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Dienstag, 10. Mai 2016

8 Jahre IMD... und weiter gehts ;-)

Wie die Zeit vergeht: diesen Blog gibt es bereits seit 8 Jahren und er hat -das dürfte unbestritten sein- für Aufsehen gesorgt. 

Nachdem ich gerade in den letzten 3 Jahren weitestgehend mit anderen Projekten beschäftigt war und sich meine Recherchen auf andere Themenbereiche als ausschließlich die der Internetmafia erweiterten versuche ich demnächst eine Brücke zwischen damals und dem hier und jetzt zu schlagen und würde mich freuen, Sie auch weiterhin zu meinen Lesern zählen zu dürfen.


Mittwoch, 18. Dezember 2013

Über die Erinnerungslücken des Frank Babenhauserheide - ein Prozessbericht

Gestern wurde vor dem Amtsgericht Herford (Schöffengericht) mein Strafverfahren verhandelt. Der Tatvorwurf gegen mich lautete auf Unterschlagung von rund 75.000 Euro. Ich berichtete hier im Blog umfassend darüber. Zunächst sollte dieses Verfahren bereits am 04.06.2013 stattfinden, allerdings war ich der Ansicht, dass hierzu noch diverse Zeugen zu laden wären - und somit wurde das Verfahren auf den 17.12.2013 verschoben.

Es galt die Frage zu klären, ob es zwischen mir und Herrn Babenhauserheide eine mündliche Provisionsabsprache gegeben habe oder nicht. Laut Strafanzeige, eingereicht von Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer im Auftrag der L & H GmbH, sei dies angeblich nicht der Fall gewesen; ich hätte mich schlichtweg an Fremdgeldkonten der Abofallenbetreibern bereichert. Die Strafanzeige erfolgte übrigens exakt an dem Tag, an dem ich hier auf IMD ein erstes TV-Interview bei Akte 2009 angekündigte. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt....

Um 09.00 Uhr ging es dann los mit dem Aufruf in der Sache. Es wurde festgestellt, dass gleich zwei geladene Zeugen nicht erschienen waren: Helmut Steffel (Wien) sowie der damalige Buchhalter der InQnet GmbH  (Wien). Letzterer schickte immerhin einen Zeugenanwalt namens Tobias Glienke (Kanzlei Hoenig, Berlin) ins Rennen um mitteilen zu lassen, dass er ohne Angabe von Gründen nicht erscheinen werde. Herr Glienke nahm dann als Prozessbeobachter an der Verhandlung teil.

Frank Babenhauserheide blieb nun als einziger Hauptbelastungszeuge übrig, da der Wiener Strohmann Helmut Steffel es ja wohlweißlich (?) vorzog, gar nicht erst zu erscheinen. Babenhauserheide kam aber nicht etwa alleine, sondern wurde vom Verkehrsanwalt Hasenbäumer sowie seinem ehemaligen Strohmann, Holger Brandes, begleitet. Nachdem alle Zeugen belehrt wurden und den Sitzungssaal verlassen hatten wurde ich vernommen und schilderte detailliert, was sich in dem Abzocknetzwerk vor rund 4 Jahren zugetragen hat. Nachdem weder der Staatsanwalt noch Schöffen oder Richterin Fragen an mich hatten wurde der erste Zeuge geladen: Frank Babenhauserheide.

Herr Babenhauserheide wirkte äusserst nervös und nicht ansatzweise so souverän und selbstsicher, wie er damals in seinem Firmengeflecht auftrat. Ob ihm die Anwesenheit des Prozessbeobachters Glienke unangenehm war darf vermutet werden, denn man könnte zu dem Schluß kommen, dass dieser für die Wiener Hintermänner den Prozess und die Aussagen des Babenhauserheide kontrollieren würde.

