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Dienstag, 25. Oktober 2011

..und wieder einmal: Ermittlungsverfahren eingestellt, die Drölfte

So langsam muss es den Abzockern doch nun wirklich peinlich sein: erneut wurde ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt.

Der Tatvorwurf lautete dieses Mal "Beleidigung" und trägt das Aktenzeichen 24 Js 1266/10.

Ein weiterer Kommentar ist einfach überflüssig, beachten wir das Ganze einfach als weitere Randnotiz.

Freitag, 21. Oktober 2011

..und wieder einmal: Ermittlungsverfahren eingestellt

Wieder einmal erreichte mich Post von der Staatsanwaltschaft Bielefeld - und wieder einmal wurde mir in dem Schreiben mitgeteilt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt wurde. Der Tatvorwurf lautete dieses Mal "Üble Nachrede u.a." und trägt das Aktenzeichen 24 Js 2453/09 und dürfte somit noch aus dem Jahre 2009 stammen.
Es ist wirklich bezeichnend, mit welcher Intensität die Abzocker seit 2009 ihr Law Hunting gegen mich betreiben. Zum Jahresende werde ich mal eine Gesamtaufstellung der mir bekannten und gegen mich eingeleiteten Ermittlungsverfahren fertigen und diese veröffentlichen. Man darf gar nicht darüber nachdenken, mit welchem Blödsinn sich die Gerichte hier zu beschäftigen haben - und die Frage muss einfach erlaubt sein, ob man hierzu nicht jene zur Verantwortung ziehen muss, die diesen Blödsinn bewusst und in konkretem Eigeninteresse initiierten.  

Dienstag, 13. September 2011

Terminhinweis: Megapreis GmbH ./. Frickemeier (Landgericht Bielefeld) ++Update++

Ohne mich schon heute in Details zu verlieren möchte ich auf einen kurzfristig anberaumten Termin vor dem Landgericht Bielefeld hinweisen.

Um was geht es? Nun, meine Berichterstattung in Sachen "Legal Highs" (ich berichtete hier, hier und hier) wollten sich die Abzocker aus dem Netzwerk um Frank Babenhauserheide nicht gefallen lassen und unternahmen erneut den Versuch, mich durch Einstweilige Verfügungen mundtot zu machen. Ansatzweise gelang das auch, in dem gleich zwei Einstweilige Verfügungen beim LG Bielefeld ohne mündliche Verhandlung "durchgewunken" wurden. Immerhin hatten sowohl Frank Babenhauserheide als auch die Rechtsanwältin Corinna Lubbe Eidesstattliche Versicherungen vorgelegt.

Somit habe ich meinen Bericht überarbeitet und die monierten Passagen selbstverständlich entfernt. Offenbar reichte das der Gegenseite aber nicht, denn zwei weitere Anträge auf Erlass von Einstweiligen Verfügungen wurden beim Landgericht Bielefeld eingereicht. Einer der beiden Anträge wurde mangels Verfügungsgrund zurückgewiesen. Und nun ist (endlich) Schluss mit lustig - denn das Landgericht Bielefeld fasste in Sachen des vierten Antrages auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung folgenden Beschluss:

  • Es soll nicht ohne mündliche Verhandlung entschieden werden
  • Das persönliche Erscheinen der Antragstellerin (Megapreis GmbH) und des Antragsgegners (Claus Frickemeier) wird angeordnet
  • Das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers der Megapreis GmbH (Frank Babenhauserheide) wird angeordnet
Montag, 19.09.2011, 11.00 Uhr
Erdgeschoss, Sitzungssaal 16, Niederwall 71, 33602 Bielefeld

+++ Update vom 15.09.2011 +++
Auf Antrag des Klägervertreters wurde der Termin aufgehoben. 

Neuer Termin ist bestimmt auf 

Montag, 10.10.2011, 11.30 Uhr
Erdgeschoss, Sitzungssaal 16, Niederwall 71, 33602 Bielefeld

Weiterhin führt das Landgericht Bielefeld in diesem Beschluss aus:
"Das Gericht weist die Parteien darauf hin, dass erhebliche Bedenken hinsichtlich des Bestehens eines Verfügungsanspruches und -grundes bestehen."
und begründet dies ausführlich. So umfasst dieser Beschluss ganze vier Seiten und beleuchtet auch das Thema Law Hunting, in dem es vorsichtig formuliert:
"...erscheint es nicht vollkommen fernliegend, dass die einstweilige Verfügung rechtsmissbräuchlich als Druckmittel..."
Tja, werte Abzocker. Das Law Hunting reicht genau bis hierher und nicht weiter. Seien Sie sich der Tatsache versichert, dass ich bestens vorbereitet pünktlich zur Verhandlung erscheinen und vielleicht auch noch die eine oder andere Überraschung im Gepäck haben werde.

