Die Klage des Strohmannes Brandes gegen mich auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung unter dem Aktenzeichen 3 Ga 26/09 wurde auf Nachfrage beim Arbeitsgericht Herford ABGEWIESEN. Die Verfahrenskosten wurden der Verfügungsklägerin auferlegt, der Streitwert beträgt 10.000 Euro.
Ob die Abzocker in Berufung gehen werden bleibt abzuwarten. Das wäre zwar schön dumm für sie, aber so pfiffig, wie sie sich immer darzustellen versuchen, sind sie ja bekanntlich nicht.
Zur Feier des Tages gibt es heute mittag türckischen Hasenrücken!
G R A T U L I E R E!!
AntwortenLöschen:)
....WOW! Das ist Super!
AntwortenLöschenMit freudig wiehernden Grüßen!
Herzlichen Glückwunsch, Herr Frickemeier!
AntwortenLöschenDas ist eine Sternstunde der Meinungsfreiheit in Deutschland. Ich freue mich, dass unser in Punkto Abzocker leider allzu oft passiver Rechtsstaat so eine Entscheidung zustande gebracht hat.
Gibt es irgendwo eine Liste aus der man entnehmen kann hinter welchen Abzockprojekten die ach so ehrenwerten Herrn Babenhauserheide und Hasenbäumer sonst noch stecken?
AntwortenLöschenNatürlich - Sie brauchen nur aufmerksam meinen Blog lesen ;-)
AntwortenLöschenHerzlichen Glückwunsch!
AntwortenLöschenEin achtbarer Erfolg, für den „fristlos gekündigten und nun rachsüchtigen“ Mitarbeiter! LoL Ob die diesen Mist wirklich selber glauben?
Bleibt abzuwarten, ob die Herren in die „Verlängerung“ gehen. Geldsorgen haben die keine, laufen sie doch auch mit zwei „Rechts“-anwälten auf – ich denke die wollen Nachschlag!
Weiterhin viel Erfolg!
herzlichen Glückwunsch, war aber auch m.E. schon während der Verhandlung absehbar. Deutlich hatte der Richter ja schon ausgeführt, dass der gegnerische Anwalt nicht in der Lage war, seinen Antrag konkret, detailliert und substantiiert vorzutragen. Darüber hinaus sah man Probleme schon allein in der Aktivlegitimation; die GmbH beantragt die EV, obwohl dieser pauschalisierte Unfug in der EV u.a. explizit den GF Brandes betraf. Dann noch diese hahnebüchene Stockelei eines Anwaltes - der GF Brandes kann ja beitreten. Völlig aberwitzig. Ebenfalls wurde sehr sehr deutlich vom Richter hervorgehoben, dass der Verfügungsbeklagte mit seinen Veröffentlichungen KEINE Betriebsgeheimnisse ausgeplaudert und auch KEINE datenschutzrechtlichen Belange verletzt hat.
AntwortenLöschenDer Rechtsanwalt der Verfügungsklägerin machte einen zerzausten wirren unvorbereiteten unkundigen und erst recht völlig unsympathischen Eindruck. Das hat auch der Ehemann vom "Bückstück", seines Zeichens >noch< Anwalt auch nicht mehr mit seiner dilletantischen Art und Weise wett machen können.
Beide Rechtsanwälte der Verfügungsklägerin fieberten schon während der mündlichen Verhandlung dem Unterliegen ihres chaotischen Antrages entgegen, weil sie sich in zunehmendem Maße immer mehr um den heißen Brei redeten und sogar noch krampfhaft versucht hatten, eine Woche Zeit zu gewinnen, um ggf. noch zu ihrem völlig desolaten Antrag zu retten was zu retten wäre, um ihn zumindest noch in die richtigen Bahnen zu schieben. Dieses Urteil, diese Entscheidung zeigt aber auch inhaltlich deutlich, dass Begriffe wie "Abzocke", "Ratten verlassen das sinkende Schiff" und "mafiöse Strukturen" aus der Nutzlosbranche nicht mehr wegzudenken sind und nicht pauschal als Schmäkritik unzulässig sind.
Super!!! Das ist erst der Anfang vom Ende!
AntwortenLöschenCongratulation !
AntwortenLöscheneinige Richter erinnern sich doch noch an den Artikel 5 des Grundgesetzes
Ob der Verkehrsanwalt Türcke wohl von ganz alleine darauf kommen wird das er lediglich verheizt wurde? Ich möchte gar nicht wissen wie viele potentielle Mandanten jetzt von ihm bzw. der Kanzlei und auch seiner Kollegin Mordfeld künftig Abstand nehmen werden.
AntwortenLöschenPS: Guten Appetit @ Claus :-)
Eigentlich trägt beim Arbeitsgericht jede Seite ihre Kosten selbst - oder gilt das nur bei Kündigungsschutzprozessen?
AntwortenLöschenMir fällt erst jetzt ein, zu dem Prozess-Bericht - wenn die PKH bereits im Vorfeld genehmigt war, dann war der Fall bereits vor der Verhandlung so gut wie gewonnen :-)
AntwortenLöschenHerzlichen Glueckwunsch, das ist eine wunderbare Nachricht :)
AntwortenLöschenIch verstehe dne letzten Satz das wir alle zum Essen eingeladen sind ja ? :D
Gruss
Hoffentlich stammt das Bild nicht aus "Marions Kochbuch" oO
AntwortenLöschenHerzlichen Glückwunsch das ist doch ein Fest zu Feiern, hoffentlich geht das denn Abzockern mal so richtig an denn kragen wenn das nicht schon längst geschieht was ja auch offensichtlich ist, nur weiter so und viel erfolg Herr Frickemeier.
AntwortenLöschenLg wolfgang 1965
ich hoffe doch, Sie haben das Bild selber gemacht und nicht irgendwo aus dem netz "geklaut".
AntwortenLöschengrade kochbuchseiten ect. mahnen bekanntlich gerne ab, wenn jemand ihre bilder verwendet.
(post muss nicht veröffentlicht werden - ist nur ein nett gemeinter hinweis)
Vielen Dank für den Hinweis ;-)
AntwortenLöschenHier habe ich durch Zufall das dazugehörige BGH Urteil:
AntwortenLöschenhttp://www.lexisnexis.de/rechtsnews/index.php?p=produkt&aid=170657
GLÜCKWUNSCH CF, wie zu erwarten !!!!
AntwortenLöschenDer erste Schritt ist getan !
S
btw: so macht man das Jörg !
Herzlichen Glückwunsch!
AntwortenLöschenAm C.F. kann sich mancher gift-geifernder Genosse eine Schreibe abschneiden. Während C.F. ruhig und relativ sachlich seinen Weg geht, stolpert der andere immer wieder über seine Beine.
Mein Vorredner hat also völlig recht.
Mich würde die Begründung der Abweisung der Verfügung interessieren (ich denke nicht nur mich!), kannnst du das schon veröffentlichen?
AntwortenLöschenWaren es rein formale Gründe, oder auch sachliche?
Die Begründung werde ich nachreichen, sobald sie mir schriftlich vorliegt.
AntwortenLöschen