Ein kurzer Hinweis in eigener Sache: wie bereits angekündigt habe ich nun sowohl Widerspruch gegen die beiden "durchgewunkenen" Einstweiligen Verfügungen eingereicht als auch fristgerecht auf den Ordnungsmittelantrag reagiert.
Weiterhin habe ich mit heutigem Datum Strafanzeige gegen die Rechtsanwältin Corinna Lubbe sowie Frank Babenhauserheide gestellt, und zwar jeweils wegen des Verdachts der vorsätzlichen falschen Abgabe einer Versicherung an Eides Statt.
Also Lügen vor Gericht ist erlaubt:
AntwortenLöschenhttp://www.dialog.igmetall.de/Newsansicht.32.0.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=7515
Vor Gericht ja, aber nicht an Eides Statt! Da gibt es deftige Strafen für!
AntwortenLöschenNein, Lügen an Eides Statt ist kein Problem:
AntwortenLöschenhttp://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=16397
Für die beiden IST das ein Problem. Sogar ein sehr ernsthaftes...
AntwortenLöschenEin RA, der absichtlich eine falsche VaE abgibt? Oh ja, der dürfte (sollte zumindest) seine/ Zulassung verlieren.
AntwortenLöschenDa heißt es, sich nach einem anderen Job umzuschauen.