Montag, 23. August 2010
Verfahren wegen Beleidigung vorläufig eingestellt
Das wird den Herren Kraeter und Münchhausen nicht schmecken: die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat das Strafverfahren gegen mich wegen Beleidigung gemäß § 154 Strafprozessordnung vorläufig eingestellt. Offenbar möchte man den Ausgang des grotesken Verfahrens wegen vermeintlicher Unterschlagung und Veruntreuung abwarten. Nun denn, mir soll es recht sein. Es wäre schön, wenn es in der Sache endlich zum lang ersehnten "Showdown" kommen würde. Die Zeit wäre reif dafür!
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Staatsanwaltschaft Bielefeld
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Ja, §154 ist nicht ganz so schön, da es unterstellt dass noch was Grösseres laufen würde. Und das "vorläufig" bedeutet auch, dass es wieder losgehen könnte falls die grössere Sache eingestellt wird.
AntwortenLöschenEs läuft ja auch noch "was Größeres" - in dessen Zusammenhang die vermeintlichen "Beleidigungen" eine interessante Sichtweise ergeben werden.
AntwortenLöschenSchilling soll Sie aktuell auch angezeigt haben, stimmt das??
AntwortenLöschenNun, Andreas Schilling war als Strohmann mein Nachfolger als Geschäftsführer der L & H GmbH, somit dürfte er auch der Anzeigeerstatter gewesen sein im Auftrag von Babenhauserheide/Fritzmann, denn -angeblich- ist die L & H GmbH ja schadenersatzpflichtig gegenüber der Load House FZE in Dubai.
AntwortenLöschenHallo Claus, jetzt bin ich verwirrt. Was bedeutet das denn: Claus Frickemeier hat gesagt…
AntwortenLöschenEs läuft ja auch noch "was Größeres" - in dessen Zusammenhang die vermeintlichen "Beleidigungen" eine interessante Sichtweise ergeben werden.
Das was größeres gegen Dich läuft wissen wir ja alle, aber was hat das mit den Anzeigen wegen Beleidigung zu tun? Bzw. mit Kraeter und Münchhausen? und warum hast Du den Beschluß nicht veröffentlicht?
Den Beschluss habe ich noch nicht veröffentlicht, da er mir schriftlich noch nicht vorliegt. Bezüglich der Sichtweise wird es in dem anderen Verfahren u.a. auch um das mafiöse Netzwerk an sich gehen, da werden manche Personalien nicht aussen vor bleiben.
AntwortenLöschenO.K. aber wenn ich das lese:
AntwortenLöschen§ 154
(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,
1. wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder
2. darüber hinaus, wenn ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint.
Wo ist dann der von Dir genannte Kronzeugen Status?
Was hat das Verfahren wegen vermeintlicher Unterschlagung und Untreue mit dem Kronzeugen-Status zu tun?
AntwortenLöschenentschuldige bitte aber irgendwo hast Du geschrieben, dass Du sozusagen dopellter Kronzeuge bist. Also hast Du in dem unterschlagungsverfahren diesen Status nicht, nur in welchem verfahren denn? und was hat das verfahren wegen Beleidigung damit zu tun? Normal stellt man doch nur in ähnlich gelagerten fällen ein?
AntwortenLöschenDas ist richtig. Den "Kronzeugen-Status" habe ich bei der StA Detmold sowie der StA Hannover und selbiger bezieht sich auf das Hauptverfahren gegen das Firmengeflecht an sich und nur darauf.
AntwortenLöschenDas in der Zwischenzeit als Reaktion auf meine Veröffentlichungen Law Hunting seitens der Abzocker erfolgte hat natürlich nichts mit dem Kronzeugen-Status zu tun.
Lieber Claus, die ganze Sache sollte Dir nicht schmecken... Ich muss nochmal nachfragen. Bedeutet Deine Aussage, dass das verfahren gegen Fritzmann & Co von zwei verschiedenen Behörden bearbeitet wird?
AntwortenLöschenDie Hauptsache gegen das Firmengeflecht wird bei der StA Hannover geführt. Bei der Angelegenheit mit der StA Detmold ging es um Bennette Buchwald, dieses Verfahren (Vorwurf: Gewerbsmässiger Betrug) wurde gegen Geldauflage (4.000.- EUR, bezahlt von Babenhauserheide) eingestellt.
AntwortenLöschenHast Du das Schreiben immer noch nicht vorliegen? Viwllwicht könnte ma ja rauslesen, wo denn der Herr Staatsanwalt meint, dass Du eine Strafe bekommst? Denn nur so wäre eine vorläufige einstellung erklärbar.
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