Freitag, 21. Oktober 2011

Die seltsamen Urteile der Abzockbranche

So manch ein unbeleckter Laie mag sich gewundert und Fachleute gestaunt haben, dass a) Urteile pro Abzocke und b) wie viele davon gefällt werden. Nahezu im Wochenrhythmus werden uns neue Urteile aus der Abzockbranche präsentiert. 

Das Drohpotenzial eines der Abzockrechnung und -mahnung in Kopie beigefügten aktuellen Urteils pro Abzocke scheint nahezu genauso groß zu sein, wie wenn ein Anwalt das Mahninkasso durchführt. 

Nachdem die für die Abzockbranche tätigen Inkassoanwälte ihre Tätigkeit beendet haben, war es für die Branche unheimlich wichtig, die vormalige anwaltliche Drohkulisse durch beigefügte Kopien aktueller Urteile zu kompensieren. Auch damals schien es wichtig zu sein, Urteile – wenn auch nicht immer passend – den Inkassorechnungen – und mahnungen in Kopie beizufügen.
Das erklärt unter anderem, warum die vormals tätigen Inkassoanwälte nicht auch mal versucht haben, ein Urteil zu ihren Gunsten herbeizuführen, was für ihre Eigenschaft als zugelassene Rechtsanwälte ja naheliegend gewesen wäre.

Es gibt durchaus auffällige Gemeinsamkeiten der vorliegenden Urteile Pro Abzocke, die auf www.rupodo.de mal gegenüber gestellt worden sind:


Prinzipiell muss dazu gesagt werden, dass es sich ausschließlich um Zivilurteile handelt und ein Zivilgericht ausschließlich nach Sachvortrag urteilt. Wenn Kläger und Beklagter sich vorher einig sind, dann kann ein Richter noch so viel Zweifel haben, er kann, er darf und er muss nicht anders urteilen, als es ihm vorgetragen wurde. Die folgende Begründung seines Urteils entnimmt er dem Schriftsatz der obsiegenden Partei, die entsprechende Begründungen schon vorbereitend eingefügt hat. So sind u.a. die vielen auffälligen Gemeinsamkeiten zu erklären.

So manch ein Laie wundert sich und so manch ein Fachmann staunt, dass weder im Vorfeld, noch im Nachgang eines solchen Prozesses irgendetwas von der Gegenpartei zu hören war. Bei sicherlich inzwischen 50 Urteilen Pro Abzocke und dem Vorhandensein so vieler Blogs/Foren und Portale Anti Abzocke erscheint das schon sehr merkwürdig, weshalb starke Zweifel an der Authentizität dieser Urteile aufgetreten sind. 

Auch hier ist den Abzockern und ihrer „Organe“ sehr daran gelegen, diese Authentizität zu verifizieren, schließlich erwarten wir ja täglich den Versand der 800.000 Mahnungen von der Deutschen Zentral Inkasso GmbH und wie man hört, hat der Frankfurter Kreisel und weitere abzockende Kreise ihre Rechnungen in diesem Jahr auch nur sehr zurückhaltend herausgebracht.

Nur um vor Augen zu führen, welche Mengen wir erwarten: 
  • die 800.000 Inkassorechnungen würden 1 % der Bundesbevölkerung erreichen
  • das Gewicht des Inkassoversands beträgt ca. 16 t, was mit Kleintransportern und „Hundefängern“, wie bisher benutzt nicht mehr zu bewältigen wäre
Interessant im Zusammenhang mit der Verifizierung der Authentizität der Pro Abzocke zustande gekommenen Urteile ist die folgende Konversation, die über 2 Blogs geführt wurde:
Zunächst das „Organ“ der Abzockbranche:


Dann fiel einem „Gutmenschen“ wohl ein logischer Fehler auf:

Und dann die sofortige Korrektur des Fehlers:


..und wieder einmal: Ermittlungsverfahren eingestellt

Wieder einmal erreichte mich Post von der Staatsanwaltschaft Bielefeld - und wieder einmal wurde mir in dem Schreiben mitgeteilt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt wurde. Der Tatvorwurf lautete dieses Mal "Üble Nachrede u.a." und trägt das Aktenzeichen 24 Js 2453/09 und dürfte somit noch aus dem Jahre 2009 stammen.
Es ist wirklich bezeichnend, mit welcher Intensität die Abzocker seit 2009 ihr Law Hunting gegen mich betreiben. Zum Jahresende werde ich mal eine Gesamtaufstellung der mir bekannten und gegen mich eingeleiteten Ermittlungsverfahren fertigen und diese veröffentlichen. Man darf gar nicht darüber nachdenken, mit welchem Blödsinn sich die Gerichte hier zu beschäftigen haben - und die Frage muss einfach erlaubt sein, ob man hierzu nicht jene zur Verantwortung ziehen muss, die diesen Blödsinn bewusst und in konkretem Eigeninteresse initiierten.  

