Montag, 15. Februar 2010

Die ominöse Strafanzeige liegt nun endlich vor!

Es ist fast schon lustig, was sich gerade in der letzten Zeit so tut. So erreichte mich gestern eine Mail des Rechtsanwaltes Neuber mit der süffisanten Information, ihm läge nun die Strafanzeige vor, welche gegen meine Frau und mich erstattet worden sei. Ob er diese veröffentlichen dürfe, fragte er an. Ich war ein wenig erstaunt, denn mir lag bis heute nichts vor. Weder wurden wir zur Vernehmung vorgeladen, noch in gleichwelcher Art und Weise mit einer Strafanzeige konfrontiert.

Der geneigte Leser ist vermutlich ebenso verblüfft wie ich es bin - denn man sollte eigentlich davon ausgehen, daß zunächst die Betroffenen Kenntnis darüber erhalten würden. Bis natürlich auf denjenigen, der den Strafantrag stellte. Nur was hat ein Rechtsanwalt Neuber (für diejenigen, die selbigen nicht kennen sollten, empfehle ich einfach mal die Google-Suchmaschine zu benutzen...) denn mit einem Verkehrsanwalt Hasenbäumer zu tun? Eine interessante Frage im Kausalzusammenhang. Bevor ich hier eine persönliche Wertung abgebe und den sabbernden Advokaten Grund zu weiterem Law-Hunting gebe möge sich der Leser selbst einen Reim darauf machen und eins und eins zusammenzählen.

Offenbar verteilt der Verkehrsanwalt Hasenbäumer munter und flockig seinen ach so wichtigen, von Rechtsschreibfehlern nur so strotzenden Strafantrag. Das wurde aber nun wirklich mit der heissen Nadel getipselt, oder? An dieser Stelle, werter Herr Hasenbäumer, sei Ihnen gesagt: das wird ein rechtliches Nachspiel haben. Gewisse Äusserungen sind mir zwar hier im Blog untersagt (und daran werde ich mich sicher halten), diese Äusserungen kann ich allerdings in einer Strafanzeige gegen Sie formulieren. Ich denke, daß das im Zusammenhang mit Ihrer "Kundschaft" interessant sein dürfte für die Staatsanwaltschaft Bielefeld. Mehr dazu in Kürze.


Kommen wir nun zur Strafanzeige, die Verkehrsanwalt Hasenbäumer formulierte. Mir wurde selbige heute nämlich endlich zugespielt:

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Diejenigen, die im Thema sind, werden sich gelinde gesagt totlachen. Diejenigen, die nicht im Thema sind, mögen meinen Blog von Beginn an lesen. Und diejenigen, die ein wenig in die Tiefe gehen und sich die dargestellten Zeiträume einmal anschauen werden schnell feststellen, zu welchem Zeitpunkt genau was passierte als Reaktion auf diesen Blog.

22 Kommentare:

  1. Irgendwo habe ich mal was von Abzockpropaganda-Minister Andreas Neuber gelesen. Muuahhaaha. Somit ist aber klar, dass alle Abzockkreise zusammen gehören und die sich wahrscheinlich nicht nur auf informellem Wege auf dem Laufenden halten. Möglicherweise wird auch der Verkehrshase Anwaltsbäumer demnächst vom Andreas Neuber oder Bernhard Syndikus vertreten.

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  2. Auszuschließen ist zunächst einmal gar nichts. Haben Sie übrigens mal den Zeitpunkt der Erstattung der Anzeige (25.08.2009) mit dem Beitrag verglichen, welcher an selbigem Tag von mir gepostet wurde? Falls ja - was sticht da ins Auge?

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  3. 2 Internet-Adressen in der Anzeige - beide falsch geschrieben - warum?

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  4. Rosenmontagsfrage zum Verkehrsrecht (Fahrerlaubnisrecht).
    Dürfen Sie nun mit einem Kfz als Selbstfahrer bei
    Gericht erscheinen oder nicht?

    mfg
    Weiterhin locker bleiben im Kampf gegen die
    GroßenUntenLader

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  5. Selbstverständlich darf ich das, da ich einen gültigen Füherschein besitze. Weiterhin bedeutet mir Karneval nichts, ich habe hier im Blog genug zu lachen ;-)

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  6. Neuber versucht seit Monaten sich in die Nutzlos-Szene einzuschleimen.

    Ich würde demnoch - falls nicht schon längst getan - ein paar Schutzmassnahmen ergreifen, nämlich alle PCs zu verschlüsseln (TrueCrypt) und Datensicherungen off-site anlegen. Staatsanwälte lieben es, Durchsuchungen zu machen, auch wenn sich nach Jahren herausstellt dass es nichts gebracht hat - hauptsache, man hat den Beschuldigten mal so richtig geärgert (egal ob unschuldig oder schuldig) und hatte die Freude seine private Mails zu lesen.

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  7. Nun, da ich per Mac und mit FileFault unterwegs bin kann da nichts passieren. Den Strafverfolgungsbehörden werde ich jederzeit gerne die Möglichkeit geben -auch ohne richterlichen Beschluss- sich meinen Rechner genauer anzusehen. Immerhin habe ich nichts zu verheimlichen ;-)

    Übrigens erfuhr ich soeben von einem netten Beitrag, den ich der Leserschaft nicht vorenthalten will:

    http://zu-recht-gewiesen.blogspot.com/

    Triffts einfach. Danke, Herr John!

