Mittwoch, 19. August 2009

Reaktion aus München: Vorprozessuale Abmahnung, Streitwert: 100.000 Euro

Oh, ein Einschreiben. Na, da schauen wir doch mal: eine Münchner Anwaltskanzlei schreibt mir im Auftrag der Abzocker Mattias Müller und Xxxxxxxx Xxxxx. Ich lese die überschriftlich genannte "Vorprozessuale Abmahnung zu einem Unterlassungsanspruch" amüsiert. Zum einen aufgrund der Tatsache, da mir das Einschreiben am heutigen Tage, dem 19.08.2009, zugestellt wurde und als spätester Termin für den Eingang der vorgenannten Erklärung bis zum 19.08.2009 zu erfolgen habe. Nach Ablauf dieser Frist werde ohne weiteres Anschreiben der Gerichtsweg bestritten. Zum anderen ist es schlichtweg lächerlich zu behaupten, daß die Abzocker Müller und Xxxxx nichts mit den in meinem Blog erwähnten Projekten zu tun haben, denn es gibt zahlreiche Beweise dafür, hier fürs erste nur ein kleines Appetithäppchen.

Die Anwaltskanzlei wäre gut beraten, sich mit Ihrem Mandanten noch einmal in Verbindung zu setzen und diese Unstimmigkeiten zu klären. Immerhin scheint es sich um eine seriöse Kanzlei zu handeln, deren Reputation auf dem Spiel stehen könnte, käme es zu einem Prozess. Zu diesem würde ich nämlich nicht nur die Vertreter der Presse einladen, sondern entsprechende Zeugen benennen, die die von mir gemachten Angaben untermauern werden. Erwähnte ich bereits, daß ich den Skype-Schriftverkehr zur Lancierung des Projektes antivirus-security.net persönlich mit Herrn Xxxxx führte - und vollumfänglich vorliegen habe? Der arme Herr Xxxxx tipselt sich da leider um Kopf und Kragen.

Hier ein Auszug (Xxxxxxxx Xxxxx über die Lancierung von antivirus-security.net), es handelt sich um ORIGINAL-ZITATE von Xxxxx:

"...bei diesem Projekt könnte so richtig viel rüberkommen. avg.antivirus-security.net..."
"...hat gerade mal ne Woche gedauert..."
"...wir setzen solche Projekte wie am Fließband um..."

"...bei uns ist alles modular aufgebaut..."
"...ein Projekt bauen wir inkl. aller Funktionen, Backend, etc. binnen 2-7 Werktagen"
"...ja, das läuft ganz klassisch wie die anderen Projekte auch..."
..."
"...mit BHH habe ich heute drüber telefoniert..."
"...jepp, wir übernehmen die Einstellungen 1:1 wie aus den anderen Projekten..."
"...die Textbausteine übernehmen wir ebenfalls 1:1..."



Dieser Auszug stammt vom 22.01.2009 und wurde von mir gesichert und stellt nur einen kleinen Auszug aus unserem Skype-Geschreibsel dar. Im Geschreibsel gibts noch viele, viele weitere Infos zu den anderen Müller-Projekten. Soviel zum Thema, die Abzocker Müller und Xxxxx hätten mit den Projekten nichts zu tun.

Gehen wir doch nun mal ins Detail und nehmen uns die anwaltliche Begründung der ominösen Abmahnung vor:

"Auf Ihrer Internetseite "inside-megadownloads.blogspot.com" veröffentlichten Sie in den letzten Wochen immer wieder rechtswidrige Behauptungen, die geeignet sind, sowohl meine Mandanten, die Herren Müller und Xxxxx, in Ihrer persönlichen Ehre zu verletzen als auch den wirtschaftlichen Ruf meiner Mandantin der mymovies online GmbH, zu beschädigen. Darüber hinaus sind viele der von Ihnen aufgestellten Behauptungen unwahr. So bezeichneten Sie am 12.08.2009 meine Mandanten Matthias Müller und Xxxxxxxx Xxxxx als "Münchner Abzocker". Diese Äusserung ist eindeutig als sogenannte Schmähkritik i.S.d. Rechtsprechung zu werten."
Das sieht das Bundesverfassungsgericht anders:

„Eine Meinungsäußerung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung. Auch eine überzogene und selbst eine ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähung. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE NJW 1991, 95–97 = BVerfGE 82, 272–285).“

Es geht im vorliegenden Fall um Internet-Abzocke, die unstrittig ist. Betreiber dieser Internet-Abzockportale wie jene, die ich in meinem Blog explizit nannte, sind Abzocker - und es geht in diesem Blog konkret um die Ausseinandersetzung in der Sache.