Aequatio und Office OWL (ehemals: Collector) ziehen um

Quelle: Unternehmensregister
Quelle: Unternehmensregister

Ab nach Vlotho: die unter dem ursprünglichen Firmennamen "Collector" zu zweifelhaftem Ruf gekommenen Inkassobutzen des Kalletaler Pferdehändlers Frank Babenhauserheide haben ihren Sitz nun  von Herford nach Vlotho verlegt.

Akte 2011: Die Gewinnspielmafia


Die Gewinnspielabzocker von verbraucherinfoTV

kino.to: Erste Anklage nach Razzia

Nach der Razzia gegen das deutsche Streamingportal kino.to hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Anfang der Woche beim Landgericht Leipzig Anklage gegen einen mutmaßlichen Verantwortlichen erhoben. Das Gericht müsse sie nun prüfen und zur Verhandlung zulassen, erklärte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft gegenüber der dpa. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hatte im April Strafantrag gestellt und damit die Ermittlungen gegen die Hintermänner des populären Portals ins Rollen gebracht.

kino.to versammelte Links zu meist illegalen Kopien aktueller Filme, die als Stream direkt im Browser angeschaut oder heruntergeladen werden konnten. Den mutmaßlichen Hintermännern des Streaming-Portals wird gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Betreiber des Internetportals auch für einige File-Hoster verantwortlich sind, auf denen die illegalen Filmkopien abgelegt wurden.

Anfang Juni hatten die Behörden bei Razzien in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden 13 Verdächtige festgenommen, von denen sechs nach Angaben der GVU noch in Haft sitzen. In Deutschland wurden über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht. Dabei wurden umfangreiche Datenbestände sichergestellt. Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund 2,5 Millionen Euro beschlagnahmt worden. Einige Verdächtige waren wieder auf der Haft entlassen worden, nachdem sie ausgepackt hatten.

Bei dem nun Angeklagten handelt es sich nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden nicht um den Hauptbeschuldigten aus Leipzig. Es gehe um einen "wichtigen Mittäter", sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag der dpa. Dem Mann werde vorgeworfen, in mehr als einer Million Fällen gewerbsmäßig das Urheberrecht verletzt zu haben. Es werde vermutlich auch gegen die anderen fünf Inhaftierten Anklagen geben.

Quelle: heise.de

Dienstag, 18. Oktober 2011

Urteil: KEINE Kontoeröffnung für Abzocker

Eine Sparkasse darf einer Internetfirma ein Girokonto auf Guthabenbasis im Hinblick auf einen drohenden Imageschade versagen. Dies stellte das Verwaltungsgericht Darmstadt am 30.08.2011 in einem Urteil (AZ: 5 K 1554/09.DA) zugunsten der beklagten Sparkasse fest. Geklagt hatte, von Bloggern liebevoll "Stacheldrahtkönig" genannte, Abzocker Michael Burat für sein Unternehmen RA Office GmbH. Das ist eine Kontoklatsche der besonderen Art, denn es gab ja weder ein Konto noch eine Geschäftsbeziehung mit dem Kreditinstitut. Da half auch das vor Gericht vorgetragene Bestreiten nicht, "dass es eine „Abofallen-Szene“ gebe, geschweige denn die Geschäftsführer beziehungsweise der Prokurist der Klägerin dieser zuzuordnen seien." 

Quelle & vollständiger Artikel: Antiabzockenet 

Nun - dieses Urteil relativiert die Ergüsse eines bloggenden Krefelder Rechtsanwaltes, der einfach nicht müde wird, meiner bescheidenen Meinung nach Bullshit in die Welt zu setzen um endlich einen weitere Türe in der Branche aufzuschlagen, doch erheblich.