Babenhauserheide wurde nun dazu befragt ob er etwas mit der L&H GmbH zu tun gehabt habe. In  sämtlichen Schriftsätzen des Zivilverfahrens als auch in seiner polizeilichen Vernehmung hatte er dies stets verneint - um nun einzuräumen, dass er die Gründung der L&H GmbH in die Wege geleitet habe. Seine anfangs äusserst schwammigen Aussagen ("könnte sein", "eigentlich schon", "Jein", "wäre möglich", "eventuell" prägten langsam aber sicher ein deutliches Bild für die anklagende Staatsanwaltschaft und auch die Schöffen und Richterin, die ihm dann die wichtigste Frage stellte:

"Herr Babenhauserheide! Hatten auch Sie Zugriff auf die Konten der L&H GmbH?"

Die Frage war daher für mich wichtig, da die Gegenseite in der Strafanzeige gegen mich behauptete, die zahlreichen Abbuchungen der Provisionen seien erst später durch Treugeber der L&H GmbH, Strohmann Steffel, aufgefallen und daraufhin zur Anzeige gebracht worden. Rund ein Vierteljahr nach der letzten Abbuchung allerdings erst (am Tag, als ich im Blog das Akte-Interview ankündigte).

"Es kann gut möglich sein, dass ich ebenfalls die Zugangsdaten zu den L&H-Konten hatte."

antwortete Babenhauserheide schließlich sehr zum Erstaunen aller anwesenden Verfahrensbeteiligten.

"Wenn Sie doch Zugriff auf die Konten hatten, warum haben Sie dann nicht reagiert, als die angeblich zu unrecht durchgeführten Überweisungen erfolgten?"

"Ich habe meinen Auftraggebern aus Wien mitgeteilt, dass ich mich drum kümmern werde".

Die Richterin bat dann darum, nicht ständig nur über Orte (Wien...) zu sprechen, sondern stattdessen über Namen. Den Namen Fritzmann umging Herr Babenhauserheide nämlich derart deutlich, dass es fast schon peinlich wirkte. Sichtbar unwohl beantwortete er nun auch Fragen zu der von mir angebrachten Tatsache, Babenhauserheide habe mir gesagt, ich solle doch die mir zustehenden Provisionen vom Konto ziehen und gab dies in einem Nebensatz zu, um sich direkt darauf zu verbessern: "das habe ich so aber nicht gesagt!" - "Doch, das haben Sie gerade so gesagt, Herr Babenhauserheide!" antworteten Schöffen, Richterin und selbst der Staatsanwalt.

Mein Anwalt, Benedikt Klas, fragte Herrn Babenhauserheide nun, welche Funktion Frau Carolin S. in seinem Firmengeflecht gehabt habe und wie er die damalige Zusammenarbeit einschätzen würde.

"Mit Frau S. habe ich sehr vertrauenvoll zusammengearbeitet. Sie leitete nicht nur eine Abteilung in meinem Unternehmen, sondern war auch so etwas wie meine Sekretärin"."

"Keine weiteren Fragen, Herr Babenhauserheide. Bitte halten Sie sich für weitere Fragen zur Verfügung, Sie sind hier noch nicht entlassen. Vielleicht benötigen wir Sie gleich noch einmal."

Nun wollte man die von uns geladene Zeugin Carolin S. hören. Diese bestätigte, dass ich ihr nach der mündlich getroffenen Provisionsvereinbarung im Büro des Babenhauserheide von ebendieser erzählt habe und weiterhin, dass Frank Babenhauserheide -entgegen seiner eigenen Schilderung in der Vorzeit, mit der L&H GmbH nichts zu tun gehabt zu haben- der Strippenzieher im Firmengeflecht in Vlotho war und für alle Dinge dort alleinig die Entscheidungen traf. Weiterhin bestätigte Sie, dass sowohl die Firmengründung (Notartermin der L&H GmbH, Kontoeröffnungen, etc.) von ihm alleine beauftragt wurden.

Nach dieser Bestätigung meiner zuvor ausgeführten Beobachtungen wurde die Zeugin S. aus dem Zeugenstand entlassen. Eine weitere Vernehmung des Babenhauserheide schien nicht mehr nötig zu sein.

Es folgte eine kurze Verhandlungsunterbrechung. Staatsanwaltschaft, Schöffen und Richterin hatten offenbar genug gehört und so bot man uns die Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen an. Nach kurzer Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt stimmte ich der Einstellung des Strafverfahrens ohne Auflagen zu. Der Beschluss ist rechtskräftig, eine Revision oder Beschwerde gegen den Beschluss ist nicht zulässig.

