei handelt es sich laut Überweisungsbeleg um die "Abrechnung Januar bis Mai 2009".

Warten wir mal ab, wie das Landgericht Bielefeld diese belegbaren Fakten beurteilt und warten wir gespannt darauf, was dem Herrn Verkehrsanwalt Hasenbäumer dazu einfällt. Wer ein wenig tiefer in die Vorgehensweise eintauchen mag möge hier weiterlesen und darüber schmunzeln, welche Personalien, Firmen und Zeiträume im Kontext genannt werden.

Freitag, 5. Februar 2010

Rechtsanwalt Neuber, bitte helfen Sie mir!

Werter Herr Rechtsanwalt Neuber,

gestern abend schrieben Sie mich an um mir -ultimativ- aufzuerlegen, ich hätte gefälligst einen Link zu entfernen, welcher Ihrer Angabe nach (Zitat)"falsch und beleidigend"(/Zitat) sei. Bei diesem Link handelt es sich um einen Link, welchen ich zu einem anderem Blog (Fastix) setzte unter der Rubrik "Empfehlenswerte Seiten zur Thematik".

Ich möchte es natürlich möglichst jedem recht machen - und vermeiden, daß Sie mich (Zitat)"auf Unterlassung in Anspruch nehmen"(/Zitat). Dummerweise war es mir gleich aus zweierlei Gründen nicht möglich, Ihr Anliegen zu prüfen um gegebenfalls handeln zu können, denn:
  • zum einen erreichte mich Ihre Mail am 04.02.2010 um 19.35 Uhr MEZ  mit der Maßgabe, bis zum 04.02.2010 um 09.00 Uhr die Verlinkung zu entfernen.
Hierzu sei kurz betont, daß selbst ich die Uhr nicht zurückstellen kann. Als Freund mechanischer Uhren grübelte ich darüber, ob, würde ich die Uhr einfach umdrehen, selbige rückwärts laufen würde - stellte aber fest, daß dem nicht so ist,
  • zum anderen konnte ich den von Ihnen monierten Topic (sprich: die Ihrer Meinung nach falsche und beleidigende Einleitung zum Beitrag) nicht finden.
Man mag mir verzeihen, daß ich nun ein wenig ratlos bin ob meiner Reaktion bezüglich der Verlinkung auf die Seite von Fastix. Immerhin gehen mich Ihre persönlichen Fehden nichts an und ich werde definitiv nicht zum Spielball mutieren.

Hat sich Ihr Begehr nunmehr erledigt oder gibt es sonst noch etwas, was ich für Sie tun kann? Als Blogger hat man es nicht leicht - und ich möchte jedem möglichen Fehler aus dem Wege gehen. Da Sie ein erfahrener Rechtsanwalt sind würde ich mich sehr darüber freuen, die Ihrerseits offenbar vorliegende Diskrepanz einem Deppen wie mir zu erklären, damit ich umgehend im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Regeln handeln kann.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich recht herzlich vorab - und bin mir sicher, daß wir beide das auch ohne langwierige Rechtsstreitigkeiten aus der Welt schaffen können. Immerhin haben wir beide genug um die Ohren, nicht wahr?


Freundliche Grüße,
Ihr Claus Frickemeier

Mittwoch, 3. Februar 2010

Aufruf an ehemalige Mitarbeiter aus dem Firmengeflecht um Babenhauserheide

Aus gegebenem Anlass bitte ich um zwei Unterschriftenproben: zum einen von Frank Babenhauserheide, zum anderen von Strohmann Holger Brandes. Die Unterschriften befinden sich auf den entsprechenden Arbeitsverträgen, die mit der IDS Wirtschaftsdienste oder aber der BWL Letter & Support GmbH geschlossen wurden.

Bitte senden Sie mir die vorliegenden Unterschriften per Mail zu. Vielen Dank!

Dienstag, 2. Februar 2010

Kölner Megadownloads-Opfer für TV-Sendung gesucht!

Ein deutscher TV-Sender sucht kurzfristig Opfer aus Köln, die auf das Abzockprojekt mega-downloads.net hereingefallen sind und über ihre Erlebnisse im TV berichten wollen. Interessierte mögen sich bitte kurzfristig per Mail mit mir in Verbindung setzen.

Montag, 1. Februar 2010

BooCompany bittet um Unterstützung!

Eine der Dino-Seiten im Net (Stichwort: Dotcomtod) , die klar Farbe bekennt und unerschüttert aufklärt, schonungslos und fundiert berichtet und für mich von Beginn an als echte Instanz gilt braucht Ihre Hilfe. Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele User von der Möglichkeit Gebrauch machen würden, Lanu finanziell zu unterstüzen.

Interessierte Leser meines Blogs mögen bitte die Suchmaschinen bemühen, um sich ein eigenes Bild über die BooCompany zu machen um festzustellen, wie sinnvoll ein Engagement ist.

Ich bin der festen Überzeugung, daß die BooCompany -auch dank Ihrer Hilfe- überleben wird. Und das ist gut so. Also: wer schon immer mal einer guten Sache dienen wollte, und sei es durch vermeintlich schnöden Mammon, der möge nun agieren.

Prädikat: lohnenswert, denn das hat die BooCompany verdient!