Zum Prozessauftakt führt der Anwalt des Angeklagten wie folgt aus:
"Mein Mandant ist durch die U-Haft mitgenommen. Der 29-jährige ehemalige Philosophie-Student habe sich nur um die technischen Fragen gekümmert. Der war eigentlich nur der Programmierer. Ihm war gar nicht klar, was er da machte. Sein Mandant kooperiere mit den Ermittlern. Er hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Seite abgeschaltet wurde. Ohne ihn wäre die Seite heute noch in Betrieb."Quelle: Focus
Der kleine Prinz Valentin Fritzmann sowie Papa Dr. Robert Fritzmann dürften erneut unruhige Nächte haben, da bereits andere, mittlerweile zu teils unerwartet hohen Haftstrafen verurteilte Täter Fritzmann vor Gericht belastet hatten. Sollte nun der (vermeintliche) Chef-Programmierer erneut den Namen Fritzmann thematisieren, so dürfte es endlich eng werden für die Wiener Abzocker.
Alte Staatsanwalt-Weisheit: U-Haft schafft Rechtskraft!
AntwortenLöschenBericht der GVU:
AntwortenLöschenhttp://www.gvu.de/25_193_Prozess_Start_am_Leipziger_Landgericht_gegen_mutmasslichen_Chefprogrammierer_von_kino_to_GVU_vertritt_die_Nebenklage.htm
Firstload.de - kommerzielle Urheberrechtsverletzungen in großem Umfang?
AntwortenLöschenAuf Kino.to wurden urheberrechtlich geschützte Kinofilme kostenlos zum Anschauen (Streaming) angeboten. Wenn man in der Übersichtsliste einen Film auswählte, wurden eine Kurzbeschreibung des Filminhaltes und ein Abspielfenster sichtbar. Außerdem wurde oberhalb des Abspielfensters in oranger Farbe ein Link zu firstload.de mit folgender Beschriftung angezeigt:
Zitat: "Dieses Video in Top Quali mit Fullspeed downloaden!"
Screenshot Kino.to, Aug. 2010, s. auch Browser-Statuszeile links unten (Link zu Firstload.de)
D.h. man bekam die Auswahl angeboten, den jeweiligen Film entweder kostenlos anzuschauen oder (kostenpflichtig) über Firstload.de downzuloaden.