Ich persönlich finde es sehr schade, dass unsere weiteren Zeugen gar nicht erst angehört werden mussten. Es handelte sich neben zwei Ermittlern vom Landeskriminalamt Niedersachsen, einen Oberstaatsanwalt aus Hannover, einen Oberstaatsanwalt aus Detmold auch um Adrian Fuchs (abzocknews.de).

Warum der vermeintlich Geschädigte, Strohmann Helmut Steffel, trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Prozess erschien kann indes nur vermutet werden.

Die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts äusserte dazu nur: "Der wird schon wissen, warum er nicht nach Deutschland kommt. Die Staatsanwaltschaft hätte sich auf ihn jedenfalls gefreut."...

Mein Fazit:
Der frei erfundene Unterschlagungsvorwurf , der in den Raum geworfen wurde, um mich unglaubwürdig und mundtot zu machen, wurde vom Schöffengericht mit dem Einstellungsbeschluss ohne Auflagen quittiert. Fakt ist ebenfalls, dass die vermeintlichen Geschädigten aus Wien nicht vor Gericht erschienen und sich Herr Babenhauserheide als Hauptbelastungszeuge um Kopf und Kragen geredet hat.

P.S.:
Rechtsanwalt Andreas Neuber, der ja bereits im Juni diesen Jahres vollmundig von einem "Showdown" sprach und ankündigte, ebenfalls "nicht nur als Zeuge" zu erscheinen erschien ebensowenig wie jene kriminellen Subjekte, die in einem Schmähblog zuvor noch großkotzig äusserten:

"Was die Realität angeht, das werden wir ja am 17.12. sehen, ich werde da sein und genau lauschen und auch berichten. Denn die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, was mit Frickemeier los ist. Eins ist mal klar, für den Fall das der einwandert hab ich schon eine Flasche Whiskey gebunkert, Kostenpunkt 900,00 Euro. Die Köpfe ich dann mit allen lieben Bekannten.
Ansonsten bleibt mir nur zu sagen:

Advent, Advent, der Kittel brennt:)"
Muss nun tatsächlich noch erwähnt werden, dass der/die Verfasser solchen Blödsinns natürlich nicht zur Verhandung erschienen? Ein lichtscheues Gesindel, welches anonym agiert habe ich stets belächelt. Heute einmal mehr.

Update vom 20.12.2013: der Beschluss des Schöffengericht Herford liegt mittlerweile vor und sei hiermit der Form halber nachgereicht:


Samstag, 14. Dezember 2013

In eigener Sache: Terminhinweis L&H GmbH ./. Frickemeier

Endlich ist es soweit: am Dienstag der kommenden Woche findet endlich der langerwartete Prozess wegen der (vermeintlichen) Unterschlagung von 75.000 Euro statt, der meiner Frau und mir von dem kriminellen Netzwerk des Frank Babenhauserheide unterstellt wurde um mich mundtot und unglaubwürdig zu machen.

Der zunächst für den 04.06.2013 angesetzte Prozesstermin wurde aufgehoben, da unsererseits noch Zeugen geladen werden sollten. Unserer Zeugenliste wurde vollumfänglich stattgegeben und daraufhin der Prozess neu terminiert auf

Dienstag, den 17. Dezember 2013, 09.00 Uhr, Amtsgericht Herford, Saal 309
Die klagende L & H GmbH wird übrigens diesmal von dem allseits bekannten Rechtsanwalt Andreas Neuber (Krefeld) vertreten. Dieser hatte ja quasi bei dem kriminellen Netzwerk darum gebettelt, endlich ein Mandat gegen mich zu erhalten. Und nachdem sich Rechtsanwalt Ralf Hasenbäumer ja nicht nur einmal vor Gericht gegen mich blamiert hat dürfte dieser nun vorsorglich aus dem Rennen genommen worden sein.

Über den Prozess an sich und den Ausgang des Verfahrens werde ich selbstverständlich hier im Blog berichten.

Montag, 31. Dezember 2012

Jahresrückblick 2012


Ich wünche allen Lesern einen guten Rutsch in ein erfolgreiches 2013!

