Montag, 8. Februar 2010

Über die Schwierigkeit, einen Geschädigten zu finden...

Im Rahmen der Schadensersatzklage über 75.000 Euro wurden ja bereits diverse Schriftsätze ausgetauscht in denen Verkehrsanwalt Hasenbäumer in blumigen Worten nicht nur die Abofalle Megadownloads als "juristisch einwandfrei" darzustellen versucht und diese gar als "Schnäppchen" bezeichnet. Nein, in Bezug auf die Frage, wer denn eigentlich der Geschädigte sei, nennt er von Beginn an die BlueByte FZE in Dubai. Soweit, so gut. Oder doch nicht?

Schaut man ins Impressum von mega-downloads.net, so ist dort als Betreiber die LoadHouse FZE, natürlich ebenfalls in Dubai, angegeben. Schauen wir uns das doch einfach mal etwas genauer an:

Bis Ende 2008 betrieb also die BlueByte FZE Megadownloads. Kurz vor dem Jahreswechsel wurde dann plötzlich aus der BlueByte FZE die LoadHouse FZE. Warum eigentlich?

Nun, das ist leicht erklärt: die Namensrechte an "BlueByte" liegen bei der BlueByte GmbH, Düsseldorf bzw. der UbiSoft Entertainment, einem Spielehersteller (u.a. "Die Siedler"). Und ebendiese BlueByte GmbH stieß Ende 2008 auf die Namensrechtverletzung und ging rechtlich gegen die BlueByte FZE vor. Diese Tatsache wurde mir heute seitens der BlueByte GmbH telefonisch bestätigt, weiterhin gibt es dazu auch eine Pressemeldung, die sich der Herr Verkehrsanwalt Hasenbäumer einmal durchlesen sollte.

Da es also die BlueByte FZE im Jahre 2009 gar nicht mehr gab verwundert mich die Tatsache, daß diese doch angeblich die Geschädigte sei durch von mir (angeblich) zu unrecht vereinnahmten Provisionen. Immerhin sind diese Provisionen zwischen Februar und Mai geflossen - im Jahre 2009, versteht sich!

Es wird aber noch weitaus interessanter, denn nach mir vorliegenden Schriftstücken wurde noch am 25.05.2009 eine Auslandsüberweisung der L & H GmbH nach Dubai über 500.000 Euro vorgenommen. Empfänger: BlueByte FZE. Hierbei handelt es sich laut Überweisungsbeleg um die "Abrechnung Januar bis Mai 2009".

Warten wir mal ab, wie das Landgericht Bielefeld diese belegbaren Fakten beurteilt und warten wir gespannt darauf, was dem Herrn Verkehrsanwalt Hasenbäumer dazu einfällt. Wer ein wenig tiefer in die Vorgehensweise eintauchen mag möge hier weiterlesen und darüber schmunzeln, welche Personalien, Firmen und Zeiträume im Kontext genannt werden.

36 Kommentare:

  1. Sie sollten nicht über der Verkehrshasen lästern. Sonst denkt der Mandant irgendwann dass der unfähig ist und engagiert einen Profi und Sie bzw. Ihr RA haben viel mehr Arbeit. Freuen Sie sich doch im Stillen darüber, dass Ihr Gegner genau diesen RA hat.

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  2. Selbst ein Profi würde die Situation nicht ändern.

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  3. "Selbst ein Profi würde die Situation nicht ändern."

    Das ist absolut korrekt und eine Google Recherche nach „Mega-Downloads.net“ bringt derart viele Warnungen und Presseberichte, welche kaum noch zu ignorieren sind.

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  4. "...BlueByte GmbH stieß Ende 2008 auf die Namensrechtverletzung und ging rechtlich gegen die BlueByte FZE vor."

    Wie ging das? Kann man rechtlich gegen eine nicht existierende "Firma" ohne Registernummer und ohne ladungsfähige Anschrift vorgehen? Gab es ein Gerichtsurteil? Das wäre vielleicht auch für Opfer von MD interessant (z.B. negative Feststellungsklagen, um Geld zurückzuverlangen).