Donnerstag, 4. August 2011

Staatsanwaltschaft Bielefeld stellt erneut Ermittlungsverfahren gegen mich ein

Zum -zigten Male stellt die Staatsanwaltschaft Bielefeld ein Ermittlungsverfahren gegen mich ein. Unter dem Aktenzeichen 24 Js 1844/09 lautete der Tatvorwurf (mal wieder...) auf Beleidigung.

Werte Anzeigenerstatter, merkt es euch endlich mal: meine Berichterstattung in diesem Blog mag den einen oder anderen Abzocker(-anwalt) brüskieren, ärgern und enttarnen - eine Beleidigung stellt das Offenlegen eures kriminellen Handelns aber aus rechtlicher Sicht natürlich nicht dar, wie euch in schöner Regelmässigkeit die Staatsanwaltschaften mitteilen.

Mir entlocken diese lächerlichen Versuche, mich mundtot machen zu wollen, mittlerweile lediglich ein müdes Schmunzeln. Auch, wenn ich Schreiben wie diese penibel abhefte um das immer noch anhaltende Law-Hunting zu dokumentieren.

Freitag, 22. Juli 2011

Polizei bekämpft Urheberrechtsverletzungen

Am Dienstag, 19.07.2011, ging die Polizei Bielefeld erfolgreich gegen einen Betreiber einer illegalen Internet-Tauschbörse vor. Die Privaträume eines 46-jährigen Bielefelders wurden wegen des Verdachts auf gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen durchsucht.

Dem Mann wird der Betrieb eines so genannten geschlossenen BitTorrent-Trackers vorgeworfen. Dieser bildet die zentrale Organisationseinheit einer Tauschbörse, die angemeldeten Nutzern das Finden, Hoch- und Herunterladen von Raubkopien in dem BitTorrent-Netz ermöglicht. Gegen Bezahlung an den Trackerbetreiber konnten die Tauschbörsen-Mitglieder Download-Kontingente für illegale Dateien mit Filmen, eBooks, Musik, Anwendersoftware und Spielen erwerben.

Zur Erlangung weiterer Beweismittel beschlagnahmte die Polizei am vergangenen Dienstag sämtliche Rechner, mehrere hundert gebrannter DVDs mit Spiele- und Filmkopien sowie externe Speichermedien, von denen einige mit Filmtiteln bespielt waren, die zum Teil gerade erst im Kino angelaufen sind. Auch die Trackerdatenbank konnte sichergestellt werden. Der 46-jährige Mann war teilweise geständig. Die Beweismittel werden nun ausgewertet.

Begonnen hatte das Verfahren im März dieses Jahres mit einem Strafantrag der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU). Nach Erkenntnissen dieser Organisation war der Tracker seit Sommer 2009 online. Im März 2011 verzeichnete die Tauschbörse weit mehr als 1500 angemeldete Mitglieder, die zu dem Zeitpunkt etwa 550 illegale Kopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten hoch- und herunterladen konnten, Damit haben die Tauschbörsen-Mitglieder bis März 2011 einen Datenverkehr von mindestens 35 Terabyte erzeugt. In dem unter Raubkopierern beliebten DViX-Format entspräche dies etwa 49000 Filmen.

Quelle: Polizei Bielefeld

Mittwoch, 20. Oktober 2010

Staatsanwaltschaft Bielefeld stellt erneut Ermittlungsverfahren gegen mich ein

Als Blogger lebt man gefährlich - erst recht, wenn man sich mit der Abofallen-Mafia anlegt, so wie ich es seit mehr als einem Jahr tue. Endloses Law-Hunting, Strafanzeigen und eingeleitete Ermittlungsverfahren sind die Folge. Mittlerweile habe ich schon eine regelrechte Routine entwickelt, mit solchen Situationen umzugehen. Immerhin werden die gegen mich eingeleiteten Ermittlungsverfahren der Reihe nach eingestellt.

So erreichte mich heute wieder mal ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Bielefeld, dass das gegen mich eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Falscher Verdächtigung gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt wurde.

