Freitag, 13. November 2009

Strafantrag gegen Babenhauserheide & Hasenbäumer wegen Computersabotage und Betrug

Wie erwähnt habe ich gegen Abzockchef Babenhauserheide und Verkehrsanwalt Hasenbäumer  Strafanzeige wegen Computersabotage und Betrugs erstattet. Das Aktenzeichen lautet 406000-032866-09/9. Weitere Maßnahmen, die ich hier aus taktischen Gründen (noch) nicht ausführen möchte, folgen bereits. Das mafiös anmutende Netzwerk rund um den Kalletaler Pferdehändler mit seinen Strohmännern samt Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer darf sich auf einiges gefasst machen.

Teile dieses Beitrages stehen leider nicht mehr zur Verfügung aufgrund einer gegen mich erwirkten Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Bielefeld unter dem Aktenzeichen 5 O 394/09.

Nun, wir werden es sicher herausfinden. Mich giert nach einem Interview mit dem Notar Laeube und ich kann mir vorstellen, daß eine Stellungnahme meine Leser interessiert. Also werde ich mal eine Anfrage formulieren und schauen, ob Herr Notar Laeube zu einer Stellungnahme bereit ist.

6 Kommentare:

  1. Strafanzeigen sind nur Begleitmusik, denn die Staatsanwaltschaft stellt sowas zu oft ein. Besser Abmahnung, dann Antrag auf EV, alles innerhalb von 30T nach Kenntnis. Natürlich gegen den richtigen Beklagten (Passivlegitimation).

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  2. „Das was ich mache, da stehe ich zu. Ich bin nicht beteiligt an Internetprojekten. Der Aufbau dieser Seite ist vorbildlich. Wer lesen kann ist klar im Vorteil bei dieser Seite meine ich. Ja, juristisch ist das alles Top! Ich bin mir bewußt, das meine Mandanten nicht immer wirklich beliebt sind, aber versuchen das hier im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ordnungsgemäß abzuwickeln.“

    So, oder so ähnlich, es war ja ein Gedächtnisprotokoll, hat Herr Hasenbäumer bei SAT 1 Stellung bezogen.

    Unterstellt man ihm als Jurist mal, dass er nicht die zivilrechtliche Seite des Geschäftsmodells meint, denn die dürfte juristisch eindeutig zu beurteilen sein, so bleibt nur noch die strafrechtliche. Vor diesem Hintergrund wäre dann die Kernaussage des Statements:

    "Wir versuchen die Leute so über den Tisch zu ziehen, das es strafrechtlich nicht relevant wird."

    Ob dieser Versuch gelungen ist, wird sich sicherlich bald zeigen, aber in einem hat Herr Hasenbäumer sicherlich recht, „Ich bin mir bewußt, das meine Mandanten nicht immer wirklich beliebt sind!“ Glauben Sie eigentlich das gelte für Sie nicht Herr Hasenbäumer?

    Aber unterstellen wir mal dem allen wäre so, dann frage ich mich, wozu dieses unüberschaubare Firmengeflecht, mit Strohmännern, und Briefkastenfirmen, wenn juristisch alles Top ist?

    Wäre schön wenn Herr Hasenbäumer mal was dazu schreiben könnte denn:

    „Das was ich mache, da stehe ich zu."

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  3. Er sagte bewusst (Achtung: aufpassen!) "Ich BIN nicht beteiligt". Man hätte ihn festnageln müssen auf "WAR" nicht beteiligt. Mehr dazu dann, wenn es spruchreif ist...

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  4. Mich interessiert mehr, ob er den A.... in der Hose hat. hier mal Stellung zu nehmen!

    Sonst sind sich die Trolle hier auch für keine Verdrehtheit zu schade!

    Und ich wiederhole noch mal:

    „Das was ich mache, da stehe ich zu!"

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  5. „Das was ich mache, da stehe ich zu!" ...

    ...sagen "Rechts"anwälte, die hinter verpixelten Gesicht und meist auch verfremdeter Stimme im Fernsehen auftreten..

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  6. Wenn der Notar etwas auf den Ruf seiner Kanzlei haelt, muesste er eigentlich die Gelegenheit zu einer Stellungnahme nutzen. Er will doch hoffentlich nicht das seine Kanzlei den gleichen Ruf bekommt wie den von Frau Katja G. Also Herr Notar Laeube, handeln Sie oder Ihre Kanzlei versinkt im gleichen Sumpf wie Katja G.

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