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  5. Die BlueByte FZE hatte natürlich eine ladungsfähige Anschrift, unter dieser kommunizierten auch die Anwälte der BlueByte FZE und der BlueByte GmbH. Ob nun mit Wien oder Dubai kommuniziert wurde wird sich in Kürze aufklären lassen, da -nicht nur mich- brennend interessiert, mit wem die Anwälte der BlueByte GmbH zu tun hatten. Ich werde darüber berichten, wenn mir die gewünschten Unterlagen vorliegen.

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  6. Dass der Verkehrshase Anwaltsbäumer immer noch für die Fritzen, bzw. Hasenfüsserheide tätig ist, wundert mich angesichts dessen offen zur Schau gestellten Unfähigkeit schon noch. Aber lieber noch den, als einen richtig guten, wie z.B. Andreas Neuber.

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  7. Moment mal? Jetzt diskutieren wir, ob es einen Geschädigten gibt!
    Gibt es denn doch eine Schädiger??
    Waren die 75.000,00 € doch nicht so ganz legal?

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  8. Nunja, dass das Geschäftsmodell nicht als seriös bezeichnet werden kann, davon lässt sich ein Richter mit Sicherheit leicht übrzeugen.
    Und dass die Firma hier falsch benannt wurde, wird er wohl als korrigierbaren Formfehler akzeptieren.
    Das sind alles Nebenkriegsschauplätze, die den Richter wahrscheinlich nicht sonderlich interessieren. Zu klären ist nämlich nur die ganz einfache Frage, ob es eine entsprechende Provisionsvereinbarung gab oder nicht.

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  9. @Kiesfurzer: Du willst dieses Blog wirklich zum 2. Neuber-Blog ausbauen, oder? Reichtes nicht, dass sich Neuber auf Fastix' Seiten den ganzen tag verlustiert und der Fastix auf jedes hingeworfene Kommentarstöckchen anspringt?

    Bitte verschone uns hier mit dem Neuber. Trägt auch nichts zur Sache bei in diesem Artikel.

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  10. >>Gibt es denn doch eine Schädiger??

    Nun, nach Ansicht der Gegenseite gibt es den in meiner Person ja plötzlich, nachdem ihr dieser Blog nicht passte und ich ihnen zu gefährlich wurde.

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  11. >>Und dass die Firma hier falsch benannt wurde, wird er wohl als korrigierbaren Formfehler akzeptieren.

    Sehe ich anders. So ein "Formfehler" in der ach so wichtigen Angelegenheit? Viel ehr das deutliche Zeichen, daß das Lügengerüst der Abzocker um Babenhauserheide langsam aber sicher bröckelt.

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  12. Versteh mich nicht falsch, aber mb2frae hat recht:

    "..die den Richter wahrscheinlich nicht sonderlich interessieren. Zu klären ist nämlich nur die ganz einfache Frage, ob es eine entsprechende Provisionsvereinbarung gab oder nicht."

    .. und selbst wenn dem so war ob du legitimiert warst, das Geld abzuheben?

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  13. >>.. und selbst wenn dem so war ob du legitimiert warst, das Geld abzuheben?

    Selbstverständlich war ich das.

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  14. Und gab es eine entsprechende Provisionsvereinbarung?

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  15. Lesen Sie meinen Blog, da steht alles explizit erklärt.

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  16. ">>.. und selbst wenn dem so war ob du legitimiert warst, das Geld abzuheben?

    Selbstverständlich war ich das."

    Wie jetzt!? Es gab doch solche Barabhebungen überhaupt gar nicht!

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  17. Die Provisionen wurden von mir vom Fremdgeldkonto auf das GmbH-Konto überwiesen und von dort in bar abgehoben. Sollten Sie sich auf das Interview bei BlogTotal beziehen, so kam das dort offenbar falsch rüber (es ging um die Frage, ob die 75.000 Euro als Einmalzahlung abgehoben worden seien).

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  18. Hm, 75k in Teilbeträgen in Bar als Provision von einer Firma zu erhalten, das ist allerdings eher außergewöhnlich. Wie auch immer, es sollte ja ordentlich in der Lohnbuchhaltung geführt wordn sein, womit diese Beträge entsprechend auf der monatlichen Gehaltsabrechnung auftauchen. Sowas sollte als Beweis ausreichend sein.

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  19. Ungewöhnlich ist in dem Firmenkonstrukt so manches. Wie zum Beispiel die Überweisung von exakt 500.000 Euro an eine nicht existente "BlueByte FZE".

