Der werte Herr Verkehrsanwalt wird sich an folgenden Äusserungen, welche er im aktuellen Schriftsatz an das Landgericht Bielefeld schickte, jedenfalls messen lassen müssen, denn seine "Bewertung als Vertragsfalle" lautet wie folgt (hier einige Auszüge):
- "Es ist nicht Sache der Klägerin zu den sogenannten "landing pages" Stellung zu nehmen. Nur soviel: Aufgrund eindeutiger Presseveröffentlichungen ist davon auszugehen, dass im Rahmen einer "landing page" im gleichen Maße auf die Entgeltlichkeit hingewiesen würde wie bei der Standardhomepage."
- "Völlig aus der Luft gegriffen ist der Hinweis zu § 138 Abs. 1 BGB. Es handelt sich hier um eine hochwertige Ansammlung von public domain software. Nur exemplarisch: Unter dem Begriff der Textbearbeitung sind die besten kostenlosen Textverarbeitungen aufgelistet und stehen zum Download bereit. Der Nutzer kann alles durchprobieren und die beste unentgeltliche Textverarbeitung für sich nutzen. In diesem Zusammenhang ist sowohl die Virenfreiheit garantiert als auch die weitere Betreuung."
- "Im Zeitschriftenhandel wurden früher häufiger heute etwas Computerzeitschriften mit beiliegenden CDs vertrieben. Auf den CDs sind public domain Programme vorhanden, welche in den Zeitschriften systematisch geordnet und kurz besprochen werden. Derartige Zeitschriften mit noch nicht mal 100 Programmen haben im Zeitschriftenhandel häufig bis zu 20,00 € gekostet."
- "Wenn man dieses Angebot in Relation zu den Leistungen der Firma Blue Byte FZE sieht dürfte man die Leistung der Firma Blue Byte FZE als günstig ansehen (in keinem Fall als sittenwidrig teuer)."
Nun, Herr Verkehrsanwalt Hasenbäumer - ich bin derzeit noch unsicher, ob ich über Ihre rechtliche Bewertung zur Abofalle mega-downloads.net weinen oder lachen soll und überlasse der geneigten Leserschaft die Beurteilung Ihrer Zeilen. Auf jeden Fall werden diese sicher nicht unkommentiert bleiben, da bin ich mir sicher. Jedenfalls haben Sie sich mit diesen Äusserungen spätestens jetzt geoutet. Herzlichen Dank dafür!
- "Im Rahmen der Privatautonomie kann jeder Angebote prüfen und die günstigen annehmen. Mehrere tausend Programme für 9 € im Monat sind in diesem Zusammenhang als Schnäppchen anzusehen."
Ich lach mich tot.
AntwortenLöschenMir der gleichen Begündung kann ich auch eine Ausgabe von Schillers "Die Räuber" als PDF für 200€ verkaufen.
"Früher" wurden solche Werke aufwendig gedruckt und gebunden und für mehrere 100 Mark verkauft.
Wer es seinen Lesern wirklich überlassen will, was sie von dem Ergüssen dieses Anwalts halten oder nicht, der sollte auch nicht "vorarbeiten" und mit deutlichen Worten in ein bestimmtes Horn blasen!
AntwortenLöschenWieder ein Fakt, der deine Qualitäten als Schreiberling....ach, ich überlasse es einfach deiner geneigten Leserschaft, ok?
Was halten Sie persönlich von der Ergüssen, Herr oder Frau Nebelkerze?
AntwortenLöschenHallo! Darf ich fragen wieso Sie nicht das ganze Schriftstück veröffentlichen? Weil Sie das doch sonst auch machen.. Schade eigentlich, aber so stückchenweise ist es eher unspektakulär.
AntwortenLöschenGrade der zweite und dritte Punkt ist sowas von lächerlich!
AntwortenLöschenMega-Downloads hat keine Software angeboten, sondern nur zu den Direktdownloads anderer (seriöser, kostenloser) Downloadseiten verlinkt!
Die eigentlich "Dienstleistung" wurde also gar nicht von Mega-Downloads erbracht.