Scan des Schreibens der Staatsanwaltschaft

Dumm gelaufen, werte Abzocker, nicht wahr? Wie ich bereits hier schrieb: der Nächste, bitte!

Mittwoch, 13. Oktober 2010

StA Bielefeld stellt Ermittlungsverfahren gegen mich ein

Wir erinnern uns? Strohmann und Komparse Andreas Schilling, zeitweise Geschäftsführer der L & H GmbH und somit quasi mein "Nachfolger" im Firmengeflecht des Frank Babenhauserheide zeigte mich im August 2010 an.

Tatvorwurf: § 353 StGB (Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen) sowie § 186 StGB (Üble Nachrede)

Wie ich in meinem Artikel vom 01. September 2010 bereits darlegte nahm offenbar auch Herr Schilling an der illustren "Wir-zeigen-jetzt-alle-mal-den-Frickemeier-an"-Party teil.

Heute erreichte mich der schriftliche Hinweis der Staatsanwaltschaft Bielefeld, dass das Ermittlungsverfahren ("Tatvorwurf: Mitteilung über Gerichtsverhandlungen u.a.") gegen mich gemäss § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt wurde.


Tja, liebe Abzocker und Helfershelfer, Realität voraus! Ganz so einfach ist es offenbar nicht, mich mundtot machen zu wollen. Oder anders formuliert: der Nächste, bitte!

Donnerstag, 2. September 2010

Stellungnahme des Eigentümers zum Internetprojekt Megadownloads

Seit heute liegt uns das vermeintliche Beweismaterial aus Dubai vor und fördert interessante Details zu Tage, die die Aussagen des Valentin Fritzmann in Form einer schriftlichen Stellungnahme an den Finanznachrichtendienst GoMoPa ad adsurdum führen und den einen oder anderen Leser schmunzeln lassen dürfte. So führte Valentin Fritzmann unter anderem, auf Megadownloads angesprochen, wie folgt aus:

Quelle & vollständiger Bericht: GoMoPa, 15.07.2009

Soso, die Familie Fritzmann hat mit Mega-Downloads.net also nichts zu tun und daher auch nicht davon profitiert. Mensch, Herr Fritzmann! Sie werden vermutlich vor Schamesröte versinken, wenn Sie die Stellungnahme des Eigentümers zum Internetprojekt Megadownloads, Herrn Botschafter im Ruhestand Abubakr Sidahmed, lesen. Hier heisst es nämlich bereits einleitend auf Seite 1:

Quelle: Auszug aus einer 7-seitigen Stellungnahme des Abubakr Sidamhed an die Staatsanwaltschaft Hannover vom 20.01.2010

Das gesamte "Beweispaket" habe ich soeben veröffentlicht. Im neu eingerichteten Forum besteht die Möglichkeit, darüber ausgiebig zu diskutieren. Sie finden die Unterlagen unter der Rubrik "Load House FZE".

Montag, 23. August 2010

Verfahren wegen Beleidigung vorläufig eingestellt

Das wird den Herren Kraeter und Münchhausen nicht schmecken: die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat das Strafverfahren gegen mich wegen Beleidigung gemäß § 154 Strafprozessordnung vorläufig eingestellt. Offenbar möchte man den Ausgang des grotesken Verfahrens wegen vermeintlicher Unterschlagung und Veruntreuung abwarten. Nun denn, mir soll es recht sein. Es wäre schön, wenn es in der Sache endlich zum lang ersehnten "Showdown" kommen würde. Die Zeit wäre reif dafür!

Sonntag, 15. August 2010

Zur Erinnerung: nein, die Unterlagen sind immer noch nicht da...

Werter Herr Verkehrsanwalt Hasenbäumer,

bereits am 3. Mai diesen Jahres erinnerte ich Sie höflichst an die wichtigen Beweise, welche Sie uns laut Anordnung des Landgerichtes Bielefeld ins Deutsche zu übersetzen hatten.

Bis zum heutigen Tage scheint es Ihnen nicht gelungen zu sein, diese "Beweise" darzulegen. Wie auch? Nun, da Sie die Angelegenheit offenbar einfach auszusitzen gedenken haben wir das Landgericht Bielefeld gebeten, der leidigen Geschichte endlich Fortgang zu gewähren. Es ist doch nun wirklich unverständlich, daß sich sowas über Monate hinzieht? Ich bin mal gespannt, ob Sie auf Nachdruck des Gerichtes endlich aus den Puschen kommen werden, denn das Ganze gerät langsam aber sicher zur reinen Farce. Übrigens, Herr Verkehrsanwalt: die Vogel Strauß-Taktik mag ansonsten bei Ihnen funktionieren - hier funktioniert sie defintiv nicht. Wollen wir wetten?

