Konto mit 354.000 Euro gepfändet
Nach hr-Informationen hat die Polizei im September auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Hannover die Geschäftsräume von Proinkasso in Hanau durchsucht und ein Konto gepfändet, auf dem die Zahlungen für den Betreiber von "Mega-Downloads" eingingen. Bis zur Kündigung des Kontos durch die Bank Anfang November seien darauf rund 354.000 Euro eingegangen.
Man kann deswegen davon ausgehen, dass mehr als 2.000 Verbraucher die Rechnungen bezahlt haben, obwohl diese vermutlich unberechtigt waren. Verbrauchern, die nach der Konto-Kündigung noch gezahlt haben, hat die Bank das Geld inzwischen zurück gezahlt.
Man kann deswegen davon ausgehen, dass mehr als 2.000 Verbraucher die Rechnungen bezahlt haben, obwohl diese vermutlich unberechtigt waren. Verbrauchern, die nach der Konto-Kündigung noch gezahlt haben, hat die Bank das Geld inzwischen zurück gezahlt.
Schade, dass in solchen offensichtlichen Faellen nicht proaktiv gehandelt wird (werden kann). Hoffentlich klicken da bald die Handschellen.
AntwortenLöschenJuhu, endlich unternimmt der Staat mal was gegen die Abzockbranche und ihre Helfer :D
AntwortenLöschenDirk aus N.
Und schon wieder 354.000 Euro, welcher der Parasit Fritzmann Junior nicht in Anwälte oder Ferraris investieren kann.
AntwortenLöschenHmmh....das wurde nach meiner Meinung auch Zeit. Aber dass die Abzocker überhaupt so lange so unbehelligt Mahnungen verschicken konnte....
AntwortenLöschen> Aber dass die Abzocker überhaupt so lange so unbehelligt Mahnungen verschicken konnte....
AntwortenLöschenDas wundert mich allerdings auch.
Zitat (17.01.2009):
"Die Tage hab ich Antwort von der Staatsanwaltschaft Hannover bekommen, wegen meiner Strafanzeige gegen die Drahtzieher von MD, Validea. Die Ermittlungen wurden eingestellt. "Die Geltendmachung einer vermeintlichen Forderung stellt noch keine vermögensschädigende Täuschungshandlung dar, wie es der Straftatbestand des Betruges, § 263 StGB, vorraussetzt. "
Quelle
Unglaublich!
Ergänzung zum Kommentar 24. Dezember 2009 17:23
AntwortenLöschenDie vermögensschädigende Täuschungshandlung bestand aus eine Lüge in der Mahnungs-E-mail.