Die Staatsanwaltschaft legt den sieben Männern und einer Frau zur Last, in der Zeit von Juli 2007 bis Februar 2010 mit unterschiedlichen Unternehmen u.a. sog. „Downloadportale“ im Internet betrieben zu haben, auf denen vermeintlich kostenlos Software bekannter Hersteller zum Download angeboten wurde. Hierbei sollen sie eine Vielzahl von Nutzern, die nach einer kostenlosen Downloadmöglichkeit suchten, auf ihre Webseiten geleitet haben, wo diese im Rahmen einer „Anmeldung“ oder „Registrierung“ ihre persönlichen Daten hinterließen. Nach der Anmeldung auf der vermeintlich kostenlosen Webseite der Angeklagten erhielten die Nutzer regelmäßig eine E-Mail, in welcher nunmehr der kostenpflichtige Abschluss eines 12-monatigen „Abo-Vertrages“ bestätigt wurde. In der jeweiligen Bestätigungsemail soll zu diesem Zweck eine Webseite angegeben worden sein, auf der die Anmeldung angeblich erfolgt sein sollte, und auf der - im Unterschied zu der ursprünglichen Webseite – ein Kostenhinweis deutlich erkennbar vorhanden war. Um die Zahlungsquote zu erhöhen, soll der angeklagte Rechtsanwalt Sch. „Anwaltliche Zahlungsaufforderungen“ versandt haben. Durch diese Kostenfalle sollen 68.852 Nutzer zur Zahlung verleitet worden sein. Insgesamt soll durch die Taten ein Vermögensschaden von über 5,3 Millionen Euro verursacht worden. Die Staatsanwaltschaft konnte im Rahmen ihrer Ermittlungen einen Betrag von 1,3 Millionen Euro sicherstellen.
Quelle & vollständige Pressemitteilung: Hambuger Justiz
Und trotzdem geht die Abofallen-Abzocke weiter. Zur Zeit herrscht massive Burat-Verseuchung über marken-outlet.de auf Yahoo. Hennig/Rosenke verseuchen mit dem Download von opern-office.
AntwortenLöschenRichtig gefährlch ist mit update-pc.net ein neuer, bzw. kriegt der exklusiv den Flash-Player-Download zugewiesen, weil die Jungs - na ja, irgendwie gehören sie doch alle zueinander - noch in der Experimentierphase sind.
Aber aber einer der Angeklagte erschienen war, ist der Prozessbeginn erst heute.
AntwortenLöschenAuch RTL hat schon drüber berichtet:
http://gegen-abzocke.blogspot.com/2011/10/rtl-nachtjournal-abofallen-betreiber.html
Könnte dieser Fall sein, die Anfangsbuchstaben und der Ort passen:
AntwortenLöschenhttp://www.verbraucherschutz.tv/2009/04/11/99downloadsde
(Belleros)
Na ja, immerhin....fast 3 Jahre nachdem die Bande aktiv geworden ist. Aber besser spät als nie. Mal gucken, was der Burat noch kassieren wird.
AntwortenLöschenWas ist eigentlich aus den Ermittlungen gegen Megadownloads.net geworden? Dort ist doch nach Deinen Berichten nach einer ganz ähnlichen Masche verfahren worden.
Hat denn Megadownloads auch mit Registrierungsseiten ohne Preishinweis operiert. Ansonsten wäre der Fall Megadwonloads und Burat anders gelagert.
AntwortenLöschen"Hat denn Megadownloads auch mit Registrierungsseiten ohne Preishinweis operiert."
AntwortenLöschenIn der o.g. Pressemitteilung der Hambuger Justiz steht doch nicht, dass mit Registrierungsseiten ohne Preishinweis operiert wurde.
Zitat daraus:
"In der jeweiligen Bestätigungsemail soll zu diesem Zweck eine Webseite angegeben worden sein, auf der die Anmeldung angeblich erfolgt sein sollte, und auf der - im Unterschied zu der ursprünglichen Webseite – ein Kostenhinweis deutlich erkennbar vorhanden war. "
Und wo ist der Unterschied, wenn per Google auf eine Seite ohne Kostenausweis gelockt wird, die Bestätigungsmail aber auf eine andere Webseite mit Preishinweis verlinkt?
AntwortenLöschenIch vermute, dass mit der Pressemitteilung eher z.B. folgendes gemeint ist:
AntwortenLöschenStartseite, nicht beworben (Preishinweis deutlich):
http://www.computerbild.de/internet-abzocke/online-downloaden.de
Eine der vielen Anmeldeseiten, die wahrscheinlich bei Google beworben wurden (Preishinweis nicht deutlich):
http://www.computerbild.de/internet-abzocke/turboloads.de
Es wird keine Verurteilung geben!!! Preise und Content waren immer im Sichtfeld. Der Anbieter hat lediglich eine Plattform gegeben auf der viele interessante Downloads angeboten wurden. Strafbar sind andere Sachen über die Ihr leider nicht berichtet weil die sicher ne Nummer zu groß sind. Keinesfalls möchte ich das Modell beschönigen aber ein Gesetz gibt es nicht was dieses verbietet. Firstload ist da schon eher angreifbar doch ausser eurer Sicht.
AntwortenLöschenSchriftverkehr mit Täuschung bzgl. der Internetadresse laut einem Forenbeitrag:
AntwortenLöschen"vielen Dank für Ihre Nachricht an den Kundensupport von Online-Downloaden.de -
Ihrem Premium-Downloadportal im Internet.
Leider muss ich Ihre Einwendung zurückweisen.
...
Ihre Anmeldung auf www.online-downloaden.de, bei der Sie auch unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie den Erhalt der Informationen zum Widerruf bestätigt
haben...
...
Mit freundlichen Grüßen
Michael B***
Geschäftsführer"
Quelle:
http://forum.computerbild.de/internet-abzocke/abzocke-online-downloaden-de-526981-post58.html
Verändertes Zitat (mit Verbesserungen):
AntwortenLöschen"vielen Dank für Ihre Nachricht (oder auch nicht) an den Kundensupport von Online-Downloaden.de -
...
Ihre Anmeldung auf www.skkype.de
...
Kosten unserer Dienstleistung
informiert und es wurden ihnen diese undeutlich direkt (via ganzseitigem Frame) auf einer Seite der Anmeldung angezeigt
...
Mit freundlichen Grüßen
Michael B***
Gabelstaplerfahrer
Quelle (Original):
http://forum.computerbild.de/internet-abzocke/abzocke-online-downloaden-de-526981-post58.html
"Der für Windows 8 angekündigte Windows Store könnte Schluss machen mit Abofallen und sonstigen Tricksereien rund um den Download kostenloser Software – und die Softwareinstallation unter Windows endlich so bequem machen.
AntwortenLöschenMan muss Microsoft auch mal loben: Dass jetzt endlich ein App Store für Windows kommen soll, ist eine gute Sache. In der Linux-Welt ist eine zentrale Installationsquelle für neue Programme schon lange selbstverständlich: Da sucht man Software nicht in irgendwelchen Download-Verzeichnissen zusammen, sondern installiert sie einfach aus dem Programmarchiv der Linux-Distribution. Damit hat man auch gleich die Gewähr, dass das Programm funktioniert und nichts im System durcheinanderbringt – und man läuft gar nicht erst Gefahr, dass einen die Google-Suche nach "OpenOffice" in eine Abofalle führt."
Quelle:
http://www.heise.de/open/artikel/Die-Woche-Zum-Erfolg-verdammt-1392867.html
"Abzocke mit Abofallen - Anklage will Haftstrafen"
AntwortenLöschenQuelle:
http://www.neuepresse.de/Nachrichten/Magazin/Uebersicht/Abzocke-mit-Abofallen-Anklage-will-Haftstrafen