Wie der Kollege Andreas Jede von der Berliner Kanzlei Dr. Schmitz & Partner auf seinem Blog berichtet, hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass anwaltliches Volumeninkasso ohne Einzelfallprüfung keine freiberufliche anwaltliche Tätigkeit, sondern eine dem Gewerbesteuerrecht unterliegende gewerbliche Tätigkeit sei.Quelle & vollständiger Artikel: Kanzlei Richter Berlin
Seiner Interpretation der Entscheidung nach könnte das Urteil nicht nur für das anwaltliche Masseninkasso Bedeutung erlangen, sondern jegliche anwaltliche Tätigkeit umfassen, die keine Einzelfallprüfung erfordert. Die Einkünfte aus klassischer anwaltlicher Tätigkeit einerseits und einzelfallprüfungsunabhängiger Tätigkeit andererseits seien demnach getrennt zu erfassen.
Das bisherige Berufsrecht der Anwälte, so der insbesondere in diesem Gebiet erfahrene Kollege Jede, werde mit dieser Entscheidung geradezu "auf den Kopf gestellt".
Samstag, 22. Oktober 2011
Niedersächsisches Finanzgericht: Anwaltliches Volumeninkasso ohne Einzelfallprüfung ist keine freiberufliche anwaltliche Tätigkeit, sondern eine dem Gewerbesteuerrecht unterliegende gewerbliche Tätigkeit
Rechtsanwalt Stefan Richter berichtet heute auf seiner Homepage wie folgt:
Schlagworte:
Inkasso,
Netzfundstücke,
RA Stefan Richter
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen