Donnerstag, 10. Dezember 2009

Verlustgeschäft für Katja Günther

Die Rechtsanwältin Katja Günther, die mit Inkassogeschäften zu zweifelhaftem Ruhm gelangt ist, ist mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) gescheitert. Das Landgericht Köln wies Frau Günther vermutlich darauf hin, dass der dort eingereichte Antrag auf Erlass einer solchen Verfügung keine Aussicht auf Erfolg habe, woraufhin dieser prompt zurückgenommen worden war.

Gegenstand dieser einstweiligen Verfügung war die Überschrift einer Pressemeldung der VZSH. Um genau zu sein, sogar nur ein Wort. In dieser hieß es: "Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt." Dieser Pressemitteilung war ein Urteil des AG Karlsruhe vorausgegangen, in dem Folgendes rechtskräftig festgestellt wurde: "Bei der Geltendmachung solcher Forderungen [gemeint sind Forderungen von Internetabzockern, Anm. der Red.] für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug. Die Belastung […] mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagte [Frau Günther] zu erstatten hat."

Frau Günther störte sich bei der Schlagzeile der VZSH nicht etwa an dem Adjektiv "unbeliebteste", sondern vielmehr an dem Wort "wegen". Der Anwalt von Frau Günther, die sich in dieser Angelegenheit nicht selber vertreten mochte, trug außergerichtlich hierzu vor, dass das Wörtchen "wegen" einen Rückschluss darauf zuließe, dass Frau Günther strafrechtlich verurteilt wurde.

Dies ist aber gar nicht mit der Schlagzeile zum Ausdruck gekommen, sondern ist vielmehr eine an den Haaren herbeigezogene Deutung. Der Anwalt von Frau Günther trug juristisch ambitioniert vor, dass das Wort "wegen" für Laien und Nicht-Laien zwangsläufig mit einer strafrechtlichen Verurteilung in Verbindung gebracht wird und scheiterte offenkundig damit.

Die Motive für das von Frau Günther initiierte Verfahren liegen keinesfalls in der Wiederherstellung des guten Rufes. Denn diesen genießt Frau Günther als Abmahnanwältin von Internetabzockern bereits seit Jahren nicht mehr. Abgesehen von dem oben genannten Urteil des AG Karlsruhe liegen der Staatsanwaltschaft München mehrere Hundert Strafanzeigen wegen Betruges und Nötigung vor. Die Stadtsparkasse München, bei der Frau Günther bis vor kurzem ihr Geschäftskonto führte, kündigte dieses, weil man mit den rufschädigenden Geschäftspraktiken der Frau Günther nichts zu tun haben wollte. Die Schufa löste ebenfalls den Vertrag, wohl aus ähnlichen Gründen. Und nun häufen sich auch noch die juristischen Niederlagen.

Als Rechtsanwalt ist man Organ der Rechtspflege, die einen wohl mehr, die anderen wohl weniger.

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig Holstein

Merlinapoli UG: Aufruf an die Leser!


Ich würde mich über die Zusendung von Mahnungen sehr freuen, welche derzeit von der Merlinapoli UG verschickt wurden. Hierbei interessiert mich sowohl der Brief an sich als auch insbesondere der Briefumschlag, in dem die Mahnung versandt wurde. Bitte senden Sie mir einen Scan (Brief, Umschlag) per Mail zu.

Für Ihre Mitarbeit vorab herzlichen Dank!

Über die perfiden Tricks der Abzocker am Beispiel von Nachbarschaft24.net

Es ist durchaus sinnvoll davor zu warnen, Teilzahlungsangebote anzunehmen oder aber auf Vergleiche durch Einmalzahlung einzugehen, denn damit kennt man quasi die ungerechtfertigte Forderung der Nutzlosbranche an. Ich habe dazu einen Beitrag verfasst:

http://www.online-artikel.de/article/die-neuen-tricks-der-abofallenbetreiber-34476-1.html

Da es nicht ausgeschlossen ist, daß auch das mafiös anmutende Netzwerk rund um Megadownloads diese Tricks versuchen wird schadet eine deutliche Warnung sicher nicht, welche ich hiermit ausspreche.

Update vom 11.12.2009: Klawtext berichtet