Auch Aussage bzgl. der Sicherheit auf Virenfreiheit ist schlichtweg die Unwahrheit, konnte diese doch gar nicht von Mega-Downloads gewährleistet werden und wurde es auch zu keinem Zeitpunkt, da es sich um die Downloads von anderen Seiten handelte, auf dessen Virenfreiheit Mega-Downloads gar keinen Einfluss hatte.
Auch der Vergleich mit der Zeitschrift und Software auf CD ist komplett aus der Luft gegriffen, um nicht zu sagen dümmlich.
Im diesem Fall geht es dem Käufer um die Zeitschrift, die den Kaufpreis rechtfertigt, das andere (die CD) darf rechtlich nur eine Beilage sein und ist auch als solche zu sehen.
Dieses Argument ist so lächerlich wie: "Ich verkaufe euch mit versteckten Kosten einen Kugenschreiber für 20.000Euro.
Das ist kein Wucher! Ich habe mir kürzlich ein Auto für 45.000Euro gekauft und dort lag auch ein Kugelschreiber bei..."
Da kann ich mich nur noch biegen vor lachen.
AntwortenLöschenIch wußte noch gar nicht, daß mega-downloads mehrere TAUSEND Programme (oder muss es heißen: Ein Programm tausend mal) für nur 9 € im Monat anbot. Und selbst die 9 €/Monat sind für ein kostenloses Programm auch noch außerirdisch preiswert? Zu den oben angeführten Ergüssen (17:59 Uhr)...: ich glaube, da sind jemandem die Argumente ausgegangen oder war's die Nebelkerze
•....."Im Rahmen der Privatautonomie kann jeder Angebote prüfen und die günstigen annehmen. Mehrere tausend Programme für 9 € im Monat sind in diesem Zusammenhang als Schnäppchen anzusehen."
AntwortenLöschenHier geht es doch gar nicht darum, daß mega-downloads MEHRERE TAUSEND PROGRAMME (was ich im übrigen bezweifele), die allesamt kostenlos sind, zum Download anbietet. Hier zählt vielmehr die Unverfrorenheit – um nicht zu sagen die kriminelle Energie (Drohung mit Inkasso, Schufa, Mahnbescheid, Rechtsanwalt usw.) mit der diese eigentlich kostenlosen Programme an den Mann gebracht werden sollen. Ich würde dies „Diebstahl geistigen Eigentums“ nennen.
Und außerdem: Wie man lesen konnte gibt es anscheinend ja nur Textverarbeitungsprogramme.
Wer würde sich freiwillig z.B. 100 Textverarbeitungsprogramme herunterladen, wenn eins genügt und dann noch die anderen 99 austesten.
Ich hatte es mir gewünscht und es ist passiert das BDJ hat, für seine Verhältnisse Eindeutig Stellung bezogen!
AntwortenLöschen>In der Regel betreffen Internetkostenfallen Dienstleistungen, die an anderer Stelle im Internet entgeltfrei angeboten werden (etwa Erstellung eines Horoskops, Teilnahme an einem Intelligenztest, Ahnenforschung, Möglichkeit zum Download von Freeware oder Kochrezepten). Die Erwartungshaltung der Verbraucherinnen und Verbraucher, das Angebot sei entgeltfrei, nutzen die Unternehmen aus. In vielen Fällen ist dabei auch eine längere Vertragslaufzeit vorgesehen (deshalb auch "Abofallen"). Darüber hinaus gibt es Angebote, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche richten (etwa Hausaufgabenhilfe).<
Quelle: http://www.bmj.bund.de/Abofallen
Downloadportale, werden dort eindeutig auch erwähnt! Vielleicht will Herr Verkehrsanwalt ja jetzt das BDJ auch verklagen? :-)
Hier soll natürlich der unbedarfte Richter in die eigene Richtung beeinflusst werden. Ich würde dem Richter als Beweis für die Unseriosität neben Screenshots noch ein paar Seriöse Quellen liefern, z.B. eine Referenz auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Hannover, um bei ihm die letzten Zweifel auszuräumen (vor Gericht können komische Sachen passieren, wenn man sich zu sicher fühlt).
