Mittwoch, 19. August 2009

Rundumschlag von Frank Babenhauserheide

War es einer der typischen, cholerischen Anfälle von Frank Babenhauserheide, der ihn dazu bewog, seinen Strohmännern Holger Brandes und Bernd Rogalski zu befehlen, die Mitarbeiter der BWL Letter & Support GmbH sowie der Collector GmbH mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freizustellen und Ihnen zeitgleich einen Aufhebungsvertrag zum 30.09.2009 aufzudrängen?

Selbst Auszubildenen wurde gekündigt mit der dringenden Bitte, doch den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, da man ansonsten mit Sperren beim Arbeitsamt zu rechnen hätte. Fakt ist: gestern abend wurden diverse, persönliche Gespräche im Personalbüro geführt - und u.a. wurde als Grund der Kündigung dieser Blog angegeben. Bezeichnend: Babenhauserheide sucht ein Feindbild namens Frickemeier. In der Hoffnung, daß die gekündigten Mitarbeiter nun bloß nicht weiter über die Geschehnisse berichten und so noch mehr unbequeme Fakten ans Licht kommen.

Offenbar gibt es ein Zerwürfnis zwischen dem Dreigestirn Babenhauserheide, Müller/Xxxxx und Fritzmann. Nicht anders ist zu erklären, daß die Mitarbeiter Babenhauserheides von eben auf jetzt nicht mehr auf die Adminstrations-Backends der Müller-Projekte zugreifen konnten. Haben die Münchner Abzocker gar die Zusammenarbeit mit Babenhauserheide gekündigt oder zunächst einmal nur eingefroren? Wie auch immer: mich nun als denjenigen, der den Verlust diverser Arbeitsplätze zu verantworten hat, ist flach und billig. Wer sich mit dem Thema Internetabzocke und hier im Speziellen über die Projekte, um die es in diesem Blog geht, informiert und sich nicht den Tatsachen verschließt wird schnell feststellen, wo der Hase im Pfeffer liegt. Und wenn mir nicht geglaubt wird, so möge man sich weiterer Quellen zur Informationsbeschaffung bedienen. Die Verbraucherschutzzentralen, die örtlichen Staatsanwaltschaften, die Suchmaschinen und nicht zuletzt die Berichterstattungen im Fernsehen sprechen da eine deutliche Sprache und sollten die geschassten Mitarbeiter dazu veranlassen, in Gesprächen beim Arbeitsamt auf die Umstände der Kündigung hinzuweisen.

Da in diesem Blog mittlerweile sowohl die Arbeitsämter, als auch die zuständige Industrie- und Handelskammer mitlesen bin ich sicher, daß diese inhaltlich bereits im Thema sind und alles daran setzen werden, zu handeln.

Mich persönlich macht aufmerksam, daß es -bislang- nur eine "vorprozessuale Abmahnung" seitens der Münchner Abzocker gab. Ich hätte ehr erwartet, daß "Rechtsanwalt" Ralf Hasenbäumer als Hausanwalt von Babenhauserheides Firmengeflecht mit den juristischen Säbeln gerasselt hätte. Gerade und im Besonderen, weil ich ihm immerhin (nach wie vor) unterstelle, er partizipiere oder partizipierte (und das ist mittlerweile nachweisbar) in Form einer Umsatzbeteilung an der Abzocke. Naja, was nicht ist, kann ja noch werden. Ich warte weiterhin gespannt, ebenso auf ein Feedback der Fritzmänner, denen ich ja ebenfalls die Möglichkeit einräumte, sich zu äussern. Nichts passierte. Obwohl mitgelesen wird. Schade! Und zeitgleich bezeichnend.

Reaktion aus München: Vorprozessuale Abmahnung, Streitwert: 100.000 Euro

Oh, ein Einschreiben. Na, da schauen wir doch mal: eine Münchner Anwaltskanzlei schreibt mir im Auftrag der Abzocker Mattias Müller und Xxxxxxxx Xxxxx. Ich lese die überschriftlich genannte "Vorprozessuale Abmahnung zu einem Unterlassungsanspruch" amüsiert. Zum einen aufgrund der Tatsache, da mir das Einschreiben am heutigen Tage, dem 19.08.2009, zugestellt wurde und als spätester Termin für den Eingang der vorgenannten Erklärung bis zum 19.08.2009 zu erfolgen habe. Nach Ablauf dieser Frist werde ohne weiteres Anschreiben der Gerichtsweg bestritten. Zum anderen ist es schlichtweg lächerlich zu behaupten, daß die Abzocker Müller und Xxxxx nichts mit den in meinem Blog erwähnten Projekten zu tun haben, denn es gibt zahlreiche Beweise dafür, hier fürs erste nur ein kleines Appetithäppchen.

Die Anwaltskanzlei wäre gut beraten, sich mit Ihrem Mandanten noch einmal in Verbindung zu setzen und diese Unstimmigkeiten zu klären. Immerhin scheint es sich um eine seriöse Kanzlei zu handeln, deren Reputation auf dem Spiel stehen könnte, käme es zu einem Prozess. Zu diesem würde ich nämlich nicht nur die Vertreter der Presse einladen, sondern entsprechende Zeugen benennen, die die von mir gemachten Angaben untermauern werden. Erwähnte ich bereits, daß ich den Skype-Schriftverkehr zur Lancierung des Projektes antivirus-security.net persönlich mit Herrn Xxxxx führte - und vollumfänglich vorliegen habe? Der arme Herr Xxxxx tipselt sich da leider um Kopf und Kragen.

Hier ein Auszug (Xxxxxxxx Xxxxx über die Lancierung von antivirus-security.net), es handelt sich um ORIGINAL-ZITATE von Xxxxx:

"...bei diesem Projekt könnte so richtig viel rüberkommen. avg.antivirus-security.net..."
"...hat gerade mal ne Woche gedauert..."
"...wir setzen solche Projekte wie am Fließband um..."

"...bei uns ist alles modular aufgebaut..."
"...ein Projekt bauen wir inkl. aller Funktionen, Backend, etc. binnen 2-7 Werktagen"
"...ja, das läuft ganz klassisch wie die anderen Projekte auch..."
..."
"...mit BHH habe ich heute drüber telefoniert..."
"...jepp, wir übernehmen die Einstellungen 1:1 wie aus den anderen Projekten..."
"...die Textbausteine übernehmen wir ebenfalls 1:1..."



Dieser Auszug stammt vom 22.01.2009 und wurde von mir gesichert und stellt nur einen kleinen Auszug aus unserem Skype-Geschreibsel dar. Im Geschreibsel gibts noch viele, viele weitere Infos zu den anderen Müller-Projekten. Soviel zum Thema, die Abzocker Müller und Xxxxx hätten mit den Projekten nichts zu tun.

Gehen wir doch nun mal ins Detail und nehmen uns die anwaltliche Begründung der ominösen Abmahnung vor:

"Auf Ihrer Internetseite "inside-megadownloads.blogspot.com" veröffentlichten Sie in den letzten Wochen immer wieder rechtswidrige Behauptungen, die geeignet sind, sowohl meine Mandanten, die Herren Müller und Xxxxx, in Ihrer persönlichen Ehre zu verletzen als auch den wirtschaftlichen Ruf meiner Mandantin der mymovies online GmbH, zu beschädigen. Darüber hinaus sind viele der von Ihnen aufgestellten Behauptungen unwahr. So bezeichneten Sie am 12.08.2009 meine Mandanten Matthias Müller und Xxxxxxxx Xxxxx als "Münchner Abzocker". Diese Äusserung ist eindeutig als sogenannte Schmähkritik i.S.d. Rechtsprechung zu werten."
Das sieht das Bundesverfassungsgericht anders:

„Eine Meinungsäußerung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung. Auch eine überzogene und selbst eine ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähung. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE NJW 1991, 95–97 = BVerfGE 82, 272–285).“

Es geht im vorliegenden Fall um Internet-Abzocke, die unstrittig ist. Betreiber dieser Internet-Abzockportale wie jene, die ich in meinem Blog explizit nannte, sind Abzocker - und es geht in diesem Blog konkret um die Ausseinandersetzung in der Sache.