Meinen diesjährigen Jahresrückblick finden Sie in diesem Jahr HIER.

Mittwoch, 26. September 2012

Hinweis in eigener Sache: Kontaktdaten

Ein kurzer Hinweis in eigener Sache: wie ich (so dachte ich zumindestens) allen in meiner Adressliste vorhandenen Kontakten mitteilte haben sich meine Kontaktdaten (insbesondere die Mailadresse) geändert aufgrund eines geplanten Providerwechsels. Aus dem News-Blog "claus-frickemeier.de" wurde nun "frickemeier.eu". Obwohl ich die Domain "claus-frickemeier.de" vom damaligen Hoster Telekom löschen ließ laufen entsprechende Mails offenbar, warum auch immer, nicht ins Leere (es müsste ansonsten eine Fehlermeldung nach dem Versenden erscheinen?), sondern gelten wohl als korrekt versendet. Bitte beachten Sie, daß mich diese Mails nicht erreichen.

Meine aktuellen Kontaktdaten finden Sie (seit dem Zeitpunkt der Umstellung) im Impressum.

Freitag, 27. Juli 2012

Sommer und so

Erdbeerkuchen ist lecker - und die beste Zeit, selbigen zu genießen, dürfte 14.00 Uhr sein.

Ich freue mich, denn die Tafel ist gedeckt.

Samstag, 7. Juli 2012

6 O 214/12 - Die Fakten: Hinweis in eigener Sache

Die Aufbereitung des angekündigten Prozessberichtes IPA internationale Presseagentur u.a. ./. Frickemeier hat begonnen und ist ab heute unter dem Menüpunkt "6 O 214/12 - Die Fakten" erreichbar. Da das Thema recht komplex ist wird es ein Weilchen dauern, bis alle Fakten aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden. Der aktuelle Stand der Veröffentlichung ist stets am Ende des Artikels vermerkt.

Die Kommentarfunktion wird aktiviert, wenn der Artikel fertig ist.

Dienstag, 22. Mai 2012

In eigener Sache: Anonymous bitte nochmal melden!

Vor einigen Tagen erhielt ich einen Kommentar in diesem Blog, in dem mich der Verfasser bat, diesen Kommentar nicht freizuschalten.

Er enthielt interessante Informationen, die ich derzeit verifziere. Da ich die eine oder andere Rückfrage inhaltlicher Natur habe würde ich mich freuen, wenn sich der "Anonymous" noch einmal melden und mir eine Mailadresse (gerne auch anonymer Natur) mitteilen würde, damit ich mit ihm in Kontakt treten kann.

Die Anonymität wird selbstverständlich auch weiterhin zugesichert.

Dienstag, 17. April 2012

Die Zeit ist gekommen: Silbertablett 2012

Unter dem Motto "Silbertablett 2012" werden in Kürze Einladungen an ermittelnde Behörden, welche sich mit den Netzwerken rund um die hier thematisierten Abofallen beschäftigen, versandt. Gleichwohl werden einige Blogger, die seit Jahren zum Thema Abofallen recherchieren und berichten, referieren.

Wir liefern Faken, Zusammenhänge, Schnittstellen - und tragen so unseren Teil dazu bei, die derzeitigen Entwicklungen voranzutreiben. "Silbertablett 2012" wird eine reale Veranstaltung, welche in Nordrhein-Westfalen stattfinden wird. Flipcharts, Beamer, Kaffee und Käsehäppchen werden vorhanden sein, der spitze Bleistift ist mitzubringen. Medienvertreter sind nicht zugelassen, dürfen aber über das Ergebnis gerne berichten.

Montag, 26. März 2012

Forum zum Blog ab heute online

Liebe Leser,

das angekündigte Diskussionsforum zum Blog ist ab sofort online. Bitte beachten Sie, dass es sich derzeit noch um eine Rohfassung handelt, die in den nächsten Tagen komplettiert wird. Eine Registrierung ist aber bereits jetzt -selbstverständlich kostenlos- möglich.

Zögern Sie also nicht und melden Sie sich an!  Die Frühlingsoffensive ist hiermit gegen die Abzocker eröffnet.