AntwortenLöschenAlso wenn die mit dieser lebensfremden Argumentation durchkommen verliere ich aber meinen Glauben an den Rechtsstaat.
AntwortenLöschen"Nur soviel: Aufgrund eindeutiger Presseveröffentlichungen ist davon auszugehen, dass im Rahmen einer "landing page" im gleichen Maße auf die Entgeltlichkeit hingewiesen würde wie bei der Standardhomepage."
AntwortenLöschenLeider wurde und wird das in mehr als 90% der Internet-, Fernseh- und Presseberichte über MD wegen ungenügender oder fehlender Recherche (fäschlicherweise) wirklich so behauptet. Das könnte leider zu einem Fehlurteil des Gerichts führen.
Tatsächlich aber gab es keine Landing Page, die auf folgende offizielle Anmeldeseite mit unterstrichenem Preis geleitet hat:
www.mega-downloads.net/anmelden
Beispielhaft eine (inzwischen gelöschte) inoffizielle Anmeldeseite mit nicht unterstrichenem Preis im Fließtext:
http://openoffice.mega-downloads.net/anmelden/149
Ein etwas besserer Artikel über MD:
http://www.pctipp.ch/sicherheit/44569/mega_downloads_mega_abofalle_p2.html
Leider wird auch darin nicht auf die Lüge in der Mahnungs-Email bzgl. der Anmeldeseite eingegangen:
"Sie haben unsere Dienstleistung (redaktionelle Inhalte) auf
www.mega-downloads.net am ... bestellt
...
Erklärung:
Auf dieser
Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens..."
Richter sind nicht wirklich lebensfremd - sie atmen und brauchen Essen und Trinken wie jedes Lebewesen auch. Sie sind allenfalls wirklichkeitsfremd, weil das Internet, die Entwicklung usw. an ihnen vorbeigehen. Sie befinden sich vom Berufsstand her in etwa auf dem Entwicklungsstand von Modisten, Feilenhauern, Tante-Emma-Läden und Kutschenherstellern oder Ähnlichem. Also Berufen, die eigentlich schon ausgestorben sind. Im Gegensatz zu diesen geniessen sie das Privileg nicht aussterben zu können, sich aber auch nicht mit der Realität befassen zu müssen. Verschärfend kommt noch hinzu, dass jedes Gericht völlig autonom entscheidet! Es muß also jedesmal der Fall komplett aufgerollt werden, ohne dass ein Richter auf das Wissen oder die Erkenntnisse seines Kollegen aus anderen Gerichten zugreift. M.E. gehört unser Rechtswesen mal gründlich gereinigt. Problem ist, dass es an der hohen Anzahl der Lobbyisten = Bundestagsabgeordnete, die wiederum selbst Juristen sind, scheitern wird.
AntwortenLöschenDa lachen doch die Hühner...
AntwortenLöschenWenn der gute Linksanwalt meint, seine Kunden würden das Riesen-Schnäppchen ihres Lebens machen, warum verstecken dann diese Abzocker ihre Preise im Fließtext anstatt den "Kunden" auf die Nase zu binden, was sie denn sooo sparen?
Es mag wohl sein, dass es früher mal Shareware/Freeware CDs gegeben hat. Ich hatte auch mal eine für 30 DM auf 'ner Messe gekauft ;o) Aber da war noch der Commodore AMIGA modern - und mein Turbo-XT mit 10 MHz anstatt 4.77 MHz.
Lustigerweise hat der Linksanwalt wohl keine Ahnung. Public Domain ist NICHT das gleiche wie Freeware, Creative Commons oder OpenSource. Scheisendreck, wenn man keine Ahnung hat...
Irgendwie habe ich den Eindruck dass der Begriff "Verkehrsanwalt" wohl eher "Verkehrt-Anwalt" lauten müsste.
AntwortenLöschen"In diesem Zusammenhang ist sowohl die Virenfreiheit garantiert als auch die weitere Betreuung."
AntwortenLöschenMoney,Money,Money und mit Virenfreiheit?
Was ist der Unterschied zwischen einem Juristen und Gott?Gott denkt nicht, er sei ein Jurist
AntwortenLöschenEinen habe ich noch:
AntwortenLöschenZwei Männer treffen sich auf der Strasse.
