Nun brate mir doch jemand einen Storch: da erreichten mich heute doch glatt gleich 5 (!) hochwichtige Schreiben des "Rechtsanwaltes" Ralf Hasenbäumer. Überbracht per Boten, wie er das stets zu tun pflegt. Bereits im März erteilte ich ihm fernmündlich ein Hausverbot und untersagte ihm, mein Grundstück zu betreten und stattdessen, wie es usus sein dürfte im Geschäftsleben, Briefe hochwichtiger Natur postalisch zu versenden. Offensichtlich hält sich Ralf Hasenbäumer aber nicht an das Hausverbot. Nun, ich werde mir Gedanken darüber machen, ihn nun wegen Hausfriedensbruch zu verklagen. Schauen wir mal!
Kommen wir nun zu den fünf Schreiben und in erster Linie zum jeweiligen Betreff. Die Betreffszeilen lesen sich äusserst amüsant. In Fettschrift:
Hasenbäumer ./. Frickemeier
Hasenbäumer ./. Frickemeier II
Hasenbäumer ./. Frickemeier III
Hasenbäumer ./. Frickemeier IV
Babenhauserheide / Frickemeier I
In jedem einzelnen Schreiben werden -zig Darstellungen von mir in diesem Blog gefälligst sofort zu löschen sein, stets heißt es eindrucksvoll:
"Zur Entfernung der Äusserung aus Ihrem Blog setze ich eine Frist bis zum 27.08.2009 (12.00 Uhr)."
Rein ökonomisch gesehen wäre es pfiffiger gewesen, die 4 Schreiben, in denen der werte "Rechtsanwalt" in eigener Sache die Löschung von Wahrheiten fordert, in einem Schreiben zusammenzufassen. So könnte Papier gespart werden, denn die Umwelt leidet immerhin darunter. Allerdings wäre dann vermutlich die Drohkulisse nicht so fulminant wie gewünscht.
Ich betone an dieser Stelle, daß ich zu jeder einzelnen Äusserung in meinem Blog stehe und keine Veranlassung sehe, irgendwelche Aussagen zu ändern oder zu löschen. Ihnen, Herrn "Rechtsanwalt" Hasenbäumer, steht es selbstverständlich jederzeit frei, mich zu verklagen. In der Zwischenzeit verschonen Sie mich bitte mit weiteren, ach so wichtigen Schreiben, in denen Sie noch nicht einmal meinen Vornamen richtig zu schreiben in der Lage sind. Mal schreiben Sie selbigen nämlich mit "K", mal mit "C". Frei Gusto, wie es scheint.
Und nun: ab zum Gericht - und munter klagen! Schauen wir mal, wie die Gerichte das Ganze im Kausalzusammenhang beurteilen. Seien Sie sich der Tatsache versichert, daß das Medieninteresse groß sein wird.
Ich wundere mich, warum bei Wikipedia noch niemand auf die Idee gekommen ist, diejenigen Verbindungen, die bewiesen werden können, einmal detailliert aufzuzeigen - und vielleicht ein umfassendes Bild der einen oder anderen Person zu zeichnen. Dies müsste natürlich neutral geschehen.
AntwortenLöschenDas würde mit Sicherheit eine ganze Menge Menschen interessieren.
Hallo,
AntwortenLöschenIch wurde auch von der L&H GmbH angeschrieben, das ich einen bestimmten Betrag überweisen soll.
was soll ich tun?!?
MFG Fabian
NICHT reagieren, NICHT zahlen - sondern sich stattdessen bei der Staatsanwaltschaft Hannover als Zeuge zur Verfügung stellen.
AntwortenLöschenhallo - die anderen verfügungen stehn auch online - warum kann ich bei denen den text nicht lesen?
AntwortenLöschenWeil ich noch nicht dazu kam, die Schreiben zu scannen. Das werde ich aber nachholen, versprochen!
AntwortenLöschennaja bei nicht zahlen - habe ebenso post bekommen - wenn ich nun nicht zahle und beklagt werden - bin ich wohl am arsch .. legen sie dafür ihre hand ins feuer dass da nix passiert?
AntwortenLöschenwerde wohl zahlen müssen, werde aber auch der sta hannover schreiben
Warum ist es denn so schwer, solche Leute vor ein Gericht zu zerren und zu verurteilen? Machen die sich doch nicht strafbar mit ihrem tun? So weit ich das als Laie beurteilen kann, ist das doch Betrug was die treiben oder kommt dem Versuch dessen doch schon sehr nahe oder ?
AntwortenLöschenAnsonsten wünsche ich Ihnen, Herr Frickemeier viel Kraft und Ausdauer und vor allem viel Erfolg bis zum Ende.
