Recht und Gesetz gelten auch im Internet. Um dieses durchzusetzen soll die IT-Kompetenz bei Behörden verbessert und bei den Sicherheitsbehörden entsprechend ausgebildetes Personal vorgehalten werden. Ein besonderes Augenmerk soll auf Aufklärung liegen.
Betrug und Identitätsdiebstahl im Internet will die Regierungskoalition konsequent verfolgen und zugleich die Möglichkeiten der sicheren Kommunikation mehr in den Mittelpunkt rücken.
Zusammen mit den Ländern werden Möglichkeiten einer verbesserten Strafverfolgung in Kommunikationsnetzen angestrebt. Dazu zählen beispielsweise Internetstreifen durch die Polizei, Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Kriminalität im Internet oder eine leichtere elektronische Kontaktaufnahme mit der Polizei.
Internetabzocke will die neue Bundesregierung laut Koalitionsvertrag minimieren. Dazu soll ein verpflichtendes Bestätigungsfeld samt Preisangabe für alle Vertragsabschlüsse im Internet eingeführt werden. Zusammen mit Seniorenorganisationen, Internetanbietern, Medien und Verbänden soll mehr Medienkompetenz vermittelt und so Risiken ebenfalls minimiert werden.
Quelle: http://octo.wordpress.com/author/4topas/
Das Internet war auch bisher nie ein "rechtsfreier Raum". Solche Aussagen kommen von Stasi 2.0 fans, die Ausreden brauchen um mehr Überwachung durchzusetzen. Internetstreifen, Schwerpunktstaatsanwaltschaften und elektronische Kontaktaufnahme mit der Polizei gibt es längst.
AntwortenLöschenDas Problem mit den Abofallen ist im Grunde auch nicht internet-spezifisch - das Problem ist ganz allgemein ein mangelhafter Verbraucherschutz.
Mir wäre auch neu, dass das BGB für Verträge die über Internet geschlossen werden nicht gelten.
AntwortenLöschenDie Verträge ohne Preisangabe sind ja auch heute schon nicht bindend, wenn die in Zukunft 2x nicht gültig sind finde ich das jetzt keine große Änderung.
Ich persönlich bin der Ansicht, daß die Politik das Medium Internet in all seinen Farcetten schlichtweg verpennt hat und dem digitalen Zeitalter mehr als hinterherhinkt. Immerhin: nun wird in einer Koalitionsvereinbarung immerhin mal von Internetabzocke gesprochen. Bleibt fraglich und abzuwarten, ob und mit welchen Mitteln der Internetabzocke zukünftig Einhalt geboten werden soll.
AntwortenLöschen> Dazu soll ein verpflichtendes Bestätigungsfeld samt Preisangabe für alle Vertragsabschlüsse im Internet eingeführt werden.
AntwortenLöschenDas finde ich gut.
Aus meiner Sicht sollte auch ein Gesetz geschaffen werden, wonach ein Mahnschreiben einer deutschen Inkassofirma nur dann zivilrechtlich wirksam ist, wenn darin der Kunde richtig über die ladungsfähige Anschrift des Auftraggebers (im In- oder Ausland) informiert wird.
Die Regierung und die Ermittlungsbehörden sollte aus meiner Sicht auf internationaler Ebene erreichen, daß anonyme Betreiber und Domain-Registranten von Webseiten im Ausland (z.B. MD, kino.to) von deutschen Behörden ermittelt werden können und daß gegen dortige Seiten mit illegalem Inhalt genauso juristisch vorgegangen werden kann wie in Deutschland.
Der deutsche Staat sollte aus meiner Sicht ein Web-Archiv, technisch ähnlich dem
www.archive.org betreiben, wo allerdings nicht alles archiviert werden sollte, sondern nur für spätere Ermittlungen voraussichtlich interessante Webauftritte (z.B. Abofallen). Dabei sollte, anders als bei
www.archive.org , keine Rücksicht darauf genommen werden, ob der Betreiber des Webauftritts gegen eine Archivierung ist. Robots.txt-Dateien wie z.B:
http://openoffice.mega-downloads.net/robots.txt
sollten also dabei ignoriert werden. Der Inhalt dieses deutschen Webarchivs sollte daher nicht generell veröffentlicht werden. Die relevanten Inhalte sollten dann aufgrund eines Richter-Urteils einem Antragsteller bereitgestellt werden, z.B. für Ermittlungen der StA oder für Gerichtsverhandlungen den beteiligten streitenden Parteien. Dann nutzt es den Abofallenbetreibern nichts, "Seiteneingänge" zu Abofallen vor Ermittlungen zu löschen.
> Zusammen mit Seniorenorganisationen, Internetanbietern, Medien und Verbänden soll mehr Medienkompetenz vermittelt...werden.
Auch an Richter, Staatsanwälte und Politiker, siehe z.B.:
http://www.youtube.com/watch?v=w6qJ54bfghk
und
http://www.youtube.com/watch?v=37sL6tdHQng
"Das Problem mit den Abofallen ist im Grunde auch nicht internet-spezifisch - das Problem ist ganz allgemein ein mangelhafter Verbraucherschutz."
