Der Aufbau einer Drohkulisse fruchtet, wie bereits mehrfach erwähnt, bei mir leider nicht. Da können mich noch soviele unberechtigte Abmahnungen seitens der Rechtsanwälte der Abzockfirmen erreichen. Weiterhin erwähnte ich bereits das offensichtlich vorhandene Medieninteresse.
Ich empfehle meinen Lesern daher, heute abend Sat 1 einzuschalten und Akte 09 zu schauen, denn im Gegensatz zu den involvierten Abzockern scheue ich nicht das Tageslicht und erklärte mich somit zu einem Interview bereit.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß es nicht bei diesem einen Interview bleiben wird. Das öffentliche Interesse an Megadownloads ist ungebrochen - und verdient die Aufmerksamkeit in Form seriöser Berichterstattung. Nur so ist es möglich, die Verbraucher aufzuklären und zu verhindern, daß dieses "Geschäftsmodell" weiterhin floriert. Es ist an der Zeit ein Zeichen zu setzen und klar Stellung zu beziehen.
Sobald ein Youtube-Video vorliegt werde ich es natürlich verlinken. Und den Lesern aus OWL sei morgen die Neue Westfälische Zeitung ans Herz gelegt, die ebenfalls erneut über Megadownloads und das Firmengeflecht um Babenhauserheide & Co. berichten wird.
Dienstag, 25. August 2009
Über die Konsequenzen, den Versuch zu unternehmen mich mundtot machen zu wollen
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..und noch eine Unterlassungserklärung aus Vlotho
Nun wird es lächerlich: heute erreicht mich doch glatt eine zweite "Strafbewehrte Unterlassungserklärung" aus der Abzockzentrale in Vlotho. Dieses mal nicht vom Geschäftsführer Holger Brandes, sondern von der Firma BWL Letter und Support GmbH, deren Geschäftsführer Holger Brandes ist. Verwirrend? Nun, drohte mir zunächst der Privatmann Holger Brandes, tut es nun auch die Firma, die er vertritt.
Übrigens mit identischem Text und identischer Forderung. Es wurden offenbar nur die Namen ausgetauscht. Nur die Kostennote hat sich von 1.023,16 Euro auf 859,80 Euro für die zweite Unterlassungserklärung reduziert. Offenbar bekomme ich nun Mengenrabatt! Es erübrigt sich, erneut von meiner Seite aus dazu Stellung beziehen, denn ich tat es bereits.
Übrigens mit identischem Text und identischer Forderung. Es wurden offenbar nur die Namen ausgetauscht. Nur die Kostennote hat sich von 1.023,16 Euro auf 859,80 Euro für die zweite Unterlassungserklärung reduziert. Offenbar bekomme ich nun Mengenrabatt! Es erübrigt sich, erneut von meiner Seite aus dazu Stellung beziehen, denn ich tat es bereits.
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Brandes,
BWL Letter + Support GmbH
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