"Am Samstag, den 08.08.2009 behaupteten Sie, dass Bennette Buchwald, der Sie viele widerrechtliche Handlungen unterstellen, vertragsgemäß eigentlich bei meiner Mandantschaft angestellt sei oder war. So sei eine perfekte Kontrolle seitens der Münchner gewährleistet. Auch diese Behauptungen sind unrichtig und unwahr. Darüber hinaus stellen Sie die für meine Mandantin, mymovies online GmbH, äusserst rufschädigende und unwahre Behauptung und/oder Vermutung auf, wonach der Adressbestand meiner Mandantin genutzt werde, um irgendwelche ominöse Rechnungen und Mahnungen zu verschicken."
Unterscheiden wir hübsch zwischen Behauptung und Vermutung. Das Bennette Buchwald in wie auch immer geartetem Beschäftigungsverhältnis seitens Müller / Xxxxx stand wird Ihnen jeder Mitarbeiter der involvierten Firmen rund um Babenhauserheide bestätigen können. Er selber erwähnte bereits Ende letzten Jahres, als es mal wieder Stress mit den Müller-Projekten gab, daß er sie gerne rausschmeissen würde, sie aber "über München laufen" würde. Das war kein Geheimnis, sondern war in den Abzockzentralen in Vlotho und Herford bekannt. Auch war Bennette Buchwald diejenige, die die Rechnungsdaten für die Mahnläufe der Müller-Projekte generierte. Die Vermutung, daß der Adressbestand Ihrer Mandantin genutzt wird um Rechnungen und Mahnungen zu versenden ist als selbige formuliert und als selbige aufgrund der gesamten Konstellation des Betrüger-Netzwerkes angebracht.

"Am 05.08.2009 behaupteten Sie, dass klar sei, dass Projekte zum Thema Antivirusprogramm von meinen Mandanten Matthias Müller und Xxxxxxxx Xxxxx "aufgelegt" worden seien. Immer wieder und dezidiert am 04.08.2009 sprechen Sie abwertend über die "sogenannten Müller-Projekte". So behaupten Sie, dass folgende Internetprojekte

www.movie-scout.net
www.netarena.tv
www.casting.ag
www.movie-tester.com
www.1000.gratisproben.com
www.webtunr.com
www.verkehrsprofi.com
www.das-tv-quiz.com
www.antivirus-security.net
www.profilliate.net

"Müller-Projekte seien. Auch diese Behauptungen sind unwahr."

Werter Herr Rechtsanwalt,

Sie haben Ihre Hausaufgaben offensichtlich nicht gemacht, denn sonst wüssten Sie, daß sich Tatsachen nicht dadurch ungeschehen machen, daß mal wieder Strohmänner ausgetauscht werden oder sich die vorgeschalteten GmbHs ändern. Wie dem auch sei: verklagen Sie mich, wenn Sie der Ansicht sind, meine Angaben wären unwahr. Ich freue mich darauf, Ihnen und dem Gericht im Rahmen des Prozesses erschöpfende Beweise zu präsentieren! Vielleicht machen Sie sich aber auch nur die Mühe, ein wenig zu googlen. Über Ihre "werte" Mandantschaft wird immerhin seit Jahren berichtet und meistens fallen die Begriffe "Abzocker" oder Betrüger". Mögen Sie diese nun auch auf Unterlassung verklagen? Das Gelächter hätten Sie definitiv auf Ihrer Seite! Was Ihre Kostennote über 3.253,09 Euro für diese Abmahnung angeht: Nein, sorry. Nicht einen Cent werde ich bezahlen, denn Ihre Drohkulisse läuft bei mir ins Leere. Mögen Sie sich an Ihrer Mandantin schadlos halten oder aber den Weg über die Gerichte suchen.

15 Kommentare:

  1. Netter Gegenstandswert in der UE...

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  2. Vielen Dank Herr Frickemeier für die Mitarbeiter die nun entlassen sind und nicht mehr wissen wie sie ihre miete zahlen sollen!!!!!!

