Unglaublich, aber wahr? Soeben erreichte mich ein Hinweis aus der Schweiz, daß tatsächlich eine neue Mahnwelle loszurollen scheint. Erneuter Eintreiber soll erneut die
Merlinapoli UG sein. Ein Scan liegt mir allerdings noch nicht vor, so daß die Möglichkeit besteht, daß es sich bei dem Hinweis aus der Schweiz auch um eine Nebelkerze handeln könnte. Hier nun zunächst der Wortlaut der aktuellen Mahnung:
Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
Sie haben unsere Dienstleistung (redaktionelle Inhalte) auf http://www.mega-downloads.net/ am 29.08.2008 bestellt und das Entgelt für die Nutzung der ersten 12 Monate schon beglichen. Leider konnten wir bis dato noch keinen Zahlungseingang der zweiten Rechnung für die weiteren 12 Monate Nutzung von Ihnen verbuchen.
Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe §5), die Sie bei der Anmeldung gelesen und akzeptiert haben, haben wir Ihnen am 14.01.2010 per E-Mail an die E-Mailadresse xxx@xxxx die Rechnung übermittelt.
Da Sie mittels Ihrer Anmeldung einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, die Zahlungsfrist der Rechnung bereits verstrichen ist und die offene Forderung bis dato noch immer nicht beglichen ist, erhalten Sie diese Mahnung.
Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, da bei weiterem Verzug Mahnspesen sowie Verzugszinsen zu Ihren Lasten entstehen. Um Ihnen zusätzliche Kosten zu ersparen, begleichen Sie bitte umgehend die offene Forderung.
Bitte überweisen Sie daher den offenen Betrag von EUR 96,00 (inkl. MWSt) innerhalb der nächsten 10 Tage auf das unten angeführte Konto.
Bitte beachten Sie, dass unsere Verrechnung über die Merlinapoli UG erfolgt. Benutzen Sie daher ausschließlich folgende Kontodaten:
Inhaber: Merlinapoli UG
Bank: Deutsche Bank PGK
KontoNr.: 153612700
BLZ: 20070024
Verwendungszweck: Mxxxxxxxx
Für Zahlungen außerhalb Deutschlands verwenden Sie bitte folgende Daten:
IBAN: DE37200700240153612700
BIC/SWIFT: DEUTDEDBHAM
Achtung:
Um Ihre Zahlung eindeutig zuweisen zu können, geben Sie bitte als Verwendungszweck unbedingt Ihre Rechnungsnummer: Mxxxxxxxx an.
Bei offenen Fragen steht Ihnen unser kompetentes Support Team unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Tel.: 0049 180 580 77 68 (14 ct./min aus dem dt. Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend)
Fax.: 0049 180 580 77 39 (14 ct./min aus dem dt. Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend)
E-Mail: support@mega-downloads.net
Abschließend wünschen wir Ihnen viel Vergnügen mit unserem Service.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mega-Downloads.net-Team
Erklärung:
Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens unsere Teilnahmebedingungen / AGB akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt. Auf dieses Widerrufsrecht gem. § 312d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen. Damit ist Ihr Mega-Downloads.net-Zugang in ein kostenpflichtiges Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von Mega-Downloads.net für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im Streitfall nutzen werden.
Zudem haben wir Ihnen an Ihre E-Mail-Adresse XXX einen
Link gesendet, der von dieser E-Mail-Adresse aus durch Anklicken
eines Hyperlinks in der E-Mail bestätigt wurde.
Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte IP-Adresse gespeichert. Diese lautet: XXX. Im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden anhand der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.
Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: xx.xx.xxxx. Sollte sich bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.
Ich werde mich morgen bei der Deutschen Bank mal erkundigen und weiter berichten. Meinen Informationen zufolge dürfte die vorgenannte Bankverbindung eigentlich nicht mehr existent sein, da die Deutsche Bank handeln wollte. Ich werde weiter berichten.
"Erklärung:
AntwortenLöschenAuf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens..."
In diesem Satz wird durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhalten.
Die einzige oberhalb dieses Satzes genannte Internetseite ist
http://www.mega-downloads.net/ .
Die einzige von dort aus verlinkte Anmeldeseite ("Jetzt Mitglied werden") ist
http://www.mega-downloads.net/anmelden .
Dort ist der im Fließtext stehende Preis unterstrichen.
Tatsächlich aber wurden die User z.B. über bezahlte Google-Suchergebnisse zu Suchbegriffen wie "openoffice" o.ä. auf Anmledeseiten wie diese geleitet. Dort war der Preis im Fließtext, falls vorhanden, nicht unterstrichen. Außerdem der Darstellung des Preises gab es auch andere Irreführungen, wie Überschrift, Layout, Formulierung zur Testzeit, fehlender referenzierter Link "Leistungsbeschreibung" etc.
Da dem Rechnungsempfänger vorgespiegelt wird, dass von seinem PC aus eine Anmeldeseite mit unterstrichenem Preis benutzt wurde, sieht er eventuell keinen ausreichenden Grund, mit Hinweis auf Irrtum einen Vertragsschluss zu bestreiten - und zahlt. Wäre ihm oberhalb der "Erklärung" die URL der tatsächlich benutzten Anmeldeseite genannt worden, wäre ihm die Irreführung auf der Seite klar gewesen und hätte einen beidseitig gewollten Vertragsschluss begründet bestritten.
Ach was, wer nicht zahlt kann sein Geld behalten!
AntwortenLöschenEs ist eigentlich Wurscht von welcher Landingpage oder Anmeldeseite der "Geprellte" auf dieses dubiose Angebot gestoßen ist, soweit ich weiß hat ein Gericht schon die generelle Zahlungspflicht, wegen nicht ersichtlicher Leistung, insgesamt verneint und zwar auch wenn dort ein Preis zu "sehen" war!
Kann sein das es das viel zitierte Berliner Urteil war, kann auch ein anderes gewesen sein. Da ich bisher (toi, toi, toi) niemals eine Mahnung zu Gesicht bekam und mich auf Inet - Seiten grundsätzlich nicht für Freeware registriere, außer mir ist die Firma als seriös bekannt wie z.B. Eset oder Avast.
Selbst die sogenannte IP, die da angeblich gespeichert wurde, kann nicht als Beweis angeführt werden das man dort überhaupt war und irgendetwas eingegeben oder gedownloadet hätte!
Die kann nämlich im Idealfall nur einem Computer zugeordnet werden, nicht aber einer bestimmten Person!
Also cool bleiben und ab nach Ablage "P"!
"Ach was, wer nicht zahlt kann sein Geld behalten!"
AntwortenLöschenDas ist der zivilrechtliche Aspekt. Die Vorspiegelung falscher Tatsachen in der Rechnung aber kann entscheidend für die strafrechtliche Beurteilung sein.