Mittwoch, 12. Mai 2010

Reaktion von Frank Babenhauserheide

Na, das ging aber schnell: der Chef himself, Frank Babenhauserheide, äussert sich erstmals überhaupt in einem Forum - und dann auch noch in einem Verbraucherschutzforum, in dem er zu den veröffentlichten Auszügen der Ermittlungsakte Stellung bezieht:


Sehr geehrte Damen und Herren,

bedauerlicher Weise ist eine Unterlage aus einer Akte der Staatsanwaltschaft Bielefeld in die Öffentlichkeit gelangt, welches hätte nicht passieren dürfen.

Die gemachten Angaben des Verfassers stimmen vollkommen mit meinen Einschätzungen überein und entsprechen der Wahrheit, sind aber zum jetzigen Zeitpunkt
taktisch und aus rechtlichen Gesichtspunkten vollkommen falsch.

Da ich bis heute weder eine Stellungnahme oder sonstige Kommentare über den von Herrn Frickemeier veröffentlichten Blog abgegeben habe,
werde ich mich auch heute nicht dazu hinreisen lassen einen solchen Schmähblog zu kommentieren.

Ich habe heute meinen Rechtsbeistand angewiesen die notwendigen Erklärungen, gegenüber der zuständigen Sachbearbeiterin abzugeben, dass ich alleine die
vollumfängliche Verantwortung für diese veröffentlichte Seite übernehme.

Das bedeutet aber nicht, dass ich diese Veröffentlichung billige oder unterstützen würde.

Somit kann Herr Frickemeier sich die weiteren atemberaubenden Ermittlungen sparen und zu seinen allgemeinen Themen zurückkehren.

Alles weitere wird in der Angelegenheit mit der StA Bielefeld geregelt und bedarf eines Herrn Frickemeier nicht mehr.

Eine Frage müssen sie sich aber in ihrem Bog BooCompany.com gefallen lassen:
„Die Daten und Verbindungen ihrer Mitglieder sind die für jeden zugänglich?“

Und an die Adresse von Herrn Frickemeier:
1.) Hier steht keinem das Wasser bis zum Hals sondern ich wandere noch ganz bequem im Watt.
2.) Glauben sie nicht, dass hier keine Verantwortung für das eigene Handeln übernommen werden würde aber staatsrechtliche Grundsätze
die jeder Bürger dieses Landes hat (Verteidigungsanzeige, Akteneinsicht und Stellungnahme), lasse ich auch von ihnen nicht wegschreiben.
3.) Meinen sie wirklich, dass ich von einem Rechner mit fester IP diese Artikel schreiben würde? Doch wohl mit Nichten!
Ich würde gleich einen eigenen Blog oder eine Homepage fertigen, welches sich bei ihrer Person aber nicht lohnen würde. Sie sind für diese Gesellschaft nicht interessant genug.

gez. Frank Babenhauserheide
Quelle: Forum (Original-Beitrag)

Das ist ja erstaunlich: Frank Babenhauserheide bedauert die Veröffentlichung und trägt die volle Verantwortung dafür. Welch ein Edelmann mag man denken. Doch wer das allen ernstes vermutet zieht sich die Hose vermutlich auch mit der Kneifzange an und glaubt an rosa Elefanten, welche am Himmel schweben.

Ich werde die Vermutung nicht los, daß dieses selbstlose Eingeständnis gar nicht so selbstlos ist, sondern lediglich dazu dienen soll, den Verkehrsanwalt Hasenbäumer aus der Schusslinie der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu zerren, denn sollte sich herausstellen, daß dieser die Akte anforderte und der Veröffentlichung im Forum zuführte, so hätte das sicherlich strafrechtliche Konsequenzen für ihn.

Leider hat Frank Babenhauserheide es versäumt, sich auch zu dem anonymen Schreiberling namens "News_MD" zu äussern. So bleibt also die Frage offen, ob Frank Babenhauserheide selbst unter dem Pseudonym schrieb oder jemanden damit beauftragte. Früher oder später wird auch diese Frage geklärt werden. Mit oder ohne Zutun des Kalletaler Pferdehändlers.