"Heute Morgen war es aber eisig kalt."
"Wie kalt war es denn ?"
"Ich weiß nicht genau, aber ich habe einen Anwalt gesehen, der seine Hände in den eigenen Taschen hatte."
Natürlich sind Hasenbäumers "Argumente" besser, das, was er dafür ausgibt, geistiger Sondemüll. Er beleidigt die Intelligenz eines normal entwickelten 14-Jährigen mit durchschnittlicher Interneterfahrung.
AntwortenLöschenDie Chance, mit diesem Blödsinn vor Gericht Gehör zu finden, ist allerdings real.
Es gibt unter Richtern noch immer viel zu viele Ignoranten die nach dem Motto verfahren, was ich nicht verstehe, ist böse und wenn es elektrisch geht fass ich es nicht an.
Die denken bei e-Mail zuerst an Badewannenbeschichtung und bei Internet an eine Messe für Fischereiausrüstung.
"Ich weiß nicht genau, aber ich habe einen Anwalt gesehen, der seine Hände in den eigenen Taschen hatte."
AntwortenLöschenDie "Laufende Aktentasche" hätte da Probleme. In der einen Hand hält er seine Tasche, womit man sein Gesicht vor der TV-Kamera verdeckt, in der anderen Hand seinen PC.
Sind wir bei Anwaltswitzen?
AntwortenLöschenMein Nachbar meinte mal über eine ortsansässige Dame, von Beruf Rechtsanwältin, die mir blöd gekommen ist: "Pass auf mit der, wenn Du ihr guten Morgen wünschst und der Tag wird schlecht, dann hast Du eine Klage am Hals" ...
Einen besseren Rat weiß ich nicht zu geben als den:
AntwortenLöschenMan hüte sich, mit seinem Vermögen oder seiner Person in den Händen der Justiz zu fallen.
Adolph Franz Friedrich Freiherr von Knigge,1752-1796,Jurist und Schriftsteller
Wenn einem Verbraucher Vorkasse angeboten wird, dann muß ihm auch alternativ eine andere Zahlungsart mit nachträglicher Bezahlung angeboten werden, damit er nicht einseitig benachteiligt wird bzgl. §614 BGB. Mega-Downloads hat aber nur eine Pseudo-Vorkasse angeboten: Etwas mehr als 14 Tage nach Beginn der "Dienstleistung" (>angebliche Widerrufsfrist) kam die erste E-mail-Rechnung für eine "Vorkasse" über 96€ binnen 8 Tagen. Warum wurde bei der "Bestellung" auf eine Menüauswahl mit Zahlungsart verzichtet trotz einseitiger Benachteiligung des Verbrauchers? Weil der Verbraucher zu dem Zeitpunkt noch nicht merken sollte, dass der Anbieter von einer Kostenpflichtigkeit ausging. Laut AGB ist der Klick auf "ABSENDEN" bereits die verbindliche Annahme des unverbindlichen Angebots von Mega-Downloads.
AntwortenLöschen"Völlig aus der Luft gegriffen ist der Hinweis zu § 138 Abs. 1 BGB"
AntwortenLöschenDie angebotenen "redaktionellen Inhalte" gleichen wörtlich im Internet frei verfügbaren Texten. Beispiel:
Zitat:
"OpenOffice.org ist ein kostenloses Office-Paket aus Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentationsprogramm. Wer viel Geld sparen möchte, ka ... (Nicht registrierte Benutzer sehen je Artikel jeweils nur 150 Zeichen). Jetzt einloggen"
Quelle:
http://openoffice.mega-downloads.net/
Vergleiche: Google-Suche
Die Downloads-Links führen nur zu Freewareanbietern.
Damit bietet der Anbieter keine eigene Wertschöpfung an.
Korrektur zum Kommentar 31. Januar 2010 19:35
AntwortenLöschenDie Aussagen bzgl. §614 BGB dort sind falsch. Ich habe inzwischen von einem gegenteiligen Gerichtsurteil (bzgl. EBay) gelesen. Die übrigen im Kommentar genannten Ungereimtheiten bleiben davon unberührt.