Das Amtsgericht Karlsruhe http://www.amtsgericht-karlsruhe.de hat ein Urteil gefällt, das große Auswirkungen auf den Kampf gegen Internet-Abofallen haben dürfte. Die Inkasso-Anwältin Katja Günther wird darin verpflichtet, einem Abofallen-Opfer die Anwaltskosten zur Abwehr der Inkasso-Forderungen zu ersetzen. Der Rechtsanwalt Benedikt Klas, der Vertreter der Klagenden, ließ das Gericht feststellen, dass die Abo-Rechnung nichtig war. Auch ist in der Urteilsbegründung von der "Beihilfe zum versuchten Betrug" die Rede - eine wegweisende Entscheidung im Kampf gegen Abofallen. "Genau das war unsere Intention. Wir haben dazu einen Fall herausgegriffen und generalstabsmäßig aufgezogen", meint Klas, IT-Rechtsexperte bei der Kanzlei Martin und Küster http://www.martinundkuester.de, gegenüber pressetext.
Abofallen sind eine Online-Plage, gegen die zuletzt in Deutschland sogar eine spezielle Warnsoftware vorgestellt wurde (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/090803019/). Das Problem ist stets das Gleiche. Der Anwender glaubt, sich lediglich für ein Angebot anzumelden, doch irgendwo auf der Seite sind Hinweise auf die Kostenpflichtigkeit - so auch beim "Geburtstags-Archiv". "Die Seite ist ersichtlich darauf angelegt, Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots", so die zuständige Richterin in der Entscheidungsbegründung des aktuellen Urteils. Außerdem habe die beklagte Inkasso-Anwältin im Verfahren nicht bestritten, dass sie in ähnlichen Fällen nach Androhung von Feststellungsklagen Rechnungen storniert habe. "Dies zeigt, dass die Beklagte selbst davon ausging, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren", heißt es in der Entscheidungsbegründung.
Interessant! Vielleicht ist ja möglich, das Urteil einzusehen, bzw. zu veröffentlichen. So wie ich die Zitate aus dem Urteil verstehe, kann die Inkassoanwältin Günther mithin nicht mehr behaupten, nicht gewußt zu haben, dass die Forderungen entweder gar nicht zustande kamen, oder auf Täuschung zu beruhen. Wäre ja mal einen Kommentar eines Juristen wert, ob dadurch nicht schon eine arglistige Täuschung zu belegen wäre, nicht wahr, Pantalone Morte oder/und Venganza del oso?
Hr. Frickemeier möchte ich für die Veröffentlichung danken, weil er möglicherweise immer mehr von den Hintergründen der Abzockmasche und den anwaltlichen Handlangern versteht. Persönliche Fehden sollen dadurch aber nicht angefangen werden.
Interessant! Vielleicht ist ja möglich, das Urteil einzusehen, bzw. zu veröffentlichen. So wie ich die Zitate aus dem Urteil verstehe, kann die Inkassoanwältin Günther mithin nicht mehr behaupten, nicht gewußt zu haben, dass die Forderungen entweder gar nicht zustande kamen, oder auf Täuschung zu beruhen. Wäre ja mal einen Kommentar eines Juristen wert, ob dadurch nicht schon eine arglistige Täuschung zu belegen wäre, nicht wahr, Pantalone Morte oder/und Venganza del oso?
AntwortenLöschenHr. Frickemeier möchte ich für die Veröffentlichung danken, weil er möglicherweise immer mehr von den Hintergründen der Abzockmasche und den anwaltlichen Handlangern versteht. Persönliche Fehden sollen dadurch aber nicht angefangen werden.