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  3. Die Mitarbeiter wurden sicher nicht aufgrund der Tatsache entlassen, daß ich in einem Internetblog über die Machenschaften berichte sondern vielmehr, weil den Abzockern der Boden zu heiß wird. Mich nun als Verantwortlichen darzustellen versuchen Rogalski, Brandes, Babenhauserheide. Nicht ohne Eigennutz: ist der böse Frickemeier das Feindbild, wenden sich diese Mitarbeiter nicht an mich um weiter zu informieren. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

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  4. Hihi,
    "vorprozessuale Abmahnung", das ist ja wie eine "tote Leiche" :-)

    Ohne das Abmahnschreiben selbst zu kennen (das Foto umfasst ja nur die Unterlassungserklärung), behaupte ich, dass das nur juristisches Säbelrasseln ist. Auch wenn so eine Kleinigkeit als lässlicher Lappsus durchgehen kann, so eröffnet sich auf den zweiten Blick die juristische Qualität. Denn schon als Studentin (Jura) lerne ich, dass die Sprache unsere schärfste Waffe ist. Also muss man auch den Juristen und seine Qualität an diesem Maßstab messen. Wer sich also nicht korrekt und exakt ausdrücken kann, der kann auch keine qualitativ hochwertigen Gedanken haben. Schon in der Klausur gilt: Alles was überflüssig ist, ist falsch und führt zu Punktabzug :-)
    Also ich denke bei diesem Kraftmeier ist Gelassenheit angesagt.

    Nichtsdestotrotz kann ich nur dazu raten, die Äußerungen juristisch prüfen zu lassen. Denn im Netz gilt der "fliegende" Gerichtsstand. Der Anwalt wird also höchstwahrscheinlich vor dem LG HH klagen - und die urteilen sehr zu Gunsten von "Verletzten".

    Zwar erlaubt das Gesetz einiges im Rahmen der freien Meinungsäußerungen, aber die Bennenung einer Person als "Abzocker" kann sehr wohl schon die Grenze zur Schmähkritik überschreiten. Denn hier ist der direkte Zusammenhang zwischen Sache und Person gegeben. Ich (ganz persönlich) halte das bereits (rein juristisch betrachtet) für grenzwertig. Letztlich läuft es auf eine Abwägung zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Persönlickeitrecht hinaus. Diese Abwägung trifft der Richter...
    In diesem Sinne,
    viel Erfolg bei der Jagd und lassen Sie sich nicht unterkriegen :-)
    Liebe Grüße
    Sandra von der Westküste

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  5. An den Herrn Rechtsanwalt aus München:

    Richtig, die Behauptung, dass die aufgeführten Projekte alles Müller-Projekte sind, ist unwahr. Denn die Liste nicht nicht komplett; es fehlt u.a. noch www.Traumbedeutung.com, www.das-quiz.tv, www.nachbarn.de und möglicherweise noch viele andere

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  6. Sowas aber auch, die habe ich glatt vergessen, danke für den Hinweis!

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  7. Herzlich willkommen im Abmahnschlaraffenland Deutschland!

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  8. an Adullah Saleh und Matthias Müller:

    Die Kosten für Internetangebote müssen deutlich erkennbar sein. Keines Ihrer Projekte erfüllte bisher diese gesetzlichen Vorgaben. Die Verbraucherzentrale hat daher im Falle von Netarena.tv versucht eine Abmahnung zuzustellen. Diese Abmahnung konnte aber in Dubai nicht zugestellt werden. Wenn die Verbraucherzentrale abmahnt, kann man davon ausgehen, dass keine gültigen Verträge zustande gekommen sind.

    Über Bennette Buchwald und Frank Babenhauserheide wurde Ihre Projekte vermarktet.

    Sie lehnen sich jetzt sehr weit aus dem Fenster hinaus.
    Es ist keine Straftat wenn solche Seiten auf einem rumänischen Server veröffentlicht werden. Wenn aber mit einer gewaltigen Droh- und Mahnkulisse "Kunden" genötigt werden nicht unerhebliche Beträge für ungültige Verträge zu zahlen, ist das Abzockerei.

    Sie sind viel enger geschäftlich mit Frank Babenhauserheide verbunden, als bisher bekannt war. Das könnte auch zu einem Nachteil für Sie werden.

    Die Staatsanwaltschaft Hannover liest alles hier mit und Sie dürfen sich nicht wundern, wenn in nächster Zeit ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eröffnet wird.