>>> HIER GEHTS ZUM FORUM <<<

Samstag, 31. Dezember 2011

Hinweis in eigener Sache: aus "IMD" wird Netzfurore.de!

Liebe Leser,

passend zum Jahreswechsel wird dieser Blog durch einen würdigen Nachfolger ersetzt. Auf Netzfurore.de geht es thematisch in die Breite, nachdem das hier ursprünglich besprochene Netzwerk erfolgreich zerschlagen wurde. Inside Megadownloads wird selbstverständlich online bleiben und dient fortan als Mahnmal, als Informationsquelle für Ermittler und Interessierte. Und selbstverständlich wird "IMD" auch weiter mit Artikeln gefüttert, sofern es explizit Neuigkeiten aus dem Netzwerk gibt. Diese werden dann simultan auf Netzfurore und hier gepostet, um den Übergang zu erleichtern. Ebenfalls wird dieser Blog quasi als Backup-System fungieren für den Fall der Fälle.

Um bereits gestellten Anfragen gerecht zu werden eine kurze Info: Nein, dieser Blog ist NICHT zu verkaufen.

Ich bin mir sicher, dass Sie sich auf Netzfurore.de wohlfühlen werden.

Einen guten Rutsch ins Neue Jahr wünscht Ihnen

Claus Frickemeier

Nachtrag vom 04.01.2012: Netzfurore.de muss leider noch einmal überarbeitet werden, da ein eingespieltes Software-Update nicht so funktioniert hat, wie es sollte. Daher leitet die Seite Netzfurore.de derzeit auf IMD. Bis zur Behebung des Fehlers wird es also hier munter weitergehen ;-)

Nachtrag vom 07.01.2012: Netzfurore.de ist wieder online und wird in den nächsten Tagen komplett fertiggestellt.

Jahresrückblick: Fakten & Prognosen - mit der Bitte um Kenntnisnahme

Das Jahr 2011 war in vielerlei Hinsicht ein Besonderes: endlich bewahrheitet sich das, was ich seit langer, langer Zeit kommuniziere, obwohl ich dafür hier und da vor Gericht gezerrt wurde und mich in sinnlosen Prozessen genötigt sah, zu argumentieren. Faktisch kann ich für 2011 feststellen: jeden Prozess, in dem ich angehört wurde, habe ich gewonnen. 

Es gab aber auch einige wenige Einstweilige Verfügungen, die ohne vorhergehende, mündliche Verhandlung quasi "durchgewunken" wurden. In einigen Fällen legte ich Widerspruch ein und sorgte damit dafür, dass nun doch eine Verhandlung angesetzt wurde. In jedem einzelnen Fall gewann ich die jeweiligen Prozesse, nicht ein einziger wurde verloren. Warum ich nicht gegen jede einzelne Aktion vorging? Nun, das ist einfach eine Geldfrage. Die Abzocker aus dem von mir beschriebenen Netzwerk haben eine vermeintliche Macht, da sie mir finanziell überlegen sind und mich stets vor ein Landgericht zerren. Hier herrscht Anwaltszwang - und Anwälte wollen bezahlt werden.

Trotzdem bestand ich bis heute den Kampf David gegen Goliath. Nicht ohne Blessuren: So "durfte" ich Mitte des Jahres rund 24 Stunden im Gefängnis verbringen, da ich einen Ordnungsmittelbeschluss nicht rechtzeitig zahlen konnte. 2.000 EUR Ordnungsgeld waren fällig dank eines durchgewunkenen Antrages des Verkehrsanwalts Hasenbäumer. Trotz Hinweis auf die Tatsache, am nächsten Werktag zahlen zu können, nahm mich der Bezirksbeamte mittags fest und verbrachte mich in die JVA Herford. Morgens um 9.00 Uhr hat mein Anwalt mich dann "ausgelöst". Das ZKB Herford hat am nächsten Tag dann auf Nachfrage und meine Beschwerde geäussert: "So ein Blödsinn, das hätte nicht sein müssen. Ein übereifriger Beamter hat da über die Stränge geschlagen.".