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  20. "nicht existente BlueByte FZE"

    Eine nicht existente Firma würde kein Konto bekommen. Der Legitimationsnachweis inkl. der persönlichen Zeichnungsberechtigung sowie der Gesellschafter muß erbracht werden, bevor ein Konto eröffnet wird. Das gilt selbst für Nummerkonten in der Schweiz und erst recht für die Dubaier Niederlassung der HSBC (Hongkong & Shanghai Banking Corporation mit Hauptsitz in London). Allerding interessieren Namensüberschneidungen mit ausländischen Unternehmen in dem Zusammenhang eben nicht.

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  21. Wir reden hier von Briefkastenfirmen und Strohmännern. Und weiterhin von Namensrechten und falschen Angaben. Komplex, aber durchschaubar - offenbar nicht für jeden ;-)

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  22. Meine Herren aber auch... Claus, diese Nörgler hier geben wohl nie Ruhe. Bereite diesen ganzen Vorwürfen ein Ende und schreib einfach mal in einem separaten Blogbeitrag nochmal die Fakten zusammen und belege es anhand von Scans und oder Screenshots (so wie du es sonst auch machst) diesen Irrgläubern das sie mit Ihrer ständigen Vermutung der Unterschlagung von Geldern deinerseits falsch liegen!

    Halte durch!!

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  23. Hi Claus, du hast doch nichts zu befürchten, ich gebe dem oberen Herren recht, am besten du veröffentlichst den Geschäftsführeranstellungsvertrag deiner Frau, denn da ist doch alles gerregelt auch wegen Legitimierung, und zeigst allen die Provisionsvereinbarung. Dann sind die Abzocker mal richtig unter Druck. Lass dich nicht unterkriegen, Claus!! Ist ne Frechheit dich von diesen Forentrolls als Bösen hinzustellen. Ein Schelm, wer Böses denkt.

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  24. zu 11. Februar 2010 17:01

    Woher wissen Sie, dass der "obere" ein Herr ist? Im Stil hat er ziemlich viel Ähnlichkeit mit Ihnen!

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  25. > Eine nicht existente Firma würde kein Konto bekommen.

    Das bezweifele ich. Nachweise könnten auch gefälscht worden sein. Wenn die angebliche Firma "Blue Byte FZE" wirklich existierte, wie kann man dann ihre Handelsregisternummer und ihre ladungsfähige Anschrift im Jahr 2008 erfahren? Im Inpressum (und in den Rechnungen) stand keine Handelsregisternummer und nur eine Postfachnunner (10559):
    http://www.abzocknews.de/wp-content/uploads/2008/11/mega-downloadsnet-4.jpg
    Das war ein Verstoß gegen BGB Info-VO für Fernabsatz in Deutschland.

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  26. "Das bezweifele ich." Weißt Du, das mit dem Fälschen ist so einfach nicht und auch gar nicht vonnöten.

    In der Regel gründen die im Ausland registrierten Ltd. eine deutsche Niederlassung, die sie als Kapitalgesellschaft beim Handelsregister registrieren müssen. Das gibt es inzwischen online und man kann dort recherchieren. Dann erfolgt beim Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung, damit sie in Deutschland tätig werden dürfen. Schon dafür ist die persönliche Legitimation erforderlich. Sobald die Ltd. ein deutsches Konto eröffnen will, wird das Kreditinstitut auch noch die persönliche Legitimation der/des Gesellschafters verlangen.

    Dass die Abzocker bewußt die HR-Nr. weglassen liegt natürlich in der Natur der Sache. Kannst ja mal versuchen, die anzuzeigen. Viel Spass dabei, weil die sich zu verstecken wissen, bis hin zu raschen Umbenennungen und Schließungen.

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  27. Ach so, und die Blue Byte FZE oder Load House FZE oder wie sie alle heißen mögen, gründet man hier:
    http://www.rakftz.com/en/products/products/international-registry-services.html

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  28. "Nein, in Bezug auf die Frage, wer denn eigentlich der Geschädigte sei, nennt er von Beginn an die BlueByte FZE in Dubai."