AntwortenLöschenAbo Abzocker, sind nichts anderes als Hütchenspieler, Pyramidensystembetreiber etc., und die hat es immer schon gegeben.
Durch das Internet wurden aus Kleinkriminellen halt organisierte Banden. Oder ist es nur eine?
Gesetze gibt es genug! Die bestehenden müssen nur auch im Internet kosequent angewendet werden.
Das hinter der Abzockmasche Vorsatz steckt, ist doch eigentlich für jeden offensichtlich, manchmal fehlt mir wirklich das Verständnis, warum unsere Justiz da so zögerlich ist. Es scheint dort tatsächlich noch eine große Unsicherheit zu herrschen, was das neue Medium angeht!
Ein großer Anmeldebutton, macht aus einem unseriösem Geschäft, auch kein seriöses! Ein Tatbestand wäre doch unter anderem, das man für eine verschwindent gerige Leistung horendes Geld verlagt!
Der Button würde bestenfalls verhindern, das so viel Leute darauf reinfallen, aber auch die Gestaltung eines solchen Buttons bietet sicher technische und optitische Möglichkeiten.
Ein Vertragsabschluß ist eine gegenseitige Willenserklärung! Und wenn eine der Parteien über wichtige Sachverhalte des Vertrages vorsätzlich getäuscht wird, dann ist das mindestens arglistige Täuschung! Im Internet, genau so wie in der realen Welt. Wie gesagt, ich verstehe da das Problem unserer wirklich Justiz nicht. Aber so langsam scheinen sie ja aufzuwachen!
Hütchenspieler und auch Pyramidensytembetreiber verdienen nicht annähernd soviel an der Abzocke wie jene, die Projeke á la mega-downloads.net betreiben...
AntwortenLöschen> Pyramidensytembetreiber verdienen nicht annähernd soviel...
AntwortenLöschenDa gibt es auch Gegenbeispiele:
http://www.news.at/articles/0926/30/245281/aussergewoehnlich-150-jahre-haft-milliardenbetrueger-bernard-madoff
> Ein Tatbestand wäre doch unter anderem, das man für eine verschwindent gerige Leistung horendes Geld verlagt!
AntwortenLöschenNein, das ist erlaubt. Wer kann schon objektiv exakt definieren, was "gering" ist? Siehe am Beispiel der Schmidtlein-Abofalle ab Zeitpunkt 1:57 Minuten:
http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Video-Abofallen-Gewinnversprechen-kostenlose-Warenproben-800609.html
Betrug im Sinnes des StGB kann nur vorliegen, wenn der Abofallenanbieter die "Kunden" eindeutig belogen hat:
Zitat StA Frankfurt:
"Wir konnten nicht feststellen, daß die Gebr. Schmidtlein irgendjemanden wirklich angelogen haben." (Zeitpunkt im obigen Video: 3:32)
Bei Mega-Downloads z.B. wurden alle Mahnungsempfänger per E-mail bzgl. der verwendeten Anmeldeseite belogen, da die von der Eingangsseite verlinkte Seite
www.mega-downloads.net/anmelden
nicht zu Anmeldungen verwendet wurde, sondern andere Anmeldeseiten.
"Hütchenspieler und auch Pyramidensytembetreiber verdienen nicht annähernd soviel an der Abzocke wie jene, die Projeke á la mega-downloads.net betreiben..."
AntwortenLöschenUm so unverständlicher, das die StA nicht schnell durchgreift! Aber ich unterstelle mal zu deren Gunsten, das man vor hat, das Problem nachhaltig zu lösen, und deshalb erst zugreift, wenn die Sache eindeutig ist!
Ps.: Unsere Tochter kam heute Nacht um 3:30 (neue Zeit) nach Hause. Also als Trost, "kleine Kinder kleine Sorgen...."
Ich schrieb nicht von Betrug, sondern von arglistger Täuschung, die sicherlich, eine Voraussetzung, für den meistens folgenden Betrug ist. Nur sind dann halt die Hürden geringer! (Man sollte klein anfangen!)
AntwortenLöschen"Nein, das ist erlaubt."
Es gibt im juristischen Sinne schon so etwas wie Verhältnismäßigkeit. Ausserdem genau dieses Missverhältnis, kann man als weiteren Hinweiß ansehen, dass die betreffenden Firmen, gar nicht wirklich vor haben irgend eine Leistung zu erbringen! Also ein Vorsatz vorliegt!
Wenn man sich die AGB´s von Abofallen mal so ansieht, dann fällt auf, das der "Kunde" jede Menge Pflichten hat, vorrangig natürlich die zu zahlen, der Anbieter jedoch schließt von vornherein, die Einforderbarkeit und vor allen die Einklagbarbeit der Leistung aus! Auch das zeigt, dass man eigentlich, keine wirkliche Leistung erbringen will!
> (Man sollte klein anfangen!)
AntwortenLöschenhttp://img2.allposters.com/images/WIL/PEA0337.jpg
Nimmt man MD im Speziellen, so dürfte die Täuschung auch dari liegen, das der Kunde, der sich bewußt anmeldet (wenn es sowas gibt), im Glauben ist, ein Downloadtool al Gegenleistung zu bekommen. tatsächlich, werden aber lt. AGB´s redaktionelle Inhalte verkauft.