In diesem Zusammenhang sei folgendes ausdrücklich klargestellt: es ist mittlerweile bekannt, dass Frank Babenhauserheide sich eines Informanten aus Kreisen der Polizeibehörde Herford bedient, wie sich spätenstes zum Thema "Sweed" zeigt. Soviel ist schon heute sicher, werter Kriminalbeamter: ich werde dich virtuell fressen und thematisieren. Und deine Uniform kannst du ausziehen. Wetten?

Desweiteren versuchte man, meine Berichterstattung zum Thema sweed.to und freedom.to zu unterbinden - die Designerdrogen, die über das Netzwerk Babenhauserheide & Co. aus der Abzockzentrale Vlotho aus vertrieben wurde zu unterbinden. Dumm nur: in einer Widerspruchsverhandlung zum Thema lieferte der werte Herr Verkehrsanwalt Hasenbäumer seine Lebensgefährtin, Frau -Rechtsanwältin- Corinna Lubbe, aufgrund der Beweislast selbst ans Messer und gab kleinlaut vor den Richtern zu, dass sie selbst (!) zeitweise das Zeug abgewogen, verpackt und versandt hat.  Zeitgleich wurde, ganz dezent, eine weitere angedachte Einstweilige Verfügung gegen mich in gleicher Sache zurückgezogen.

Kommen wir zu kino.to: wer meinen Blog aufmerksam liest (und das empfehle ich fast schon gebetsmühlenartig), der wird festellen, dass ich hinter kino.to stets einen Valentin Fritzmann vermutete. Okay, er ist "der kleine Prinz" und somit nur der Sohnemann aber immerhin zeichnet er offiziell für Firstload verantwortlich. Da hat der werte Dr. Robert Fritzmann schick das Söhnchen vorgeschickt.  What shells: eine kriminelle Bagage. Oder: mitgehangen, mitgefangen - wie wir in Deutschland zu sagen pflegen.


Das, was die GVU nun toll präsentiert war bereits 2009 klar. In einem konspirativen Treffen in Bonn Mitte des Jahres haben wir einige Stunden darüber siniert, wer hinter kino.to steckt. Dumm nur: kompetente Meinungen wurden offenbar überhört. Man sollte einem Adrian Fuchs oder auch einem Claus Frickemeier einfach mal zuhören. Und auch ein simples Dankeschön seitens der GVU (hey, die haben mal 1 Mio. ausgelobt und Kapelle gemacht!) wäre das Mindeste gewesen. Möge die GVU ihre Rechnungen bezahlen und gut ist es.

Last, not least: der werte Rechtsanwalt Neuber. Nur soviel, Herr Neuber: Ihre erneute Attacke gegen jene, die sich gegen Abofallen auflehnen, macht Sie (spätestens jetzt) zu einer Nullnummer. Fred Kaier als Betreiber von Konsumer.info ist Ihnen um Längen voraus. Ich bin Ihnen auch um Längen voraus, denn ein Blog lebt von dem, was erzählt wird. Sie wiederum biedern sich durch Ihre Beiträge nur denen an, die zweifelos zum Abschaum des Internets gehören. Schaut man sich Ihre Vita an, so lässt das tief blicken - aber auch verstehen, warum Sie so agieren. Übrigens, Herr Rechtsanwalt Neuber: soweit mir bekannt sitzt der letzte Mandant, den Sie gegen mich hatten, derzeit in Untersuchungshaft - wir sprechen von Xxxxxxxx Xxxxx / Digitale Welten. Die Klammern, weil er sich mal so, mal so ausgegeben hat.

Ich wage mal einen Blick in die Kristallkugel und unke: im ersten Quartal 2012 wird für ein Stückchen Gerechtigkeit gesorgt. Der kleine Prinz samt Papa gehen in U-Haft, der derzeit ausser Vollzug befindliche Haftbefehl von Babenhauserheide wird vollstreckt und zeitgleich zieht das korrupte Arschloch aus der KPB Herford die Uniform aus oder offenbahrt sich den mittlerweile ermittelnden Behörden. Zum Verrschleiern ist es längst zu spät, Scheisserchen!