    Wenn der "Rechtsanwalt" die angebliche "Blue Byte FZE" rechtlich vertritt, sollte er doch deren Registernummer vor November 2008 (Zeitraum der "Vertragsabschlüsse") und das Unternehmensregister nennen können, um deren Existenz und damit auch seine Aktivlegitimation nachweisen zu können.

    "In der Firmenliste des RAK Free Trade Zone sind ca. 40.000 eingetragen. Während man die Firmen Verimount FZE und Mobilo FZE in der Liste findet, sucht man nach den Firmen Blue Byte FZE, Digital Equipment FZE, Facelab FZE und Load House FZE derzeit vergeblich."

    Quelle:
    http://antiabzockenet.blogspot.com/search/label/Blue Byte FZE"

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  29. "sucht man nach den Firmen Blue Byte FZE, Digital Equipment FZE, Facelab FZE und Load House FZE derzeit vergeblich"

    Ja ganz recht, denn das kennzeichnet ja gerade die Abzockerei, nämlich die Firmen so rasch wieder zu schließen, wie sie eröffnet wurden, um nach Möglichkeit die Spuren zu verwischen.

    Leider hechelt der Rechtsstaat hinter schon längst aufgegebenen Abzockfirmen her. Über die Qualität von Rechtsanwälten, die solche Modelle vertreten - wohl gemerkt, nicht nur im Rahmen einer Mandantschaft verteidigen - brauchen wir uns nicht zu unterhalten. Denn die kennen die Lücken des vorgegebenen Rechtsrahmens am genauesten.

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  30. "Ja ganz recht, denn das kennzeichnet ja gerade die Abzockerei, nämlich die Firmen so rasch wieder zu schließen, wie sie eröffnet wurden,..."

    falls sie eröffnet wurden...

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  31. Frage: ist heute abend wieder Chattime?

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  32. Nein. Chatabende werden rechtzeitig angekündigt ;-)

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  33. hat Herr Michalak seine Internet-Präsenz aufgegeben ?

    (h**p://www.rechtsanwalt-michalak.de/) ?

    Lohnt sich wohl nicht mehr ...

    Oder er schämt sich ?

    Newsrichter.de ist ja auch schon lange keine seiner "Werbeseiten" mehr...

    Hat er ein neues "Geschäftsfeld" ?

    Ist rotglut.org jetzt seine Hauptseite ?

    Baut er jetzt selber Abzockseiten ??

    Immerhin verblödet er die Internet-User ja noch auf solchen Seiten wie:

    h**p://www.online-artikel.de/article/amtsgericht-mettmann-verurteilt-user-von-nachbarschaft24net-zur-zahlung-33424-1.html
    oder
    h**p://www.dailynet.de/RechtGesellschaft/58187.php
    oder
    http://www.prcenter.de/Nachbarschaft24-Wer-eine-Dienstleistung-erbringt-muss-dafuer-entlohnt-werden.93673.html

    Fragen über Fragen..

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  34. Hallo P.Sauer
    ich gehe einmal davon aus, daß es auf den angepriesenen Internetseiten über die Zahlungspflicht wegen erbrachter Dienstleistungen (nachbarschaft24)sicherlich auch Az zu den entsprechenden Gerichtsurteilen gibt - oder sind das wieder nur "Nebelkerzen" zur Verunsicherung der User ?

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  35. @Nix1da

    Die Urteile werden schon existieren. Man muß sie nur mal genauer anschauen. Sind alle nix wert.

    einfach mal hier lesen:
    h**p://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ126625428227239/link662461A.html

    weitere Verdummungsseiten findet man hier:
    h**p://www.online-artikel.de/article/nachbarschaft24net-klagt-forderungen-ein-zu-recht-33268-1.html

    .. und dann auf den Button "Alle Artikel des Autoren" drücken.
    Was man dann findet ist alles der gleiche Mist (und der gleiche Autor natürlich).

    ...übrigens: was ist eigentlich aus den massenhaften gerichtlichen Mahnbescheiden der Nachbarschafts-Idioten geworden ?

    Spricht auch keiner mehr drüber.

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  36. Wohin ist denn nun eigentlich Stasianwalt M. verschwunden?
    Kann nicht mal jemand hingehen und nachsehen, wie es ihm geht?
    Gerüchten zufolge hat ihn Herr Pla. ins Justizministerium geholt.

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