Montag, 16. November 2009

Titel gelöscht (5 O 394/09)


Dieser Beitrag steht leider nicht mehr zur Verfügung aufgrund einer gegen mich erwirkten Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Bielefeld unter dem Aktenzeichen 5 O 394/09.

17 Kommentare:

  1. OMG, das er so blöd ist hätte ich nicht gedacht. Ich denke mal das er auf diesen Artikel mit allem was er hat schiessen wird. Geh wenn notwendig in Deckung und schlag dann zurück :)

    Weiterhin viel Erfolg und Waidmanns heil !

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  2. Na da werden sich einige wirkliche "Rechts"anwaelte schaemen.

    Aber der Artikel gibt dem Fachanwalt fuer " Verkehrsrecht" eine ganz neue Bedeutung Oo

    Dann domains Kapern das kommt mir so bekannt vor, von einem anderen "noch" Anwalt, der fuer einige Monate Urlaub machen muss.

    Aber auf die Erfahrungen der weiblichen Mitarbeiter bin ich doch schon gespannt wie ihre Erlebnis waren und wie er gegen ueber den angestellten war .

    Gruss

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  3. Immerhin steht Herr Hasenbäumer dazu, was er macht. Vielleicht ist es ihm auch egal, dass er nicht immer wirklich beliebt ist, wenn er sonntags in Entenhausen in seinem Geldspeicher sitzt.

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  4. ...das ist ja echt schlimm! Die armen Opfer dieses Hasenanwaltes :-( Hoffentlich wehren die sich nun mal so richtig!

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  5. Endlich haben wir mal was gefunden, mit dem sich der Hasenbäumer auszukennen scheint. Deshalb sage ich: Lasst uns den Hasenbäumer zum Frauenbeauftragten des DGB wählen.

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  6. Also....wenn das stimmt......dann ist der Laden mehr als widerlich!

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  8. Also.....das gibt's ja nicht! Was ist das denn für ein Moral bei einem Anwalt?

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  10. Zitat:

    "Anonym hat gesagt…
    Einige von uns haben mitgekriegt das der Babenhauserheide und Hasenbäumer die Seiten immer so gestaltet haben bis man den Preis fast nicht mehr finden konnte. Hat sich aber keiner von uns getraut ne Anzeige zu machen. Der Hasenbäumer hat sogar mal vor uns angegeben wie genial er ist das so zu verstecken.

    eine Ehemalige"

    Quelle:

    AAZ!

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  11. [...]
    Ist es normal, daß ein Rechtsanwalt des Firmengeflechts einer Mitarbeiterin unaufgefordert Porno-CDs mitbringt, wenn er mal eben in der Firma ist?
    [...]

    ... und die Porno-CDs hat er sicher selbst gedreht und sie sind nur FSK16, gell?

    Wenn nicht, hat er "bestimmt" die Urheber- und Verwertungs- bzw. Distributionsrechte an dem Material, gell?

    Darüber hinaus ist die Auszubildende bestimmt schon 18, oder? Ansonsten würde der Linksanwalt ja gegen den Jugendschutz verstoßen. ich glaube das Gesetz heißt "Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften" ...

    ein Schelm, wer jetzt böses denkt...!

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  14. "Naja, der Herr ist doch nicht umsonst Anwalt für VERKEHRSrecht. Denkt mal drüber nach..."

    Ist nicht wirklich lustig, sich über gewisses Niveau in Unternehmen auszulassen! Sie sollten sich auch mal ins Gedächtnis rufen, dass Geschädigte sowas nicht wirklich toll finden!

    Zum eigentlichen Thema, wenn das so zutrifft, können sich betroffene Mitarbeiterinnen nicht auch an die zuständige Anwaltskammer wenden?

    "Ist es normal, daß ein Rechtsanwalt des Firmengeflechts einer Mitarbeiterin unaufgefordert Porno-CDs mitbringt, wenn er mal eben in der Firma ist?"

    Und so ganz nebenbei, da ja die Rede davon war, dass der Rechtsanwalt auch in einschlägigen Firmengeflechten seines Mandanten eine Mitarbeiterin belästigt habe, sollte es, falls das so zutrifft, dem Mandanten klar sein, Betrügereien UND sexuelle Nötigung von Beschäftigten (sowie deren Duldung, Stichwort Beihilfe durch Unterlassung) erhöhen den Fahndungsdruck von Ermittlungsbehörden und im Falle dessen, dass geschädigte Mitarbeiterinnen den Mut haben, Anzeige zu erstatten auch das zu erwartende Strafmaß erheblich! ;-)

    In dem Falle so hoffe ich, da die Herrschaften mitlesen, wird sich zumindest in der Hinsicht kurzfristig einiges ändern lassen. Man muss und sollte in solchen Fällen verständlich klarmachen, auf was dünnem Eis sich ein Mandant bewegt, der nach Kenntnisnahme nichts unternimmt, wenn dessen Anwalt tatsächlich beim Mandanten beschäftigte Mitarbeiterinnen belästigen würde. ;-)

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  15. Kurze Info: es geht mir persönlich um die Fakten und die rechtliche Berwertung an sich und nicht um pauschale Schelte oder Bloßstellung des "Rechts"anwalts Hasenbäumer. Das schafft er schon ganz gut alleine. Nicht förderlich sind allerdings Kommentare, die unter die Gürtellinie gehen, daher habe ich einige gelöscht, auch, wenn sie sicher als Satire zu sehen waren. Satire hat in diesem sensiblem Thema allerdings nichts zu suchen, da es um die Sachaufklärung geht. Aus diesem Grunde habe ich auch -zig Kommentare erst gar nicht veröffentlicht mit der Bitte, das nötige Fingerspitzengefühl walten zu lassen.

    Vielen Dank.

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  16. Ich würde empfehlen, die Überschrift auch noch zu entfernen, falls diese in der einstweiligen Verfügung mit genannt ist.

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