Samstag, 14. Dezember 2013

In eigener Sache: Terminhinweis L&H GmbH ./. Frickemeier

Endlich ist es soweit: am Dienstag der kommenden Woche findet endlich der langerwartete Prozess wegen der (vermeintlichen) Unterschlagung von 75.000 Euro statt, der meiner Frau und mir von dem kriminellen Netzwerk des Frank Babenhauserheide unterstellt wurde um mich mundtot und unglaubwürdig zu machen.

Der zunächst für den 04.06.2013 angesetzte Prozesstermin wurde aufgehoben, da unsererseits noch Zeugen geladen werden sollten. Unserer Zeugenliste wurde vollumfänglich stattgegeben und daraufhin der Prozess neu terminiert auf

Dienstag, den 17. Dezember 2013, 09.00 Uhr, Amtsgericht Herford, Saal 309
Die klagende L & H GmbH wird übrigens diesmal von dem allseits bekannten Rechtsanwalt Andreas Neuber (Krefeld) vertreten. Dieser hatte ja quasi bei dem kriminellen Netzwerk darum gebettelt, endlich ein Mandat gegen mich zu erhalten. Und nachdem sich Rechtsanwalt Ralf Hasenbäumer ja nicht nur einmal vor Gericht gegen mich blamiert hat dürfte dieser nun vorsorglich aus dem Rennen genommen worden sein.

Über den Prozess an sich und den Ausgang des Verfahrens werde ich selbstverständlich hier im Blog berichten.

18 Kommentare:

  1. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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  2. Herr Frickemeier ! In Ihrem Beitrag ist schon ziemlich alles falsch. Wissen Sie es nicht besser oder erzählen Sie bewußt Unsinn ?

    1. Es handelt sich um ein Strafverfahren gegen Sie. Die L & H GmbH klagt also gar nicht gegen Sie !
    2. Ergo vertrete ich die L & H GmbH in diesem gegen Sie gerichteten Strafverfahren
    überhaupt nicht.
    3. Ich bin vom Gericht niemals "geladen" worden.


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  3. 1. Korrekt. Die L&H GmbH hatte 2009 gegen mich Strafanzeige erstattet wegen (vermeintlicher) Unterschlagung.
    2. Achso?
    3. Wo steht das bitte?

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  4. Verehrter Herr Frickemeier

    zu 1) Wenn es denn "korrekt" ist, warum verbreiten Sie es ( siehe oben) weiter ?
    zu 3) Das steht im Gesetz, dass nicht an dem Verfahren Beteiligte nicht geladen werden.

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  5. Positiv: Könnte lustig sein, falls die Chefs von damals reihenweise die Aussage verweigern, um sich nicht selbst zu belasten.

    Negativ: einerseits hat die Staatsanwaltschaft Sie vorher als Zeuge vernommen und jetzt haut sie Sie in die Pfanne. Ist in der Anklägerszene sehr beliebt.

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    1. Nun, der von uns geladene Ex-Buchhalter der InQnet GmbH Wien erscheint vorsorglich mit einem in der "Szene" nicht unbekannten Zeugenanwalt ;-)

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  6. Verehrter Herr Neuber,

    zu 1: Weil es um die L&H GmbH gegen Frickemeier geht? Das es sich um ein Strafverfahren handelt geht es aus dem Kontext doch wohl zweifelsfrei hervor.

    zu 3: Sie interpretieren meine Frage falsch. Ich meinte: wo steht das bitte, dass ich davon schrieb, Sie seinen geladen?

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  7. 75000 Euro und dann am Amtsgericht ?

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  8. Herr Frickemeier, das ist richtig, aber wohl auch notwendig !

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  9. Neuber, notwendig schien es Ihnen wohl, Ihren "Like" auf den Stilzerblogs zu hinterlassen.

    Frage (rhetorisch): ist diese Verhalten eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts würdig?

    Antwort (ebenfalls rhetorisch): Im Prinzip nein, es sei denn, besagter Rechtsanwalt muss unbedingt Mandate aus der Abzockbranche erhecheln.

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  10. Ich bin ja sehr gespannt, wie der Schmähblog das heutige Beschluss-Urteil schönredet.

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  11. "das heutige Beschluss-Urteil"

    Gibt es mehr Infos ?

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  12. wie war es Claus, so schlimm das du nichts schreibst ?

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  13. Da gibt es nichts "schön zu reden" : Einstellung bleibt Einstellung.

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    1. Einstellung Herr Neuber? Das bedeutet Claus hat gewonnen ?

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  14. Sofern man bei einem Strafprozess von "gewinnen" reden kann : JA!

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  15. Herr Neuber ,mit einem lächeln im Gesicht lese ich immer und immer etwas von ihnen. Können sie überhaupt noch in Ruhe schlafen? Sie sollten ein Vorbild für ihre Kinder sein,doch daraus wird wohl nichts. Pfui

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