Mittwoch, 30. November 2011

In eigener Sache: Ordnungsmittelantrag vollinhaltlich zurückgewiesen

Erneut ging die Rechnung der Abzocker in Sachen Law Hunting gegen mich nicht auf, denn das Landgericht Bielefeld hat den Ordnungsmittelsantrag (Aktenzeichen: 6 O 351/11) der Abzocker vollinhaltlich zurückgewiesen.

Was war geschehen? Im Rahmen meiner Recherchen zum Netzwerk habe ich aufgedeckt, dass die Abofallenbetreiber aus München und Vlotho ins Drogengeschäft eingestiegen sind und sich nun dem Vertrieb von "Legal Highs" wie Sweed oder Freedom widmen. Wie zu erwarten führte das zu weiteren Versuchen, mich mundtot zu machen, in dem (mal wieder...) Einstweilige Verfügungen gegen mich beantragt wurden in der Hoffnung, dass diese aufgrund beigefügter falscher, eidesstattlicher Versicherungen der Protagonisten auch unter Ausnutzung des ach so wichtigen Status "Rechtsanwalt" einfach mal schnell durchgewunken werden würden. Immerhin betreibe man seriöses Geschäft und meine Berichterstattung sei schlichtweg erstunken und erlogen. Eine dieser durchgewunkenen (sprich: ohne vorherige mündliche Verhandlung entschiedene) Einstweiligen Verfügungen aus dem Netzwerk stammte von Frank Babenhauserheide himself.

In der beigefügten Eidestattlichen Versicherung versicherte Herr Babenhauserheide unter anderem wörtlich wie folgt:
"In meiner Person handelt es sich nicht um einen lupenreinen Drogendealer."
In Anbetracht der aktuellen Geschehnisse dürfte spätestens jetzt verständlich sein, warum ich Herrn Babenhauserheide schon derzeit wegen vorsätzlicher, falscher Versicherung an Eides Statt samt aller weiteren in Betracht kommenden Delikte angezeigt habe, nicht wahr?

Doch damit reichte es den Law Huntern natürlich noch nicht: es wurde vorsorglich noch gleich ein Ordnungsmittelantrag gegen mich gestellt, da ich in einem nachfolgenden Artikel angeblich gegen die bestehende Einstweilige Verfügung verstossen habe. Das Landgericht Bielefeld entschied nun allerdings gegen die Abzocker und wies den Antrag auf Ordnungsmittel zurück.

Auszug aus dem Beschluss des Landgerichts Bielefeld:


Zur Begründung führen die Richter dazu wie folgt aus (Auszug):

Dienstag, 13. September 2011

Terminhinweis: Megapreis GmbH ./. Frickemeier (Landgericht Bielefeld) ++Update++

Ohne mich schon heute in Details zu verlieren möchte ich auf einen kurzfristig anberaumten Termin vor dem Landgericht Bielefeld hinweisen.

Um was geht es? Nun, meine Berichterstattung in Sachen "Legal Highs" (ich berichtete hier, hier und hier) wollten sich die Abzocker aus dem Netzwerk um Frank Babenhauserheide nicht gefallen lassen und unternahmen erneut den Versuch, mich durch Einstweilige Verfügungen mundtot zu machen. Ansatzweise gelang das auch, in dem gleich zwei Einstweilige Verfügungen beim LG Bielefeld ohne mündliche Verhandlung "durchgewunken" wurden. Immerhin hatten sowohl Frank Babenhauserheide als auch die Rechtsanwältin Corinna Lubbe Eidesstattliche Versicherungen vorgelegt.

Somit habe ich meinen Bericht überarbeitet und die monierten Passagen selbstverständlich entfernt. Offenbar reichte das der Gegenseite aber nicht, denn zwei weitere Anträge auf Erlass von Einstweiligen Verfügungen wurden beim Landgericht Bielefeld eingereicht. Einer der beiden Anträge wurde mangels Verfügungsgrund zurückgewiesen. Und nun ist (endlich) Schluss mit lustig - denn das Landgericht Bielefeld fasste in Sachen des vierten Antrages auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung folgenden Beschluss:

  • Es soll nicht ohne mündliche Verhandlung entschieden werden
  • Das persönliche Erscheinen der Antragstellerin (Megapreis GmbH) und des Antragsgegners (Claus Frickemeier) wird angeordnet
  • Das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers der Megapreis GmbH (Frank Babenhauserheide) wird angeordnet
Montag, 19.09.2011, 11.00 Uhr
Erdgeschoss, Sitzungssaal 16, Niederwall 71, 33602 Bielefeld

+++ Update vom 15.09.2011 +++
Auf Antrag des Klägervertreters wurde der Termin aufgehoben. 