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  8. Warum schreibt der "Rechtsanwalt" eigentlich immer "ausländischer Internetdienstleister". Die Formulierung "österreichischer Abofallen-Betreiber" wäre dorch viel präziser.

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  9. SchurkemitderGurke16. Februar 2010 um 08:00

    Als auslädischer Internetdienstleister ist es schwer, in Deutschland ein Konto zu bekommen???
    Was für'n Müll *wechlach*

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  10. Leider schaut die Staatsanwaltschaft den Rechner nicht nur an, sie nimmt ihn auch mit. Und zwar für Jahre, weil man wegen Personalmangel nicht dazu kommt, ihn auszuwerten.

    Was die Strafanzeigen betrifft: Akteneinsicht beantragen, am besten über ein RA. Vielleicht wird noch ermittelt, vielleicht ist sie auch längst eingestellt.

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  11. Ich denke, nach 6 Monaten hätte Herr Frickemeier zumindest ein klitzekleines Lebezeichen von der Staatsanwaltschaft bekommen. So überlastet können die gar nicht sein. Und wenns nur ein formloses Schreiben ist, vonwegen "Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen.. blah blah blah" eingeleitet"

    entweder das Schreiben ist ein Fake, der Staatsanwaltschaft nie übermittelt worden oder längst eingestellt.

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  12. Interessant sind in der Strafanzeige eindeutig die widerlegbaren Lügen, die dem Herrn Verkehrsanwalt bekannt sein müssten. Wer Zeit und Lust hat sollte mal die zivilrechtliche Schadenersatzklage mit der Strafanzeige vergleichen.

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  13. dem neuber muß wohl totlangweiliig sein wenn er zeit hat sich ständig neue kriegsschauplätze zu schaffen. ich verstehe die motivation nicht von dem mann sich in sachen einzumischen die ihn einen schei..dreck angehen.

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  14. Kann es vielleicht sein, daß das Schreiben nie die StA Bielefeld erreicht hat? Und das es doch nur wieder eine der vielen Nebelkerzen ist? Wäre nicht verwunderlich...

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  15. Hallo,

    Warum musst du einen Link zum Braunbär setzen im Text?

    MFG

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  16. Bitte verlinke doch mal zu den "Anfängen" Deines Blogs, da wo das mit den 75K € erklärt bzw. erwähnt wird! Ich habe da mal gesucht aber nichts gefunden, vielleicht bin ich ja auch etwas blind!?

    Das erste mal das ich überhaupt etwas von den 75k € mitbekommen habe ist nämlich erst ein zwei Wochen her und deshalb würde mich das doch mal genauer interessieren!

    Ich möchte mich da immer von allen Seiten her informieren und nicht nur die "Brocken" von RAs als alleinige Stellungnahme gelten lassen!

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  17. Langweilig... kann man so sehen. Wenn man seine Schreiben zur Hand nimmt und bedenkt, dass Schriftsätze normalerweise mit fortlaufenden Nummern versehen werden, muss man zwingend davon ausgehen dass er in 6 Monaten nur 22 "Aufträge" hatte (etliche davon sind eigene Scharmützel). Da ist es auch erklärbar, dass er sooo viel Zeit im Netz verbringt um sich liebevoll seinem Sockenpuppentheater zu widmen.

    In meinen Augen eine gescheiterte Persönlichkeit.

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  18. Er hat seinen Namen hier irgendwo gelesen, das ist Legitimation genug für Herrn Neuber....

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  19. @bima221:

    Ich habe hier beginnend darüber berichtet:

    http://inside-megadownloads.blogspot.com/2009/08/der-versuch-eine-drohkulisse-aufzubauen.html

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  20. man könnte auch mal die Frage, warum der Anwalt Neuber sich so merkwürdig zu gewissen Kreisen aus Abzockern und Betrügern hingezogen fühlt, einer genaueren Betrachtung unterziehen.

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  21. da fragst Du noch? Das kann z.B den Grund haben, den Fuss in die Türe zu bekommen um auch etwas vom grossen Kuchen naschen zu dürfen.

    Wie schön wärs doch könnt er an die Stelle von Olaf T. treten. Oder gar der unbeliebten Münchnerin, der man ein Konto nach dem anderen kündigt. Einmal für die gaaaanz großen Inkasso zu machen!! Aber selbst in deren Kreisen nímmt man ihn nicht ganz ernst ;)

    So bleibt halt nur, sich einem "gemeinnützigen" Pseudo- Verbraucherschutzverein mit Hang zur Selbstüberschätzung anzubiedern um die Kasse ein wenig aufzubessern ;D

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  22. Eine telefonische Nachfrage beim LG Bielefeld ergab, daß tatsächlich Strafantrag gestellt wurde. Das Aktenzeichen lautet: 22 Js 650/09. Ob ich nun Akteneinsicht beantragen lassen sollte? Nun, wenn man etwas von mir will, so kann ich das immer noch tun. Bis heute wurden wir, wie bereits mehrfach ausgeführt, in keinster Art und Weise gleichwie mit dieser ominösen Strafanzeige behelligt. Wir werden also erst einmal abwarten ;-)

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