Ich bin nach wie vor fassungslos, dass der Staatsanwalt das Verfahren gegen Rückzahlung von 40000 Euro sowie einer Spende von 60000 Euro sang- und klanglos eingestellt hat, weil dem Abzocker ja Suchmaschinenwerbungskosten in (siebenstelliger) Höhe entstanden sein sollen. Als ob dem die Zahlungssystematik von Google nicht klar wäre, dass die Werbung nämlich vorneweg gezahlt werden muss, bevor sie geschaltet wird. Wahrscheinlich hat er die restlichen 900000 Euro einfach freigegeben.
So kauft sich der Frankfurter Kreisel frei. Und wer weiß wie oft schon die das getan haben. Es werden ja schließlich alle Ermittlungsverfahren eingestellt.
Ich bin nach wie vor fassungslos, dass der Staatsanwalt das Verfahren gegen Rückzahlung von 40000 Euro sowie einer Spende von 60000 Euro sang- und klanglos eingestellt hat, weil dem Abzocker ja Suchmaschinenwerbungskosten in (siebenstelliger) Höhe entstanden sein sollen. Als ob dem die Zahlungssystematik von Google nicht klar wäre, dass die Werbung nämlich vorneweg gezahlt werden muss, bevor sie geschaltet wird. Wahrscheinlich hat er die restlichen 900000 Euro einfach freigegeben.
AntwortenLöschenrecht-frech.de hat dazu einen schönen Artikel geschrieben.
AntwortenLöschenSo kauft sich der Frankfurter Kreisel frei. Und wer weiß wie oft schon die das getan haben. Es werden ja schließlich alle Ermittlungsverfahren eingestellt.
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