Dienstag, 11. Mai 2010

Staatsanwaltschaft Bielefeld leitet Ermittlungsverfahren ein

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld war heute "not emused" als sie von mir erfuhr, daß Auszüge aus einer Ermittlungsakte öffentlich im Internet verfügbar sind und kündigte eine lückenlose Aufklärung an.

Bei der Ermittlungsakte, deren Inhalt ja zum Anlass genommen wurde, dem Leser zu suggerieren, das gegen das Firmennetzwerk um Babenhauserheide & Co. eingeleitete Strafverfahren stehe kurz vor der Einstellung, handelte es sich übrigens lediglich um ein Ermittlungsverfahren gegen den Alleinunterhalter und Strohmann Holger Brandes und keinesfalls um das Hauptverfahren gegen das Netzwerk, welches - nach wie vor - in Hannover und nicht in Bielefeld geführt wird.

Die zuständige Staatsanwältin Frau Dr. Bammel, mit der ich heute ausgiebig telefonierte, überzeugte sich im Internet selbst von der Veröffentlichung und teilte mir mit, daß Sie enstprechende Verfahren einleiten würde. Es verstände sich von selber, daß der Rechtsanwalt, der die Ermittlungsakte anforderte und offenbar rechtswidrig weitergab, ab sofort keinen Antrag mehr auf Akteneinsicht stellen bräuchte, da ihm dieser nicht mehr gewährt würde - weiterhin werde selbstverständlich ein Verfahren gegen ihn eingeleitet. Die Angelegenheit werde sofort an die Abteilung 26 (Sonderabteilung für Verfahren gegen Justizbedienstete und Rechtsanwälte der Staatsanwaltschaft Bielefeld) weitergeleitet.

Wie mir heute auch Oberstaatsanwalt Görlich von der StA Hannover auf Nachfrage mitteilte werde das komplexe Hauptverfahren rund um das Firmengeflecht nach wie vor in Hannover geführt. Das Verfahren sei nicht nach Bielefeld abgegeben worden, von einer angeblich bevorstehenden Einstellung sei nicht ansatzweise die Rede, das Dezernat für Wirtschaftskriminalität der Kripo Hannover sei nach wie vor mit weiteren Ermittlungen betraut.

Mittwoch, 24. März 2010

Aktuelle Infos seitens der Staatsanwaltschaft Bielefeld

Es ist mal wieder an der Zeit, einen aktuellen Zwischenstand zu präsentieren. Gestern informierte ich mich einfach mal telefonisch bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld bezüglich der ominösen Strafanzeige gegen mich, welche unter dem Aktenzeichen 22 Js 650/09 bereits seit September 2009 anhängig ist. Mich interessierte, warum bis heute, ein halbes Jahr nach Anzeigenerstattung, noch keinerlei Vorladung oder sonstige Reaktion zu mir drang. Man teilte mir mit, daß der Vorgang derzeit bei der Staatsanwaltschaft Hannover liegen würde, denn man habe noch so einige Rückfragen bezüglich der Anzeigenerstatterin, nämlich der L & H GmbH.

Na, wenn das keine gute Nachricht ist! Immerhin scheint die Staatsanwaltschaft Bielefeld die ganze Angelegenheit nicht, wie sicher von der Gegenseite gewünscht und erhofft, autark zu behandeln, sondern möchte sich einen Überblick verschaffen, mit wem man es in Person der Anzeigenerstatterin denn so zu tun habe. Das deutet für mich eindeutig darauf hin, daß penibel gearbeitet wird - und das kann ich nur begrüssen!

Heute erreichte mich weiterhin ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Bielefeld, welches folgenden Betreff hat:

Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwalt Ralf Hasenbäumer wegen versuchten Betruges u.a.

Sie erinnern sich? Ich kündigte in meinem Blog an, daß ich den werten Herrn Fachanwalt für Verkehrsrecht anzeigen werde, da ich mir weder das Law-Hunting noch die weiteren Spielchen länger gefallen lassen werde. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld bittet nun die von mir bei Bedarf in Aussicht gestellten Ergänzungen in Form der Aktenzeichen des Zivilverfahrens beim LG Bielefeld sowie die des Ermittlungsverfahrens bei der StA Detmold mitzuteilen.

Dieser Bitte werde ich selbstverständlich zeitnah nachkommen. Ganz offensichtlich hat sich das Blatt dahingehend gewendet, als daß die Staatsanwaltschaft langsam aber sicher die Zusammenhänge erkennt. Begrüssenswert.