    Claus Frickemeier kann sich ganz entspannt zurücklehnen. Ihr Rechtsanwalt wird von jedem Richter dermaßen in den Boden gestampft, dass er sich anschließend im Keller des Gerichtgebäudes wiederfindet.

    Die Richter nutzen auch heute für Ihre Ermittlungen das Internet. Ein einziger Google-Aufruf wird ihn überzeugen.

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  9. "Claus Frickemeier kann sich ganz entspannt zurücklehnen"

    Wenn tatsächlich Straftaten begangen wurden, was ich persönlich nicht so sehe, muss dieser ja dafür haften. Jedenfalls für die Zeit als Geschäftsführer.

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  10. ich glaub mal kaum dass er so gelassen sein würde - wenn da irgendwelche straftaten passiert seien .. - nehme mal an er macht da viel wirbel und sturm um nichts

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  11. Interessant sollte auch sein das townbuddy.net auf die nachbarn.de weiter leitet, auch interessant ist was alles auf dem server von www.arena.tv liegt dort alleine finde man schon 60 weitere domian,s leider ist es mir nicht moeglich nen link hier zu setzten ;)

    Gruss =)

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  12. Nun, jeder möge mal die Kompetenz des Anwaltes hinterfragen.
    Ob im Allgemeinen die hier getroffenen Aussagen stimmen, kann ich als Aussenstehender nicht beurteilen, auch wenn sie sehr glaubhaft klingen.

    Aber folgende Aussage halte ich für ziemlich peinlich für einen Anwalt und spätentens hier dürfte deutlich werden, dass das Schreiben mehr der Drohung, als der Durchsetzung wirklichen Rechtes gilt:
    Zitat:
    "..."Münchner Abzocker". Diese Äusserung ist eindeutig als sogenannte Schmähkritik i.S.d. Rechtsprechung zu werten."

    Diese Rechtssprechung möchte ich gerne mal aufgeführt haben, die dieses als Schmähkritik wertet.
    Offensichtlich ist der Herr Anwalt hier falsch informiert. Die mir bekannte Rechtssprechung wertete nämlich Begriffe wie "Abzocke"/"Abzocker" als zulässige Meinungsäusserung über das Geschäftsgebahren; siehe dazu z.B. das Urteil des LG Düsseldorf:
    http://www.heise.de/newsticker/Landgericht-Duesseldorf-Begriff-Abzocke-Bestandteil-der-Meinungsfreiheit--/meldung/71725

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  13. Hans Dieter Schlicke27. August 2009 um 12:56

    Offenbar möchte sich Herr Rechtsanwalt Joachim Amnon aus der Bürogemeinschaft P24 in der Pettenkoferstr. 24 in 80336 München als Unterstützer von Matthias Müller der mymovies online GmbH (mymovies.de) und Abdullah Saleh betätigen.

    Wenn sich die Fähigkeiten des Herrn Anwalts Joachim Amnon zur Herstellung einer Drohkulisse herumsprechen, bestehen gute Chancen, dass die Kanzlei Amnon Joachim & Kollegen auch in Zukunft weitere Anfragen aus den Reihen von Abzockunternehmen erhält und die Rechtsanwaltskanzlei diese Unternehmen und deren Geschäftsführer möglicherweise vertritt.

    Es stellt sich dann nur die Frage, ob dadurch andere seriöse Mandanten über den Namen des Rechtsanwalts Joachim Amnon mit unseriösen Unternehmen in Verbindung gebracht werden.

    Wäre ich Mandant von Rechtsanwalt Joachim Amnon aus München, wäre mir eine solche angenommene Verbindung mit Unternehmern wie Matthias Müller (mymovies.de) oder Abdullah Saleh gar nicht recht.

    Ich würde mir daher selbst garantiert einen anderen Anwalt suchen.

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  14. ZDF WISO - Abzocke auf Kino.to und Antivirus-Security.net:

    http://www.youtube.com/watch?v=gJzAYcSKF3o

    Galileo - Legalität von Streaming (Kino.to):

    http://www.youtube.com/watch?v=IDAr8z3-FmE

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  15. Hier eine detaillierte Beschreibung des Betrugs:

    http://www.heise.de/security/Vorgebliche-Antiviren-Seite-zockt-Anwender-ab--/news/meldung/132996

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