Neuer Termin ist bestimmt auf 

Montag, 10.10.2011, 11.30 Uhr
Erdgeschoss, Sitzungssaal 16, Niederwall 71, 33602 Bielefeld

Weiterhin führt das Landgericht Bielefeld in diesem Beschluss aus:
"Das Gericht weist die Parteien darauf hin, dass erhebliche Bedenken hinsichtlich des Bestehens eines Verfügungsanspruches und -grundes bestehen."
und begründet dies ausführlich. So umfasst dieser Beschluss ganze vier Seiten und beleuchtet auch das Thema Law Hunting, in dem es vorsichtig formuliert:
"...erscheint es nicht vollkommen fernliegend, dass die einstweilige Verfügung rechtsmissbräuchlich als Druckmittel..."
Tja, werte Abzocker. Das Law Hunting reicht genau bis hierher und nicht weiter. Seien Sie sich der Tatsache versichert, dass ich bestens vorbereitet pünktlich zur Verhandlung erscheinen und vielleicht auch noch die eine oder andere Überraschung im Gepäck haben werde.

Donnerstag, 4. August 2011

04.08.2009 - 04.08.2011: Zwei Jahre inside-megadownloads.blogspot.com

Heute vor exakt zwei Jahren habe ich diesen Blog eröffnet - und wohl nicht unmaßgeblich dazu beigetragen, den einen oder anderen Abzocker ins Scheinwerferlicht zu rücken.

In dieser Zeit schrieb ich 420 Artikel und erhielt darauf 4.520 Kommentare. Ein nachhaltiges Nachschlagewerk für Interessierte also.

Allen Unkenrufen zum Trotz gibt es diesen Blog immer noch. Alle Versuche, dem entgegenzuwirken und meine Berichterstattung zu unterbinden scheiterten kläglich. Auch im dritten Jahr des Bestehens werde ich das auch weiterhin zu verhindern wissen und freue mich auf das, was kommen wird. Immerhin ist das Jahr 2011 ein recht erfolgreiches Jahr im Kampf gegen die Internetabzocker - und langsam aber sicher werden die Früchte geerntet.

Staatsanwaltschaft Bielefeld stellt erneut Ermittlungsverfahren gegen mich ein

Zum -zigten Male stellt die Staatsanwaltschaft Bielefeld ein Ermittlungsverfahren gegen mich ein. Unter dem Aktenzeichen 24 Js 1844/09 lautete der Tatvorwurf (mal wieder...) auf Beleidigung.

Werte Anzeigenerstatter, merkt es euch endlich mal: meine Berichterstattung in diesem Blog mag den einen oder anderen Abzocker(-anwalt) brüskieren, ärgern und enttarnen - eine Beleidigung stellt das Offenlegen eures kriminellen Handelns aber aus rechtlicher Sicht natürlich nicht dar, wie euch in schöner Regelmässigkeit die Staatsanwaltschaften mitteilen.

Mir entlocken diese lächerlichen Versuche, mich mundtot machen zu wollen, mittlerweile lediglich ein müdes Schmunzeln. Auch, wenn ich Schreiben wie diese penibel abhefte um das immer noch anhaltende Law-Hunting zu dokumentieren.

Dienstag, 2. August 2011

Über den Wolken....

...hat man Zeit, die Seele ein wenig baumeln zu lassen. So geschehen am gestrigen Montag, wo mich meine Recherchen in den Süden Deutschlands führten.

Morgens hin, abends zurück: das hat was. Erst recht, wenn man am Ende des langen Tages feststellt, dass die Reise definitiv lohnenswert war.

Details und Fakten werden folgen, wenn die Zeit dazu reif ist. Keine Sorge, es dauert nicht mehr lange...