Soviel zum Thema Zahlungspflicht des Abzockportals Nachbarschaft24.net: Planetopia ging der Sache mal auf den Grund und reiste selbst nach Dubai um festzustellen, daß der vermeintliche Firmensitz der Urheber nichts mehr als heiße Luft ist.
Sowas aber auch. Da wird in einer großangelegten Falschinformations-Kampagne versucht, unsichere User zur Zahlung zu bewegen - und schon berichtet das TV darüber und macht einmal mehr deutlich, daß eine Zahlungspflicht nicht besteht und die ganzen, dummen Berichte, die selbiges suggerieren sollen, ad adsurdum geführt werden. Also: nicht verunsichern lassen, nicht zahlen.
Update vom 15.11.2009: Auch die ARD berichtete in "hier ab vier". Danke an den anonymen Kommentator, der den Link zum Beitrag einstellte!
Schade - die Sache mit Dubai war gut, einiges andere mäßig: So kann man in dem Beitrag nicht zwischen Abmahnung und Mahnung unterscheiden, als Beweis für das Kostenlos-Angebot wird der Kostenhinweis auf der Kamera weggeschnitten un nur das Wörtchen "Kostenlos" gezeigt. Screenshots von der wirklichen Kostenlos-Landingpage gibts im Internet zu finden, das hätte man bei einer ordentlichen Recherche auch zeigen können.
AntwortenLöschenkannst du das Video hier nicht hosten und zeigen, da es bei der Planetopiaseiet sowas von Ar***langsam ist und ruckelt usw.
AntwortenLöschenMFG
http://www.antispam.de/news/?/archives/271-Outlets.de-darf-nicht-mit-Schufa-Eintrag-drohen-einstweilige-Verfuegung.html
AntwortenLöschenDer Typ aus dem Beitrag wird aber wohl zahlen müssen - weil er den Fehler gemacht hat, 1) beim ersten Mal zu zahlen, 2) dann nicht zu kündigen. Richtig wäre gewesen von Anfang an nicht zu zahlen.
AntwortenLöschenOb die Firma in Dubai zu erreichen ist oder nicht spielt keine Rolle solange sie als Kläger auftritt, dann kann ja an den Anwalt zugestellt werden. Und der kann ja von heute auf morgen eine Adresse nennen, falls die Aktivlegitimation bestritten wird.
@anonym: weils ruckelt, das video gibts auch auf www.konsumer.info
AntwortenLöschen> Und der kann ja von heute auf morgen eine Adresse nennen, falls die Aktivlegitimation bestritten wird.
AntwortenLöschenAufgrund der fehlenden Handesregisternummer und des fehlenden Geschäftsführers im Impressum vermute ich aber, dass eine Firma "Netsolutions..." niemals in Dubai angemeldet wurde. Wie kann dann eine nicht existierende Firma der "Vertragspartner" sein? Eine ladungsfähige Anschrift werden die wahrscheinlich auch nicht nennen, sonst könnten in Zukunft ja Abmahnungen zugestellt werden. Ich glaube, dass die garnicht vor haben, Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Die verdienen auch so schon genug mit "Kunden", die aufgrund der Desinformation (z.B. auf rotglut.org) zahlen.
"Der Typ aus dem Beitrag wird aber wohl zahlen müssen - weil er den Fehler gemacht hat, 1) beim ersten Mal zu zahlen, 2) dann nicht zu kündigen. "
AntwortenLöschenDas ist grosser Käse, den Abzocker oft von sich lassen und einige es kritiklose glauben!
Die Zahlung einer ungerechtfertigten Forderung aus Unwissenheit rechtfertigt keine weiteren Forderungen und es selbst das Erlangen der gezahlte Forderung ist dadurch noch nicht rechtens.
Im Gegenteil kann gar gezahltes Geld zurückgefordert werden. Ob das praktisch machbar ist, bei einer nichtexistierenen Briefkastenfirma ist natürlich fraglich.
Siehe § 812 BGB
"Richtig wäre gewesen von Anfang an nicht zu zahlen."
Da stimme ich dir allerdings zu. Aber das zweite Jahr nicht zu zahlen, wäre zumindest "halbrichtig".
"Ob die Firma in Dubai zu erreichen ist oder nicht spielt keine Rolle solange sie als Kläger auftritt, dann kann ja an den Anwalt zugestellt werden.
Ein Kläger braucht allerdings eine ladungsfähige Anschrift, ebenso wäre eine ladungsfähige Anschrift notwendig, um eine GÜLTIGE Widerrufsbelehrung zu verfassen, selbst ein (existierdes) Postfach würde hier nich genügen.
"Und der kann ja von heute auf morgen eine Adresse nennen, falls die Aktivlegitimation bestritten wird."
Das wäre schön, wenn sie das tun würden.
Denn dann wissen endlich Verbände, Wettbewerber und Verbaucher, bzw deren Anwälte und Gerichte, wohin sie die Abmahnungen wegen verschiedener UWG-Verstösse und die Schreiben bzgl. neg. Feststellungsklagen schicken können.
Hi
AntwortenLöschenHat mit diesem Thema allenfalls am Rande zu tun, aber...
www.antiabzockzentrale.co.cc is expired (~ 2009-12-03)
Weiß hier jemand genaueres???
http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3494344
AntwortenLöschenDanke für den Hinweis ich habe den ARD-Beitrag im Artikel verlinkt.
AntwortenLöschen