"Am Samstag, den 08.08.2009 behaupteten Sie, dass Bennette Buchwald, der Sie viele widerrechtliche Handlungen unterstellen, vertragsgemäß eigentlich bei meiner Mandantschaft angestellt sei oder war. So sei eine perfekte Kontrolle seitens der Münchner gewährleistet. Auch diese Behauptungen sind unrichtig und unwahr. Darüber hinaus stellen Sie die für meine Mandantin, mymovies online GmbH, äusserst rufschädigende und unwahre Behauptung und/oder Vermutung auf, wonach der Adressbestand meiner Mandantin genutzt werde, um irgendwelche ominöse Rechnungen und Mahnungen zu verschicken."
Unterscheiden wir hübsch zwischen Behauptung und Vermutung. Das Bennette Buchwald in wie auch immer geartetem Beschäftigungsverhältnis seitens Müller / Xxxxx stand wird Ihnen jeder Mitarbeiter der involvierten Firmen rund um Babenhauserheide bestätigen können. Er selber erwähnte bereits Ende letzten Jahres, als es mal wieder Stress mit den Müller-Projekten gab, daß er sie gerne rausschmeissen würde, sie aber "über München laufen" würde. Das war kein Geheimnis, sondern war in den Abzockzentralen in Vlotho und Herford bekannt. Auch war Bennette Buchwald diejenige, die die Rechnungsdaten für die Mahnläufe der Müller-Projekte generierte. Die Vermutung, daß der Adressbestand Ihrer Mandantin genutzt wird um Rechnungen und Mahnungen zu versenden ist als selbige formuliert und als selbige aufgrund der gesamten Konstellation des Betrüger-Netzwerkes angebracht.

"Am 05.08.2009 behaupteten Sie, dass klar sei, dass Projekte zum Thema Antivirusprogramm von meinen Mandanten Matthias Müller und Xxxxxxxx Xxxxx "aufgelegt" worden seien. Immer wieder und dezidiert am 04.08.2009 sprechen Sie abwertend über die "sogenannten Müller-Projekte". So behaupten Sie, dass folgende Internetprojekte

www.movie-scout.net
www.netarena.tv
www.casting.ag
www.movie-tester.com
www.1000.gratisproben.com
www.webtunr.com
www.verkehrsprofi.com
www.das-tv-quiz.com
www.antivirus-security.net
www.profilliate.net

"Müller-Projekte seien. Auch diese Behauptungen sind unwahr."

Werter Herr Rechtsanwalt,

Sie haben Ihre Hausaufgaben offensichtlich nicht gemacht, denn sonst wüssten Sie, daß sich Tatsachen nicht dadurch ungeschehen machen, daß mal wieder Strohmänner ausgetauscht werden oder sich die vorgeschalteten GmbHs ändern. Wie dem auch sei: verklagen Sie mich, wenn Sie der Ansicht sind, meine Angaben wären unwahr. Ich freue mich darauf, Ihnen und dem Gericht im Rahmen des Prozesses erschöpfende Beweise zu präsentieren! Vielleicht machen Sie sich aber auch nur die Mühe, ein wenig zu googlen. Über Ihre "werte" Mandantschaft wird immerhin seit Jahren berichtet und meistens fallen die Begriffe "Abzocker" oder Betrüger". Mögen Sie diese nun auch auf Unterlassung verklagen? Das Gelächter hätten Sie definitiv auf Ihrer Seite! Was Ihre Kostennote über 3.253,09 Euro für diese Abmahnung angeht: Nein, sorry. Nicht einen Cent werde ich bezahlen, denn Ihre Drohkulisse läuft bei mir ins Leere. Mögen Sie sich an Ihrer Mandantin schadlos halten oder aber den Weg über die Gerichte suchen.