"Jetzt musste sich der Abofallenbetreiber vor Gericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs in besonders schwerem Fall verantworten. Das Urteil: Eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und eine Geldstrafe von 25.000 Euro. Nun will er gegen das Urteil Einspruch einlegen. Die unseriösen Geschäfte des Michael Burat: Eines der Themen bei stern TV."Quelle: Stern TV, via Abzocknews
Lesenswert hierzu: Der Burat-Prozess (1 Ws 29/09)