Gestern erreichte mich erneut eine förmliche Zustellung des Landgerichts Bielefeld. Verkehrsanwalt Hasenbäumer stellte einen Ordnungsmittelantrag nach §980 ZPO, da ich zwar die per Einstweiliger Verfügung vom LG Bielefeld untersagten Äusserungen aus meinem Blog nahm, wohl aber den Schriftsatz veröffentlichte.
Nun, Herr Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer, ich werde selbstverständlich binnen der 14-tägigen Frist zur Stellungnahme reagieren. Bei Ihrem Engagement, mich mit Klagen zu überziehen, frage ich mich langsam, ob Sie als Fachanwalt für Verkehrsrecht noch die Zeit finden, sich um Ihre Mandanten zu kümmern?
Nein, ich verlinke nun nicht zur Antiabzockzentrale und zitiere nicht, wie diese heute über den ehrenwerten (?) Verkehrsanwalt titelt. Nein, das tue ich nicht. Da wartet der Herr Verkehrsanwalt sicher nur drauf. Und dennoch spricht mir der Artikel aus der Seele.
Chapeau !
AntwortenLöschen> Ordnungsmittelantrag nach §980 ZPO
AntwortenLöschenMuß das nicht §890 heissen?
Zitat:
"§ 980 aufgeh. mWv 1. 9. 2009 durch G v. 17. 12. 2008 (BGBl. I S. 2586)."
Quelle:
http://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fges%2FZPO%2Fcont%2FZPO.P980.htm
Nö, zumindestens steht da 9 8 0 ;-)
AntwortenLöschenDer neue Beitrag auf antiabzockzentrale ist wirklich lesenswert :-)
AntwortenLöschenStimmt, der Artikel spricht einem aus der Seele, mach weiter so wie bisher und lass dich zu keinen unbedachten Aktionen hinreißen. Steter Tropfen hoehlt den Stein.
AntwortenLöschenWäre in dem Artikel auch noch p2p-paradise.com erwähnt worden. Nun, das Thema p2p-paradise.com werde ich in Kürze in Angriff nehmen. Das Projekt kennt der "Rechts"anwalt Hasenbäumer nämlich -sehr- genau...
AntwortenLöschenDas schreibt sich übrigens so:
AntwortenLöschenp2p-paradies.com
Nur als Hinweis für weitere Recherchen, z.B. im Webarchiv.
Schade, das solche Warheiten nur annoym ausgespochen werden können!
AntwortenLöschenAber in Wirklichkeit, sind die wahren Verlierer doch die Abzocker selbst!
In diesem Sinne ein Gebet von Hildegard Schaeder:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hildegard_Schaeder
Gebet für die Peiniger:
http://erzbistum-koeln.de/export/sites/erzbistum/schule-hochschule/religionspaedagogik/impulse/category_g/subcategory_4/05imp4S24.pdf
Das zeigt, wer die wirklichen Verlierer sind!
Claus, du kannst nur gewinnen!
> Das Projekt kennt der "Rechts"anwalt Hasenbäumer nämlich -sehr- genau...
AntwortenLöschenhttp://forum.computerbetrug.de/allgemeines/46761-www-p2p-paradies-com-17.html#post230045
Die E-mail mit dem Anmelde-Link von p2p-paradies.com hatte sehr große Ähnlichkeit mit der von MD. Zitat:
AntwortenLöschen"Willkommen bei P2P-Paradies!
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Online Auftrag bei P2P-Paradies erfolgreich eingegangen ist und bestätigen hiermit Ihre Anmeldung.
Starten Sie jetzt durch:
Ihre Benutzerdaten lauten:
Benutzername: ppp257537
Passwort: w6tuuo5v
Sie können Ihren Memberbereich unter folgender Adresse erreichen: http://www.p2p-paradies.com/member/login.php?username=ppp257537
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Ihr Benutzername und Ihr Passwort keine Leerzeichen enthalten und das Ihr Passwort in korrekter Groß- und Kleinschreibung eingefügt wird.
Gerne verweisen wir noch einmal auf unsere Kundeninformationen, die wir für Sie selbstverständlich dieser E-Mail beigefügt haben. Wir freuen uns, Sie bei uns zu begrüßen.
Abschluss
Wir begrüßen Sie herzlich bei p2p-paradies.com und wünschen Ihnen viel Vergnügen mit unserem Service. Unser kompetentes Support Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Jetzt wünschen wir Ihnen viel Spaß mit P2P-Paradies.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr P2P-Paradies.com Team
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1. Informationen zum Widerrufsrecht und Belehrung:
1.1 Widerrufsrecht
Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die nachfolgend genannte Adresse oder E-Mail:
SC Adseller Media SRL
Prislop 6
300489 Timisoara
Romania
E-Mail: support@adseller-media.de
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.
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1.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die von dem Dienstleister empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Dienstleister insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterläßt, was deren Wert beeinträchtigt. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht, und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt, oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung zu erfüllen.
Ende der Widerrufsbelehrung
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Quelle
Lasst den Hasenbäumer mal lieber mit den deutschen Paragraphen in Ruhe, sonst belagert der demnächst noch deutsche Gerichte mit Forderungen aus den Bill of Rights der US-Verfassung oder ähnlichem Schwachsinn.
AntwortenLöschenbzgl. des ordnungsmittelantrages wäre dies hier Interessant:
AntwortenLöschenhttp://www.dr-bahr.com/news/blosse-internet-berichterstattung-stellt-kein-verstoss-gegen-aeusserungsverbot-dar.html
Danke, Anonym!
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