Wollte schon sagen erst mit K dann C, frei nach dem motto auch ein Blindes Huhn findet mal ein Korn Oo
AntwortenLöschenAber mit den netten loesch aufvorderungen kennen viele Blogger ja das leid, von getroffenden Menschen die nun schnell versuchen das, das Internet nicht ganz so vergesslich ueber sie wird.
Gruss
Tja, das mit dem Betrug ist in Deutschland eben so eine Sache. Unterscheiden wir mal, was der normale Bürger und ein Jurist darunter versteht. Für uns ist es natürlich "Betrug", wenn jemand seinen Preis für eine Dienstleistung versteckt und auch während des Anmeldevorgang nicht z.B. einen Zahlungswunsch abfragt. Das würde jeder wohl erwarten! Strafrechtlich ist der ungenügend deutliche Preis leider kein Betrug. Er führt vieleicht dazu, das der "Kunde" keine Zahlungspflicht, oder auch der Vertrag nicht wirksam ist - aber es ist kein Betrug!
AntwortenLöschenWer zahlt oder einen solchen Vertrag z.B. nur kündigt (nicht widerspricht) erkennt Ihn durchaus an.
Wie jetzt diese "zusätzlichen Anmeldeseiten", auf denen alle Informationen fehlen, zu bewerten sind? Ich denke es ist Betrug und hoffe dass dies auch Strafrechtlich so bewertet werden kann bzw. wird.
Hallo Franz, hierzu muss man sagen, dass alle Verfahren gegen die Abzocker bisher wegen Betrugs usw eingestellt wurden. Solange die User ordentlich mit Werbemaßnahmen generiert wurden, kann man nix machen. Scheint wohl ne rechtlich Grauzone zu sein.
AntwortenLöschenHr. Carsten Frickemeier, ich bin gespannt auf Ihre Scans.
> Tja, das mit dem Betrug... Wie jetzt diese "zusätzlichen Anmeldeseiten", auf denen alle Informationen fehlen...
AntwortenLöschenFalsch! Wo steht das? Ein Preis z.B. ist dort vorhanden. Das ist aber nicht entscheidend.
Betrugsversuch
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Die Lüge in der nach 3 Wochen verschickten Mahnung, man habe sich über das offizielle Portal
www.mega-downloads.net
angemeldet.
Vollendeter Betrug
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In den Fällen, in denen durch diese Lüge eine Zahlung verursacht wurde.
Bei den "zusätzlichen Anmeldeseiten" gibt es ausreichende Gründe, einen Vertragsschluss z.B. wegen Irrtums zu verneinen, z.B. irreführende Freeware-Überschrift, fehlende eindeutige Beschreibung des Produkts lt. AGB, Preis im Fließtext nicht unterstrichen, ggf. das Layout usw.
Wer aber der Lüge in der Mahnung glaubt und sich daraufhin die offizielle Anmeldeseite anschaut, der zahlt, da dort alles vorhin kritisierte O.K. ausieht und daher eine Zahlungspflicht suggeriert wird.
Entscheidend ist diese Lüge.
Scans sind online.
AntwortenLöschenScans sind leider nicht alle online und Sie wissen genau was ich meine lieber Herr Frickemeier ;)
AntwortenLöschenHalten Sie doch bitte Ihren paar treuen Lesern doch keine Informationen vor, ist doch eh alles Humbug was von Seiten dieser Betrüger kommt... Sie kennen doch das Spielchen, Drohkulisse und Lügereien und so ;) Sie stehen für Transparenz!
hallo habe ach schon öfters solche post bekommen
AntwortenLöschenhabe aber nie darauf reagiert passirt ist noch nichts.
sowie so solte mann mistrauisch werden,wenn
bei einem solchen download ein fragebogen auftaucht.
wenn mann es nicht lassen kann dann unter falschem name und ardresse anmelden
da können die garnichts gegen machen
mich über den internet provider ausfindig zu machen ist für die viel zu langwierig und teuer
schon garnicht die bankverbindung angeben.
habe bis zum heutigen tage noch keine solche rechnung bezahlt.
AntwortenLöschenwenn ich genau so dreisst bin wie diese firmen
schicke ich die briefe einfach an den versender zurück.
es sind schon die wildesten drohungen gefallen aber nichts davon eingehalten,wie auch
sollte doch mal ein inkasso kerl vor der tür stehen sonderechte hat der nicht,die hat nur ein gerichtsvollzieher.der ist aber teuer und muss
in vorkasse von der firma bezahlt werden.
also einfach tür zu und vertig der verschwindet von selber wieder.
Hallo bin auch reingefallen auf diese Firma.
AntwortenLöschenHabe jetzt schon mahnungen bekommen, sie wollen das jetzt dem inkasso übergeben wenn ich nicht zahle. Soll ich zahlen oder nicht.?