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| Screenshot kino.to |
Ob sich die StA und/oder die GVU bei den beiden Hackern bedankt hat und, falls ja, in welcher Form, wurde leider nicht mitgeteilt.
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| Screenshot kino.to |
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
in dem einstweiligen Verfügungsverfahren ipa Internationale Presse Agentur u.a. gegen Frickemeier wird mitgeteilt, dass die Sache 11 0 113/12 (Landgericht Stuttgart) hier unter der Geschäftsnummer 60214/12 übernommen wurde.
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"Unser, seit 2008 in der Republik of Panama registriertes, Unternehmen bietet verschiedene Offshore Dienstleistungen an. Dazu gehören shared Webspace, Domains, Virtuelle Private Server, dedicated Server und VPN Dienstleistungen."
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| Quelle: robtex |
Quelle: Pressemappe Polizei OsnabrückDer polizeibekannte Rechtsanwalt Nikolai Fedor ZUTZ versandte unter einem neuen Kanzleinamen weitere Forderungsschreiben an zahlreiche Internetnutzer. Unter dem Namen Kanzlei KFZ - Kanzlei für Forderungsmanagement - mit Sitz in Darmstadt, agiert nach bisherigen polizeilichen Ermittlungsergebnissen eine Nachfolgerin der ANINOS - Anwaltinkasso Osnabrück. Geschäftsführer ist hier der Rechtsanwalt Nikolai Fedor ZUTZ, der im August 2011 die Nachfolge des Rechtsanwaltes Olaf TANK angetrat. Mit dem per Post zugestellten Anschreiben über einen Betrag von 141,00 Euro, sollen die entstandenen Forderungen zu einer Aboleistung über die Downloadportale beglichen werden. Diese Forderungen wurden zuvor erfolglos per Email angemahnt und stammen zumeist aus einem Internetabodownloadvertrag aus den Jahren 2009 und 2010. Als zugrunde liegende Internetseiten sind der Polizei bislang die Domains der Tropmi Payment GmbH, der Antassia GmbH und der Content Services Limited, mit den jeweiligen Präsenzen www.top-of-software.de, www.software-und-tools.de, www.softwaresammler.de und www.opendownload.de bekannt. Es liegen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft Osnabrück bislang zahlreiche Ermittlungsverfahren vor. Für die aktuellen Forderungsschreiben der neuen Kanzlei "KFZ" mit Sitz in Darmstadt, dürften jedoch die Ermittler in Hessen zuständig sein.
Bildquelle: Polizei Osnabrück
pin3apple & chomik
Liebe Staatsanwaltschaft, liebe GVU!
Wir haben einen gravierenden Fehler in der Administration der Domain Kino.to entdeckt, der es theoretisch jedem ermöglicht hat, die Domain zu übernehmen. Wir haben deshalb aus Sicherheitsgründen die Domain selbst übernommen und leiten sie
nun wie gewohnt auf die Meldung der Kriminalpolizei. Wir verfolgen hierbei keinerlei böse Absichten, sondern wollen lediglich sicherstellen, dass die Domain auf dem Weg nicht von anderen z.B. zu Werbezwecken misbraucht werden kann.
Wir sind sehr gerne bereit, die Domain zurückzugeben, würden jedoch vorher gerne mit der Administration in Kontakt treten, um die Sicherheitslücke zu beheben. Um einen Hack hat es sich strenggenommen nicht mal gehandelt, da kein Eindringen
in fremde Systeme oder die Umgehung von Sicherheitsmechanismen nötig war. Einzelheiten werden dann privat (am besten via email) besprochen.
Wir hoffen und bitten Sie darum, unsere freundliche Geste nicht mit einem Strafverfahren o.Ä. zu erwidern, da wir die Domain lediglich vor weiteren Hacker-Angriffen schützen wollen. Wir bitten die zuständige Administration, via email mit uns in Kontakt zu treten.
Mit freundlichen Grüßen,
pin3apple & Chomik
"Ein Wiener Geschäftsmann mit Bubi-Face meldet sich bei Dirk B. und verspricht, er könne deutlich mehr Werbegeld einstreichen, wenn sie kooperierten. Dirk B. macht mit. Die Besucherzahlen steigen, die Werbeeinahmen auch. B. kauft ein Haus in Leipzig, die Familie zieht nach Mallorca, er bestellt den Mercedes SL AMG, schwarz, mit dem er nachts über die Inselstraßen bläst. Er arbeitet meist vom frühen Abend bis in den frühen Morgen. Cola, Red Bull, Kaffee. Tagsüber schläft er."Der Artikel an sich verdient bereits das Prädikat "lesenswert". Der Hinweis auf den kleinen Prinzen Valentin Fritzmann lässt mich erneut die Frage stellen, warum Fritzmann bis heute noch nicht verhaftet wurde.