AntwortenLöschenUnd noch was, das, was verkauft werden soll, ist eine Dienstleistung und keine Ware. Und bei Dienstleistungen, ist immer die Frage, ob diese auch vollständig erbracht wurde, ansonnsten hat der Kunde serwohl ein Recht Zahlungen zu kürzen, oder gar ganz zu verweigern!
>> (Man sollte klein anfangen!)
AntwortenLöschenTue zuerst das Notwendige, dann das Mögliche und plötzlich schaffst du das Unmögliche.
(Joaquim Maria Machado de Assis (Franz von Assis))
Das Gesetz fordert,
AntwortenLöschendie Strafe nimmt,
die Gnade gibt...
Franz von Assisi
>>> Tue zuerst das Notwendige, dann das Mögliche und plötzlich schaffst du das Unmögliche.
AntwortenLöschenhttp://www.toyotaoldies.de/literatur/lit-geschichte.jpg
Ergänzung zum Kommentar 24. Oktober 2009 21:13,
AntwortenLöschenAbschnitt: > Der deutsche Staat sollte aus meiner Sicht ein Web-Archiv...
Dieses zu schaffende deutsche Webarchiv könnte durch eine Software erweitert werden, welche u.a. die 100 gängigsten Freeware-Suchbegriffe in Google und Yahoo automatisch abends und an Wochenenden eingibt und alle Domains der erscheinenden Werbeeinblendungen (Landing Pages) mit in die Archivierung aufnimmt.
LoL die Leute die hier ein Archiv aller deutscher Webseiten fordern gehen dann am montag wieder gegen Voratsdatenspeicherung und Co auf die Strasse. Manchmal ist es schon verwirrend mit den Menschen.
AntwortenLöschen@Anonym:
AntwortenLöschenDu schreibst:
"Der deutsche Staat sollte aus meiner Sicht ein Web-Archiv, technisch ähnlich dem
www.archive.org betreiben, wo allerdings nicht alles archiviert werden sollte, sondern nur für spätere Ermittlungen voraussichtlich interessante Webauftritte (z.B. Abofallen). Dabei sollte, anders als bei
www.archive.org , keine Rücksicht darauf genommen werden, ob der Betreiber des Webauftritts gegen eine Archivierung ist. Robots.txt-Dateien wie z.B:
http://openoffice.mega-downloads.net/robots.txt"
Wer will beurteilen wann ein Webaufritt , wie, über was, interessant wird? Es ist schon zu viel des guten, dass alle Telefongespäche und dein Surfverhalten mitgeschnitten wird. Was Du hier willst ist die totale Überwachung! Das ist schlimmer wie zu DDR-Zeiten. Stasi 2.0 lässt Grüßen. Oder heisst Du evtl. mit Vornamen Wolfgang und dein Nachname fängt mit S. an? Dann habe ich ja dein Konterfei schon auf meinem T-Shirt. Oder bist Du doch Zensursula?
Das wäre keine Überwachung von privaten Daten/Telefongesprächen, die geheim bleiben sollten (!), sondern nur ein abspeichern von ohnehin veröffentlichten Webseiten. Das abspeichern kann jeder ohnehin auch "von Hand" machen.
AntwortenLöschen> Wer will beurteilen wann ein Webaufritt , wie, über was, interessant wird?
AntwortenLöschenFür Abofallen könnte man z.B. auf die Liste der Verbraucherzentrale zurückgreifen und zusätzlich den (meistens abends oder an Wochenenden vorhandenen) Download-Links der bei Google/Yahoo beworbenen Landing Pages folgen.
Meiner besdheidenen Meinung nach haben wir kein Defizit in der Gesetzgebung. Allenfalls haben wir ein Defizit in der Anwendung geltenden Rechts. Nur müssten die angesprochenen Herren und Damen Richter endlich aus ihrem Dornröschenschlaf aufwachen und es ihren alpenländischen Kollegen gleichtun.
AntwortenLöschenZitat:
AntwortenLöschen"BDIU-Präsident Wolfgang Spitz: „Das alte Rechtsberatungsgesetz wurde durch ein neues Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst. Der Gesetzgeber hat die Pflicht zur redlichen, gewissenhaften und ordnungsgemäßen Geschäftsführung des Inkassodienstleisters abgeschafft. Auch Aufsichtsmaßnahmen sieht das neue Rechtsdienstleistungsgesetz nicht mehr unmittelbar vor. Dafür wurden die früher nach eigenem Ermessen abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen auf nunmehr mindestens 250.000 Euro Deckungssummen angehoben, und die Inkassofirmen dürfen nun auch wie ein Rechtsanwalt gerichtliche Mahnverfahren einleiten."
Quelle:
http://gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=345&meldung=Inkasso-Mahnschuesse-ins-Blaue
Diese Gesetzesänderung vom 1.7.2008 halte ich bzgl. Rechsberatung für richtig, bzgl. Inkasso aber wegen der Mißbrachsmöglichkeiten für falsch.