Aufgrund der mir vom Landgericht Bielefeld auferlegten Einstweiligen Verfügungen, an die ich mich selbstverständlich halten werde, beschränke ich mich hier also lediglich auf die Auflistung der Paragraphen um die es konkret geht:
- § 238 StGB
- § 156 StGB
- § 263 StGB
Nun, die Frage ist durchaus berechtigt. Für die Verteilung kommen eigentlich nur drei Personen in Frage: zum einen Verkehrsanwalt Hasenbäumer höchstpersönlich, zum zweiten der zum Zeitpunkt der Anzeigenerstattung tätige Geschäftsführer Andreas Schilling oder aber der exponierte Strohmann so ziemlich jeder Fritzmann-Unternehmung, Helmut Steffel.
Wie dem auch sei: neben der Strafanzeige wird sich Verkehrsanwalt Hasenbäumer auch in anderer Sache warm einpacken können. Mehr dazu, wenn es an der Zeit ist.
Die "Strafanzeige" des RA kann doch nur ein Entwurf sein, denn es fehlt jegliche Unterschrift. Oder wurde der Entwurf vom 25.8.09 jetzt erst nach 6 Monaten bei Aufräumarbeiten des Schreibtisches gefunden und der Einfachheit halber so verschickt? Wäre interessant, ob beim LG die Anzeige ebenfalls so eingegangen ist.
AntwortenLöschenDie "Strafanzeige" ein Entwurf? Ist natürlich möglich, wenngleich ich mir ebenso gut vorstellen kann das RA Neuber dies ganz allein verfasst hat und er seit dem 25. August dies immer und immer wieder las um zu sehen, ob er etwas verbessern könnte/müsste. Ein jeder bilde sich seine eigene Meinung, ob er wohl etwas übersehen haben. könnte.
AntwortenLöschenMein Tipp: Sieh er in das Branchenbuch unter "R" wie "Rechtsanwalt". Aber vorsicht bei der Auswahl! Es gibt da einige sehr schwarze Schafe!
Spaß bei Jux. Nichts als verbale Blähungen. Hätten die Abzocker irgendetwas Relevantes in der Hand, es läge längst bei Gericht. Man wird sich verzweifelt bemühen etwas zu finden, oder zu konstruieren.
John Doe