Namens und in Vollmacht der Antragstellen beantragen wir - der äußersten Dringlichkeit des Falles halber ohne mündliche Verhandlung und durch den Kammervorsitzenden alleine - im Wege der einstweiligen Verfügung folgendes anzuordnen:
1. Der Antragsgegner hat es bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und oder zu verbreiten, dass die ipa internationale Presseagentur GmbH bzw. Herr Thorsten Trejtnar "Erfüllungsgehilfe der ABO-Fallenbetreiber" seien bzw. in entsprechende Geschäfte verstrickt seien.Die örtliche Zuständigkeit des LG Stuttgart ergäbe sich aus §32 ZPO und die Dringlichkeit ergäbe sich aus der Natur der Sache.
2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Dumm gelaufen für Herrn Trejtnar, denn das Landgericht Stuttgart heftete als erste Seite des Schriftsatzes gleich eine Verfügung bei. Dort heißt es u.a. wie folgt:1. Weder ich noch die ipa internationale Presseagentur GmbH stehen in irgendwelchen geschäftlichen Beziehungen zu Anbietern betrügerischer Abofallen im Internet.2. Weder ich noch die ipa internationale Presseagentur GmbH haben irgendwelche Anbieter betrügerischer Abofallen im Internet als "Erfüllungsgehilfen" unterstützt.
"Eine Zuständigkeit des Landgerichts Stuttgart besteht unter keinen rechtlichen Gesichtspunkten. Insbesondere ergibt sich eine solche nicht aus §32 ZPO, da der erforderliche, hinreichende Bezug der Streitigkeit zum Gerichtsbezirk des Landgerichts Stuttgart nicht gegeben ist[...]"Nix da mit dem "Fliegenden Gerichtsstand" und dem Verursachen unnötiger Kosten. Ebenfalls nix da mit "mal eben so durchwinken" aufgrund vermeintlicher äußerster Dringlichkeit (Wie sollte diese auch zu begründen sein? Über Thorsten Trejtnar schreibe ich seit 2009 hier im Blog!). Vielmehr gibt mir das Landgericht Stuttgart nun 4 Tage Zeit, auf den Antrag der Antragsteller auf Verweisung des Verfügungsverfahrens an das gemäß §§12, 12 ZPO örtlich zuständige Landgericht Bielefeld zu reagieren.
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| Verkaufsverhandlungen abgebrochen :-( |
Sowas aber auch. Naja, man kann nicht alles haben ;-)"Wir möchten uns bei Ihnen bedanken, dass Sie unseren Marktplatz für die Verhandlung zum Kauf der Domain mega-downloads.net nutzen. Leider hat der Anbieter die Verhandlung für die Domain mega-downloads.net abgebrochen und den Gebotsverlauf dadurch beendet."
Keine weiteren Fragen, Euer Ehren! Oder? Doch. Ein paar Fragen hätte ich da noch. Denn in der gleichen dapd-Meldung steht auch:"Die Werbung auf den Seiten von "kino.to" war von einem Wiener Unternehmer organisiert worden. Er soll monatlich Werbeeinnahmen in Höhe von rund 150.000 Euro an die kino.to-Betreiber überwiesen haben."
"Der gelernte Bodenleger hatte das Portal laut Anklage 2008 gegründet und professionell betrieben."Die Gretchenfrage lautet also: WER ist eigentlich der faktische Betreiber von kino.to gewesen, wenn man sich die gerichtsbekannten Aussagen der bis heute rechtskräftig Verurteilten in dieser Kausa mal anschaut? Wäre kino.to ohne die Finanzspritzen des "Business-Angels" Valentin Fritzmann überhaupt möglich gewesen?
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| Nach dem Windstoss wird "Estesa GmbH" sichtbar |
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| Antonstr. 18, Haupteingang |
"Fünf Urteile sind im Fall des illegalen Filmportals Kino.to bereits gesprochen worden, von Dienstag an steht nun auch der Gründer und Chef der Streamingseite vor Gericht. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 39-jährigen Leipziger die massenhafte Verletzung des Urheberrechts vor. Er soll am meisten von Kino.to profitiert und über Werbe-Anzeigen Millionen kassiert haben. Für den Prozess vor dem Landgericht Leipzig sind vier Verhandlungstage anberaumt worden. "Es darf wohl davon ausgegangen werden, dass auch der 39-jährige Leipziger umfassend auspacken und Valentin Fritzmann schwer belasten wird.
Quelle: SZ-Online
Auf die konkrete Frage, bei welchen Äusserungen genau es sich denn um eine fehlerhafte Berichterstattung handeln würde wurde mir leider inhaltlich nicht geantwortet. Ich lasse das mal unkommentiert...Wir distanzieren uns in jeglicher Form, irgend etwas mit den aufgefuehrten Firmen oder Geschaeftsmodellen zu tun zu haben bzw gehabt zu haben! Weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart. Nehmen Sie dies zur Kenntnis.
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